Neuordnung der Sozialbezirke im Nordend
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, den Sozialbezirk 130 aufzuteilen, um die Anzahl der Sozialbezirke im Nordend auf fünf zu reduzieren. Dies geschieht, um den Anforderungen des Magistrats hinsichtlich der Einwohnerzahlen gerecht zu werden und die Effizienz der Sozialbezirksvorsteher zu erhöhen.
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Der Sozialbezirk 130 wird aufgeteilt, und zwar so, dass der Teil westlich der Berger Straße an den SB 120 und der Teil östlich der Berger Straße an den SB 230 abgegeben wird. Die hierdurch entstehenden zwei neuen Sozialbezirke reduzieren die SBs im Nordend auf fünf und erfüllen in der Sache damit das Anliegen der M 210.
Begründung
Bei der Anhörung der Sozialbezirksvorsteher*innen im Nordend zur o.g. Magistratsvorlage stellte sich heraus, dass sie die bisherige Anzahl von sechs Sozialbezirken durchaus weiterhin für nötig erachteten. Da der Magistrat aber auf dem Kriterium der Einwohnerzahl pro SB bestand, konnte als Kompromiss der Vorschlag erarbeitet werden, aus den drei einwohnerschwächsten Bezirken zwei zu machen, bei denen dann aber die West-Ost -Trennung aufgehoben wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juni 2017OMOM 1869Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/SozialpflegernDirektanregung
- 13. Mai 2020OFOF 867/3Sozialbezirke im Nordend Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen und SozialpflegernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Juni 2020OMOM 6277Sozialbezirke im Nordend Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen und SozialpflegernDirektanregung
- 12. Oktober 2020STST 1862Sozialbezirke im Nordend Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/ Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen und SozialpflegernStellungnahme
- 14. November 2020Sie sind hierOFOF 992/3Neuordnung der Sozialbezirke im NordendOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. November 2020OMOM 6985Neuordnung der Sozialbezirke im NordendDirektanregung
- 26. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 192 WochenSTST 526Neuordnung der Sozialbezirke im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme