Neuordnung der Sozialbezirke im Nordend
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Sozialbezirk 130 aufzuteilen, um die Anzahl der Sozialbezirke im Nordend zu reduzieren. Dies geschieht, um die Verwaltung zu vereinfachen und die Zuständigkeiten der Sozialbezirksvorsteher zu optimieren.
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Der Magistrat wird gebeten, den Sozialbezirk 130 aufzuteilen, und zwar so, dass der Teil westlich der Berger Straße an den Sozialbezirk 120 und der Teil östlich der Berger Straße an den Sozialbezirk 230 abgegeben wird. Die beiden hierdurch neu entstehenden Sozialbezirke reduzieren die Sozialbezirke im Nordend auf fünf und erfüllen in der Sache damit das Anliegen der Vorlage M 210.
Begründung
Bei der Anhörung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher im Nordend zum o. g. Magistratsvortrag stellte sich heraus, dass sie die bisherige Anzahl von sechs Sozialbezirken durchaus weiterhin für nötig erachten. Da der Magistrat aber auf dem Kriterium der Einwohnerzahl pro Sozialbezirk bestand, konnte als Kompromiss der Vorschlag erarbeitet werden, aus den drei einwohnerschwächsten Bezirken zwei zu machen, bei denen dann aber die West-Ost-Trennung aufgehoben wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Mai 2020OFOF 867/3Sozialbezirke im Nordend Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen und SozialpflegernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Juni 2020OMOM 6277Sozialbezirke im Nordend Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen und SozialpflegernDirektanregung
- 12. Oktober 2020STST 1862Sozialbezirke im Nordend Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/ Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen und SozialpflegernStellungnahme
- 14. November 2020OFOF 992/3Neuordnung der Sozialbezirke im NordendOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. November 2020Sie sind hierOMOM 6985Neuordnung der Sozialbezirke im NordendDirektanregung
- 26. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 526Neuordnung der Sozialbezirke im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats