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Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern

Vorlagentyp: M
76 SitzungenAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210

Betreff: Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.09.2006, § 680 (M 133) § 2 Satz 1 der "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/ Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/ Sozialpflegern" (Amtsblatt Nr. 43/2006, S. 1149) erhält folgende Fassung (Änderungen sind hervorgehoben): "Zur Festigung des Vertrauens zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung sowie zur Förderung der Beziehung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den für die soziale Sicherung und die Jugendhilfe zuständigen städtischen Ämtern und Betrieben sowie der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter Frankfurt am Main), bestellt der Magistrat auf Vorschlag des zuständen Ortsbeirates nach Anhörung der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung für jeden Stadtteil eine/n oder mehrere Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorsteher und die erforderliche Anzahl von Sozialpflegerinnen/ Sozialpflegern. Sofern für einen Stadtteil mehrere Sozialbezirksvorsteherinnen bzw. -vorsteher bestellt werden, teilt die/der Sozialdezernent/in den Stadtteil in Zuständigkeitsbereiche auf. Die Aufteilung der Zuständigkeitsbereiche soll sich an den Stadtbezirksgrenzen oder markanten geografischen Gegebenheiten orientieren und die Bevölkerungszahl und Fallzahlbelastung berücksichtigen."

Begründung: A) Zielsetzung § 2 Satz 1 der "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/ Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/ Sozialpflegern" (Amtsblatt Nr. 43/2006, S. 1149) lautet bislang: "Zur Festigung des Vertrauens zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung sowie zur Förderung der Beziehungen zwischen der Bürgerschaft und den sozialen und den Behörden der Jugendhilfe sowie den Behörden der Grundsicherung bei Erwerbsfähigkeit bestellt der Magistrat auf Vorschlag des zuständigen Ortsbeirates nach Anhörung der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung für einen oder mehrere Sozialbezirk/Sozialbezirke eine/n Sozialbezirksvorsteherin/Sozialbezirksvorsteher und die erforderliche Anzahl von Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern." Im Revisionsbericht Nr. 48/2013 wird die ungleiche Fallzahlbelastung der Sozialbezirksvorsteher/ innen und die stark abweichende Bevölkerungszahl in den verschiedenen Sozialbezirken problematisiert. So kamen im Sozialbezirk 680 (Bergen-Enkheim) ein/e Sozialbezirksvorsteher/in mit 13 Sozialpfleger/ innen auf rd. 18.000 Einwohner, während es im Sozialbezirk 110, 191, 192 (Westend-Süd/Nord) mit seinen rd. 12.000 Einwohnern ein/e Sozialbezirksvorsteher/in und keine Sozialpfleger/in gab. Ein Sozialbezirk umfasst bislang einen oder mehrere Stadtbezirke. In Fällen wie Bergen-Enkheim - hier besteht der Stadtteil nur aus einem einzigen Stadtbezirk - verhindert die Bindung der Sozialbezirke an die Stadtbezirke bislang die überfällige Aufstockung der Zahl der Sozialbezirksvorsteher/innen. Das Ziel der Neufassung der "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern" besteht darin, es zu ermöglichen, eine an der Bevölkerungszahl und der Bevölkerungsentwicklung sowie an der Fallzahl orientierte Bestellung von Sozialbezirksvorstehern/innen und eine gleichmäßigere Arbeitsbelastung der Sozialbezirksvorsteher/innen zu erreichen. Des Weiteren sollen sprachliche Korrekturen vorgenommen werden. So soll die Passage "zwischen der Bürgerschaft und den sozialen und den Behörden der Jugendhilfe" geändert werden in "zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den für die soziale Sicherung und die Jugendhilfe zuständigen städtischen Ämtern und Betrieben". Schließlich soll im selben Satz der Begriff "Behörden der Grundsicherung bei Erwerbsfähigkeit" durch den heute korrekten Begriff "der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter Frankfurt am Main)" ersetzt werden. B) Alternativen - keine C) Lösung Der Magistrat hat nach 1 § der "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern" die Aufgabe, das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main in Sozialbezirke aufzuteilen. Er wird sich hierbei von der Bindung an die Stadtbezirke lösen und künftig von folgenden Grundsätzen ausgehen:

  1. Jeder Stadtteil bildet einen Sozialbezirk. Für jeden Stadtteil wird unabhängig von seiner Einwohnerzahl ein/e Sozialbezirksvorsteher/in bestellt.
  2. Für Stadtteile, deren Einwohnerzahl über 15.000 Einwohnern liegt, können zwei Sozialbezirksvorsteher/innen, für Stadtteile, deren Einwohnerzahl über 30.000 Einwohnern liegt, drei Sozialbezirksvorsteher/innen bestellt werde. Ob die Höchstzahl von zu ernennenden Sozialbezirksvorsteher/innen ausgeschöpft wird, entscheidet der Magistrat auf Vorschlag des jeweils zuständigen Ortsbeirates. Eine Erhöhung der Zahl der Sozialbezirksvorsteher/ innen erfolgt nur, wenn dies durch die tatsächliche Arbeitsbelastung gerechtfertigt ist.
  3. Wenn in einem Stadtteil mehrere Zuständigkeitsbereiche gebildet werden, ist darauf zu achten, dass sie in etwa gleich viele Einwohner/innen umfassen bzw. die Fallzahlen in etwa gleich hoch sind. Der/die Sozialdezernent/in teilt den betroffenen Stadtteil in Zuständigkeitsbereiche auf. Die Aufteilung in Zuständigkeitsbereiche orientiert sich an den Stadtbezirksgrenzen oder markanten geografischen Gegebenheiten und berücksichtigt die Bevölkerungszahl und Arbeitsbelastung der Sozialbezirksvorsteher/innen.
  4. Gehören zu einem Ortsbezirk Stadtteile mit deutlich weniger als 10.000 Einwohner/innen und gehen sie von der Siedlungsstruktur her direkt in einander über, bilden sie einen Sozialbezirk. Dies trifft derzeit zum einen auf die Stadtteile Altstadt und Innenstadt sowie auf die Stadtteile Bahnhofsviertel und Gutleutviertel zu.
  5. Fällt ein Stadtteil in die Zuständigkeit verschiedener Ortsbeiräte, wird er entlang der Ortsbezirksgrenze geteilt. Dies betrifft derzeit den Stadtteil Praunheim. Hier gehört der Stadtbezirk 426 (Praunheim-Nord) zum Ortsbezirk 8, während die Stadtbezirke 422, 424 und 425 zum Ortsbezirk 7 gehören. Der Stadtbezirk 426 wird deshalb dem Stadtteil Heddernheim zugerechnet. Der neue Zuschnitt der Sozialbezirke orientiert sich an den Stadtteilen als identitätsstiftenden räumlichen Einheiten. Gleichzeitig erlaubt das an der Einwohnerzahl orientierte Verfahren zur Bestimmung der Zahl der Sozialbezirksvorsteher/innen, flexibel auf die wachsende Einwohnerzahl und die Inanspruchnahme der Sozialbezirksvorsteher/innen zu reagieren und bei Bedarf die Zahl der Sozialbezirksvorsteher/innen zu erhöhen. Legt man die letzten Bevölkerungszahlen zugrunde, dann ergibt sich künftig folgendes Bild: Stadtteil/ Sozialbezirk Einwohner/ -innen mit Hauptwohnsitz am 31.12.2015 maximale Zahl von Sozialbezirksvorsteher/ -innen Ortsbezirk Altstadt/ Innenstadt 10.814 1 1 Bahnhofs-/Gutleutviertel 10.867 1 Gallus 36.263 3 Westend-Süd 17.816 2 2 Westend-Nord 9.895 1 Bockenheim 38.279 3 Nordend-West 30.290 3 3 Nordend-Ost 22.981 2 Ostend 27.753 2 4 Bornheim 30.262 3 Sachsenhausen-Nord 31.810 3 5 Sachsenhausen-Süd (mit Unterwald und Flughafen) 27.016 2 Oberrad 13.107 1 Niederrad 23.824 2 Schwanheim 20.996 2 6 Griesheim 23.798 2 Höchst 15.531 2 Nied 19.398 2 Sindlingen 9.244 1 Zeilsheim 12.350 1 Unterliederbach 16.141 2 Sossenheim 16.174 2 Rödelheim 18.070 2 7 Hausen 7.382 1 Praunheim (ohne Stadtbezirk 426) 12.524 1 Heddernheim (mit Stadtbezirk 426) 20.678 2 8 Niederursel 15.747 2 Ginnheim 16.657 2 9 Dornbusch 18.459 2 Eschersheim 14.946 1 Eckenheim 14.490 1 10 Preungesheim 15.096 2 Bonames 6.337 1 Berkersheim 3.820 1 Frankfurter Berg 8.146 1 Riederwald 4.630 1 11 Seckbach 10.503 1 Fechenheim 17.027 2 Kalbach-Riedberg 16.528 2 12 Nieder-Erlenbach 4.656 1 13 Harheim 4.739 1 14 Nieder-Eschbach 11.529 1 15 Bergen-Enkheim 17.913 2 16 Gegenüber den heute 67 Sozialbezirksvorsteher/ innen, die für Teilgebiete der Stadt zuständig sind, erhöht sich die maximal mögliche Zahl der zu bestellenden Sozialbezirksvorsteher/innen auf
  6. Hierdurch kann den Erfordernissen der steigenden Bevölkerungszahl Rechnung getragen werden. Kleine, aber räumlich eng bei einander liegende Stadtteile, wie Altstadt, Innenstadt, Bahnhofsviertel und Gutleutviertel werden zu jeweils einem Sozialbezirk zusammengefasst. Für Bergen-Enkheim können nun erstmals zwei Sozialbezirksvorsteher/innen bestimmt werden, was aufgrund der Bevölkerungszahl und der großen Zahl an Sozialpfleger/innen dringend geboten erscheint. Die bisherige Zahl der Sozialbezirksvorsteher/innen (SBV) und die nach derzeitigem Bevölkerungsstand künftig maximal mögliche Zahl von Sozialbezirksvorsteher/innen in den verschiedenen Stadtteilen können der folgenden Tabelle entnommen werden. Stadtteil alt: bisherige Zahl der SBV neu: maximale Zahl von SBV Erläuterung Altstadt/ Innenstadt 2 1 Reduzierung der Zahl der SBV Bahnhofs-/Gutleutviertel 2 1 Reduzierung der Zahl der SBV Gallus 2 3 Erhöhung der Zahl der SBV möglich Westend-Süd 1 2 Erhöhung der Zahl der SBV möglich Westend-Nord 1 1 Bockenheim 4 3 Reduzierung der Zahl der SBV Nordend-West 3 3 Nordend-Ost (ohne Stadtbezirk 240) 3 2 Reduzierung der Zahl der SBV Ostend 1 2 Erhöhung der Zahl der SBV möglich Bornheim (mit Stadtbezirk 240) 3 3 Sachsenhausen-Nord 6 SBV in beiden Stadtteilen 3 Reduzierung der Zahl der SBV . Derzeit umfasst ein Sozialbezirk einen Stadtbezirk in Shs.-Nord, einen in Shs.-Süd und Flughafen und Unterwald. Ein weiterer Sozialbezirk erstreckt sich über einen Stadtbezirk in Shs.-Nord und Shs.Süd. Sachsenhausen-Süd (mit Unterwald und Flughafen) 2 Oberrad 1 1 Niederrad 2 2 Schwanheim 2 2 Griesheim 2 2 Höchst 1 2 Erhöhung der Zahl der SBV möglich Nied 1 2 Erhöhung der Zahl der SBV möglich Sindlingen 1 1 Zeilsheim 1 1 Unterliederbach 1 2 Erhöhung der Zahl der SBV möglich Sossenheim 1 2 Erhöhung der Zahl der SBV möglich Rödelheim 2 2 Hausen 1 1 Praunheim (ohne Stadtbezirk 426) 2 1 Reduzierung der Zahl der SBV Heddernheim (mit Stadtbezirk 426) 3 2 Reduzierung der Zahl der SBV Niederursel 2 2 Ginnheim zusammen 2 2 Bislang ein SBV für Ginnheim und Dornbusch-West und einer für Dornbusch-Ost; Erhöhung der Zahl der SBV in beiden Stadtteilen möglich Dornbusch 2 Eschersheim 1 1 Eckenheim 1 1 Bonames 1 1 Berkersheim zusammen 1 1 Bislang ein SBV für Berkersheim und Preungesheim. Durch die Teilung des Sozialbezirks ist eine Erhöhung der Zahl der SBV auf 3 möglich. Preungesheim 2 Frankfurter Berg 1 1 Riederwald 1 1 Seckbach 1 1 Fechenheim 2 2 Kalbach-Riedberg 1 2 Erhöhung der Zahl der SBV möglich Nieder-Erlenbach 1 1 Harheim 1 1 Nieder-Eschbach 1 1 Bergen-Enkheim 1 2 Erhöhung der Zahl der SBV möglich Da derzeit für alle Sozialbezirke neue Sozialbezirksvorsteher/innen bestellt werden, greifen die Änderungen erst vollständig mit Beginn der nächsten Wahlperiode. 2016 bestellte Sozialbezirksvorsteher/innen bleiben bis zum Ende der jetzigen Wahlperiode im Amt. Ortsbeiräte, die für Stadtteile zuständig sind, die künftig weniger Sozialbezirksvorsteher/innen haben als heute, haben genügend Zeit, um sich auf die veränderte Situation vorzubereiten und ggf. Vorschläge für di Aufteilung der betroffenen Stadtteile in Zuständigkeitsbereiche zu erarbeiten. Ortsbeiräte, die für Stadtteile zuständig sind, für die mehr Sozialbezirksvorsteher/innen bestellt werden können als heute, haben aber, sobald die Satzungsänderung in Kraft getreten ist, die Möglichkeit, die Bestellung weiterer Sozialbezirksvorsteher/innen zu beantragen. Dies gilt für folgende Stadtteile: Gallus, Westend-Süd, Ostend, Höchst, Nied, Unterliederbach, Sossenheim, Ginnheim und Dornbusch, Berkersheim und Preungesheim, Kalbach-Riedberg und Bergen-Enkheim. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass der Magistrat die Bestellung weiterer Sozialbezirksvorsteher/innen nur vornimmt, wenn dies durch die tatsächliche Arbeitsbelastung gerechtfertigt ist. Für Stadtteile, in denen mit Beginn der nächsten Wahlperiode die Zahl der Sozialbezirksvorsteher/innen gegenüber heute reduziert werden muss, ändert sich zunächst nichts. Die bestellten Sozialbezirksvorsteher/innen bleiben im Amt. Sofern hier ein/e Sozialbezirksvorsteher/in während der Wahlperiode aus dem Amt scheidet, wird der frei gewordene Sozialbezirk auf Vorschlag des OBR auf die/den verbliebenen Sozialbezirksvorsteher/innen aufgeteilt. D) Kosten Der Magistrat entscheidet auf Antrag des Ortsbeirates über die Erhöhung der Anzahl der im Stadtteil agierenden Sozialbezirksvorsteher/innen. Bei einer maximalen Erhöhung von 67 auf 73 Personen entstehen zusätzliche Aufwandsentschädigungen von 27.072 Euro pro Jahr, für jede/n Sozialpfleger/in 2.256 Euro pro Jahr. Der Magistrat wird laut Satzung die "erforderliche Zahl" von Sozialpflegern/innen ernennen. Die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen der Sozialbezirksvorsteher/ innen und Sozialpfleger/innen werden im Rahmen des Sachkosten-Budgets des Dezernats VIII abgedeckt. Anlage _Satzungsentwurf (ca. 24 KB) Anlage _Synopse (ca. 18 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 20.01.2017, OA 116 Antrag vom 28.12.2016, OF 185/2 Antrag vom 28.12.2016, OF 270/5 Antrag vom 18.05.2017, OF 247/3 Antrag vom 31.01.2019, OF 742/2 Antrag vom 08.03.2019, OF 758/2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. November 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 76 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.11.2019 im OBR 7 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf76 Beratungen
OBR 15
Sitzung 7 · 25.11.2016
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 7 · 25.11.2016
TO I, TOP 39
Beraten
a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 7 · 28.11.2016
TO I, TOP 34
Beraten
a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 7 · 29.11.2016
TO I, TOP 21
Beraten
a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 7 · 29.11.2016
TO I, TOP 32
Beraten
a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 7 · 29.11.2016
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

OBR 6
Sitzung 7 · 29.11.2016
TO I, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 7 · 29.11.2016
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBECDUBFFLinkeFDP
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, CDU, BFF, LINKE. und FDP gegen SPD (= Ablehnung)

OBR 10
Sitzung 7 · 29.11.2016
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüne
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

OBR 13
Sitzung 7 · 29.11.2016
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 7 · 01.12.2016
TO I, TOP 16
Beraten
a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 7 · 01.12.2016
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
3 CDUGrüneLinkeFDPBFFREP
Ablehnung:
SPD2 CDUFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: 3 CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und REP gegen SPD, 2 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

OBR 11
Sitzung 7 · 05.12.2016
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OBR 14
Sitzung 7 · 05.12.2016
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 7 · 08.12.2016
TO II, TOP 16
Beraten
a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 6 · 08.12.2016
TO I, TOP 9
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

OBR 12
Sitzung 7 · 09.12.2016
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 7 · 13.12.2016
TO II, TOP 14
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 9 · 15.12.2016
TO II, TOP 33
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

OBR 2
Sitzung 8 · 16.01.2017
TO I, TOP 12
Beraten
1. a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 185/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 8 · 17.01.2017
TO I, TOP 9
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur Sitzung am 07.03.2017 zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 8 · 17.01.2017
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeFDPBFFÖkoLinX-ARLParteiFraktionslos
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

OBR 9
Sitzung 8 · 19.01.2017
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 210 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 8 · 19.01.2017
TO II, TOP 3
Beraten
a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 7 · 19.01.2017
TO I, TOP 10
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

OBR 5
Sitzung 8 · 20.01.2017
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung OA 116 2017 1. Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf OA 116 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 270/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 8 · 24.01.2017
TO II, TOP 5
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 10 · 26.01.2017
TO II, TOP 26
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

OBR 2
Sitzung 9 · 13.02.2017
TO I, TOP 15
Beraten
1. a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 185/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 9 · 16.02.2017
TO II, TOP 2
Beraten
a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 8 · 16.02.2017
TO I, TOP 10
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 21.02.2017
TO II, TOP 2
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 11 · 23.02.2017
TO II, TOP 25
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

OBR 7
Sitzung 10 · 07.03.2017
TO I, TOP 8
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 10 · 13.03.2017
TO I, TOP 19
Beraten
1. a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 185/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 10 · 16.03.2017
TO II, TOP 4
Beraten
a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 9 · 16.03.2017
TO I, TOP 10
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 10 · 21.03.2017
TO II, TOP 1
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 12 · 23.03.2017
TO II, TOP 26
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

OBR 7
Sitzung 11 · 18.04.2017
TO I, TOP 10
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 11 · 20.04.2017
TO I, TOP 7
Beraten
a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 11 · 24.04.2017
TO I, TOP 14
Beraten
1. a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 185/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 10 · 27.04.2017
TO I, TOP 10
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 02.05.2017
TO II, TOP 1
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 04.05.2017
TO II, TOP 26
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

