Sozialbezirke im Nordend
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 fordert den Magistrat auf, die sechs bestehenden Sozialbezirke im Nordend zu erhalten oder die drei einwohnerschwächsten Sozialbezirke im Süden des Nordends zu zwei Sozialbezirken zusammenzulegen. Dies soll verhindern, dass ein einwohnerschwacher Bezirk aufgegeben wird, was nicht fachlich begründet werden kann.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, bei der Umsetzung der Vorlage M 210 im Nordend entweder die sechs Sozialbezirke zu erhalten oder die drei einwohnerschwächsten Sozialbezirke im Süden des Nordends zu zwei Sozialbezirken umzugestalten. Die Trennung in Ost und West lässt sich in diesem Bereich nicht halten.
Begründung
Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern Vorgang: M 210/16; OM 1869/17 OBR 3 Nach der Vorlage M 210 soll von den derzeit sechs im Bereich des Ortsbezirks 3 - Nordend insgesamt existierenden Sozialbezirken ein Sozialbezirk in Nordend-Ost gestrichen werden. Der Ortsbeirat hatte sich nach Rücksprache mit den Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern dagegen ausgesprochen und will die sechs erhalten. Kriterium für die Streichung eines Bezirks im Nordend-Ost war und ist weiterhin nur die Einwohnerzahl, da es offensichtlich kein anderes Kriterium seitens der Stadt gibt. Die Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher gehen weiterhin davon aus, dass sie in ihren jeweiligen Bezirken ausgelastet sind, zumal sich die Einwohnerzahlen auch im Nordend erhöhen. Wenn aber einer der einwohnerschwächsten Bezirke aufgegeben werden soll, so kann dies nicht fachlich begründet werden, schon gar nicht, dass dies im Nordend-Ost geschehen soll. Man könnte jedoch aus den Sozialbezirken 120 (West), 130 und 230 (Ost), die die wenigsten Einwohner haben und aneinandergrenzen, zwei Sozialbezirke machen. Alles andere würde zu weiteren Verzerrungen führen. Erschwerend kommt bei der Aufteilung hinzu, dass die Bezirke 201, 202 und 203 (die ein Sozialbezirk sind) als einzige zum Sozialrathaus Dornbusch gehören, alle anderen gehören zum Sozialrathaus Ost, Standort Bornheim.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2017OFOF 247/3Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/SozialpflegernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Juni 2017OMOM 1869Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/SozialpflegernDirektanregung
- 6. Oktober 2017STST 2037Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/ SozialpflegernStellungnahme
- 13. Mai 2020OFOF 867/3Sozialbezirke im Nordend Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen und SozialpflegernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Juni 2020Sie sind hierOMOM 6277Sozialbezirke im Nordend Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen und SozialpflegernDirektanregung
- 12. Oktober 2020STST 1862Sozialbezirke im Nordend Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/ Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen und SozialpflegernStellungnahme
- 14. November 2020OFOF 992/3Neuordnung der Sozialbezirke im NordendOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. November 2020OMOM 6985Neuordnung der Sozialbezirke im NordendDirektanregung
- 26. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 197 WochenSTST 526Neuordnung der Sozialbezirke im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats