Neuzuschnitte der Sozialbezirke
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, die Sozialbezirke 343, 401, 402 und 410 beizubehalten und die Heinrich-Lübke-Siedlung dem neuen Sozialbezirk 423 (Westhausen) zuzuschlagen. Dies soll eine ungerechtfertigte Arbeitsmehrbelastung der Sozialbezirksvorsteher*innen vermeiden und die Struktur der Sozialbezirke stabil halten.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der zu erfolgenden Neuzuschnitte der Sozialbezirke im Zuge der M210/2016, folgender Anregung des Ortsbeirats zu entsprechen: Die Sozialbezirke 343,401,402 und 410 bleiben wie aktuell bestehen. Die Sozialbezirke in Praunheim werden neu zugeschnitten: Die Heinrich-Lübke-Siedlung wird dem Sozialbezirk 423 (Westhausen) zugeschlagen und fungiert damit als neuer Sozialbezirk. Der übrige Teil Praunheims bleibt unverändert. In der Sitzung des Ortsbeirats am 29.06.2021 wurden für die o.g. Sozialbezirke Sozialbezirksvorsteher*innen vorgeschlagen. Der Ortsbeirat bekräftigt hiermit diese Vorschlagsliste. Eine Anpassung erfolgt lediglich entsprechend der o. g. Zuschnittsänderung in Praunheim. Dort ist die vorgeschlagene Sozialbezirksvorsteherin fortan für Westhausen und die Heinrich-Lübke-Siedlung zuständig. Eine weitere Zusammenlegung von Sozialbezirken und damit eine Reduzierung der Sozialbezirksvorsteher*innen lehnt der Ortsbeirat ab.
Begründung
In der angesprochenen M210/2016 ist eine Reduzierung auf vier Sozialbezirksvorsteher*innen im Ortsbezirk vorgesehen. Dies erachtet der Ortsbeirat aus folgenden Gründen nicht als sinnvoll: Zum einen würde durch die Zusammelegung Westhausens mit den Sozialbezirken 422,424 und 425, da Praunheim laut der M-Vorlage nur noch ein*e Sozialbezirksvorsteher*in zustehen würde, ein zu großer Sozialbezirk Praunheim entstehen. Angesichts des geplanten Konzepts der Sozialraumorientierung des Sozialrathauses Bockenheim, hätte dies eine ungerechtfertigte Arbeitsmehrbelastung zur Folge. Innerhalb dieser Gespräche mit dem Sozialrathaus Bockenheim erfolgte in Absprache der Vorschlag zur o.g. Zuschnittsänderung. Ebenfalls betrachtet der Ortsbeirat eine Zusammenlegung des Sozialbezirks 343 entweder mit dem Sozialbezirk 401 (Rödelheim-Ost) oder 410 (Hausen) als nicht zielführend, wie schon mehrfach dargelegt. Angesichts der Entwicklungen im Bau- und Planungsgebiet Südlich Rödelheimer Landstraße und dem damit verbundenen Anstieg der Einwohner*innenanzahl, ist zu erwarten, dass eine erneute Anpassung bald wieder nötig wird. Deshalb spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, die bisherigen Sozialbezirke in ihrem derzeitigen Zuschnitt zu belassen, mit Ausnahme der Anpassung in Praunheim.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2021Sie sind hierOFOF 67/7Neuzuschnitte der SozialbezirkeOrtsbeiratsantrag
- 2. November 2021OMOM 987Neuzuschnitte der SozialbezirkeDirektanregung
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 557Neuzuschnitte der SozialbezirkeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und ÖkoLinX-ARL