OBR 7
Sitzung 12 · 16.05.2017
TO I, TOP 9
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 12 · 18.05.2017
TO I, TOP 11
Beraten
1. a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 247/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 12 · 22.05.2017
TO I, TOP 9
Beraten
1. a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 185/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 11 · 29.05.2017
TO I, TOP 73
Angenommen
1. Der Vorlage M 210 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass rechtzeitig vor Umsetzung der Vorlage M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht. 2. Die Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
AfDFRAKTIONLinkeFDP
Sonstige:
Frankfurter (M 210 = Annahme ohne Zusatz, OA 116 = vereinfachtes Verfahren)ÖkoLinX-ARL (M 210 = Ablehnung, OA 116 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfD
Ablehnung:
LinkeFDPFRAKTIONBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 116) und FDP (= Annahme im Rahmen OA 116 und mit der Maßgabe, dass rechtzeitig vor Umsetzung der M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (M 210 = Annahme ohne Zusatz, OA 116 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (M 210 = Ablehnung, OA 116 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 12 · 30.05.2017
TO II, TOP 1
Angenommen
1. Der Vorlage M 210 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass rechtzeitig vor Umsetzung der Vorlage M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht. 2. Die Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
AfDFRAKTIONFrankfurterLinkeFDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFrankfurter
Ablehnung:
LinkeFDPFRAKTIONBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 116) und FDP (= Annahme im Rahmen OA 116 und mit der Maßgabe, dass rechtzeitig vor Umsetzung der M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 14 · 01.06.2017
TO II, TOP 21
Angenommen
1. Der Vorlage M 210 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass rechtzeitig vor Umsetzung der Vorlage M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht. 2. Die Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
AfDFRAKTIONFrankfurterLinkeFDPÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFrankfurter
Ablehnung:
LinkeFDPFRAKTIONÖkoLinX-ARLBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 116) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 116 und mit der Maßgabe, dass rechtzeitig vor Umsetzung der M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht.) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)

OBR 7
Sitzung 13 · 13.06.2017
TO I, TOP 6
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 13 · 19.06.2017
TO I, TOP 14
Beraten
1. Die Vorlage M 210 wird bis zur Vorstellung des Themas im Ortsbeirat zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 185/2 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 13 · 22.06.2017
TO I, TOP 17
Beraten
Anregung an den Magistrat OM 1869 2017 1. Die Vorlage M 210 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 247/3 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Linke
Enthaltung:
4 GrüneSPDFDP1 Grüne
zu 2)
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. LINKE. bei Enthaltung 4 GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL Die CDU, 1 GRÜNE und BFF beteiligen sich nicht an der Abstimmung zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP

OBR 7
Sitzung 14 · 22.08.2017
TO I, TOP 7
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 15 · 12.09.2017
TO I, TOP 13
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 16 · 24.10.2017
TO I, TOP 7
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 17 · 28.11.2017
TO I, TOP 7
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 18 · 23.01.2018
TO I, TOP 6
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 19 · 20.02.2018
TO I, TOP 4
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 20 · 13.03.2018
TO I, TOP 5
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 21 · 10.04.2018
TO I, TOP 6
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 22 · 08.05.2018
TO I, TOP 7
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 23 · 05.06.2018
TO I, TOP 6
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 24 · 07.08.2018
TO I, TOP 6
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 27 · 26.11.2018
TO I, TOP 17
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 28 · 21.01.2019
TO I, TOP 13
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 29 · 18.02.2019
TO I, TOP 8
Beraten
Auskunftsersuchen V 1159 2019 1. Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 742/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 30 · 19.03.2019
TO I, TOP 9
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 30 · 25.03.2019
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung OA 385 2019 1. Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossene OA 385 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 758/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor beim fünften Spiegelstrich die Worte "definiert ist" durch die Worte "angewendet wird" ersetzt werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP1 LinkeBFFPiraten
Ablehnung:
1 Linke
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFFPiraten
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE., BFF und Piraten gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.

OBR 7
Sitzung 31 · 14.05.2019
TO I, TOP 8
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 32 · 18.06.2019
TO I, TOP 6
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 33 · 13.08.2019
TO I, TOP 7
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 34 · 10.09.2019
TO I, TOP 6
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 35 · 22.10.2019
TO I, TOP 12
Beraten
Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 36 · 26.11.2019
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
1 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD

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