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Thema

Gesundheit und Soziales

Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 7

Mobilität für Ältere wieder verbessern

26.01.2025 | Aktualisiert am: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 481/7 Betreff: Mobilität für Ältere wieder verbessern Im Konzept "Präventive Altenhilfe" für ein selbstbestimmtes Leben schreibt der Magistrat eingangs: "Der Anspruch aller Bürger:innen auf ein gutes Leben auch im Alter ist in § 71 Sozialgesetzbuch XII unter dem Titel "Altenhilfe" festgeschrieben. Im Kern geht es darum, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern. Die Vorschrift soll gewährleisten, dass alte Menschen die Möglichkeit erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken." Und später: "Der Ansatz der Age-friendly City zielt darauf ab, Städte so zu gestalten, dass sie die Bedürfnisse älterer Menschen fördern, indem sie Barrieren abbauen und soziale Teilhabe, Mobilität, Gesundheit sowie Sicherheit unterstützen. Dies geschieht durch Maßnahmen in Bereichen wie Wohnraum, Infrastruktur, Transport und soziale Integration." Und zum Ende: "Die Altenplanung der Stadt Frankfurt trägt dazu bei, dass Menschen möglichst lange selbstbestimmt in der eigenen Häuslichkeit leben können." Gegen diese Grundsätze verstößt der Magistrat erheblich. Auch ältere möchten weiterhin ein selbstbestimmtes Leben führen, auch wenn sie nicht mehr gut zu Fuß sind. Hierfür ist die Nutzung ihres eigenen Autos oft unerlässlich. Die nachhaltige Verringerung von Parkplätzen in Frankfurt sorgen jedoch gerade bei älteren, die nicht mehr jede Fortbewegungsart nutzen können, für erhebliche Einschränkungen. So ist für sie wichtig, dass sie weiterhin (inzwischen mit dem Auto) den "Tante-Emma-Laden" in der Nachbarschaft aufsuchen können und nicht auf den anonymen Discounter (mit Parkplatz) verwiesen werden. Es ist wichtig, dass sie noch selbständig ihren Arzt aufsuchen können und nicht jedes Mal auf ein Taxi angewiesen sind. Es ist wichtig, dass sie sich noch mit altbekannten Freunden treffen können und nicht an einen Seniorenkreis verwiesen werden, der unbestritten auch seine Berechtigung hat. Es ist wichtig, dass sie selbstbestimmt die vielfältigen kulturellen Angebote in Frankfurt und der Nachbarschaft nutzen können, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Menschen, die nicht gut zu Fuß sind (auch jüngere) wird man kaum zum Fahrradfahren umerziehen können. Nicht jeder ältere hat eine Haltestelle des ÖPNV vor der Haustüre und am Ziel. In Busse und Bahnen erreichen jüngere meist schneller einen noch freien Sitzplatz. Schon das "sportliche Fahren" der Fahrer oder die "schlechte Technik" sorgen für Verunsicherung. Notbremsungen von Bus und Bahn können zu Verletzungen führen. Die häufigen Verspätungen sind wohl der Grund, weshalb sich die Fahrer nach einem Not Halt nicht immer um die (gestürzten) Fahrgäste kümmern. Das Kriterium nur sehr schlecht laufen zu können, ist kein Grund, einen Behindertenausweis zu erhalten und entsprechende Stellplätze nutzen zu können. Dies vorausgeschickt möge Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung - für die Frankfurter wieder für ausreichend Parkplätze zu sorgen - kurzfristig für die autofahrenden Einpendler Park, Ride & Bike-Abstellanlagen entlang der städtischen Tarifgrenze einzurichten (entsprechend dem Gutachten von Prof. Winkler von 1993) - mittelfristig für den Ausbau des ÖPNV von Frankfurt in das Umland zu sorgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 451 Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Geplante Schließung des Amtsgerichts Außenstelle Höchst

24.01.2025 | Aktualisiert am: 28.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2025, OF 1153/6 Betreff: Geplante Schließung des Amtsgerichts Außenstelle Höchst Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, - mit dem Justizministerium in Kontakt zu treten, um die Außenstelle des Amtsgerichts Höchst, dessen Gebäude sich auf einem Grundstück für den Gemeinbedarf und explizit für Bauten der Justizverwaltung befindet und welches für den Frankfurter Westen und die umliegenden Gemeinden, die dem Amtsgerichtsbezirk angeschlossen sind, zuständig ist, zu erhalten. Hierzu wird der Magistrat aufgefordert, auch mit den betroffenen umliegenden Gemeinden in Kontakt zu treten, um gemeinsam für den Erhalt zu kämpfen. - mit dem Justizministerium zu klären, ob das leerstehende Gebäude des ehemaligen Finanzamtes als Standort für die Außenstelle des Amtsgerichtes Höchst genutzt werden kann. - dem Justizministerium die gravierenden Nachteile eines Umzugs zu erläutern, die auch das Sozialrathaus Höchst und die Mitarbeitenden des Kinder- und Jugendschutzes sowie die Mitarbeitenden des Haus des Jugendrechts in Höchst betrifft: Die Wege zu Verhandlungen in die Innenstadt bedeuten eine Stunde mehr Wegezeit hin und ebenso eine Stunde zurück. Dies ist bei der angespannten Personalsituation und steigenden Fallzahlen nicht zu schaffen und bedeutet noch weniger Zeit zur Verhinderung von Kindeswohlgefährdung und Präventionsarbeit. - außerdem mit dem Justizministerium zu klären, wie im Falle des Umzuges des Amtsgerichts die dadurch gravierenden entstehenden Nachteile für die dem Amtsgericht angeschlossenen Ortsgerichte des Frankfurter Westens und der betroffenen umliegenden Taunusgemeinden, deren Mitglieder ehrenamtlich tätig sind, ausgeglichen bzw. diese entschädigt werden. Begründung: Das Amtsgericht Höchst ist nach der Zentralisierung im Nationalsozialismus wieder nach Höchst zurückverlegt worden. Es erfüllt hier auf kurzen Wegen wichtige Aufgaben für die Bürger und Bürgerinnen und die Gesellschaft, nicht nur im Frankfurter Westen, sondern auch für weitere sechs umliegende Gemeinden, Städte und deren Stadtteile mit ca. 160.000 Menschen. Die weiteren Wege führen dazu, die Arbeitsbelastungen im Sozialrathaus und auch im Haus des Jugendrechts unverhältnismäßig zu erhöhen. Ebenso werden die Ehrenamtlichen der Ortsgerichte, die ihre Tätigkeiten in der Freizeit erledigen, zusätzlich belastet. Die Schließungspläne lösten außerdem großen Unmut bei den Beschäftigten des Amtsgerichtes aus, verständlicherweise bei aller bisher ertragenen Renovierungsarbeiten und angedachten Umzugsplänen in das alte Finanzamtsgebäude gegenüber. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Bettenreserve am Nordwestkrankenhaus

24.01.2025 | Aktualisiert am: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2025, OF 479/7 Betreff: Bettenreserve am Nordwestkrankenhaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Antrag 471/7 wird ergänzt: ...Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob die Stadt an der Planung der zukünftigen Krankenhauslandschaft beteiligt ist und wie der Bestand des Nordwest-Krankenhauses gesichert wird... Ist nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine und der Verkündung der Zeitenwende auch an eine größere "Bettenreserve" am Nordwest-Krankenhaus für einen zivilen oder militärischen Notfall gedacht? Begründung: Bei der Überprüfung der Notwendigkeit von Krankenhäusern und ihrer Kapazitäten sollte auch berücksichtigt werden, dass auch für einen Katastrophenfall, egal welcher Art, genügend Reserve für die Versorgung der Bevölkerung vorhanden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2025, OF 471/7 Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Das Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren

07.01.2025 | Aktualisiert am: 13.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 522/8 Betreff: Das Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle prüfen und berichten: Wir fordern den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, in wichtigen Passagen des Nordwestzentrums (NWZ) Messungen zur Luftqualität vorzunehmen oder den Betreiber zu solchen aufzufordern. Darüber hinaus fordern wir die Stadt Frankfurt auf, sollten die gewonnenen Ergebnisse gesundheitliche (Feinstaub-)Grenzwerte überschreiten, auf das Center-Management zuzugehen, um sämtliche, von Bürger*innen notwendigerweise zu passierenden Abschnitte ins Zentrum, im Zentrum zu Arztpraxen und öffentlichen Einrichtungen (Bücherei, Schwimmbad, Volkshochschule, u. w.) sowie an der Bushaltestelle gänzlich rauchfrei zu halten. Begründung: 1. Passivrauchen ist überall gesundheitsschädlich. Auch im Freien und halb-offenen Räumen, wie sie im NWZ vorzufinden sind. Ein aktueller Appell aus der Wissenschaft unterstreicht das (https://pneumologie.de/aktuelles-service/presse/pressemitteilungen/pneumologen- verbaende-fordern-nichtraucher-und-kinder-oeffentlichen-plaetzen-besser-vor-niko tin-und-feinstaubbelastungen-schuetzen). 2. Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) garantiert allen Bürger*innen des Landes das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen betont, dass dieses Recht auch den Schutz vor Umweltbelastungen, einschließlich Luftverschmutzung, umfasst. 3. In seinen Funktionen erfüllt das NWZ gemäß Gründungsidee einen städtischen Auftrag, der gleichzusetzen ist mit der des öffentlichen Raumes ("Ein Geschäfts- und Kulturzentrum soll die Funktion einer City übernehmen, sozusagen als Zweigstelle der Frankfurter Innenstadt", bewirbt sich das Center-Management selbst: https://www.nwz-frankfurt.de/das-center/geschichte/. ) Folglich obliegt dem Center-Management somit eine besondere Funktion im Stadtteil, die weit über den reinen Konsum als Besuchsgrund hinausgeht. Damit ist das NWZ nicht allein ein "Einkaufszentrum", für welche das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) nämlich keine grundsätzliche Regelung bereithält und weswegen nach wie vor im NWZ geraucht werden darf ("Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) enthält grundsätzlich keine Regelung für Einkaufszentren" (FR 2019) "Für die in den überdachten Frei­flächen und Fußgängerbereichen des Zentrums betriebenen Gastronomiegärten gilt nach Entscheidungen des Amtsgerichtes Frankfurt am Main kein Rauchverbot, da das Zentrum keinen umschlossenen Raum im Sinne des HNRSG darstellt."Abrufbar: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1120 (15.1.2024). Frankfurter Rundschau (2019): "Shoppen unter Rauchschwaden" Abrufbar: https://www.fr.de/frankfurt/heddernheim-ort904323/frankfurt-heddernheim-nordwest zentrum-shoppen-unter-rauchschwaden-11843204.html (15.1.2024)). 4. In Hessen gilt folgerichtig ein Rauchverbot in allen solchen ". . Einrichtungen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger entweder aufhalten müssen, sich weiterbilden oder ihre Freizeit verbringen." Dies trifft auch auf das Nordwestzentrum zu, denn öffentliche Daseins- und Gesundheitsvorsorge, Bildung und Mobilität gehören zur notwendigen Alltagsgestaltung. 5. Dass vor allem vor Gaststätten geraucht wird (Stichwort Modeboulevard) bleibt verwunderlich, denn "Gaststätten" dürfen in Ausnahmefällen Raucherbereiche zulassen, müssen diese allerdings räumlich von den Nichtraucherbereichen trennen: Nebenräume / vollständig geschlossene Raucherkabinen. Die offenen Sitzbereiche vor den Innenräumen der Gastronomie sind mitnichten räumlich abgetrennt (https://soziales.hessen.de/Gesundheit/Sucht-und-Suchthilfe/FAQ-Nichtraucherschu tz#:~:text=Bundesgesetzlich%20ist%20seit%201.,in%20Bahnhöfen%20das%20Rauchen%20v erboten). Foto 1: Gern benutzter Aschenbecher neben dem Kinderkarussell (Quelle: VR, 11/2023) Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof

06.01.2025 | Aktualisiert am: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1057/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Die Buslinie 39 wird zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Westbahnhof verlängert. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße-Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifenns,(Siehe Zeichnung) - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof verlängert werden. Sie soll folgernde Haltestellen erhalten: Sportinstitut - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof-Kurfürstenplatz - Adalbert-/ Schlpßstraße - Westbahnhof Die Ampelschaltung an der Kreuzung Rödelheimer Straße - Häusergasse -Schloßstrasse muss angepasst werden. Begründung: Entgegen den Aussagen der ST 824/2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39vom Markus- Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, und zur Station Ginnheimer Straße/Sophienstraße will, steigt an der Haltestelle Ginnheim Mitte um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Zeichnung Kreuzung Rödelheimer Straße, Häusergasse, Schlossstraße Quelle: Geoportal Frankfurt mit eigenen Markierungen Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 4

Gehwegparken in der Petterweilstraße erlauben

30.12.2024 | Aktualisiert am: 08.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2024, OF 463/4 Betreff: Gehwegparken in der Petterweilstraße erlauben Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken an der Einfahrt von der Burgstraße kommend in die Petterweilstraße zu erlauben, deren Einfahrt durch parkende PKWs behindert wird, die aufgrund polizeilicher Maßnahmen nicht mehr auf dem Gehweg parken. Begründung: Die Zufahrt zur Petterweilstraße erfolgt über die Wiesenstraße. Aus Richtung Günthersburgpark/Burgstraße kommend besteht die Möglichkeit rechts oder links in die Petterweilstraße abzubiegen. Dabei tritt das Problem auf, dass beim Abbiegen nach rechts die Einfahrt behindert wird, wenn die Autos auf der linken Seite nicht auf dem Gehweg stehen. Zur Gewohnheit wurde, dass die Autos teilweise auf dem Gehweg stehen, was aber erst einige Meter straßenabwärts ausgewiesen ist. In letzter Zeit haben die Halter daher Strafzettel erhalten. Wenn sie auf der Straße parken, behindert dies beim Abbiegen, besonders wenn auf der Gegenseite ebenfalls ein Auto steht. Die Beschilderung ist hier zu überdenken und in geringerem Abstand zur Straßeneinmündung anzubringen. Eine Restfläche unmittelbar vor der Einmündung auf der linken Seite könnte für einen Fahrradbügel genutzt werden. Anders als der Gehweg in der Wiesenstraße, wo das Gehwegparken den sehr intensiven Fußgängerverkehr massiv behindert, ist in der Petterweilstraße der Fußverkehr weniger dicht, was diese Lösung plausibel macht, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen. Um eine Behinderung der Fußgänger durch parkende Autos vorzubeugen, könnten an dieser kritischen Stelle Markierungen auf dem Gehweg aufgetragen werden. Da eine Quartiersgarage im Viertel gegenwärtig nicht geplant und realisiert wird, und eine notwendige fußgängerfreundlichere Gestaltung der Wiesenstraße voraussichtlich mit einer Reduzierung des Parkraums für PKW einhergehen würde, sollte an dieser Stelle die aufgezeigte Lösung umgesetzt werden, die das Gehwegparken erlaubt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4

Partei: FDP

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Anregung Ortsbeirat 7

Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten

26.11.2024 | Aktualisiert am: 14.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 508 entstanden aus Vorlage: OF 460/7 vom 11.11.2024 Betreff: Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten Vorgang: OM 4792/15 OBR 7; ST 488/16 Im Rahmenplan Praunheim von 2013 heißt es: "Das denkmalgeschützte Bauwerk der Praunheimer Werkstätten soll in seinem Bestand geschützt werden. Anstelle der heute eher introvertierten Nutzung wird für die Praunheimer Werkstätten zukünftig eine Nutzung angestrebt, die zu einer nachhaltigen Belebung des Ortskerns Praunheim beiträgt. [...] Angestrebt wird eine Kombination von Nutzungen aus den Bereichen Kultur, Kunst, Soziales, Gesundheit, Gastronomie und Gewerbe." Nach dem Auszug der Werkstätten wurde das Ensemble von der KEG erworben und es gab konkrete Pläne, hier ein offenes Zentrum für Kunst und Kultur zu etablieren, das sich selbst trägt. Diese Pläne konnten aus nachvollziehbaren Gründen nicht weiterverfolgt werden, denn seit Anfang 2016 werden die Gebäude als temporäre Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt. Diese Entscheidung wurde vom Ortsbeirat mitgetragen. In der Stellungnahme vom 14.03.2016, ST 488, berichtet der Magistrat aber auch: "Sobald die Situation es zulässt, soll an der geplanten Folgenutzung aus der Planungswerkstatt festgehalten werden. Ein dauerhaftes Wohnen für Flüchtlinge ist aufgrund des temporären Charakters der Ein- und Umbauten nicht möglich." Im Jahr 2020 hat der Magistrat dann den Betreibervertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. um fünf Jahre, d. h. bis zum 30.09.2025, verlängert. Auch diese Entscheidung hat der Ortsbeirat mitgetragen, weil das Gebäude unbedingt für eine angemessene Unterbringung der geflüchteten Menschen in Frankfurt benötigt wurde. Eigentlich wäre es nun an der Zeit, die temporäre Nutzung als Unterkunft für geflüchtete Menschen zu beenden und die Gebäude endlich der ursprünglich geplanten Nutzung zuzuführen. Der Ortsbeirat nimmt allerdings zur Kenntnis, dass die aktuelle Situation bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen eine Schließung der Unterkunft nicht zulässt und eine abermalige Verlängerung der aktuellen Nutzung um fünf Jahre unerlässlich ist. Allerdings hält es der Ortsbeirat für nötig, den Bürger:innen eine klare Perspektive im Sinne des Rahmenplans Praunheim zu bieten. In den letzten Jahren ist zudem der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. als Träger der Unterkunft von seinem bisherigen offenen und kooperativen Konzept immer weiter abgerückt. Nicht nur die Kooperation mit engagierten Bürger:innen wurde beendet, auch die Zusammenarbeit mit den im Komplex wohnenden Künstler:innen wurde eingestellt. Leider haben weiter Maßnahmen des Trägers dazu beigetragen, dass eine gute Zusammenarbeit im Stadtteil mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. nicht mehr vorstellbar ist. Die vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der am 30.09.2025 auslaufende Vertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. wird nicht verlängert. 2. Es wird ein neuer Träger für die Unterkunft gesucht, der bei seiner Arbeit folgende Ansätze berücksichtigt: - Das freiwillige Engagement von Bürger:innen wird ausdrücklich unterstützt. - Angebote zur Kooperation mit den auf dem Gelände wohnenden Künstler:innen werden wohlwollend geprüft und bei Interesse der Bewohner:innen auch ermöglicht. - Es werden aktiv Wege gesucht, um das Gelände stärker zum Stadtteil zu öffnen. Denkbar wäre z. B. ein regelmäßiges Nachbarschaftscafé. 3. Der Vertrag mit dem neuen Träger endet spätestens am 01.10.2030. Bereits ein Jahr davor beginnt ein Konzeptvergabeverfahren, um die zukünftige Nutzung der Gebäude im Sinne des Rahmenplans Praunheim sicherzustellen. 4. Werden aufgrund sinkender Bedarfszahlen Teile des Gebäudes nicht mehr benötigt, wird schon vorzeitig eine Zwischennutzung im Sinne des Rahmenplans Praunheim ermöglicht. 5. Sofern der Magistrat über den 01.10.2030 hinaus einen Bedarf für eine Unterkunft in Praunheim sieht, so sucht er aktiv und frühzeitig nach Alternativen. Denkbar wäre dies z. B. im zukünftigen urbanen Mischgebiet nördlich der Heerstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4792 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 488 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 508 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 508 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme)

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 7

Konzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klären

26.11.2024 | Aktualisiert am: 05.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 509 entstanden aus Vorlage: OF 463/7 vom 12.11.2024 Betreff: Konzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klären Vorgang: V 740/23 OBR 7; ST 68/24; OM 5122/24 OBR 7; ST 1865/24 Sowohl in der Stellungnahme ST 68 als auch in der Stellungnahme ST 1865 befürwortet der Magistrat die Einrichtung von sog. Klimaschutzräumen nach dem Vorbild der "refugis climàtics" in Barcelona. Diese sollen für vulnerable Gruppen als Hitzeschutzräume im Sommer fungieren und vorrangig in Stadtteilen mit wenig Grün und öffentlich zugänglichen Gebäuden eingerichtet werden. In den vorgelegten Stellungnahmen wird zum einen darauf abgestellt, dass noch Rahmenbedingungen festzulegen seien, insbesondere bezüglich der Verantwortlichkeiten und der notwendigen Ressourcen für den Betrieb. Zum anderen werde die Prüfung und Umsetzungsplanung im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie 2.0 erfolgen. Über den Prozess und die Zeitplanung herrscht weiterhin Unklarheit. Es macht Sinn, bestehende städtische Liegenschaften, darunter auch diejenigen von Beteiligungsgesellschaften und Stiftungen, zu prüfen und solche zu identifizieren, die für die Weiterverfolgung des Ansatzes genutzt werden könnten. Einige sind in der Kühle-Orte-Karte der Stadt Frankfurt auch schon aufgeführt. Diese könnten mit den Hilfsmitteln, die in der Stellungnahme ST 1865 für die Ausstattung der Klimaschutzräume skizziert sind, ergänzt werden. Daraus ergibt sich, dass neben dem Klimareferat und dem Gesundheitsamt auch das Amt für Bau und Immobilien beteiligt sein sollte. Es wird der Anschein erweckt, dass die Zuständigkeiten nicht klar unter den verantwortlichen Ämtern geregelt sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein inhaltliches Konzept auszuarbeiten bzw. die bisherigen inhaltlichen Konzeptionierungen für die Einrichtung der Klimaschutzräume zu vertiefen. Daraus soll ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung erfolgen, der auch eine Priorisierungsliste der ausgewählten Räumlichkeiten in den jeweiligen Stadtteilen enthält. Im Rahmen dieses Prozesses werden die verwaltungsinternen Zuständigkeiten geklärt und fachspezifisch aufgeteilt. Nach Abschluss des beauftragten Konzeptes sollen diese den Ortsbeiräten und Stadtverordneten kommuniziert werden. Die Ergebnisse der Konzeptausarbeitung sind den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 740 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 68 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5122 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1865 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 509 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) 32. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.01.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 509 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 509 keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 509 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OA 509 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5704, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 5

Nutzung der alten Fischergewölbe als Gemeinschaftsräume für die Öffentlichkeit

10.09.2024 | Aktualisiert am: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2024, OF 1215/5 Betreff: Nutzung der alten Fischergewölbe als Gemeinschaftsräume für die Öffentlichkeit Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen, ob anstelle eines weiteren Cafés in den alten Fischergewölben an der Alten Brücke Gemeinschaftsräume für die Öffentlichkeit eingerichtet werden können. Diese Räume sollen den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen und folgende Angebote umfassen: 1. Soziale Beratung: Allgemeine Lebensberatung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Seniorenberatung, etc. 2. Bildungsangebote: Kurse zu verschiedenen Themen wie Sprachen, EDV, Nachhilfe. 3. Bürgeramt: Möglichkeit, verschiedene Behördengänge vor Ort zu erledigen. 4. Veranstaltungen: Vorträge, Lesungen, Kulturveranstaltungen. Begründung: Die Alten Fischergewölbe an der Alten Brücke bieten eine einzigartige Gelegenheit, die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen sozialer Unterstützung, Bildung und Kultur zu erfüllen. Statt eines weiteren gastronomischen Angebots, wie es vorgeschlagen wurde (siehe Antrag OF 1193/5), würde die Einrichtung von Gemeinschaftsräumen eine breitere und nachhaltigere Nutzung dieses historischen Raumes ermöglichen. Ein weiteres Café, wie es in der Kaimauer am Main bereits existiert, bietet zwar eine angenehme Freizeitoption, jedoch könnte ein sozial und kulturell orientiertes Angebot mehr direkte Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger bringen. Durch die Einrichtung von Räumen für soziale Beratung, Bildungsangebote und Bürgerdienstleistungen wird die Brücke zwischen den sozialen und behördlichen Bedürfnissen der Menschen und der lokalen Infrastruktur gestärkt. Darüber hinaus könnten Veranstaltungen wie Vorträge und Lesungen das kulturelle Leben im Viertel bereichern und zu einem stärkeren Gemeinschaftsgefühl beitragen. Diese Art der Nutzung könnte den historischen Charakter des Fischergewölbes erhalten und gleichzeitig den Zugang zu wichtigen Dienstleistungen fördern. Durch die Umgestaltung dieses Raumes in einen Ort der Begegnung und des Austausches könnte der Magistrat dazu beitragen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner weiter zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.08.2024, OF 1193/5 Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 16)

Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten

04.06.2024 | Aktualisiert am: 17.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5571 entstanden aus Vorlage: OF 272/16 vom 29.04.2024 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem Aufeinandertreffen der Straßen der Leuchte, Triebstraße, Vilbeler Landstraße und Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn-Endhaltestelle, ein Ärztezentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z. B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Straßen Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 16)

Behindertenparkplatz besser zugänglich machen

04.06.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5570 entstanden aus Vorlage: OF 271/16 vom 29.04.2024 Betreff: Behindertenparkplatz besser zugänglich machen Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz vor der Triebstraße 34 um zwei Plätze nach links zu versetzen, damit er von den Behinderten barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: Behindertenparkplätze sind Parkplätze, deren Parkstände in der Regel breiter sind, um mit einem Rollstuhl an das Auto heranfahren zu können. Die vorgeschriebene Breite beträgt hierfür deshalb 3,50 Meter. Auf dem bisherigen Parkplatz vor der Triebstraße 34 ist das zwar im Bereich der Fahrertür gegeben, aber nicht durchgängig auf einer Autolänge. Das Be- oder Entladen eines Rollstuhls bzw. das Verlassen des Parkplatzes ist wegen den auf dem Weg stehenden Schildern und einer dort angelegten Baumscheibe nur eingeschränkt möglich. Behindertenparkplatz vor Triebstraße 34 (Foto: G. Kraus) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1706

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement besser ausstatten

02.04.2024 | Aktualisiert am: 10.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 408/8 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement besser ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für eine Verstärkung des "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft" in der Nordweststadt erhält das Quartiersmanagement eine zusätzliche halbe Stelle. Die hierzu erforderlichen Zuschussmittel werden bewilligt. Die jährlichen Fördermittel für das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" in der Nordweststadt (für Sachkosten und Projekte) werden von 15.000 EUR im Planansatz wieder auf den bisherigen Sockel von 25.000 EUR angehoben und jeweils 2024 und 2025 um 5.000 EUR auf 30.000 EUR erhöht. Begründung: Als im Dezember 2004 von der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss gefasst wurde, die Nordweststadt zu einem Quartiergebiet des Projektes "Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften" (heute Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft) zu ernennen, wurde die Diakonie Frankfurt und Offenbach mit der Trägerschaft beauftragt. Seitdem wurde das Quartiergebiet kontinuierlich erweitert, der Stellenumfang und die städtischen Zuwendungen jedoch nicht. Seit beinahe 20 Jahren arbeitet jedes Quartiersmanagement in Frankfurt mit 25.000 EUR Jahresbudget für Projektausgaben. Die Mittel haben mit den seitdem erheblich gestiegenen Kosten nicht Schritt gehalten, viele Projekte für den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil sind unterfinanziert oder können nicht gestartet werden. In der Haushaltsplanung für 2024 und 2025 sollen diese Mittel jetzt sogar auf nur noch 15.000 EUR gesenkt werden. Das ist nicht akzeptabel, im Gegenteil: Die Gelder müssen für eine weiterhin ertragreiche, nachhaltige Arbeit angehoben werden. Zudem haben andere Quartiersbüros einen höheren Stellenanteil mit mehreren Mitarbeitern, wodurch die Arbeit aufgeteilt und effektiver wird; das wäre für die Nordweststadt auch wichtig, jedoch nicht als Stellensplitting wie aktuell im Riederwald, sondern als Stellenverstärkung. Die zentralen Bereiche Bezirk 482 (Thomas-Mann-Str./Gerhart-Hauptmann-Ring) sowie Bezirk 432 (Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt) gehören laut Segregationsmonitoring 2023 der Stadt Frankfurt zu den Stadtquartieren mit sehr hohem Bedarf an sozialen Stützungsmaßnahmen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, muss das Quartiersmanagement Nordweststadt daher sowohl finanziell als auch personell besser ausgestattet werden Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 70 2024 Die Vorlage OF 408/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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Anregung Ortsbeirat 3

Auskömmliche Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe in Frankfurt

14.03.2024 | Aktualisiert am: 05.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2024, OA 449 entstanden aus Vorlage: OF 678/3 vom 14.03.2024 Betreff: Auskömmliche Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe in Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die freien Träger, die im Auftrag der Stadt Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Frankfurt umsetzen, durch auskömmliche Zuschüsse zu finanzieren. Nach den Berechnungen des Jugendhilfeausschusses müssten dazu aufgrund des zahlenmäßig gestiegenen Bedarfs, einer wachsenden Kinder- und Familienarmut, deutlicher Tarifsteigerungen und einer spürbaren Inflation zusätzliche Mittel in Höhe von 26 Millionen Euro dauerhaft in den Haushalt eingestellt werden, um den fachlichen Standard in der Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten. Begründung: Die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Frankfurt leisten seit vielen Jahrzehnten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zu Empowerment, Demokratiebildung, gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in Frankfurt. Besonders beim gegenwärtigen pandemiebedingten Mangel an Stabilität und Sicherheit bieten diese Einrichtungen einen Platz, an dem jungen Menschen ganz individuell begegnet wird. Die Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe aus den Bereichen OKJA, aufsuchende Arbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendhilfe in der Schule und Erziehungsberatung sind anerkanntermaßen ein Bestandteil der sozialen Infrastruktur Frankfurts. Sie bieten sowohl für die Entwicklung des Gemeinwesens als auch zur Prävention von Problemlagen eine breite Palette fachlich differenzierter und erprobter Angebote mit professionellen innovativen Konzepten und Maßnahmen. Sie leisten damit wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsentwicklung und Bildung sowie zur Entlastung in individuellen Krisen. Sie haben einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung sowie an der Integration von jungen Menschen und tragen damit in großem Maße zum sozialen Frieden in Frankfurt bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1462 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 18.04.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 449 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4617, 26. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 18.04.2024

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Anregung an den Magistrat (OB 3)

Stalburg langfristig als sozialen Ort sichern

25.01.2024 | Aktualisiert am: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5041 entstanden aus Vorlage: OF 628/3 vom 05.01.2024 Betreff: Stalburg langfristig als sozialen Ort sichern Der Verkauf der historischen Wasserburg "Stalburg", die plötzliche Schließung der Gastronomie und die ausbleibende Kommunikation der Investorinnen und Investoren, die das Gebäude erworben haben, lassen die Anwohnerinnen und Anwohner befürchten, dass es sich einmal mehr um ein Nachverdichtungsprojekt handelt, bei dem auf soziale und ökologische Belange keine Rücksicht genommen wird. Der Ortsbeirat fürchtet um den Erhalt des sozialen Orts und der Baumbestände - handelt es sich doch im Nordend um einen der Letzten dieser Art. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, seinen Kenntnisstand für die Planungen der neuen Eigentümer mitzuteilen und konkret darauf einzugehen, 1. ob bereits ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage gestellt wurde und auf welche Aspekte in einer möglicherweise bereits erfolgten Bauberatung hingewiesen wurde; 2. ob ihm der laut FAZ vom 02.01.2024 notariell festgelegte Ausschluss eines Abrisses des historischen Gebäudes bekannt ist und ob er dies zum Beispiel durch den Eintrag einer Baulast nachvollziehen kann; 3. welche denkmalpflegerischen Wünsche und Erwägungen bei einer Sanierung des Gebäudes seitens des zuständigen Fachamts - ung eachtet des fehlenden Eintrags in die hessische Denkmalliste - bekannt sind und ggf. in Gespräche mit den Investorinnen und Investoren eingeflossen sind oder einfließen könnten; 4. welchen Kenntnisstand er zum Erhalt der Baumgruppe und der Freiflächen hat und welche Möglichkeiten der Handhabe er angesichts des fehlenden Bebauungsplans, mit dem diese gesichert werden könnten, sieht. Der Magistrat wird auch gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auch nach einer Sanierung oder einem Umbau des Gebäudes eine öffentliche Nutzung der Freiflächen und des Erdgeschosses gegeben sind und diese langfristig als sozialen Ort zu sichern. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auf die Investorinnen und Investoren mit dem Wunsch des Ortsbeirats zuzugehen, diesem in einer der kommenden Sitzungen den aktuellen Stand der Planung für das Areal vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung an den Magistrat (OB 10)

Kiosk, SMART-Markt und foodsharing am Sozialzentrum Eckenheim

05.12.2023 | Aktualisiert am: 13.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4863 entstanden aus Vorlage: OF 706/10 vom 20.11.2023 Betreff: Kiosk, SMART-Markt und foodsharing am Sozialzentrum Eckenheim Der Magistrat wird in Verbindung mit der ABG Frankfurt Holding, dem Frankfurter Verband, der Werkstatt Frankfurt, dem Quartiersmanagement sowie dem foodsharing e. V. umgehend gebeten, 1. für den Bereich um das Sozialzentrum Eckenheim geeignete alternative Einkaufsmöglichkeiten zu erarbeiten, nachdem der SMART-Markt geschlossen und jetzt auch noch dem Betreiber des sehr beliebten Kiosks gekündigt wurde; 2. wie unter anderem zu 1. auch das vor Ort erforderliche Foodsharing inkl. eines geeigneten und belieferbaren Fairteilers künftig berücksichtigt werden kann. Der foodsharing e. V. stellt unter anderem Reinigung und Wartung des Fairteilers sicher. Begründung: Der Ortsbeirat 10 ist vor Ort an einer möglichst ganzheitlichen und langfristigen Weiterbehandlung insgesamt interessiert. Die allgemeine sowie die persönlichen Betroffenheiten sind sehr groß, dass seit geraumer Zeit noch immer keine Lösung für die vor Ort benötigten, sozial sehr wichtigen Einrichtungen gefunden wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung Ortsbeirat 6

Höchster Krankenhaus - Varisano - Restrukturierung (Vorstellung)

28.11.2023 | Aktualisiert am: 04.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 417 entstanden aus Vorlage: OF 899/6 vom 28.11.2023 Betreff: Höchster Krankenhaus - Varisano - Restrukturierung (Vorstellung) Vorgang: OA 386/23 OBR 6 Wie zu erfahren war, werden am Freitag, dem 01.12.2023, die Beschäftigten aller Standorte darüber informiert, wie das Restrukturierungskonzept - jetzt "Zukunftskonzept" genannt - aussehen soll. Mit der Anregung OA 386 vom 12.09.2023 bat der Ortsbeirat um eine Vorstellung in einer Ortsbeiratssitzung vor der Verabschiedung des Konzeptes und dass der Ortsbeirat angehört wird. Bisher ist nicht bekannt, dass das Konzept in den politischen Gremien diskutiert wurde, noch wurde dem Ortsbeirat der Entwurf vorgestellt. Da das Klinikum Frankfurt-Höchst ein kommunaler Maximalversorger im Westen und darüber hinaus auch das einzige Krankenhaus vor Ort ist, besteht auch in der Öffentlichkeit ein hohes Interesse zum weiteren Fortbestand, auch vor dem Hintergrund, dass große Summen aus Steuergeldern in die Sanierung geflossen sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, seit wann und warum ein Konzept anscheinend schon soweit vorliegt, ohne dass die politischen Gremien eingebunden sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, das Konzept schnellstmöglich dem Ortsbeirat vorzulegen und in einer öffentlichen Sitzung zu diskutieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.09.2023, OA 386 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 18.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 417 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung) 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 417 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4384, 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 15.02.2024

Krankenhaus Restrukturierung Konzept

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Anregung Ortsbeirat 14

Nein zur „Modellregion Cannabisabgabe“

16.10.2023 | Aktualisiert am: 19.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.10.2023, OA 403 entstanden aus Vorlage: OF 161/14 vom 30.09.2023 Betreff: Nein zur "Modellregion Cannabisabgabe" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistrat wird untersagt, eine Bewerbung für eine "Modellregion Cannabisabgabe" abzugeben. Begründung: Haschisch und Marihuana sind leicht zu beschaffen und der Besitz für den Eigenkonsum wird nicht sanktioniert, weil die staatlichen Institutionen vor dem illegalen Handel mit diesen Substanzen weitgehend kapituliert haben. Dies gilt flächendeckend und auch für Harheim. Als Folge daraus ist der Konsum vor allem als Jugenddroge weit verbreitet. In anderen Ländern wurden schon Erfahrungen mit einer Cannabisfreigabe gesammelt. Sie zeigen, dass der Konsum anschließend deutlich ansteigt und zwar auch in der Gruppe junger Menschen bis 24 Jahre, bei denen die Gefahren von Hirnschäden und schweren Psychosen infolge des Drogenkonsums besonders ausgeprägt sind. Die u. a. vom Drogenreferat der Stadt Frankfurt verbreitete Vorstellung, dass Jugendliche unter 18 Jahren infolge der Legalisierung ihren Konsum einstellen und alle anderen auf die niedrig dosierten legalen Produkte ausweichen, ist nicht nachvollziehbar. Auch das zeigen die Erfahrungen aus dem Ausland. Die Eindämmung des Schwarzmarktes mitsamt seiner Begleitkriminalität ist mithin unrealistisch. Die geplante Legalisierung konterkariert das Bemühen zahlreicher privater und öffentlicher Initiativen, insbesondere Jugendliche von den gesundheitlichen Gefahren des Drogenkonsums zu überzeugen. Dass die Stadt Frankfurt nun auch noch Vorreiterin bei der Legalisierung spielen will, ist aus den skizzierten Gründen abzulehnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 25.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.11.2023, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 403 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023, TO II, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage OA 403 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4186, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023

Modellregion Cannabisabgabe Drogenkonsum

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Erwerb und Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“ in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias

23.02.2023 | Aktualisiert am: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3600 entstanden aus Vorlage: OF 263/8 vom 20.02.2023 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias Vorgang: V 284/22 OBR 8; OA 152/22 OBR 8; ST 1923/22; ST 2306/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die seit einem Jahr geforderte Stellungnahme zu der Vorlage OA 152 innerhalb von vier Wochen abzugeben; 2. zu prüfen und zu berichten, welches Bauprojekt auf dem Grundstück von St. Matthias der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena, Thomas-Mann-Straße 2 bis 4, geplant ist, insbesondere ist zu berichten, falls ein Verkauf des gesamten Grundstücks, Flur 15, Flurstück 40/217, mit den aufstehenden Gebäuden an einen Wohnungsbauentwickler geplant sein sollte, a) welche zukünftige Nutzung von dem neuen Eigentümer vorgesehen ist; b) falls Wohnungen gebaut werden, welche Art von Wohnungen mit welcher Geschossflächenzahl geplant sind und ob Wohnungen für Geflüchtete vorgesehen sind, ggf. sind es sog. EVU-Wohnungen zum bereits eigenverantwortlichen Gebrauch als Zwischenstationen zwischen Übergangswohnheim und eigener Wohnung; c) wie - auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des letzten Segregationsmonitorings 2021 - die soziale Stabilität im Bereich Thomas-Mann-Straße/Gerhart-Hauptmann-Ring eingeschätzt wird, mit der sich ggf. eine weitere Wohnheimeinrichtung für Geflüchtete in diesem Bezirk begründet; d) ob bereits Gespräche mit möglichen Trägern für eine Wohneinrichtung geführt werden und wenn ja, welche das sind, und ob die Kirche mit sozialen Angeboten auf dem Flurstück 40/217 präsent bleibt; e) welche sozial begleitende Infrastruktur mit geschaffen wird (Kita- und Grundschulplätze, Beratungsstellen); f) aus welchen Gründen die Stadt mit dem Gelände des Gemeindehauses nicht eine Erweiterung der Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortkapazitäten anstrebt; g) welche öffentlich nutzbaren Ersatzräumlichkeiten nach einem Wegfall des für die Kirchengemeinde selbst, für Vereine und Familienfeiern in der Nordweststadt bisher nutzbaren Gemeindehauses geplant sind; h) welche konkreten Nutzungen hier nach den Vorgaben des Bebauungsplanes überhaupt möglich sind, auch auf dem Wege der Befreiung; i) ob die Gebäude des Kirchenzentrums (Pfarrheim, Pfarrbüro usw.) auf Flurstück 40/217 abgängig sind und aus dem Ensembleschutz ohne Weiteres entlassen werden können; j) wie auf diesem Grundstück die maximalen Geschosshöhen im Falle eines Neubaus sind, wenn Gebäude auf dem Wege der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes nach § 31 Absatz 2 des Baugesetzbuchs errichtet werden und in welcher Höhe mit Rücksicht auf das denkmalgeschützte Kirchengebäude gebaut werden kann; k) welche Nutzung für das denkmalgeschützte Kirchengebäude selbst vorgesehen ist; l) ob der Magistrat vor dem Hintergrund des vom Stadtplanungsamt durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Weiterentwicklung der Nordweststadt aus den Jahren 2010/2011 eine Änderung des Bebauungsplanes erwogen hat, um z. B. der Kirche eine Veräußerung des Gemeindegrundstücks für Mietwohnungen und Eigentum zu ermöglichen, zum Beispiel in Kooperation mit dem Gemeinnützigen Siedlungswerk oder einer der in der Nordweststadt verbreiteten genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften, und unter welchen Voraussetzungen der Bebauungsplan geändert werden kann und welchen Zeitraum dieser Vorgang benötigt; m) ob zuvor die Option, hier ein Musterprojekt für in der Nordweststadt dringend benötigtes barrierefreies und/oder generationenübergreifendes Wohnen mit stadtteiloffenen Angeboten der Seniorentagespflege zu realisieren, geprüft worden ist; 3. als Pilotprojekt auch für andere Stadtteile mit ähnlichen Grundstücksdiskussionen einen Runden Tisch "Nordweststadt Neu Denken" unter Verantwortung des Sozialdezernates einzuberufen und alle Eigentümer im Bereich "Kleines Einkaufszentrum" sowie die möglichen Bauträger kontinuierlich zu gemeinsamen Gesprächen einzuladen, um kurz- und langfristige Perspektiven für das Areal und sein Umfeld zu finden und umzusetzen. Dazu sollen auch Vertreter des Vereins Brücke 71 e. V., das Quartiersmanagement und Ortsbeiratsmitglieder eingeladen werden. Begründung: Seit Jahren fordert der Ortsbeirat die notwendige Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" mit attraktiven Wohnungen, Geschäften, sozialen Nutzungen und Freiflächen. Mit dem Neubau des Lebensmittelmarktes gab es immerhin einen ersten Schritt zu einer Aufwertung. Die seit Jahren diskutierte Schließung des Kirchortes St. Matthias scheint nun als nächstes anzustehen: Dem Vernehmen nach hat eine große Wohnungsbaugesellschaft dem Bistum Limburg den Kauf des kompletten Kirchengrundstücks mit Kirchengebäude (mit Ausnahme des Kindergartengrundstücks) angeboten, um das frühere Pfarrzentrum durch Wohnungen für Geflüchtete zu ersetzen. Da es vergleichbare Wohnungen bereits in der Nähe gibt (etwa Gerhart-Hauptmann-Ring, Alt-Niederursel, dazu die Unterkünfte am Oberschelder Weg, in der Dillenburger Straße sowie im Hotel am Walter-Möller-Platz) und auch die Wohnungen über dem Lebensmittelmarkt im "Kleinen Einkaufszentrum" hauptsächlich Einzimmerwohnungen sind, scheint es sich bei diesem Vorhaben um eine Notlösung u. a. aufgrund der Zweckbestimmungen des Bebauungsplanes NW 103c zu handeln. Die bestehenden sozialen Einrichtungen mit ihren Beratungsangeboten können zusätzliche Bedarfe nicht abdecken. Dabei verlöre die Nordweststadt einen wichtigen (kirchlichen) Stadtteiltreffpunkt, besonders für ältere Menschen. Zugleich fehlen in der Nordweststadt weiterhin gesicherte neue Kitaplätze, viele neue Einrichtungen sind noch "in Prüfung" (Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2306), weshalb es unverständlich wäre, die Gemeinbedarfsfläche nicht auf eine solche Nutzung hin ebenfalls zu prüfen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für detaillierte Informationen zu sorgen, diese mit Multiplikatoren zukünftig aktiv zu teilen und das Ziel einer das soziale Zusammenleben stärkenden Neuordnung des Zentrums-Areals endlich mit allem Nachdruck anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1369 Beratung im Ortsbeirat: 8

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Anregung Ortsbeirat 8

„Neuer Stadtteil der Quartiere“ Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Absatz 4 BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181

26.01.2023 | Aktualisiert am: 27.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 315 entstanden aus Vorlage: OF 236/8 vom 22.12.2022 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Absatz 4 BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Neufassung: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines "neuen Stadtteils der Quartiere" östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgraben-Quartiers und der Bau der Neu-Weststadt abgelehnt. Begründung: 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anlagen der Magistratsvorlage M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil Lachgraben-Quartier erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mitsichbringen würde. Das Lachgraben-Quartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur Magistratsvorlage M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgraben-Quartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um drei Grad bis fünf Grad Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celsius (siehe hierzu Anlage 1, Zwischenbericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch auf Abbildung 54 (Seite 141 ebenda) zu erkennen, wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 20 Grad Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter, dass die Nachttemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 15 Grad bis 16 Grad Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr von 29 Grad Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 20 Grad und 22 Grad Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten (Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen, https://landesplanung.hessen.de/ klima/landesweite-klimaanalyse). Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030er-Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voranschreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet Lachgraben-Quartier mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celcius bewusst in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die Neu-Weststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart-Hauptmann-Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine Klimabarriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart-Hauptmann-Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer der gleiche Stereotyp aufgerufen: Es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt, sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst-May-Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheidt (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernenten (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins und das Gebiet In der Römerstadt 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen sowie Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der sechziger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit der A 5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien bzw. Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts, dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart-Hauptmann-Ring - wie es in der Planung vorgesehen ist -, wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen angenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.02.2023, NR 592 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61 0

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Anregung Ortsbeirat 8

Gesundheitsversorgung im „Stadtteil der Quartiere“ Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181

26.01.2023 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 314 entstanden aus Vorlage: OF 234/8 vom 10.01.2023 Betreff: Gesundheitsversorgung im "Stadtteil der Quartiere" Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat ergänzt für den Schlussbericht über die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Absatz 4 BauGB, wie für den geplanten "Stadtteil der Quartiere" ausreichende Kapazitäten für die medizinische Versorgung entstehen. Es soll insbesondere geprüft werden, wie viele zusätzliche Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Apotheken und Krankenhausbetten benötigt werden. Ein besonderer Fokus ist dabei auf die bestmögliche Versorgung mit Kinderarztpraxen zu legen. Begründung: Der Zwischenbericht geht mit keiner Silbe auf Einrichtungen der medizinischen Versorgung für den geplanten Stadtteil ein. Im Gegenteil: Damit das östlich der A 5 gelegene Plangebiet überhaupt verkehrlich angebunden werden kann, sollen publikumsintensive Nutzungen, die auch mit dem Pkw angefahren werden, wie z. B. Arztpraxen, auf ein Minimum beschränkt werden (Seite 156). Zu einer wichtigen infrastrukturellen Voraussetzung des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main, der medizinischen und besonders der fachärztlichen Versorgung, gibt der Zwischenbericht ansonsten keine Auskunft, wie die Stadtplanung sich die Gesundheitsversorgung des neuen Stadtteils vorstellt. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Krankenhausbetten in Frankfurt rückläufig. In den Stadtteilen gibt es immer weniger Apotheken. Besonders am Stadtrand, zum Beispiel im neuen Stadtteil Riedberg, gibt es derzeit eine totale Unterversorgung mit Kinderärzten und wichtige Vorsorgeuntersuchungen bleiben aus. Viele Eltern warten viele Stunden in den Ambulanzen der Krankenhäuser, bis die Kinder behandelt werden. Der Zwischenbericht ist demnach auch in dieser Hinsicht reine Augenwischerei. Es wird gutes Wohnen versprochen, vor allem für Familien, aber die Lebensqualität für die zukünftig geplanten 17.000 Einwohner hängt auch von der Frage der Gesundheitsversorgung ab, die hier anscheinend nicht mitgeplant wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 189 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Bitte Anhebung der Einkommensgrenzen zur Berechtigung eines FrankfurtPass wegen aktueller Preissteigerung prüfen!

23.01.2023 | Aktualisiert am: 06.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3437 entstanden aus Vorlage: OF 577/2 vom 08.01.2023 Betreff: Bitte Anhebung der Einkommensgrenzen zur Berechtigung eines Frankfurt-Pass wegen aktueller Preissteigerung prüfen! Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und falls ja, in welchem Umfang beabsichtigt ist, die Einkommensgrenzen zur Berechtigung eines Frankfurt-Pass angesichts der aktuellen rasanten Preissteigerung noch im Jahre 2023 anzuheben; 2. falls der Magistrat nicht beabsichtigen sollte, die Einkommensgrenzen zur Berechtigung des Antrages eines Frankfurt-Pass anzuheben, wird er gebeten, die Gründe hierfür dem Ortsbeirat näher auszuführen. Insbesondere wären rechtliche Hindernisse, die einer baldigen Anhebung der Einkommensgrenze für den Frankfurt-Pass entgegenstehen, zu skizzieren. Begründung: Durch Rekordpreise für Energie und eine Rekordinflation müssen aus Sicht des Ortsbeirates die Einkommensgrenzen für den Frankfurt-Pass überdacht werden, da - soweit die Einkommen nicht im selben Maße steigen - in der Folge mehr Menschen als zuvor von Armut betroffen sein werden. Insbesondere für Bockenheim ist die soziale und kulturelle Durchmischung charakteristisch. Es ist Aufgabe des Magistrats z. B. durch eine Erweiterung der Einkommensgrenze des Frankfurt-Passes auch in der Zeit der Krise die Teilhabe am sozialen Miteinander vor allem für geringe Einkommen auch in Bockenheim zu schützen und zu fördern. Im Folgenden die aktuellen Einkommensgrenzen des Frankfurt-Passes, die durch die aktuelle Entwicklung vom Ortsbeirat 2 nicht mehr als angemessen angesehen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2321 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Anregung Ortsbeirat 9

Toilettenkonzept im Ortsbezirk 9: Ginnheim priorisieren, Dornbusch nicht vergessen! Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174

08.12.2022 | Aktualisiert am: 17.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 08.12.2022, OA 294 entstanden aus Vorlage: OF 406/9 vom 20.10.2022 Betreff: Toilettenkonzept im Ortsbezirk 9: Ginnheim priorisieren, Dornbusch nicht vergessen! Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Prüfung der Einrichtung einer öffentlichen Toilette an der Haltestelle "Ginnheim", wie in dem Vortrag vom 04.11.2022, M 174 unter Punkt l) genannt, zu streichen. Stattdessen ist die Errichtung einer Toilettenanlage in der Liste unter Punkt c) wie folgt zu ergänzen: "19. VGF-Station Ginnheim: Bestands- oder Systemtoilette"; 2. die Einrichtung einer öffentlichen WC-Anlage im Stadtteil Dornbusch unter Punkt c) wie folgt zu ergänzen: "20. Am Haus Dornbusch: Bestands-, Vertrags- oder Systemtoilette". Begründung: Zu 1.: Der Ortsbeirat hat den Bedarf bereits seit Längerem erkannt und beantragt. Der Magistrat hatte auf das Toilettenkonzept verwiesen. Dieses sieht jedoch nur eine Prüfung vor. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordneten, die Priorisierung gegenüber der Ursprungsfassung der Vorlage M 174 zu erhöhen. Hintergrund: Es handelt sich hier bereits um einen stark frequentierten Umstiegsknotenpunkt, der durch zusätzliche ÖPNV-Haltestellen im Zuge des Ausbaus der Strecken der S 6 und der U 4 noch deutlich ausgebaut wird. Die nächste öffentliche Toilette befindet sich zwar im Luftlinienumkreis des Wasserspielplatzes Niddapark; für die Versorgung dieses Standorts ist sie jedoch nicht geeignet, da die durch die Bahnstrecke eingeschränkte Wegebeziehung circa zweieinhalb Kilometer Umweg (Hin- und Rückweg zum Bahnhof Ginnheim) erfordert. Außerdem könnten bestehende Anlagen der VGF am Bahnhof erweitert werden. Zu 2.: Die Bedarfsanalyse des ABI zeigt im Ergebnisbericht einen Bedarf an der Kreuzung Miquelallee/Eschersheimer Landstraße und in der Nähe der Kreuzung Marbachweg/Eschersheimer Landstraße auf. Beide Bedarfe wurden bei den Maßnahmen, die in der Magistratsvorlage genannt werden, nicht berücksichtigt. Da der Ortsbeirat seit Jahren auf eine Aufwertung des öffentlichen Raums im Bereich "Haus Dornbusch" drängt, sich hier bereits öffentliche Gebäude befinden und ein erfolgreich etablierter Wochenmarkt stattfindet, sieht der Ortsbeirat diesen Standort als gute Option für die Installation einer öffentlichen Toilette und verweist auf die hohe Zahl von Menschen, die an dieser Stelle den ÖPNV nutzen, den Einzelhandel frequentieren oder sich im öffentlichen Raum aufhalten, denen diese Maßnahme zugutekäme. Leider blieb der Vortrag auch eine Antwort schuldig, warum die identifizierten Bedarfe nicht berücksichtigt werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 238 Bericht des Magistrats vom 15.01.2024, B 29 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 21 Herr Alexander Bauer von der Frankfurter Behinderten-ArbeitsGemeinschaft (FBAG) erhält im Rahmen der Debatte als sachkundiger Bürger das Wort. Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE,SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2023, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 174 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 277 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 300 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 318 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 320 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023

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Anregung Ortsbeirat 2

Konzept zur Beteiligung von Kindergartenkindern in Essenssituationen Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 389

05.12.2022 | Aktualisiert am: 22.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 287 entstanden aus Vorlage: OF 529/2 vom 08.11.2022 Betreff: Konzept zur Beteiligung von Kindergartenkindern in Essenssituationen Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 389 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 27.04.2023 und 11.09.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Mit Blick auf den Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 389, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Maßnahmen er trifft, um ein Konzept zur systematischen Beteiligung von Kindergartenkindern bei der Gestaltung von Essenssituationen zu entwickeln, und bis wann ein solches Konzept vorliegen und im Ortsbezirk umgesetzt sein soll; 2. welche Fortbildungen er Erziehenden/Fachkräften anbietet, um Kindergartenkinder alters- und entwicklungsgerecht an Essenssituationen zu beteiligen; 3. weshalb der o. g. Bericht, zu dem die Daten im Oktober 2018 und April 2019 erhoben wurden, erst zweieinhalb Jahre später im Oktober 2022 veröffentlicht wurde. Begründung: Kinder an der Gestaltung von Essenssituationen zu beteiligen ist ein wichtiger Schritt, um sie zu lehren, sich gesund zu ernähren, aber auch selbstbestimmt ihren Alltag zu gestalten und Grenzen zu setzen. Der Ortsbeirat 2 begrüßt daher, dass das Frankfurter Kinderbüro die Beteiligung von Kindern beim Essen in Frankfurter Kindergärten in einem deutschlandweit einmaligen Forschungsansatz untersucht und Neuland bei diesem wichtigen Thema betreten hat. Zentrale Erkenntnis der Untersuchung ist u. a., dass es in den vier untersuchten Kindergärten kein systematisches Beteiligungskonzept für Kinder gebe, die Gestaltungspraxen je nach Gruppe in derselben Einrichtung deutlich variiere, es erhebliche Unterschiede beim Frühstück und Mittagessen gebe, die eigene Sozialisation der Fachkraft erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Essenssituation habe und viele Fachkräfte unsicher seien, was eine "richtige" Beteiligung von Kindern bei der Gestaltung von Essenssituationen ist (siehe Seite 5 bis 7 des Magistratsberichts B 389). Aufgrund der in dem Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 389, festgestellten Defizite wird der Magistrat gebeten zu berichten, welche Schritte er unternimmt, um ein Konzept zu entwickeln, dass Kindergartenkinder systematisch alters- und entwicklungsgerecht an Essensituationen beteiligt werden, und welche Fortbildungen hierzu Fachkräften angeboten werden (Ziffern 1. bis 2.). Angesichts der hohen Zahl an Kindern und Kindergarteneinrichtungen ist das Thema von besonderer Relevanz für den Ortsbeirat 2. Bei der Schuleingangsuntersuchung 2015/2016 waren 6,7 Prozent aller Frankfurter Kinder übergewichtig und 3,9 Prozent adipös (siehe Seite 2 des Magistratsberichts B 389). Angesichts dieser Zahlen wird der Magistrat gebeten zu berichten, weshalb die Veröffentlichung des Magistratsberichts zweieinhalb Jahre gedauert hat, obwohl schon vor sechs Jahren ein Handlungsbedarf erkennbar war (Ziffer 3.). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 389 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.11.2023, B 443 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 287 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 389 = Kenntnis, OA 287 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (B 389 = Kenntnis, OA 287 = Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.01.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 287 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (B 389 = Kenntnis, OA 287 = Annahme) FDP (B 389 = Kenntnis, OA 287 = Ziffer 1. und 2. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung) AfD (B 389 = Kenntnis, OA 287 = vereinfachtes Verfahren) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 287 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 287 wird abgelehnt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Lauterwald, Dalhoff, Gannoukh, Friedrich, Schnitzler und Schenk dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU, AfD und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 74. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Den Fragen 1 und 2 der Vorlage OA 287 wird zugestimmt. b) Die Frage 3 der Vorlage OA 287 wird abgelehnt. 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 287 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 16.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 287 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2793, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 § 3398, 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 12.06.2023 § 3927, 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 16.10.2023

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Anregung Ortsbeirat 11

Toilettenkonzept Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174

05.12.2022 | Aktualisiert am: 17.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 286 entstanden aus Vorlage: OF 359/11 vom 29.11.2022 Betreff: Toilettenkonzept Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte in der Vorlage M 174 zu ergänzen: Unter Punkt II. "Sofortmaßnahmen" Buchstabe c.: 19. Mainufer Fechenheim Systemtoilette oder feste Anlage zwischen Arthur-von-Weinberg-Steg (nahe der Anlegestelle der Primus-Linie) und Straßenbahnhaltestelle "Schießhüttenstraße"; 20. Öffnung der vorhandenen Toilettenanlage auf dem Gelände des Licht- und Luftbads Riederwald. Unter Punkt III. "Prüfungsmaßnahmen" Buchstabe d.: Insbesondere prüft der Magistrat die Öffnungszeiten der Toilettenanlage im Huthpark auf eine tägliche Öffnungszeit von 10 bis 18 Uhr auszuweiten. Begründung: Freizeitsportler, Fahrgäste der Straßenbahn und Familien mit Kindern bemängeln das Fehlen einer Toilette in diesem Bereich von Fechenheim. Es gibt massive Beschwerden von Familien, dass insbesondere die fehlende Toilettenanlage zu einer Verschmutzung des Kinderspielplatzes an der Schießhütte führt. Im Huthpark hat das Cafe Bergstation und damit auch die Toilettenanlage in den Wintermonaten nur an Wochenenden geöffnet. Auch hier führt die fehlende Toilette zu einer Verschmutzung des Spielplatzes bzw. des angrenzenden Gebüschs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 237 Bericht des Magistrats vom 15.01.2024, B 28 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 21 Herr Alexander Bauer von der Frankfurter Behinderten-ArbeitsGemeinschaft (FBAG) erhält im Rahmen der Debatte als sachkundiger Bürger das Wort. Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE,SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2023, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 174 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 277 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 300 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 318 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 320 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Beratung von Seniorinnen und Senioren bei Hitzewellen

10.10.2022 | Aktualisiert am: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2949 entstanden aus Vorlage: OF 468/2 vom 18.09.2022 Betreff: Beratung von Seniorinnen und Senioren bei Hitzewellen Der Magistrat wird gebeten, für künftige außergewöhnliche Hitzeperioden Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen für Seniorinnen und Senioren zu entwickeln, die nicht von den existierenden Hitzeaktionsplänen erreicht werden. Mit den sozialen Belangen älterer Menschen betraute lokale Organisationen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner werden sicherlich Hinweise geben können, wo und auf welche Art Hilfe notwendig ist und effektiv erfolgen kann. Begründung: 2018 sind fast 20.000 Menschen aufgrund der ungewöhnlichen Hitze gestorben, darunter viele Ältere. Hitzeperioden, die in Zukunft absehbar zunehmen werden, stellen für ältere oder auch behinderte Menschen ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko dar. Nicht jeder sorgt selbst für angemessene Flüssigkeitszufuhr, nutzt geeignete Kleidung und lüftet sowie verdunkelt angemessen. Zudem ist zu beobachten, dass soziale Kontakte bei älteren Menschen stetig weniger werden und eine nicht unerhebliche soziale Isolation entsteht. Zwar gibt es einen Hitzeaktionsplan, der Vorsorge trifft, jedoch wird dieser nur in Pflegeheimen umgesetzt. Alleinwohnende fallen durch dieses Hilferaster. Aufsuchende Seniorinnenberaterinnen und Seniorenberater könnten diese Aufgabe übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 230 Aktenzeichen: 51

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Anregung an den Magistrat (OB 6)

Frankfurt-Sossenheim: Sachstandserfragung „Bücher verbinden“

04.10.2022 | Aktualisiert am: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2790 entstanden aus Vorlage: OF 585/6 vom 13.09.2022 Betreff: Frankfurt-Sossenheim: Sachstandserfragung "Bücher verbinden" Vorgang: OIB 58/21 OBR 6; ST 308/22 Mit der Vorlage vom 23.11.2021, OIB 58, wurde das Anliegen der Errichtung eines Bücherschrankes zum Leseaustausch der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung beauftragt. In der zugehörigen Stellungnahme vom 04.02.2022, ST 308, wurde ausgeführt, dass entsprechender Kontakt zum Projekt "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" aufgenommen werden soll und ein Ortstermin zur Standortfindung einberufen wird. Bisher wurde kein Ortstermin einberufen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin zur Standortfindung unter Einbeziehung der örtlichen Akteure sowie dem Projektteam "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" zu benennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.11.2021, OIB 58 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 308 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 97 Aktenzeichen: 66 5

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Anregung Ortsbeirat 6

Griesheim: Staustufe für alle zugänglich machen Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 343

04.10.2022 | Aktualisiert am: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 253 entstanden aus Vorlage: OF 593/6 vom 30.09.2022 Betreff: Griesheim: Staustufe für alle zugänglich machen Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 343 Vorgang: OM 1093/21 OBR 6; ST 2102/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, weshalb einerseits die Treppe an der Staustufe gesperrt ist und dann wieder nicht sowie weshalb dieser Aufgang gesperrt ist (oder nicht), wenn die offene Treppe defekter ist als die gesperrte Treppe. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen bzw. sorgen zu lassen, dass die Treppen auf der Griesheimer Seite in einem ordentlichen und verkehrssicheren Zustand sind bzw. die Sperrung zu entfernen, wenn die Treppen nicht defekt sind. Unter Bezugnahme auf das AGG und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird der Magistrat aufgefordert, das Wasser- und Schifffahrtsamt diesbezüglich an seine Pflichten zu erinnern und Abstand von der weiteren Diskriminierung der Menschen mit Behinderungen oder sonstigen Einschränkungen zu nehmen. Hierzu muss 1. sichergestellt sein, dass die Aufgänge und Wege in ordnungsgemäßem Zustand sind und bleiben, sowie 2. eine Planung zur Nutzung der Staustufe als wichtiger Verbindungsweg für alle Menschen mittels Aufzug oder sonstiger Hilfsmöglichkeit erstellt wird und eine zeitnahe Umsetzung erfolgt, denn die Staustufe ist eine wichtige Verbindung für zu Fuß Gehende zwischen den Stadtteilen und muss ohne Einschränkungen erhalten bleiben. Begründung: Die Staustufe ist eine äußerst wichtige Verbindung zwischen den Stadtteilen Goldstein, Schwanheim und Griesheim für alltägliche Geschäfte, Arztbesuche oder um zur S-Bahn-Station in Griesheim zu kommen. Sie ist aber auch wichtiges Kulturgut und wird von sehr vielen Menschen regelmäßig besucht. Aber es können nur die Besucher den Weg nutzen, die die Kraft haben, ein Fahrrad zu tragen oder Hilfe beim Hoch- und Heruntertragen eines Kinderwagens haben. Schwer Gehbehinderte oder Menschen in Rollstühlen können die Staustufe nicht nutzen. Sie müssen große Umwege in Kauf nehmen. Wegen der Sperrung oder Nichtsperrung wunderten sich in den letzten Wochen Nutzer der Staustufe darüber, was es damit auf sich hat. Auch wurde geäußert, dass der offene Teil der Treppe kaputter sei als der geschlossene Aufgang, ganz abgesehen davon, dass der offene Aufgang ein Unwohlfaktor für Frauen ist, da er als zu dunkel empfunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 343 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1093 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2102 Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 63 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 253 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 343 = Kenntnis, OA 253 = Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 253 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2548, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022

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Antrag Ortsbeirat 1

Benennung des Platzes vor dem Hauptbahnhof nach Emilie und Oskar Schindler

06.09.2022 | Aktualisiert am: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2022, OF 595/1 Betreff: Benennung des Platzes vor dem Hauptbahnhof nach Emilie und Oskar Schindler Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den bislang namenlosen Platz zwischen dem Haupteingang des Hauptbahnhofs und der Straße "Am Hauptbahnhof" in "Emilie-und-Oskar-Schindler-Platz" zu benennen. Begründung: Der Ortsbeirat 1 würdigt damit in angemessener Weise und an einem zentralen Ort in Frankfurt am Main die historischen Leistungen von Emilie und Oskar Schindler, nämlich die Rettung von ungefähr 1200 jüdischen Menschen vor der Ermordung in Konzentrationslagern des NS-Staats. Emilie und Oskar Schindler wurden von der Gedenkstätte Yad Vashem als "Gerechte unter den Völkern" anerkannt. Sie erhielten damit bereits 1967 bzw. 1993 die höchste Auszeichnung Israels für nichtjüdische Einzelpersonen, die unter nationalsozialistischer Herrschaft ihr Leben einsetzten, um Jüdinnen und Juden vor der Ermordung zu retten. Emilie und Oskar Schindler dienen als herausragende Vorbilder für Menschlichkeit und Mut. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Volt BFF Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 102 Beschluss: Initiative OI 8 2022 Die Vorlage OF 595/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI geben folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 595/1 ab: "Die Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI bedauern, dass BFF im Zuge der Erstellung eines möglichst breit getragenen Antrages mit Antragstellende geworden ist. Gerade beim sensiblen Thema des Antrages ist es bedauerlich, dass eine Gruppierung, die rechtsextremes Gedankengut vertritt, mit Antragsteller ist. Mit den Zielen von BFF machen wir uns explizit nicht gemein." ÖkoLinX-ARL gibt folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 595/1 ab: "Mit Gruppen und Personen, die rassistische und antisemitische Meinungen vertreten, wird nicht kooperiert. Deshalb arbeite ich grundsätzlich nicht mit der BFF zusammen, stelle keine gemeinsamen Anträge und stimme ihren Anträgen nicht zu. Es ist eine wichtige Errungenschaft, dass Emilie und Oskar Schindler und deren Widerstand gegen die Nationalsozialist:innen durch die Benennung des Platzes vor dem Hauptbahnhof geehrt werden. Die Kooperation der demokratischen Fraktionen mit Mitgliedern der rechtsradikalen BFF ist diesem wichtigen Schritt nicht angemessen und zu verurteilen. Ich fordere eine würdige Ehrung von Emilie und Oskar Schindler und habe in diesem Sinne gegen den Antrag gestimmt."

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, BFF, Die_PARTEI

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Anregung Ortsbeirat 4

Das Ehrenamt nicht vorschnell von wichtigen Kontakten abschneiden

06.09.2022 | Aktualisiert am: 31.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 236 entstanden aus Vorlage: OF 218/4 vom 23.08.2022 Betreff: Das Ehrenamt nicht vorschnell von wichtigen Kontakten abschneiden Vorgang: OM 2224/22 OBR 4; ST 1773/22 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat die Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1773, zurückweist. 2. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, a) ob strukturelle Informationen bis zur tiefsten darstellbaren Bürostelle samt einer Telefonnummer dargestellt werden können, ohne die dort Beschäftigten im Einzelnen zu nennen; b) ob eine Funktionalität geschaffen werden kann , die es ermöglichst, von Namen auf Bürostellen zu schließen; c) ob die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung auch für Druckwerke (anstelle von digitalen Medien) vollumfänglich gelten; d) ob hauptamtlich Entscheidende im Magistrat und in der Verwaltung mit der Arbeitsweise und der Bedeutung des Ehrenamtes im Auftrag der Stadt hinreichend vertraut sind. Begründung: Die genannte Stellungnahme ist zurückzuweisen, weil sie in keiner Weise die zugrunde liegende Problematik adressiert, geschweige denn einen sinnvollen Weg zu Lösungen auslotet oder aufzeigt. Die im stadtnahen Ehrenamt Tätigen haben oft mit komplexen und mitunter zeitkritischen Problemstellungen zu tun, zu denen der richtige Gesprächspartner in der Verwaltung oft erst ermittelt werden muss. Hier ist es vollends realitätsfremd zu verlangen, dass man bei einzelnen Ämtern einen Listenauszug gelegentlich irgendwie beantragt. Dies gilt für alle bereits in der Anregung genannten Stadtbezirksvorsteherinnen und Stadtbezirksvorsteher, Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger, Ortsbeiratsmitglieder und Kinderbeauftragte. Diese Ehrenamtlichen sind im Übrigen zu Beginn ihrer Amtszeit bereits auf bestimmte Vorschriften verpflichtet worden. Es kann daher erwartet werden, dass unter den rechtlichen Rahmenbedingungen konstruktiv nach Lösungen gesucht wird. Die ganz oben angesprochene strukturelle Information könnte zum Beispiel ein Ansatz dazu sein. Anderenfalls kann man sich alle Sonntagsreden zum Lob des Ehrenamts einfach sparen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2224 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1773 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 279 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 17.10.2022, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 236 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OA 236 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2423, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 5)

Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung „Buchplatz“

03.06.2022 | Aktualisiert am: 08.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2302 entstanden aus Vorlage: OF 444/5 vom 14.05.2022 Betreff: Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung "Buchplatz" Der Magistrat wird gebeten, das Parken vor der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 2 neu zu beordnen. Der Behindertenparkplatz ist auf die südliche Straßenseite zu verlegen. Der Fußweg vor der Buchhandlung ist in angemessener Länge zum Schutz gegen Falschparker abzupollern. Begründung: Gegenwärtig ist im Ziegelhüttenweg vor der Buchhandlung "Buchplatz" ein Behindertenparkplatz eingerichtet, der nicht den Anforderungen an Behindertenparkplätzen entspricht und zudem den Gehweg vor der Buchhandlung zu stark einengt. Die Parkflächenmarkierung ist ohnehin erneuerungsbedürftig. Bei dieser Gelegenheit sollte berücksichtigt werden, dass der derzeit noch als Behindertenparkplatz ausgewiesene Teil des Parkstreifens einen sehr geringen Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung "Buchplatz" aufweist. Der Inhaber und Kunden berichten von Gefahrensituationen, die vermieden werden könnten, wenn die Parkflächenmarkierung in ausreichendem Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung angebracht wird ("Schritt 1"). Das Verkehrsschild, das derzeit noch den Parkstreifen neben dem Behindertenparkplatz ausweist, ist entsprechend zu versetzen; die Parkplatzbeschilderung an dem Laternenmast kann vollständig entfallen ("Schritt 2"). Siehe Visualisierung auf der nächsten Seite. Ein Wegfall der vollständigen Parkfläche des bisherigen Behindertenparkplatzes ist nicht angemessen. Vielmehr ist der überwiegende Teil der Parkfläche dem bestehenden Parkstreifen zuzuschlagen. Bild 1: Verschiebung Parkstreifen/Parkflächenmarkierung ("Schritt 1") Quelle: privat Bild 2: Entfernung und Versetzung der Beschilderung ("Schritt 2") Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2284 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6

Nied: Erhalt Bücherbus NiedSüd (Dürkheimer Straße)

02.06.2022 | Aktualisiert am: 19.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2022, OF 503/6 Betreff: Nied: Erhalt Bücherbus Nied-Süd (Dürkheimer Straße) Vorgang: B 203/22 Der Magistrat berichtet in einer aktuellen Stellungnahmen (B 203), dass "aus verkehrstechni-schen Gründen" u.a. der Halt in Nied Dürkheimer Straße dauerhaft entfällt. Der Stadtteil Nied wurde Ende 2016 in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" (heute "Sozialer Zusam-menhalt") aufgenommen. Im Stadtteil gibt es nur wenige kulturelle Einrichtungen und schon gar keine Stadtteilbücherei. Das Projekt "Sozialer Zusammenhalt" hat als eines seiner wichtigen Ziele die Förderung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft. Insbesondere im Quartier, in dem sich die Haltestelle des Bücherbusses befindet, besteht ein enormer Bedarf für den Bücherbus. Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten den Erhalt einer Haltestelle des Bücherbusses im Bereich Nied Süd erneut zu prüfen. Entgegen dem Bericht des Magistrats vom 06.05.2022 (B 203) besteht die Möglichkeit in der Dürkheimer Straße 1-5 (Höhe Feuer- und Rettungswache 3), den vorgenannten Bereich analog zum Schadstoffmobil der FES GmbH zu nutzen. Begründung: Die Streichung der Haltestelle des Bücherbusses durch das Dezernat XI Bildung, Immobilien und Neues Bauen läuft der Zielsetzung des Bund-Länder-Programms "Sozialer Zusammen-halt Nied" durch das Stadtplanungsamt, im Dezernat III - Planen, Wohnen und Sport, kom-plett entgegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2360 2022 Die Vorlage OF 503/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Wie groß kann das Gebäude für ein soziales Zentrum auf dem Gelände der RotKreuzBaracke in der Kaufunger Straße 9 werden?

02.05.2022 | Aktualisiert am: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2088 entstanden aus Vorlage: OF 351/2 vom 11.04.2022 Betreff: Wie groß kann das Gebäude für ein soziales Zentrum auf dem Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 werden? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie groß ein Gebäude für ein soziales Zentrum als Ersatz für den Bürgertreff Schwälmer Straße werden kann. Dabei sind die Fluchtlinien im Fluchtlinienplan F1631 vom 22.06.1953 sowie § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich ohne qualifizierten Bebauungsplan) zu berücksichtigen. Begründung: Für das Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 legt der gültige Fluchtlinienplan F1631 vom 22.06.1953 eine Bebauung entlang der Fluchtlinie entlang des Gehweges der Kaufunger Straße fest. Dies würde bedeuten, das theoretisch eine Blockrandbebauung von der Hausnummer 7 bis zum Gebäude der Kaufunger Schule möglich wäre. Berücksichtigt man den § 34 Baugesetzbuch, der im Innenbereich bei dem Fehlen von qualifizierten Bebauungsplänen gilt, welche die Art und das Maß der Bebauung auf den Grundstücken festlegen, so kann hier eine Bebauung wie in der Nachbarschaft stattfinden. Dies würde bedeuten, dass auf dem Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 ein Gebäude mit vier Geschossen bis zum Rand des Gehweges gebaut werden kann. Die Gebäude Kaufunger Straße 7 und die Kaufunger Schule, Kaufunger Straße 11, sind jeweils viergeschossig. Außerdem war auf dem Gelände Kaufunger Straße 9 vor dem Zweiten Weltkrieg ein mehrgeschossiges zerstörtes Gebäude vorhanden, wie aus dem Fluchtlinienplan F1631 vom 22.06.1953 hervorgeht. Anlage 1 (ca. 330 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2281 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2281) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 63 1

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 6

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Haushaltsmittel für inklusive Spielgeräte einstellen

26.04.2022 | Aktualisiert am: 15.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.04.2022, OA 183 entstanden aus Vorlage: OF 461/6 vom 21.03.2022 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Haushaltsmittel für inklusive Spielgeräte einstellen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt, um mittel- bis langfristig alle Spielplätze im Ortsbezirk 6 mit einem inklusiven Spielgerät auszustatten. Damit soll im Haushaltsjahr 2022 begonnen werden. Begründung: "Spielplätze sind wichtige öffentliche Frei-, Bewegungs- und Kontakträume für Kinder, Kindergartengruppen, Jugendliche, Jugendgruppen, Tagesmütter, Eltern und Großeltern. Es ist ein öffentlicher Raum für junge und alte Menschen, für behinderte und nicht behinderte Menschen und dient als generationenübergreifender Treff- und Kommunikationsbereich." (Auszug aus dem Entwurf der Leitlinie für barrierefreie Spielplätze der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft -FBAG). Kurz zusammengefasst schildert dies die enorme Wichtigkeit einer behindertengerechten Ausstattung des öffentlichen Raumes, in diesem Fall von Spielplätzen für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen gleichermaßen. Die Inklusion von Kindern auf Spielplätzen ist zudem ein Baustein zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Da die Umsetzung dieses Anspruchs nicht von Spenden oder dem Ortsbeiratsbudget abhängig gemacht werden kann, sollen entsprechende Haushaltsmittel rechtzeitig bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 129 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 183 wird im Rahmen der Vorlage E 109 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Gedenktafel für Siegmund und Rosette Una am Haus der Studierenden

09.04.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2022, OF 331/2 Betreff: Gedenktafel für Siegmund und Rosette Una am Haus der Studierenden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Land Hessen und der Goethe-Universität als Eigentümer und Nutzer der Villa in der Bockenheimer Landstraße 76, am Gebäude oder im Garten eine Gedenk-Plakette für Siegmund und Rosette Una mit folgender Inschrift anzubringen: 1896-heute In Erinnerung an die Erbauer dieses Hauses Siegmund Una (13.09.1843-25.04.1904) Rosette Una, geb. Mayer (20.02.1854-11.05.1942) Der Ortsbeirat unterstützt das Vorhaben mit einem Zuschuss i.H.v. 1.000,- Euro. Begrüßenswert wäre eine rasche, unbürokratische Umsetzung des Vorhabens. Begründung: Die Villa in der Bockenheimer Landstr. 76 wurde im Mai 1962 vom Land Hessen gekauft und seither als Studienkolleg für ausländische Studierende genutzt. Auch heute bereiten sich am Internationalen Studienzentrum Studierende aus vielen Ländern auf ein Fachstudium an der Goethe-Universität vor. Auf die wechselvolle Geschichte des Hauses und seiner Erbauer deuten einzig die verschlungenen Initialen des Erbauers Siegmund Una in einem Medaillon über einem Mansardenfenster hin. Die Historikerin Christine Hartwig-Thürmer, die im Gebäude einen langen Abschnitt ihres Berufslebens verbracht hatte, begann im Rahmen des Stadtlabor-Projektes zum "NS in Frankfurt" für das Historische Museum 2020 eine Spurensuche zum Schicksal der jüdischen Familie Una. Auch wenn diese die Villa schon 1926 verkauft hatte und Siegmund Una lange vor der NS-Zeit verstarb, war das Familienschicksal nicht minder bewegend. Rosette Una und ihre Töchter und Enkel wurden durch die Nationalsozialisten systematisch verfolgt: Enteignung des Vermögens, Haft für den Enkel im KZ Buchenwald, dem dann aber mit seiner Familie die Flucht nach Kenia gelang. Beide Töchter wurden 1941 nach Lodz deportiert und vernichtet, Rosette starb "nicht mehr wegfähig" im jüdischen Altersheim ("Judenhaus") in der Wöhlerstaße 6 und wurde neben ihrem Mann auf dem Jüdischen Friedhof bestattet - allerdings ohne Grabinschrift. Die Inschrift von Siegmund Una wurde von den Nationalsozialisten abmontiert und als Rohstoff für Kriegszwecke eingeschmolzen wurden. (s. Feldforschungstagebuch "Bockenheimer Landstr. 76. Ein Haus und seine verborgene Geschichte" von Christine Hartwig-Thürmer, S. 6f, S. 12ff) Grundsätzlich sind Stolpersteine und Gedenktafeln ein haptisches, sehr konkretes Element der deutschen NS-Erinnerungskultur. Gerade vor dem Hintergrund der beängstigend umfassenden Machtergreifung des NS auch in Frankfurt, sollte - wo immer möglich - auf dieses dunkle Kapitel unserer Geschichte hingewiesen und Denkanstöße gegeben werden. Gerade im Internationalen Studierendenhaus kommt dem konkreten Gedenken eine besonders wichtige Rolle zu - als Beispiel für die Ernsthaftigkeit, mit der wir uns um die Aufarbeitung unserer Geschichte bemühen, als Mahnung und Inspiration für die jungen Studierenden. So schrieb Monica Camacho aus Kolumbien: "Als Kolumbianerin, Ausländerin, Studentin, Frau, Kulturanthropologin, Stadtlaborantin und als Erinnerungsträgerin möchte ich (...) die Erinnerung an Sie, liebe Frau Una, und Ihr Haus wachhalten. (...) Ich hoffe, dass sie (Ihre Nachkommen) sich nicht befremdet fühlen, dass das Haus heute ein internationaler Lernort ist. Ich würde mir wünschen, dass sie sich darüber freuen, dass ihr Haus für viele Studierende aus alles Welt von großer Bedeutung ist." (s. Feldforschungstagebuch, S. 34f) Das Feldforschungstagebuch "Bockenheimer Landstr. 76. Ein Haus und seine verborgene Geschichte" von Christine Hartwig-Thürmer kann beim Besuch der Stadtlabor-Ausstellung im Historischen Museum Frankfurt mitgenommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 331/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 331/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 331/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 331/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2594 2022 Die Vorlage OF 331/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der vorletzte Satz ersatzlos gestrichen und die Inschrift der Gedenkplakette um folgenden Zusatz ergänzt wird: "deren Familie von den Nationalsozialisten verfolgt wurde, deren Töchter nach Lodz deportiert und vernichtet wurden, deren Enkel nach Haft im KZ Buchenwald die Flucht gelang." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 6

Umsatzsteuerpflicht der Personalgestellung aufgrund des geänderten § 2b UStG Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 33

15.03.2022 | Aktualisiert am: 13.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2022, OA 159 entstanden aus Vorlage: OF 423/6 vom 15.03.2022 Betreff: Umsatzsteuerpflicht der Personalgestellung aufgrund des geänderten § 2b UStG Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 33 Aus dem dem Ortsbeirat 6 vorgelegten Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 33, geht hervor, dass die bisherige Personalgestellung des städtischen Personals künftig der Umsatzbesteuerung unterliegt. Demzufolge strebt der Magistrat an, die bisher im Eigenbetrieb beschäftigten Mitarbeiter zum freiwilligen Wechsel (bei Beibehaltung der in der Vorlage M 33 genannten Eckpunkte) in die Varisano GmbH zu bewegen. Um möglichst viele der verbliebenen Mitarbeiter zum Transfer in die Varisano GmbH zu bewegen, soll den Ausführungen der Vorlage M 33 zufolge eine Wechselprämie in Höhe von 5.000.000 Euro seitens der Stadt Frankfurt am Main als Anreiz bereitgestellt werden. Durch den angestrebten freiwilligen Wechsel (Entlastung) soll künftig auf Ebene der Varisano GmbH vermieden werden, mit der entsprechenden Umsatzsteuer aus der oben genannten Personalgestellung belastet zu werden. Demzufolge profitieren durch die dargestellte Entlastung alle Gesellschafter der Varisano GmbH, namentlich die Stadt Frankfurt am Main sowie der Main-Taunus-Kreis. Unter dem Aspekt des "Verbundgedankens" und der Tatsache, dass diese Entlastung auch den Main-Taunus-Kreis begünstigt, wäre eine quotale Aufteilung der einmaligen Wechselprämie im Rahmen der Beteiligungsquote anzustreben. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Vorlage M 33 aufgeführte Wechselprämie in Höhe von 5.000.000 Euro nur anteilig in Höhe der städtischen Beteiligungsquote an der Varisano GmbH geleistet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 33 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.03.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter Ziffer 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 33 = Enthaltung) ÖkoLinX-ELF (M 33 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 33 = Annahme) 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 28.03.2022, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/ Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/ Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)* Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter Ziffer 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 33 = Ablehnung, OA 159 = Annahme) Gartenpartei (M 33 = Enthaltung, OA 159 = Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter Ziffer 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme); AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1516, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 54

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Barrierefreier Westbahnhof, jetzt!

02.03.2022 | Aktualisiert am: 16.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2022, OF 364/2 Betreff: Barrierefreier Westbahnhof, jetzt! Vorgang: M 182/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Westbahnhof barrierefrei nutzbar ist. 1. Dafür sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei positiver Prüfung umgesetzt werden. Der Magistrat möge darauf hinwirken, dass die Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen, möglichst in vollem Umfang, von der Deutschen Bahn AG übernommen werden. 1.1. Einsatz von Personal und elektronisch betriebenen Treppensteigern als Unterstützung zur Überwindung der Treppenaufgänge, wo Bedarf besteht. 1.2. Erstattung von Transportkosten vom nächstgelegenen barrierefreien Bahnhof zum Westbahnhof, z.B. Taxifahrten etc., die Betroffenen dadurch entstehen, dass der Westbahnhof für sie nicht nutzbar ist. 1.3. Aufstellen von Informationstafeln, inkl. Notrufsäulen, an den Eingängen und an allen Gleisen die Betroffenen Auskunft über Unterstützungsleistungen geben, u.a. sollten die Rufnummern des Mobilitäts-Services der Deutschen Bahn aufgeführt sein. 1.4. Hinwirken darauf, dass die Deutsche Bahn über ihre Standard-Informationskanäle hinreichend darüber informiert, dass die Station Frankfurt West aktuell nicht barrierefrei nutzbar ist. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen auch während der Umbaumaßnahmen gehört und beachtet werden, etwa durch die regelmäßige Unterrichtung und Anhörung des Beauftragten der Stadt für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG). 3. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass aktuelle und vollständige Infos über Aufzüge und Rolltreppen einheitlich in allen relevanten Medien (u.a. mainziel, Kanäle von VGF und RMV, etc.) präsentiert und auch in die Verbindungsauskunft des RMV eingearbeitet werden. 4. Der Magistrat möge ferner prüfen und berichten, 4.1. Wann das geplante spezifische Beratungsangebot für Frauen mit Behinderungen verfügbar sein wird und inwiefern dieses Angebot auch Unterstützung für Mobilitätsbarrieren beinhalten wird. 4.2. Inwiefern der RMV aktuelle Informationen zur Barrierefreiheit über seine zentralen Kommunikationskanäle (z.B. RMV-App) zur Verfügung stellt. Begründung: Mit der Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit für alle Menschen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Selbstverständlichkeit werden. Zu dieser Verpflichtung hat sich auch die Stadt Frankfurt am Main bekannt. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, den ÖPNV bis zum 01.01.2022 vollständig barrierefrei zu machen. Diese Deadline ist verstrichen und gerade in Frankfurt sind wir von diesem Ziel noch meilenweit entfernt. Mit dem aktuellen Tempo des Umbaus von Haltestellen wird es schätzungsweise noch bis zum Jahr 2035 dauern, bis vollständige Barrierefreiheit erreicht sein wird. Diese Situation ist nicht hinnehmbar. Barrieren aus dem Weg zu räumen, um allen Menschen eine Teilhabe am öffentlichen Leben und einen Zugang zu öffentlichen Gütern zu ermöglichen, ist keine Frage der Ressourcen, sondern des politischen Willens. Der aktuelle Zeitplan der Modernisierung des Westbahnhofs sieht eine barrierefreie Nutzung frühestens ab Herbst 2025 vor. Dies bedeutet, dass der Bahnhof weitere 3,5 Jahre nicht barrierefrei nutzbar sein wird. Zudem entstehen durch die Bauarbeiten zusätzliche Barrieren, die Menschen mit Einschränkungen in besonderer Weise treffen. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.12.2021, M 182 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 46 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über Ziffer 1.2 der Vorlage OF 364/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2092 2022 Die Vorlage OF 364/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1.1, 1.3 bis 4.2: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und FDP zu Ziffer 1.2: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Anregung an den Magistrat (OB 12)

Ernennungsprozesse für Ehrenämter verschlanken

21.01.2022 | Aktualisiert am: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1492 entstanden aus Vorlage: OF 161/12 vom 10.01.2022 Betreff: Ernennungsprozesse für Ehrenämter verschlanken Der Magistrat wird gebeten, die Ernennungsprozesse für durch Ortsbeiräte vorgeschlagene Ehrenämter auf mögliche Beschleunigungen hin zu überprüfen und diese wo immer möglich umzusetzen. Hierbei soll insbesondere auch geprüft werden, 1. ob Ernennungen durch den gesamten Magistrat bestätigt werden müssen oder stattdessen auch durch die jeweils zuständige Dezernentin/den jeweils zuständigen Dezernenten erfolgen können oder 2. ob alternativ die Einreichung zur Magistratsbestätigung auch direkt durch die zuständigen Fachamtsleitungen erfolgen kann. Ggf. sind hierzu die Satzungen der jeweiligen Ehrenämter anzupassen. Begründung: Eine Reihe von Ehrenämtern wie z. B. Kinderbeauftragte, Sozialbezirksvorsteherin/Sozialbezirksvorsteher und Sozialpflegerinnen/Sozialpfleger werden von den Ortsbeiräten vorgeschlagen. Vom Zeitpunkt des Beschlusses dauert es aber je nach Ehrenamt zwischen vier bis zehn Monaten, bis dieser Vorschlag durch eine formale Ernennung auch umgesetzt wird. In der Zwischenzeit entsteht oft eine unschöne Unklarheit darüber, wer denn nun eigentlich noch oder schon für die Aufgaben des jeweiligen Ehrenamtes zuständig ist. Außerdem kann dies bei den designierten Amtsinhaberinnen/Amtsinhabern für einen unguten ersten Eindruck der Handlungsgeschwindigkeit der Stadt Frankfurt sorgen. Eine Verschlankung der Zeichnungsgänge und Zuständigkeiten kann hier ebenso bei der Beschleunigung helfen wie eine konsequente Digitalisierung aller Prozessschritte, sofern noch nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1394 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 00 33 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 1

Besondere Belange alkoholkranker wohnsitzloser Menschen beim Alkoholverbot berücksichtigen

22.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 124/1 Betreff: Besondere Belange alkoholkranker wohnsitzloser Menschen beim Alkoholverbot berücksichtigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie wurden die publikumsträchtigen Gebiete, für die das Alkoholverbot nach CoKoBeV erlassen wurde, ermittelt? 2. Aus welchen Gründen wurde die Niddastraße in den Geltungsbereich einbezogen? 3. Hat es Absprachen und Austausch zwischen dem Ordnungsamt als Erlassbehörde und a) dem Gesundheitsamt als Spezialist für Covid-19 gegeben? b) dem Drogendezernat bezüglich der besonderen Belange und der Betroffenheit suchtkranker (unter anderem alkoholkranker) Menschen gegeben? c) der Polizei (v.a. OSSIP) bezüglich der Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots (zum Beispiel in der Niddastraße) gegeben? 4. Bestand rückblickend nach heutiger Einschätzung der thematisch befassten Behörden der Stadt Frankfurt (insbesondere Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Drogendezernat) eine unbillige Härte, soweit das nach CoKoBeV erlassene örtlich beschränkte Alkoholverbot alkoholkranke wohnungslose Menschen betraf, die sich regelmäßig auf den vom Alkoholverbot nach CoKoBeV betroffenen Straßen und Plätzen, insbesondere der Niddastraße, aufhalten, und die aufgrund ihrer Wohnungslosigkeit beim Konsum von Alkohol keine Rückzugsmöglichkeiten haben? 5. Wurde derzeit bei Erlass des Alkoholverbots nach CoKoBeV geprüft, ob solche unbilligen Härten bestehen und damit das Alkoholverbot gegenüber den so Betroffenen unverhältnismäßig sein könnte? a) Falls (5) ja: Wurde erwogen, eine Ausnahmeregelung für die so Betroffenen in die Allgemeinverfügung aufzunehmen? b) Falls (5) ja: Wurde erwogen, die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, insbesondere der Stadtpolizei, anzuweisen, das Alkoholverbot gegenüber alkoholkranken wohnungslosen Menschen nicht oder nur eingeschränkt umzusetzen? 6. Wurden die Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 7. Wurde die Wirksamkeit des Alkoholverbots evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 8. Würde die Wirksamkeit des Alkoholverbots auf publikumsträchtigen Plätzen durch eine Ausnahmeregelung für alkoholkranke wohnungslose Menschen nach Einschätzung des Ordnungsamtes und des Gesundheitsamtes verringert? Begründung: Das zur Eindämmung der Coronapandemie angeordnete örtlich beschränkte Alkoholverbot auf diversen Frankfurter Straßen und Plätzen galt insbesondere in verschiedenen Gebieten des OBR 1. Dabei leben im Gebiet des OBR 1 insbesondere im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt viele Menschen auf der Straße. Leider ist ein Teil dieser Menschen alkoholabhängig. Wenn alkoholkranke Menschen auf der Straße leben, konsumieren sie im Rahmen ihrer Sucht dort auch Alkohol. Die Möglichkeit, in private Räume auszuweichen, haben sie quasi nicht. Durch das Alkoholverbot sollte eigentlich verhindert werden, dass sich Menschen in Gruppen zum Feiern im öffentlichen Raum treffen und dabei die Abstandsregeln nicht einhalten. Auf der Niddastraße zum Beispiel halten sich jedoch überwiegend (alkohol)süchtige Menschen auf. "Publikum" im Sinne der CoKoBeV und Passanten meiden hingegen diese Straße tendenziell. Für alkoholsüchtige Menschen, die auf der Straße leben, stellt das Alkoholverbot eine unbillige Härte dar und ist daher unverhältnismäßig. Bürger berichten, dass Betroffene zur Vermeidung von Ordnungsgeldern auch teilweise von Bier zum Konsum von härteren Alkoholika übergegangen sind, die sich leichter in Flachmännern o.ä. verstecken lassen. Durch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im OBR 1 wird daher die Alkoholsucht der betroffenen Menschen verschlimmert, was nicht Ziel der Regelung sein kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 141 2021 Die Vorlage OF 124/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung an den Magistrat (OB 9)

Schienensuizide in Frankfurt am Main - Bahnkilometer 194 in Ginnheim/Bockenheim

08.07.2021 | Aktualisiert am: 03.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 562 entstanden aus Vorlage: OF 60/9 vom 23.06.2021 Betreff: Schienensuizide in Frankfurt am Main - Bahnkilometer 194 in Ginnheim/Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zur Begutachtung der offenen Gleisstrecke zwischen Ginnheim und Bockenheim auf dem Bahnkilometer 194, welche als Suizid-Hotspot ausgemacht wurde, durchzuführen. Folgende Personen und Institutionen sind einzuladen: - Vertretende Person des Verkehrsdezernats; - Vertretende Person des Gesundheitsamtes; - Vertretende Person der Deutschen Bahn AG; - Ortsbeirat 2; - Leiterin/Leiter der Abteilung Psychiatrie/Psychiatriekoordination, Gesundheitsamt Frankfurt am Main; - Koordinatorin/Koordinator des Frankfurter Netzwerks für Suizidprävention; - Chefärztin/Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Agaplesion Markus Krankenhaus. Begründung: Internationale Studien zeigen, dass suizidale Handlungen durch Sprung bzw. Sich-Legen vor einen Zug ("railway-related") in bis zu 94 Prozent tödlich enden, was diese Suizidmethode zu einer der letalsten überhaupt macht (Krysinska & De Leo, 2008; Ladwig, Ruf, Baumert & Erazo, 2009; Mishara, 2007). Die freie Zugänglichkeit von Bahnanlagen ist vor allem dann problematisch, wenn es an bestimmten Streckenabschnitten gehäuft zu Suiziden kommt (sogenannte Hotspots). An diesen Stellen ist eine Sicherung unabdingbar - auch, wenn es in Deutschland derzeit noch keine gesetzliche Regelung gibt. Allerdings gibt es bereits Beispiele zur Sicherung von Streckenabschnitten: So hat die Bahn auf die Lokalisierung von Hotspots in ihrem Netz (z. B. bei Emmendingen) reagiert. Darauf konnte die Suizidrate insgesamt deutlich gesenkt werden. (https://www.wissenschaft.de/gesellschaft-psychologie/die-letzte-tat). In der Schweiz durchgeführte Studien am Beispiel der Sicherung von Brücken legen einen Algorithmus nahe, der eine Sicherung von Hotspots bei 0,5 Suiziden pro Jahr oder mehr über einen Zeitraum von zehn Jahren empfiehlt. In der Nähe einer psychiatrischen Klinik (< 2 km Umkreis) wird eine Sicherung möglicher Suizidorte grundsätzlich als sinnvoll angesehen (Reisch et al. 2006 und Reisch et al. 2014). Eine der erfolgreichsten und in der wissenschaftlichen Literatur eindeutig belegten Suizidpräventionsmöglichkeiten ist die Verringerung der Verfügbarkeit einer Suizidmethode ("restriction of means"). Nur ein geringer Teil der Betroffenen entscheidet sich für ein anderes Suizidmittel, wenn die ursprünglich avisierte Methode nicht mehr verfügbar ist. Auch gibt es Evidenz, dass nach Sicherung eines öffentlich zugänglichen Suizidortes keine oder nur eine sehr geringe Verlagerung auf andere Orte zu erwarten ist (z. B. Pirkis et al., 2013). Hotspots "zu sichern, ist somit eindeutig lebensrettend und führt ferner zu einer Verringerung der Traumatisierung Dritter" (NaSPro, 2016). Im Rahmen eines durch das Bundesministerium für Gesundheit finanzierten Forschungsprojektes (FraPPE) wurden im Stadtgebiet Frankfurt solche kritischen Stellen evaluiert. Während in Deutschland im Jahr etwa sieben Prozent der Menschen, die einen Suizid begehen, durch einen Sprung oder das Sich-Legen vor einen Zug sterben, sind es in Frankfurt fast doppelt so viele: Im Jahr 2018 betrug der Anteil der Schienensuizide an der Gesamtzahl der Suizide 13,3 Prozent. Besonders kritisch ist der Frankfurter Stadtteil Ginnheim, in dem es in den letzten sechs Jahren zu sechs vollendeten Schienensuiziden kam - d. h. im Schnitt zu einem Suizid pro Jahr. Fünf davon ereigneten sich rund um den Bahnkilometer 194 - in unmittelbarer Nähe (500 Meter) einer psychiatrischen Klinik, dem Agaplesion Markus Krankenhaus. Auch wenn der Beobachtungszeitraum noch keine zehn Jahre umfasst, sind damit die Kriterien eines Hotspots bisher mehr als erfüllt. Eine Begutachtung des Hotspots ist sinnvoll, um mit allen Beteiligten und Zuständigen eine Lösung zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2131 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 3)

Spielgeräte auch für Kinder mit Behinderung

08.07.2021 | Aktualisiert am: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 579 entstanden aus Vorlage: OF 72/3 vom 24.06.2021 Betreff: Spielgeräte auch für Kinder mit Behinderung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Orte im Nordend für die Installation von Spielgeräten für Kinder mit Behinderung (z. B. Rolli-Karussell) geeignet sind, wann solche aufgestellt werden können und was dafür nötig wäre. Begründung: Deutschland hat bereits 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Diese garantiert Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft. Es ist verwunderlich, dass in Frankfurt seitdem kaum Bemühungen unternommen wurden, diese garantierten Rechte im öffentlichen Raum, z. B. auf öffentlichen Spielplätzen, umzusetzen. Um hier einen Anfang zu machen, soll geprüft werden, wo und wann Spielgeräte wie die Beispiele unten durch die Stadt Frankfurt installiert werden können. Quelle: Kian e. V. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1756 Aktenzeichen: 67 2

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle pro familia am Palmengarten

05.07.2021 | Aktualisiert am: 02.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 485 entstanden aus Vorlage: OF 115/2 vom 15.06.2021 Betreff: Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle pro familia am Palmengarten Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, inwiefern der momentane Demonstrationsstandort (Bockenheimer Landstraße/Ecke Beethovenstraße) der Abtreibungsgegner so verlegt werden kann, dass Frauen, die auf der Bockenheimer Landstraße oder der Beethovenstraße den Weg zur Beratungsstelle nehmen, nicht an diesen vorbeimüssen; 2. vertreten durch den Oberbürgermeister, sich beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration aktiv dafür einzusetzen, dass das Angebot der Schwangerschafts-konfliktberatung, auch bei einem Abflauen der Coronapandemie, durch die Beratungsstellen weiterhin online durchgeführt werden kann. Begründung: Zu Ziffer 1.: Der Ortsbeirat sieht die Bemühungen der Stadt sowie der Versammlungsbehörde, die "Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken" des Hessischen Innenministeriums umzusetzen, und begrüßt, dass der Protest der Abtreibungsgegner nicht länger in Sicht- und Hörweite der Beratungsstelle pro familia im Westend stattfinden darf. Zugleich weist der Ortsbeirat daraufhin, dass der derzeitige Standtort sowie die Intention der Protestierenden bei der Standortwahl immer noch darauf abzielt - wie es die erwähnte Handreichung formuliert -, "die schwangere Frau in ihrer Konfliktsituation und im Zustand hoher Verletzlichkeit einer Anprangerung und Stigmatisierung auszusetzen". Es wird daher darum gebeten, den Weg zur Beratungsstelle über die Bockenheimer Landstraße zwischen den U-Bahn-Haltestellen "Westend"/"Bockenheimer Warte" sowie den Zugang über die Beethovenstraße von solchen Protesten frei zu halten. Eine Versammlung im Bereich des Ortsbezirks ist an vielen anderen öffentlichen Plätzen möglich. Dies entspricht dem ausdrücklichen Willen einer Vielzahl von Bürgerinnen bzw. Bürgern im Ortsbezirk, die sich über jene Proteste zu Beginn des Jahres beschwert haben. Zu Ziffer 2.: Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist für Frauen, die eine Abtreibung vollziehen möchten, gesetzlich verpflichtend, in Frankfurt berät pro familia über 1.500 Frauen jährlich. Während der Coronapandemie ist es den Beratungsstellen der pro familia temporär erlaubt, diese Schwangerschaftskonfliktberatung auch online durchzuführen und den entsprechenden Beratungsschein auszustellen. Die Möglichkeit der Onlineberatung bietet mehrere Vorteile, unter anderem eine vereinfachte Terminfindung bspw. auch für betroffene Paare, die nicht am gleichen Ort wohnen. Der größte Vorteil ist die Möglichkeit, sich in einer selbstgewählten Umgebung mit der Beratung auseinanderzusetzen, sowie die Sicherheit, nicht in eine Konfrontation mit Abtreibungsgegnerinnen bzw. Abtreibungsgegnern zu geraten. Der Einsatz des Oberbürgermeisters für eine dauerhafte Aufrechterhaltung der Onlineberatung ist mehr als ein unterstützendes Signal, sondern eine ganz konkrete, alltägliche Hilfe für alle jene Frauen, die sich in der Notwendigkeit einer Schwangerschaftskonfliktberatung wiederfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1680 Aktenzeichen: 32 0

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Anregung an den Magistrat (OB 4)

Fahrradbügel am Bethanien-Krankenhaus/Usinger Straße

05.07.2021 | Aktualisiert am: 30.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 521 entstanden aus Vorlage: OF 43/4 vom 21.06.2021 Betreff: Fahrradbügel am Bethanien-Krankenhaus/Usinger Straße Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich von der Usinger Straße zur Krankenhausv orfahrt auf den Bürgersteigen in den Eckbereichen, teils als Ersatz für die dortigen Steinkuben, eine niedrige zweistellige Zahl von Fahrradbügeln setzen zu lassen. Begründung: Mit Einführung der Parkraumbewirtschaftung für Kraftfahrzeuge rund um das Krankenhaus ist der Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten stark gestiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2134 Beratung im Ortsbeirat: 4

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Anregung an den Magistrat (OB 4)

Ergänzung des Hafenparks mit behindertengerechten Spielgeräten

05.07.2021 | Aktualisiert am: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 527 entstanden aus Vorlage: OF 52/4 vom 21.06.2021 Betreff: Ergänzung des Hafenparks mit behindertengerechten Spielgeräten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Spielplatz im Hafenpark und alle anderen Spielplätze im Ortsbezirk um behindertengerechte Spielgeräte (z. B. Rolli-Karussell, Rollwippe) erweitert werden können. Begründung: Das Angebot an Inklusionsspielplätzen ist sehr begrenzt, trifft aber auf eine große Nachfrage. Inklusion kann aber nur beim Zusammentreffen der Kinder stattfinden. Das Grünflächenamt hat zurzeit gemeinsam mit dem Verein KIAN e. V. - Organisation für die Rechte behinderter Menschen (kian-organisation.com) - mehrere solcher Projekte in Arbeit (z. B. im Ortsbeirat 2). Gemeinsam wird die Planung und die Finanzierung mittels Sponsoren, Spendern und OIB-Mitteln durchgeführt. Der Ortsbeirat wird sich nach Vorstellung der Planung und der Machbarkeit mit Budgetmitteln an der Finanzierung beteiligen. Dies erfolgt dann in einem weiteren OIB-Antrag. Es dient der Kenntnis, dass bei einer Rolli-Schaukel (mit Fallschutz, Fundamentierung, Zuwegung etc.) Gesamtkosten von circa 55.000 Euro entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1777 Antrag vom 17.05.2022, OF 199/4 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 31.05.2022, OIB 125

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Grabelandgärten in der Frankenallee erhalten

29.06.2021 | Aktualisiert am: 01.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 381 entstanden aus Vorlage: OF 62/1 vom 08.06.2021 Betreff: Grabelandgärten in der Frankenallee erhalten Der Magistrat wird gebeten, die Planungen im Zusammenhang mit dem Durchstich des Homburger Damms in der Frankenallee und der damit einhergehenden Wegeführung einer erneuten Bewertung zu unterziehen. Die Belange der Pächterinnen bzw. Pächter der Grabelandgärten sind ebenso zu berücksichtigen wie eine Neubewertung durch den Präventionsrat. Der Magistrat wird zudem insbesondere gebeten, die verpachteten Grabelandflächen erhalten zu lassen und auch bei der Einrichtung der Baustelle auf die wertvollen Flächen mit ihrer Artenvielfalt größtmögliche Rücksicht zu nehmen. Im Übrigen wird der Magistrat gebeten, die Planung - wie in HGO und Geschäftsordnungen vorgesehen - ebenfalls mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt und unterstützt weiterhin den Durchbruch des Homburger Damms und die Errichtung einer attraktiven Radroute in die westlichen Stadtteile. Die Beseitigung der seit Jahrzehnten bestehenden Grabelandflächen mit großer Artenvielfalt stößt jedoch auf großes Unverständnis. Die Argumente des Magistrats sind nicht in Gänze stichhaltig, denn selbstverständlich ist eine soziale Kontrolle durch die Wohnbebauung gegeben. Die starke Nutzung des Denisweges mit seinem hohen dunklen Bewuchs und der nachweislich nicht vorhandenen sozialen Kontrolle zeigt beispielsweise, dass die Bevölkerung im Gallus solche Wege durchaus gerne nutzt. Selbstverständlich wünscht sich der Ortsbeirat eine ansprechende Gestaltung des Weges in der Frankenallee, jedoch keine Rodung der Gärten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1503 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Raum für eine FIM-Beratungsstelle im Bahnhofsviertel

29.06.2021 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 391 entstanden aus Vorlage: OF 75/1 vom 12.06.2021 Betreff: Raum für eine FIM-Beratungsstelle im Bahnhofsviertel Der Magistrat wird gebeten, die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für eine FIM- Beratungsstelle für Frauen im Bahnhofsviertel aktiv zu unterstützen, damit die aufsuchende Sozialarbeit der Streetworkerinnen und Streetworker vereinfacht wird und Frauen eine fußläufige Anlaufstelle für Beratung und zum Aufenthalt nutzen können. Begründung: Begründung: Der FIM - Frauenrecht ist Menschenrecht e. V. leistet Hervorragendes in der Beratung und der Hilfestellung für Frauen, die häufig aus den osteuropäischen Ländern stammen und sich aus Not, Armut und aus Alternativlosigkeit heraus prostituieren. Unter Corona sind die Bedingungen noch schwieriger geworden, weil sich die Frauen im Bahnhofsviertel auf der Straße prostituieren müssen. Die Räumlichkeiten von FIM befinden sich in Bockenheim, sodass es für die Frauen schwierig ist, die Beratungssprechstunden aufzusuchen. Die Beratung erfolgt derzeit auf der Straße und bietet wenig Schutz und Vertraulichkeit. Hintergrund: FIM will nach eigener Aussage die Lebenssituation von Migrantinnen und ihren Familien verbessern und das Thema Frauenrechte in Politik und Gesellschaft stärken. In Form von Einzelfallhilfe, Beratungs- und Bildungsarbeit will FIM dazu beitragen, die Gewalt an Frauen im Migrationsprozess zu stoppen, die Selbstbestimmungs- und Handlungspotenziale zu stärken und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Ein Schwerpunkt ist die Arbeit mit Prostituierten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1472 Aktenzeichen: 113

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 3

Spielgeräte auch für Kinder mit Behinderung

24.06.2021 | Aktualisiert am: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 72/3 Betreff: Spielgeräte auch für Kinder mit Behinderung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Orte im Nordend für die Installation von Spielgeräten für Kinder mit Behinderung (z.B. Rolli-Karussel) geeignet sind, wann solche aufgestellt werden können und was dafür nötig wäre. Begründung: Deutschland hat bereits 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Diese garantiert Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft. Es ist verwunderlich, dass in Frankfurt seitdem kaum Bemühungen unternommen wurden, diese garantierten Rechte im öffentlichen Raum, z.B. auf öffentlichen Spielplätzen, umzusetzen. Um hier einen Anfang zu machen, soll geprüft werden, wo und wann Spielgeräte wie die Beispiele im Anhang durch die Stadt Frankfurt installiert werden können. Quelle: Kian e. V. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 579 2021 Die Vorlage OF 72/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 9

Schienensuizide in Frankfurt am Main - Bahnkilometer 194 in Ginnheim/Bockenheim

23.06.2021 | Aktualisiert am: 16.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 60/9 Betreff: Schienensuizide in Frankfurt am Main - Bahnkilometer 194 in Ginnheim/Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, einen Ortstermin zur Begutachtung der offenen Gleisstrecke zwischen Ginnheim und Bockehnheim auf dem Bahnkilometer 194 durchzuführen, welche als Suizid-Hotspot ausgemacht wurde. Folgende Personen und Institutionen sind einzuladen: - Vertretende Person des Verkehrsdezernats - Vertretende Person des Gesundheitsamtes - Vertretende Person der Deutschen Bahn AG - Ortsbeirat 2 - Leiterin/Leiter der Abteilung Psychiatrie/Psychiatriekoordination, Gesundheitsamt Frankfurt am Main - Koordinatorin/Koordinator des Frankfurter Netzwerks für Suizidprävention - Chefärztin/Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Agaplesion Markus Krankenhaus Begründung: Internationale Studien zeigen, dass suizidale Handlungen durch Sprung bzw. Sich-Legen vor einen Zug ("railway-relatetd") in bis zu 94% tödlich enden, was diese Suizidmethode zu einer der letalsten überhaupt macht (Krysinska & De Leo, 2008; Ladwig, Ruf, Baumert & Erazo, 2009; Mishara, 2007). Die freie Zugänglichkeit von Bahnanlagen ist vor allem dann problematisch, wenn es an bestimmten Streckenabschnitten gehäuft zu Suiziden kommt (so genannte "Hotspots"). An diesen Stellen ist aus unserer Sicht eine Sicherung unabdingbar - auch, wenn es in Deutschland derzeit noch keine gesetzliche Regelung gibt. Allerdings gibt es bereits Beispiele zur Sicherung von Streckenabschnitten: So hat die Bahn auf die Lokalisierung von Hotspots in ihrem Netz (z.B. bei Emmendingen) reagiert. Darauf konnte die Suizidrate insgesamt deutlich gesenkt werden. (https://www.wissenschaft.de/gesellschaft-psychologie/die-letzte-tat). In der Schweiz durchgeführte Studien am Beispiel der Sicherung von Brücken legen einen Algorithmus nahe, der eine Sicherung von "Hotspots" bei 0,5 Suiziden pro Jahr oder mehr über einen Zeitraum von 10 Jahren empfiehlt. In der Nähe einer psychiatrischen Klinik (< 2 km Umkreis) wird eine Sicherung möglicher Suizidorte grundsätzlich als sinnvoll angesehen (Reisch et al. 2006 und Reisch et al. 2014). Eine der erfolgreichsten und in der wissenschaftlichen Literatur eindeutig belegten Suizidpräventionsmöglichkeiten ist die Verringerung der Verfügbarkeit einer Suizidmethode ("restriction of means"). Nur ein geringer Teil der Betroffenen entscheidet sich für ein anderes Suizidmittel, wenn die ursprünglich avisierte Methode nicht mehr verfügbar ist. Auch gibt es Evidenz, dass nach Sicherung eines öffentlich zugänglichen Suizidortes keine oder nur eine sehr geringe Verlagerung auf andere Orte zu erwarten ist (z.B. Pirkis et al., 2013). Hotspots "zu sichern, ist somit eindeutig lebensrettend und führt ferner zu einer Verringerung der Traumatisierung Dritter" (NaSPro, 2016). Im Rahmen eines durch das Bundesministerium für Gesundheit finanzierten Forschungsprojektes (FraPPE) wurden im Stadtgebiet Frankfurt solche kritischen Stellen evaluiert. Während in Deutschland im Jahr etwa 7% der Menschen, die einen Suizid begehen, durch einen Sprung oder das Sich-Legen vor einen Zug sterben, sind es in Frankfurt fast doppelt so viele: Im Jahr 2018 betrug der Anteil der Schienensuizide an der Gesamtzahl der Suizide 13,3%. Besonders kritisch ist der Frankfurter Stadtteil Ginnheim, in dem es in den letzten sechs Jahren zu sechs vollendeten Schienensuiziden kam - d.h. im Schnitt zu einem Suizid pro Jahr. Fünf davon ereigneten sich rund um den Bahnkilometer 194 - in unmittelbarer Nähe (500 m) einer psychiatrischen Klinik, dem Agaplesion Markuskrankenhaus. Auch wenn der Beobachtungszeitraum noch keine zehn Jahre umfasst, sind damit die Kriterien eines Hotspots bisher mehr als erfüllt. Eine Begutachtung des Hotspots ist sinnvoll, um mit allen Beteiligten und Zuständigen eine Lösung finden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 562 2021 Die Vorlage OF 60/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 4

Fahrradbügel am Bethanien-Krankenhaus/Usinger Straße

21.06.2021 | Aktualisiert am: 16.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 43/4 Betreff: Fahrradbügel am Bethanien-Krankenhaus/Usinger Straße Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich von der Usinger Straße zur Krankenhaus-Vorfahrt auf den Bürgersteigen in den Eckbereichen, teils als Ersatz für die dortigen Steinkuben, eine niedrige zweistellige Zahl von Fahrradbügeln setzen zu lassen. Begründung: Mit Einführung der Parkraumbewirtschaftung für Kfz rund um das Krankenhaus ist der Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten stark gestiegen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Volt BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 521 2021 Die Vorlage OF 43/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, BFF

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Anregung an den Magistrat (OB 12)

Neuzuschnitt von zwei Sozialbezirken in Kalbach-Riedberg

11.06.2021 | Aktualisiert am: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 339 entstanden aus Vorlage: OF 41/12 vom 27.05.2021 Betreff: Neuzuschnitt von zwei Sozialbezirken in Kalbach-Riedberg Vorgang: M 210/16 Der Magistrat wird gebeten, in Kalbach-Riedberg wie folgt zwei Sozialbezirke einzurichten: Sozialbezirk 1 aus dem Stadtbezirk Kalbach 650 und Sozialbezirk 2 aus dem Stadtbezirk Riedberg 651. Beide Sozialbezirksvorsteherstellen sollen künftig mit zwei Sozialpflegerinnen bzw. Sozialpflegern unterstützend arbeiten. Begründung: Unter Beachtung der Magistratsvorlage M 210 vom 04.11.2016 "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern" können in Kalbach-Riedberg zwei Sozialbezirksvorsteherinnen bzw. Sozialbezirksvorsteher ernannt werden. Um den steigenden Bevölkerungszahlen in Kalbach-Riedberg, inzwischen über 22.500 Einwohnerinnen bzw. Einwohner, und der veränderten Bevölkerungsstruktur im Stadtviertel Riedberg genügend Sorge tragen zu können, begrüßt der Ortsbeirat 12 die in der Magistratsvorlage M 210 getroffene Regelung, dass zwei Sozialbezirksvorsteherinnen bzw. Sozialbezirksvorsteher für Kalbach-Riedberg bestellt werden können. Durch die Erweiterung kann künftig gewährleistet werden, dass die Arbeitsbelastungen besser verteilt und die Bürgerinnen bzw. Bürger ausreichend unterstützt und beraten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1606 Aktenzeichen: 51

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 3)

Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses

10.06.2021 | Aktualisiert am: 15.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 281 entstanden aus Vorlage: OF 48/3 vom 24.05.2021 Betreff: Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses Im Spätsommer 2020 wurden Anwohnern und den Mitgliedern des Ortsbeirats 3 die Pläne für den Neubau des Clementinen Kinderkrankenhauses entlang der Richard-Wagner-Straße vorgestellt. Die Baumaßnahme sollte im Frühjahr 2021 beginnen. Das Bauprojekt umfasst die Errichtung eines Neubaus sowie den Umbau des Bestandsgebäudes an der Richard-Wagner-Straße/Ecke Weberstraße (ehemalige Palliativstation des Marienkrankenhauses). Im Rahmen der Entwurfsplanung und den damit einhergehenden Prüfungen wurden nun Baumängel in besagtem Eckgebäude Richard-Wagner-Straße/Weberstraße entdeckt. Diese fallen so schwerwiegend aus, dass eine Sanierung nicht möglich ist. Es besteht die Notwendigkeit, das Gebäude abzureißen. Dies wurde den Anwohnern und dem Ortsbeirat vor einigen Wochen mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wird seitens der Stadtplanung nach Abriss des Bestandsgebäudes inkl. dort vorhandener Parkplätze auf die ausreichende, mindestens im bestehenden Umfang stattfindende Schaffung von unterirdischen Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter, Patienten und Besucher geachtet? 2. Wird bei der nun vergrößerten Baustelle nochmals das Thema Baustellenlogistik überprüft? Es gab und gibt berechtigte Zweifel an der geplanten Führung des abfließenden Baustellenverkehrs über die Weberstraße und/oder die Richard-Wagner-Straße in die Eckenheimer Landstraße. 3. Verfolgt die Stadtplanung bzw. das Amt für Straßenbau und Erschließung mit Bezug auf das Ziel "Fahrradstadt Frankfurt" einen wünschenswerten Umgestaltungsplan des Straßenraums für die Richard-Wagner-Straße? 4. Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung bereits die nach den jahrzehntelangen Baumaßnahmen notwendige Grundsanierung von Straßen und Bürgersteigen der Richard-Wagner-Straße im Abschnitt Nibelungenallee bis Eckenheimer Landstraße? 5. Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung im Abschnitt Nibelungenallee bis zur Weberstraße auf der Richard-Wagner-Straße die Einrichtung von Gehwegnasen, Fahrradständern sowie eine Fortführung der für das Mikroklima im dicht bebautem Nordend wichtigen Baumreihen auf dem unteren Abschnitt der Richard-Wagner-Straße sowie geeignete Maßnahmen, den mit dem Krankenhausstandort verbundenen Autoverkehr zu verlangsamen? 6. Wird seitens der baugenehmigenden Stadtplanung darauf geachtet, dass die Planung des Neubaus des Clementinen Kinderkrankenhauses klimafreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen berücksichtigt? Begründung: Die Richard-Wagner-Straße gleicht im Abschnitt zwischen den Kreuzungsbereichen mit der Brahmsstraße im Nordosten und der Eckenheimer Landstraße im Südwesten einer Dauerbaustelle. Bürgersteige wurden auf der nördlichen Straßenseite teilweise nur notdürftig wieder hergestellt und sind durch die Baustelleneinrichtung von der Einmündung der Brahmsstraße bis zur Einmündung der Weberstraße auf der südlichen Seite komplett gesperrt. Es ist zum einen erforderlich, für die sicherlich nun länger andauernde Baustellenphase eine vernünftige Zwischenlösung zu finden, und anschließend die Richard-Wagner-Straße weiterzuentwickeln, auch im Sinne einer Verbindung des Radverkehrs an die Eckenheimer Landstraße und den Oeder Weg als Verbindung in die Innenstadt. Gleichzeitig sollte die erforderliche Umplanung dazu genutzt werden, um nun das Gesamtgebäude auch vor dem Hintergrund von Klimaaspekten neu zu überdenken. Dach- und Fassadenbegrünungen kühlen Gebäude im Sommer und tragen zu einem angenehmen Mikroklima in der Umgebung bei. Da sich die bebauten Städte bzw. Stadtquartiere schneller aufheizen, sollte dies bei großen privaten wie öffentlichen Bauprojekten beachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1814 Aktenzeichen: 53 0

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Ideen

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11

Lichtverschmutzung Westend

26.01.2025

Das Bürohaus in der Oberlindau 54-56, mitten im Wohngebiet, nicht sehr hoch, flutet mit seiner Dachgeschossbeleuchtung Nacht für Nacht die gesamte Umgebung. Warum? Wozu? Es stört ungemein…

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4

Unsere Lösungsvorschläge für reduzierten Drogenkonsum

03.12.2024

Es sollte mehr Kontrolle geben, damit Drogen schwerer zu bekommen sind. Wenn Drogen nicht so leicht zugänglich sind, werden weniger Jugendliche mit Drogen in Kontakt kommen. UND Es sollte mehr Möglichkeiten geben, damit Jugendliche sich früh Hilfe holen können (bei der Polizei, an Schulen oder Hilfeorganisationen wie Hotlines), wenn sie das Gefühl haben, Drogen ausprobieren zu wollen. Wenn sie wissen, dass es Menschen gibt, mit denen sie über ihre Probleme sprechen können, werden sie eher den Mut haben, sich Unterstützung zu holen.

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83

Bürgersteig Abgänge behinderten freundlich gestalten

09.10.2024

Es ist sehr bedauerlich, dass Menschen mit Beeinträchtigungen nicht mehr ohne Hilfe die Fußwege nutzen können. Überall Beschädigungen, tiefe Löcher und Stolperfallen. Zudem noch voll gestellt und versperrt durch E-Roller, Fahrräder und sonstigen Schrott

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8

kostenfreie Damenhygieneartikel

17.09.2024

Die Idee der kostenfreien Damenhygiene zielt darauf ab, menstruierende Personen von den finanziellen Belastungen zu befreien, die mit der monatlichen Periode verbunden sind. Produkte wie Tampons, Binden oder Menstruationstassen gehören zu den alltäglichen Grundbedürfnissen und sind in vielen Ländern dennoch als Luxusartikel eingestuft, was zu hohen Preisen führt. Diese finanzielle Last kann insbesondere für Frauen mit geringem Einkommen oder in prekären Lebenslagen eine Herausforderung darstellen. Kostenfreie Damenhygiene würde also nicht nur die finanzielle Ungleichheit mindern, sondern auch zur Enttabuisierung der Menstruation beitragen. Die Bereitstellung solcher Produkte in Schulen, öffentlichen Einrichtungen und am Arbeitsplatz könnte verhindern, dass Mädchen und Frauen aufgrund ihrer Periode soziale oder berufliche Nachteile erleiden, wie es oft der Fall ist, wenn ihnen der Zugang zu Hygieneartikeln verwehrt bleibt. In Ländern wie Schottland, Neuseeland und Frankreich wurden bereits Vorreiterprojekte gestartet, die kostenfreie Hygieneprodukte in Schulen oder öffentlichen Gebäuden anbieten. Diese Initiativen haben gezeigt, dass die Nachfrage groß ist und dass eine solche Maßnahme zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit beitragen kann. Zusammengefasst würde die Einführung kostenfreier Damenhygiene-Produkte nicht nur die wirtschaftliche Belastung verringern, sondern auch gesellschaftliche Tabus abbauen und die Teilhabe von Frauen und Mädchen in allen Bereichen des Lebens stärken.

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19

Hitze-App nach Vorbild Heidelbergs & mehr grün im Stadtraum

19.08.2024

Liebes Frankfurt, die Sommer werden durchschnittlich heißer und die Städte haben die Anpassung der Umgebung verschlafen. Der Aufenthalt zwischen Asphalt und Beton wird immer unerträglicher. Nachts heizt es nach, Höchsttemperaturen werden häufig 18-19 Uhr gemessen. Allein die Hitze wird zu einer steigenden Zahl an Todesfällen führen bzw. tut dies schon. Häufig verhinderbar. Was macht die Frankfurter Stadtpolitik, das Land Hessen, der Bund? Heidelberg stellt eine Hitze-App (HEAT) zur Verfügung, die Wege zum Ziel im Schatten, unter Bäumen etc. ausweist. Je nach Tageszeit/Sonnenstand sind diese unterschiedlich. Das ist nicht nur für Ältere, Erkrankte und Kinder wichtig. Frankfurt muss grundsätzlich endlich mehr Bäume, Pflanzkübel, wilde Grünflächen anlegen. Sogar schon Pflänzchen zwischen den Pflastersteinen der Gehwege machen schon einen Temperatureffekt. Plätze wie die Hauptwache, der Rossmarkt, der Goetheplatz sind für die/den Bürger/in nicht nutzbar, solang dort keine Schattenzonen, Begrünung, Sitzplätze mit erträglichem Klima vorhanden sind. Diese notwendigen Maßnahmen mit einer Hitze-App zu verbinden, die einem angenehme Wege aufzeigt, wo auch Sitzplätze im Schatten und Trinkbrunnen aufgeführt werden, ist zeitgemäß. Vielleicht nennt man es auch überfällig. Freundliche Grüße Eine Frankfurterin Quellen: https://www.ardalpha.de/wissen/umwelt/klima/hitze-stadt-hitzeinsel-klimawandel-sommer-nachhaltiges-bauen-extremwetter-schwammstadt-100.html https://www.faz.net/aktuell/wissen/erde-klima/heal-app-im-test-so-kann-man-sich-ertraegliche-fusswege-weisen-lassen-19909918.html?premium=0x1d3d98517cb74249dc18cea68279a3c364b9c0fab03bc3d40b3de1e37ac9d7bf https://www.spektrum.de/news/hitze-staedte-muessen-an-die-erwaermung-angepasst-werden/2166375

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13

Love Family Techno party raus aus Frankfurt

03.08.2024

Love Family Park Frankfurt Rebstock 2 Tage Techno Party in Frankfurt verbieten. Diese Lautstärke Ist im dichtbesiedelten Frankfurt extrem gesundheitsschaedigend und ohne Pause Stundenlang nicht auszuhalten. Selbst bei geschlossenen Fenstern und Ohrstoepseln immer noch zu hoeren.. Und das im Sommer bei der Schwuele. Tolle Sache aber ältere und kranke Menschen Koennen nicht 2 Tage flüchten.

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220

Grünes Wohnzimmer

14.07.2024

1. Sitzplätze Vielfältige Sitzmöglichkeiten: Installiere verschiedene Sitzgelegenheiten wie Bänke, Liegestühle und Picknicktische. Einige Bänke können halbkreisförmig angeordnet werden, um soziale Interaktionen zu fördern. Bewegliche Möbel: Ergänze fest installierte Sitzplätze mit beweglichen Stühlen und Tischen, damit die Nutzer ihre Sitzplätze nach Bedarf anpassen können. 2. Beschattung Schattenspendende Bäume: Pflanze Bäume, die im Sommer natürlichen Schatten spenden. Achte darauf, einheimische und pflegeleichte Arten zu wählen. Pergolen und Pavillons: Errichte Pergolen oder Pavillons mit Kletterpflanzen wie Weinreben oder Glyzinien, die zusätzlichen Schatten und eine grüne Atmosphäre bieten. Sonnensegel: Installiere farbenfrohe Sonnensegel, die Schatten spenden und gleichzeitig optische Akzente setzen. 3. Begrünung Vertikale Gärten: Schaffe vertikale Gärten an Wänden oder freistehenden Strukturen, um die Fläche zu begrünen und die Luftqualität zu verbessern. Blumenbeete und Sträucher: Gestalte Blumenbeete mit saisonalen Blumen und Sträuchern, die das ganze Jahr über blühen und farbliche Vielfalt bieten. Grüne Inseln: Verteile kleine, begrünte Inseln mit Gräsern, Bodendeckern und Stauden in der gesamten Fläche, um eine natürliche Atmosphäre zu schaffen. 4. Zusätzliche Elemente Wasserstellen: Installiere kleine Springbrunnen oder Wasserspiele, die für eine beruhigende Atmosphäre und Abkühlung an heißen Tagen sorgen. Beleuchtung: Sorge für eine stimmungsvolle Beleuchtung mit Laternen und Lichterketten, die den Platz auch abends einladend und sicher machen. Kunst und Dekoration: Integriere Kunstwerke, wie Skulpturen oder Mosaike, die den Platz optisch aufwerten und als Gesprächsanlässe dienen. 5. Bürgerbeteiligung Gemeinschaftsaktionen: Organisiere Pflanzaktionen und Pflegeevents, bei denen die Bürger aktiv mitwirken können, um ein Gemeinschaftsgefühl zu fördern. Umfragen und Feedback: Führe regelmäßige Umfragen durch, um Feedback von den Bewohnern zu erhalten und kontinuierlich Verbesserungen umzusetzen. Dieses „Grüne Wohnzimmer“ könnte ein attraktiver und einladender Treffpunkt für die Bürger werden und die Lebensqualität in der Kommune erheblich steigern.

Unterstützer: 220

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23

Trinkwasserbrunnen vor DFB-Akademie

08.07.2024

Unzählige Menschen pilgern regemäßig zu Fuß oder mit dem Rad die Schwarzwaldstraße hinauf und hinunter, um zum Stadionbad, zum Waldstadion oder in den Stadtwald zu gelangen. Die Strecke zieht sich, insbesondere in den zunehmend heißen Sommern – Ausnahmen bestätigen die Regel ;-). Da die Stadt meines Wissens nach ohnehin noch Standorte für Trinkwasserbrunnen sucht, wäre der Bereich vor der DFB-Akademie vielleicht ein guter Platz für eine solche Erfrischungsgelegenheit. (Foto: Mainova)

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8

Mehr Bänke für Frankfurt

01.05.2024

In der Stadt Frankfurt am Main sollten mehr Bänke zum Sitzen installiert werden, da sie eine Vielzahl von Vorteilen bieten. Erstens fördern sie die soziale Interaktion, indem sie den Menschen einen Ort bieten, um sich zu treffen, zu plaudern und sich zu entspannen. Zweitens tragen sie zur Förderung der Gesundheit bei, indem sie den Bürgern ermöglichen, sich auszuruhen und zu entspannen, was wichtig ist, um Stress abzubauen und körperliche Belastungen zu verringern. Drittens verbessern sie die Lebensqualität, indem sie den öffentlichen Raum attraktiver und einladender machen. Darüber hinaus sind Bänke ein Zeichen der Gastfreundschaft und zeigen, dass die Stadt die Bedürfnisse ihrer Bürger ernst nimmt und bestrebt ist, ihren Komfort und ihre Zufriedenheit zu verbessern. In Anbetracht all dieser Gründe ist es klar, dass die Installation von mehr Bänken in Frankfurt am Main eine sinnvolle Investition in die Lebensqualität und das Wohlbefinden der Bürger ist.

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11

Hitzeschutzkonzept und Umsetzung

26.04.2024

In Deutschland sind 2023 3100 Menschen am Hitzetod gestorben. Die Stadt Frankfurt am Main sollte ein Hitzeschutzkonzept vorlegen und auch hier Direktion die Umsetzung gehen um Hitzetote zu minimieren und es angenehmer im Hochsommer zu haben: Nur einige Beispiele: Trinkbrunnen, mehr Beschattung (z.B. auf Spielplätzen sowie Sitzbänke bei Spielplätzen) oder größeren Plätzen, mehr Bäumen und Hecken, weniger versiegelte Flächen.

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5

Sie Umwelt und Gesundheit fördern.

14.12.2023

Alle Zweitakt Motoren aus der Stadt verbieten, unter Anderem Laubbläser, Mopeds, Motorroller. Sie verpesten die Luft mit gefährliche Abgase das Minuten lang in der Luft bleiben, und sind viel zu laut.

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94

Rauchverbot an Haltestellen

01.08.2023

Das Rauchen mit anschließenden Entsorgen der Kippen auf den Fußweg empfinde ich schon als belästigend. Insbesondere, wenn man bei Regen schlecht Abstand halten kann. Außerdem nutzt nur ein sehr geringer Anteil der Raucher den Mülleimer für seine Stummel.

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202

Sportanlage / Calisthenics Park in Nieder-Eschbach

26.07.2023

Ein Calisthenics Park in Nieder Eschbach könnte einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität und Fitness der Anwohner leisten. Calisthenics, eine Form des Bodyweight-Trainings, ist für Menschen aller Altersgruppen und Fitnessstufen zugänglich und fördert sowohl physische als auch mentale Gesundheit. Die Einrichtung eines solchen Parks wäre eine hervorragende Möglichkeit, einen zentralen Treffpunkt für gemeinsame sportliche Aktivitäten im Freien zu schaffen. Dies könnte den sozialen Zusammenhalt in Nieder Eschbach stärken und den Stadtteil noch attraktiver gestalten. Durch den Calisthenics Park würden Anwohner dazu motiviert, einen aktiven und gesunden Lebensstil zu pflegen. Zudem könnten regelmäßige, von erfahrenen Sportlern geleitete Trainingsstunden Interesse und Begeisterung für diese Sportart wecken. Einige aus unserer Calisthenics Community sind bereit, regelmäßige Trainings anzubieten und ihr Wissen zu teilen, um so viele Bewohner wie möglich für diese großartige Form des Sports zu begeistern. Dieser Vorschlag lädt dazu ein, gemeinsam eine Plattform für Fitness, Gesundheit und Gemeinschaft in Nieder Eschbach zu schaffen.

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36

Katzenschutzverordnung einführen

27.06.2023

In Frankfurt gibt ca. 18.000 wild lebende Katzen. Diese auch als Streuner bezeichneten Tiere leiden an Krankheiten und unter Hunger. Das ist nach unserem Tierschutzgesetz nicht zulässig und darf so nicht hingenommen werden. Die Gesetzgebung stellt mit dem Instrument der Katzenschutzverordnung ein geeignetes Mittel bereit, das Kommunen zum Schutz dieser Tiere einsetzen können. Eine Katzenschutzverordnung kann das Leiden der Streunerkatzen erheblich verringern. In Frankfurt nutzt man diese seit 2015 bestehende rechtliche Möglichkeit allerdings nicht. Somit wird das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz ignoriert. Diese Petition fordert deshalb den kurzfristigen Erlass einer Katzenschutzverordnung. Reason DIE SITUATION IN FRANKFURT Es gibt über 18.000 Streunerkatzen in Frankfurt am Main. Berichte vieler TierschützerInnen und die Situation in den Tierheimen belegen: Diesen Katzen geht es meist schlecht. Streuner leiden häufig unter Nahrungsmangel, Parasitenbefall, Schwäche, Verletzungen und Krankheiten. Nur wenigen Streunern kann von den ehrenamtlichen TierschützerInnen geholfen werden. Die ehrenamtlich Tätigen sind allerdings auch nicht rechtlich verantwortlich für diese Tiere, vielmehr ist es die Stadt Frankfurt. DIE RECHTLICHE SITUATION Werden freilebende Katzenpopulationen entdeckt, so sind diese Katzen als Fundsache zu behandeln (siehe: BVerwG, Urteil vom 26.04.2018 - 3 C 24.16 -). Für Fundsachen ist das lokale Fundbüro zuständig. Die Katzen sind also dem Fundbüro zu melden. Werden solche freilebenden Katzenpopulationen entdeckt und gemeldet, dann dürfen sie sich nach geltendem Tierschutzrecht nicht selbst überlassen werden, denn es ist bekanntermaßen davon auszugehen, dass die Tiere leiden. Das zuständige Fundbüro hat sich also um die Tiere zu kümmern (Der Deutsche Tierschutzbund führt hierzu aus: „Laut § 1 TierSchG trägt der Mensch die Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf. Er hat dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“). DIE SITUATION DER TIERSCHÜTZERINNEN Die ehrenamtlichen TierschützerInnen leisten ihre Arbeit mit großem Engagement und freiwillig. Fast immer ist für sie damit ein erheblicher finanzieller und zeitlicher Aufwand verbunden. Verantwortlich für die Streunerkatzen sind sie jedoch nicht! Die praktische Arbeit der ehrenamtlichen TierschützerInnen birgt stets Gefahr, weil sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Eine Katzenschutzverordnung stellt eine konkrete Grundlage für eine rechtssichere Arbeit der TierschützerInnen dar und ist somit ein wichtiger Schritt zu besserem Katzenschutz. Die für Streunerkatzen verantwortliche Stadt Frankfurt könnte ihre ehrenamtlichen TierschützerInnen durch den Erlass einer Katzenschutzverordnung also nicht nur unterstützen, sondern ihnen auch den gebührenden Respekt erweisen. WAS BEDEUTET „KATZENSCHUTZVERORDNUNG“ FÜR MENSCH UND KATZE? Eine Katzenschutzverordnung verpflichtet KatzenhalterInnen, die ihren Tieren ohne räumliche Einschränkung Freigang gewähren, diese kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Der Nutzen dieser Maßnahmen für weniger Tierleid ist immens. DIE POSITIVEN AUSWIRKUNGEN EINER KATZENSCHUTZVERORDNUNG Eine Katzenschutzverordnung gibt den ehrenamtlich tätigen TierschützerInnen, die freiwillig Aufgaben der Stadt Frankfurt übernehmen, Rechtssicherheit bei ihrer wichtigen Arbeit — aber das ist natürlich nicht alles. Eine solche Verordnung reduziert zudem auch die Anzahl der wildlebenden Katzen in Frankfurt. Das Kastrationsgebot einer Katzenschutzverordnung hat weniger Katzennachwuchs zur Folge. Daraus ergeben sich mehrere positive Auswirkungen: Weniger Katzennachwuchs sorgt dafür, dass die Tierheime und Pflegestellen von Tierschutzvereinen entlastet werden. Dadurch werden Kosten auf Seiten der Stadt (Tierheime) als auch bei den Vereinen und privaten TierschützerInnen reduziert. Bei weniger Katzen reduziert sich das Risiko der Übertragung von Krankheiten durch Katzen. Insgesamt wird durch eine Reduzierung der freilebenden Katzenpopulation der Leidensdruck der Streuner verringert. Es wird weniger Revierkämpfe und mehr Nahrung geben. Das Veterinäramt hat eine bessere Position im Umgang mit Tier-Messis. Die in einer Katzenschutzverordnung enthaltene Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen sorgt dafür, dass entlaufene Freigängerkatzen schneller zu ihren EigentümerInnen zurückkehren können. Das bedeutet nicht nur weniger Stress für diese Katzen, die geringere Verweildauer der Katzen bedeutet auch geringere Kosten für die Stadt (Tierheime) und die Vereine. WIE SIEHT ES IN ANDEREN STÄDTEN UND GEMEINDEN AUS? Es gibt mehrere hundert Städte und Gemeinden in Deutschland, die als gute Beispiele vorangehen. Darunter sind Berlin, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Hanau, Kelsterbach und andere. Eine aktuelle Liste der Orte mit einer Katzenschutzverordnung ist hier zu finden: https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/katzen/katzenschutz/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht/ ZUSATZINFORMATIONEN Katzen gehören zu den domestizierten Tierarten und sind nicht darauf ausgelegt, allein in freier Wildbahn zu leben. Deshalb bedürfen sie eines besonderen Schutzes. Nachhaltigkeit im Tierschutz darf nicht mehr nur ein Schlagwort bleiben: Die Einführung der Katzenschutzverordnung ist die aktuell einfachste und nachhaltigste Methode, Tierleid langfristig und effektiv zu verhindern. Sie hilft dabei, den im Grundgesetz verankerten Tierschutz konkret umzusetzen. Nur die flächendeckende Kastration der Streunerkatzen in Kombination mit der konsequenten Kastration von Freigängerkatzen kann zu sinkenden Populationen und dem Weg aus dem Elend führen. Weitere Informationen zur Petition finden Sie hier: https://frankfurterkatz.de/

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1

Schlechter Luft, Leipzigerstrasse

13.04.2023

Abluft Einrichtung in Donnaladan, Leipziger Straße 5 verlangen.

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18

Fitnessgeräte (Trimm Dich Pfad) entlang des Mainufers

08.01.2023

Viele nutzen das Mainufer als Joggingstrecke und was gäbe es besseres wenn man kleine Trimm dich Pfad Aktionen entlang des Ufers platzieren würde immer so in 1km Abständen. Eine Klimmzugstange, ein paar Hangelleitern, etwas zum balancieren etc. Auf Höhe der Germania Ruderhaus sind so kleine Wackelplatten, die sind schon ganz nett. Dann hätte man ausgehend von der EZB bis zum Niederräder Ufer einen tollen aktiven Bereich geschaffen auf beiden Seiten des Mains.

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212

Nur Coronamaßnahmen beschließen die auch kontrolliert werden

03.08.2022

Spätestens im Herbst werden wieder die Maßnahmen gegen Corona verschärft werden. Die Stadt Frankfurt sollte aber diesmal nur Maßnahmen beschließen, die sie auch bereit und in der Lage ist zu kontrollieren und sanktionieren. Ich bin sehr für strenge Maßnahmen. Ich habe kein Problem mit FFP2 Pflicht oder 3G Plus Regelungen, aber man kommt sich veräppelt vor, wenn sich viele nicht dran halten. Schon jetzt sieht man in den Bahnen viele Menschen ohne Maske. Am Wochenende in den Abendstunden manchmal über 80% der Bahnfahrenden, aber ich habe bis jetzt noch nie eine Kontrolle erlebt und ich fahre mehrmals täglich mit der Bahn. Die Security in der S-Bahn fühlt sich zudem nicht für die Einhaltung verantwortlich. Dann kann man die Maskenpflicht im ÖPNV auch gleich abschaffen. Egal was kommt, die Menschen sollten darauf vertrauen können. Als Antwort bekommt man hier wahrscheinlich die Höhe der Bußgelder, die kassiert worden sind, aber das ist doch nicht die Realität. Fahren Sie doch selbst mal mit der Bahn. In meinem Bekanntenkreis und Arbeitsumfeld sehen das alle so. Deswegen bitte nicht wieder etwas wie zum Beispiel eine Maskenpflicht im Alleenring. Das war doch der größte Humbug. Die Stadt macht sich doch unglaubwürdig, wenn die Maßnahmen zwar beschlossen werden, aber niemand sie einhält. Ich trage im ÖPNV selbstverständlich FFP2, aber auch noch in jedem Geschäft. So schütze ich mich und andere. Aber dort wo es verpflichtend ist, sollte es auch alle tun.

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221

Wieder mehr Bänke auf dem Paulsplatz

14.03.2022

Früher gab es auf dem Paulsplatz um jeden Baum eine Bank. es war ein belebter Platz. Vor ein paar Jahren wurden diese abmontiert und nicht wieder aufgestellt. Einige Jahre danach wurden dann vier kleine Bänke ziemlich wahllos hingestellt. Man hat leider kaum Möglichkeiten diesen Platz zu nutzen. Selbst an sonnigen Tagen wirkt der Paulsplatz vor der Paulskirche ausgestorben. Am schönsten wäre es, wenn die alten Bänke um die Bäume zurückkommen würden, ansonsten sollte die Stadt das Kontingent an den geraden Bänken deutlich aufstocken.

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8

Schaumstoffzelte als Notbehelf für Menschen auf der Strasse

04.12.2021

In Euskirchen ( NRW) wurde ein Pilotprojekt gestartet. In Zusammenarbeit mit der Caritas erwarb die Stadt 300 Schaumstoffzelte, die sich über die Körperwärme zusätzlich aufheizen. Diese sollen nicht als dauerhafte Lösung verstanden werden, können aber in Notlagen vor dem Kältetod bewahren. Dies ist angesichts des Mangels an ausreichenden Notunterkünften, sowie hinsichtlich der Tatsache, dass auch nicht jede* dort willkommen ist, ein wichtiger Ergänzungsbaustein humanitärer Hilfe. Eine Verteilung könnte über entsprechende Kooperationen und den Kältebus erfolgen. https://fb.watch/9H3ehDj98f/

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5

2G in allen systemrelevanten Berufen sofort!

21.11.2021

Aufgrund der 7 Tage-Inzidenzen von über 300 sollte man sofort die 2G-Regel auf alle systemrelevanten Berufe ausweiten. Was machen wir wenn erst einmal viele Busfahrer, Lokführer, Lehrer und Supermarktkassierer auf der Intensivstation liegen? Dann sieht es nämlich ganz düster aus.

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9

Sicherheit auf Weihnachtsmarkt

15.11.2021

Auf dem Weihhnachtsmarkt treffen sich hunderte von Menschen ohne Masken und ohne Kontrolle. Ansteckungen sind damit zu erwarten. Es wäre besser, an den Zugängen zum Markt den Impfstatus oder Teststatus zu kontrollieren un das vorher zu publizieren.

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4

3G in Supermärkten

14.10.2021

Supermärkte sollten nur noch mit 3G Nachweisen betretbar sein.

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221

Lolli-Tests / PCR-Pooltests in Kitas + Schulen

16.09.2021

Es geht um die sogenannten Lolli-Tests, also um PCR-Pooltests, für die lediglich 30 Sekunden lang an einem Tupfer gelutscht werden muss. Sie vereinen viele Vorteile: - Sie sind ZUVERLÄSSIGER als Antigen-Schnelltests: Sie reagieren schon bei geringer Viruslast und können dadurch eine Corona-Infektion oft schon sichtbar machen, wenn die betreffende Person noch nicht hochansteckend ist. Dadurch können Betroffene sich zeitnah in Quarantäne begeben. - Sie sind EINFACHER durchführbar und die bei den Antigen-Test notwendige 15-minütige Wartezeit und Kontrolle entfällt - eine enorme Erleichterung für die mit den Tests betrauten Pädagog*innen. - Sie sind KOSTENGÜNSTIGER. - Sie können SPIELERISCH durchgeführt werden und eignen sich somit auch für den Kindergarten - selbstverständlich auf FREIWILLIGER Basis :-). Es kann lediglich ein Angebot sein und wenn ein Kind gar nicht mitmachen möchte, oder den Tupfer nach zwei Sekunden weglegt, dann ist das eben so; es ist einfach ein weiterer Baustein in der Schutzmauer gegen das Virus :-). ICH WÜRDE MIR WÜNSCHEN, dass Frankfurt - wie bereits andere hessische Städte und Kreise sowie ganze Bundesländer wie Bayern - AN ALLEN SCHULEN UND KINDERGÄRTEN die PCR-Pooltests anbietet und dafür die Gesamtkosten übernimmt. (Derzeit übernimmt das Land Hessen die Hälfte der Kosten, den Rest müssen die Träger zahlen.) HINTERGRUND: Die Aussage, für Kinder sei eine Corona-Infektion "ja gar nicht so schlimm", stimmt so einfach nicht. Zahlen aus den USA zeigen, dass 11 bis 15 Prozent der erkrankten Kinder an LONG COVID leiden. Falls sich hierzulande eine ähnliche Situation ergibt, hieße das also rein rechnerisch: Wenn im Laufe des Winters in einer Einrichtung mit 100 Plätzen auch nur 20 Kinder erkranken, haben zwei von ihnen mit Long Covid zu kämpfen. (Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-usa-delta-kinder-betroffen-100.html) Von möglicherweise noch unbekannten LANGZEITFOLGEN mal ganz abgesehen - das Windpockenvirus beispielsweise kann Jahrzehnte später Gürtelrose verursachen. Humane Papillomaviren können Gebärmutterhalskrebs verursachen, das zeigt sich ebenfalls erst Jahre bis Jahrzehnte später. Es wäre toll, wenn Ihr die Idee unterstützen würdet - und natürlich darf der Magistrat sehr gerne auch schon vor Erreichen der Mindestzahlen reagieren, scheuen Sie sich nicht, meine Damen und Herren ;-)). Foto: picjumbo_com / pixabay.com

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18

Impfen statt Testen

12.09.2021

Kann es organisatorisch möglich sein, in einigen (stark frequentierten) Testzentren gleich alternativ die Impfung anzubieten? Gerade dort erscheinen ja die meisten Ungeimpften. Hier ist dann die Hemmschwelle viel geringer und es kommt bestimmt häufiger zu einer „also-gut-Impfung“!

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17

Verbot von SUVs in der Stadt

14.08.2021

Es gibt keine rationale Begründung dafür, warum ein Anwohner oder Geschäftsbetreibender mit einem SUV durch die Stadt kurven muss und alle mit einem hohen Spritverbrauch und hohen Abgaswerten belasten muss. Deshalb sollten solche Autos aus der Stadt verbannt werden.

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64

Öffentliche Toiletten am Mainufer

23.04.2021

Am Mainufer herrscht ein Mangel an öffentlichen Toiletten. Dies ist zwar ein Problem in ganz Frankfurt (siehe Parks), jedoch ist es am Mainufer manifestiert dadurch, dass es wenig Orte gibt, in denen man seine Notdurft ungesehen verrichten kann, wozu man genötigt wird durch das Fehlen von WCs. Die Stad muss hier dringend Abhilfe schaffen, vor allem in Bezug darauf, dass man es als Frau nicht so einfach hat in der Öffentlichkeit zu pinkeln.

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1

regelmäßige Tests in allen Kindergärten und Schulen mindestens 2x wöchentlich

29.03.2021

Frankfurt will Modellstadt werden für Corona-Öffnungen. Wir Frankfurter wollen das auch. Das geht aber nur mit niedriger Inzidenz zu Beginn. Da sich die neuen Mutationen auch stärker bei Kindern verbreiten und diese sich vor allen in Kitas, Kindergärten und Schulen regelmäßig treffen, könnte die Corona-Ausbreitung mit regelmäßigen morgendlichen Tests dort vermutlich signifikant gebremst werden.

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11

mehr Kontrolle der Maskenpflicht

01.03.2021

Das schöne Wetter lockt die Bürger wieder nach draußen und vor Allem das Mainufer ist auf beiden Seiten wieder gut gefüllt mit Besuchern. Obwohl viele Schilder auf die Maskenpflicht hinweisen, ist es erschreckend wie wenige Mitbürger sich an diese Pflicht halten, insbesondere beim Spazieren gehen und nicht nur am Verweilen auf den Bänken und Wiesen. Auch die Polizeipräsenz ändert daran nichts. Die Stadt Frankfurt könnte hier durch das Erteilen von Bußgeldern bei Nicht-Einhaltung der MaskenPFLICHT (!) die Reinigung der Mainufer finanzieren, da die Bürger viel Unrat auf den Wiesen und um die Mülleimer herum hinterlassen.

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15

schärfere Kontrolle der Maskenpflicht

19.02.2021

Immer wieder begegnen einem im Supermarkt Menschen, die ihre Maske nicht richtig oder gar nicht tragen. Dennoch werden diese Menschen vom Supermarktpersonal weiterhin völlig normal bedient. Supermärkte sollten zu stärkeren Kontrollen verpflichtet werden und das Ordnungsamt sollte dies vermehrt kontrollieren.

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0

bitte vermehrt Streifen

05.01.2021

https://w3w.co/abgrund.ernsthaft.säfte Es wäre gut, wenn die Polizei an dieser Ecke abends und nacht einmal schauen fahren würde. Hier trinken eigentlich jeden Abend einige Menschen länger und mehr Alkohol als für den Bürgersteig am nächsten Tag gut ist. 😎 Dies ist der Schulweg meiner Tochter und die traut sich teilweise dort nicht lang und die andere Seite ist dank Baustelle gesperrt. Vielen Dank

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1

Sofortige Absage Herbstmarkt

26.10.2020

Steigende Infektionszahlen in der Stadt // Sperrstunde und Alkoholverbot // Absage Weihnachtsmarkt Und trotzdem findet der Herbstmarkt weiterhin ohne Einschränkungen statt. Ich verstehe nicht wieso man nur den Weihnachtsmarkt absagt (der erst in 1 Monat stattfindet), aber den aktuellen Herbstmarkt bei konstant steigenden Infektionszahlen offen lässt.

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11

Coronaauflagen in der Gastronomie kontrollieren!

15.09.2020

Je mehr Zeit vergeht, desto weniger halten sich die Menschen an die Coronauauflagen. Insbesondere in der Gastronomie werden die Regeln immer weniger eingehalten. Mit Blick auf die kühlere Saison sollte man dies kontrollieren und den Gastronomen auch erklären, dass sie mit ihrer Existenz spielen. Sollte es zu einem weiteren Shutdown kommen, wäre das Geschrei groß. Ich war leider schon in Restaurants wo es keine Möglichkeit gab sich die Hände zu desinfizieren, die Tische nicht gereinigt wurden, ebenso die Speisekarten, die Bedienung keine Maske trug oder diese nicht richtig, Waschbecken in den Toiletten nicht funktionierten, die Adressdaten nicht aufgenommen wurden. Hier muss das Ordnungsamt endlich tätig werden bevor es zu spät ist.

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3

schwimmen für Rentner günstiger wie bei Kindern schon geschehen.gesundheitsfoerdernd

06.08.2020

schwimmen für Rentner günstiger wie schon bei Kindern geschehen.gesundheits foerdernd für ganz Frankfurt geltend

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9

Zum erhöhen Lebensqualität

19.06.2020

Verbot vom 2 takt Motoren, alle Art in Frankfurt. Unter anderem Mofa und Laubbläser. Es gibt schon längst Batterie betriebenen Geräte.

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76

Coronaauflagen kontrollieren!

25.05.2020

Überall sieht man Gruppen, welche die Coronaauflagen missachten, aber niemanden der kontrolliert. Wo ist das Ordnungsamt? Wo ist die Polizei? Die Aufalgen müssen eingehalten werden, sonst kommt eine zweite Welle. Vor Supermärkten, am Main, in Parks! Überall unvernünftige Bürger, die denken es wäre schon vorbei. Die Stadt meint wahrscheinlich alles im Griff zu haben, so ist es aber nicht.

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1

Schließung der Schulhöfe

23.03.2020

Leider werden die Spielplätze noch immer als Ort der Versammlung genutzt. Gerade schaue ich auf den Schulhof der Freiherr vom Steinschule. Vier Erwachsene und acht Kinder am spielen und rennen, ohne Abstand. Ich denke man sollte als Stadt hier auch durchsetzen, dass das Kontaktverbot besteht und daher tatsächlich die Schulhöfe abschließen und mit einem Schild versehen, dass man sie nicht betreten darf. Am Wochenende wird darüber geklettert.

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22

U-Bahn-Türen zu Corona-Zeiten automatisch öffnen

09.03.2020

Würden sich die Türen zu Grippe- und Covid-19-Zeiten an Stationen automatisch öffnen, würde dies Pendlern, Schulkindern und anderen Reisenden helfen, weniger unreine Stellen anzufassen. Ein Virologe sollte beurteilen, ob dies beim eindämmen der Krankheiten hilft, vorstellbar ist es.

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3

Corona-Virus: Flughafen Frankfurt --> Die größte Bedrohung für uns alle!

06.03.2020

Warum will man in Frankfurt erst einmal abwarten, wenn doch eine rasante Verbreitung durch infizierte Reisende bereits jetzt schon voraus zu sehen ist und somit die allerhöchste Gefahr für uns alle darstellt. Sicher kann hier jemand seitens der Stadt eine Planspiel-Zahl nennen, mit der dann auch bei uns solche Sicherheitsmaßnahmen wie in Israel unternommen werden! 100 Tote? 1000 Tote? Heinz Knocks (Innenstadt)

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3

Augen auf bei der Straßenüberquerung

28.02.2020

Ich fahre jeden Tag LKW in Frankfurt und es ist eine Anmaßung dass leider immer mehr Fußgänger handybetäubt sich weigern sich "auch" abzusichern wenn sie die Straße überqueren. Wo sind denn die guten Sitten hin? Lasst uns doch nitte mehr aufeinander acht geben...

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9

keine/weniger Werbung an Bahnstationen

21.01.2020

Ich bin Informatiker und arbeite täglich am PC und bin viel am Smartphone. Wenn ich Nachhause fahre oder auch in die Stadt, um Freunde zu treffen, versuche ich die digitale Welt zu meiden. Gerade an den U- und S-Bahn-Stationen fällt mir das sehr schwer durch die bewegte Werbung, die dort in jeder Ecke installiert ist. Ähnlich wie bei Bildschirmen in Bars fällt es schwer, wegzugucken, wenn sich etwas bewegt. Durch die vielen Menschen, die Ansagen und Hinweisschilder gibt es ohnehin schon eine Reizüberflutung. Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn auf bewegte Bilder oder sogar komplett auf Werbung an diesen Orten verzichtet werden können. Wenn auf bewegte Bilder verzichtet wird, sollte auch die Zeit erhöht werden, wie lange eine Werbung oder Nachricht angezeigt wird. Denn wenn ich dann mal auf so eine Anzeigetafel schaue, habe ich meist überhaupt keine Zeit, zu verstehen, was mir mitgeteilt werden soll, bevor schon die nächste Info kommt und das stresst zusätzlich. Ich kann hier nur einen Stadtteil auswählen. Neben der Innenstadt wäre das natürlich auch am Bahnhof wichtig und an allen Stationen, wo viel los ist.

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472

Rauchverbot Nordwestzentrum

07.11.2019

im Gastrobereich ist es eine Zumutung durchzugehen. Im übrigen Bereich verteilt sich der Rauch etwas, nur weil es mehrere Zugänge gibt ist es immer noch ein geschlossener Raum und dort Rauchverbot einfach Mal an Gesetze halten. Denkt an eure Kinder

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22

Rauchfreie Zonen an Öffentlichen Plätzen und Haltestellen

15.10.2019

Metropolen weltweit führen erfolgreich rauchfreie Zonen vor und an öffentlichen Plätzen ein, was ich sehr bewundere. Z. B.: Taipeh. In Frankfurt sieht man viele Menschen auf den Rolltreppen oder Treppen bzw. in den B-Ebenen rauchend. Große Schilder und Bodenmarkierungen zur Information weisen die Zonen aus und starke Kontrollen unterstützen die Umsetzung.

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12

Günthersburghöfe bleiben Frischluftzufuhr

04.10.2019

Die Günthersburghöfe sollen bebaut werden. Unsere Frischluftschneise soll entfernt werde. Hundert Jahre alte Baumstrukturen sollen zum Opfer fallen. Wohnungen braucht die Stadt:-(, das heißt, dass Instone weiterhin die Stadt Frankfurt als Investor aussaugt. Aufgrund der Nullzinspolitik kann man nur noch Beton „vergolden“! Bauen für Reiche!!! &gt; &gt; Bezahlbarer Wohnraum entsteht so nicht! &gt; &gt; Siehe Henningerturm, Hochhauswohnungen.... &gt; (Diese stehen leer. Nur zu Investitionszwecken!!!!) &gt; Dazu kommen leere Häuser. Ich könnte in Bornheim einige nennen. &gt; Dazu kommen Häuser, die als Appartements , ab 3 Wochen, möbliert vermietet werden....( es werden immer mehr) &gt; &gt; Alles zubauen ist nicht die Lösung. So einfach ist das nicht. Bezahlbarer Wohnraum ist rar. &gt; &gt; Berlin hatte jetzt etliche Wohnungen zurück gekauft. Auch das ist ein Instrument.

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7

Wasserspender im Sportpark der EZB

06.05.2019

Die Sportgeräte an der EZB sind super, nur leider fehlt dort ein Wasserspender. Für jeden Sportler dort wäre das eine super Sache, da Wasser schnell mal alle geht und die Möglichkeit, welches nachzukaufen, schon weit entfernt liegt!

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7

Mehr öffentliche Wasserspender in der Innenstadt

10.12.2018

Vor einiger Zeit wurde in der Liebfrauenstraße zwischen dem Dm Drogeriemarkt und dem Esprit-Store ein kostenloser öffentlicher Wasserspender eingerichtet. Dieser erfreut sich im Sommer größer Beliebtheit, sodass sich dort nicht selten sogar längere Schlangen gebildet haben. Meine Idee ist es, mehr solcher Wasserspender in der gesamten Innenstadt, Altstadt und am Main einzurichten

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5

öffentliche Toiletten !!

22.06.2018

in der Stadt gibt es viel zu wenig öffentliche Toiletten!!! Für alte Kranke und Behinderte Bürger ist es wichtig wenn sie in die Stadt gehen zu wissen wo kann ich meiner Notdurft nachgehen. Da hat Frankfurt erheblich wenig zu bieten. Auch an den Umsteigepunkten von ÖPNV könnten Toiletten eingerichtet werden. Z.B. ist die Toilette an der Endhaltestelle Rheinlandstr. geschlossen, an der U-Bahn Haltestelle ZOO ist geschlossen. Die Gaststätten in Frankfurt erlauben die Toilettenbenutzung nur wenn ich etwas bestelle. Da muss etwas geschehen.

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1

Nilgänse nicht totschießen

22.08.2017

Ab 01.09. ist es soweit. Dann sollen die Nilgänse im Brentanobad wegen der vom Kot ausgehenden Gesundheitsgefahr niedergestreckt werden. Auch Tiere haben ein Recht auf Leben und sollten dorthin verbracht werden, wo sie sich unbekümmert aufhalten können.

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KOSTENLOSER Wasserspender am Hauptbahnhof

26.06.2017

Ein unglaublich heißer Tag, in der Eile die Trinkflasche vergessen, nach einer langen Party-Nacht einfach Durst auf etwas non-alkoholisches... Und dummerweise aus unerfindlichen Gründen kein Geld mehr übrig für das völlig überteuerte Wasser aus den Getränkeautomaten. Jeder war sicherlich einmal in der Situation, sich nach einem Schluck kostenlosen und trinkbaren Wasser zu sehen. Vor allem am Hauptbahnhof als Hauptknotenpunkt in Frankfurt, kommt es täglich wahrscheinlich des Öfteren zu dieser Situation. Deswegen plädiere ich an dieser Stelle dafür, dass am Hauptbahnhof in Zukunft kostenloses Leitungswasser gezapft werden kann, in welcher Form auch immer. Wasser wird an so vielen Stellen verschwendet, wieso nicht auch einmal eine sinnvolle Nutzung dieser lebenswichtigen Ressource ins Leben rufen!?

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Öffentliche Toiletten

28.11.2016

Es ist unter Bürgern bekannt, dass öffentliche Toiletten in Frankfurt fehlen. Die Installation von Toiletten würde nicht nur von älteren Bürgerinnen und Bürgern begrüßt werden, sondern auch von Familien mit Kindern. Außerdem wären dem "Wildpinkeln" Grenzen gesetzt.

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Öffentliche Toiletten

28.11.2016

Vorschläge zur Wiedereröffnung bzw. Neueinrichtung von öffentlichen Toiletten in Frankfurt-Niederrad Beim ersten Versuch konnte ich die Datei nicht hochladen ... als Bild. Das sollte jetzt o.k. sein.

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