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Sozialbezirke im Nordend

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Nordend-Ost und Nordend-West gehören zu den Stadtteilen, in denen laut Satzung über die Bildung von Sozialbezirken mehr als ein Sozialbezirk gebildet werden kann, sofern die Zahl der zu betreuenden Klienten, die Zahl der Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger und der sonstige Aufwand eine Bildung von mehr als einem Sozialbezirk notwendig machen. Aufgrund der Bevölkerungszahl liegt derzeit die maximal mögliche Zahl von Sozialbezirke in Nordend-West bei drei und in Nordend-Ost bei zwei Sozialbezirken. Sofern für diese beiden Stadtteile wie bisher mehr als ein Sozialbezirk gebildet werden soll, muss der Ortsbeirat dies begründen und dem Magistrat eine Aufteilung in Sozialbezirke vorschlagen. Hierbei muss der Ortsbeirat darauf achten, dass die Sozialbezirke im Hinblick auf Bevölkerungszahl, Zahl der betreuten Personen und Zahl der Sozialpflegerinnen und Pfleger, die einem Sozialbezirk zugeordnet sind, in etwa gleichwertig sind. Eine solche gleichwertige Aufteilung wird, worauf der Ortsbeirat 3 zurecht hinweist, im Falle von Nordend-West dadurch erschwert, dass für den Stadtteil zwei verschiedene Sozialrathäuser zuständig sind. Der Magistrat ist der Auffassung, dass Sozialbezirke so zugeschnitten sein sollen, dass der oder die Sozialbezirksvorsteher(in) nur Kontakt zu einem Sozialrathaus halten muss. Um dies auch weiterhin zu gewährleisten und im gesamten Nordend eine gleichwertige Bildung von Sozialbezirken sicherzustellen, schließt sich der Magistrat der Einschätzung des Ortsbeirates 3 an, dass es im konkreten Fall naheliegend ist, aus den Stadtbezirken 120, 130 und 230, die bislang jeweils einen Sozialbezirk bildeten, zwei neue Sozialbezirke zu machen und in diesem Bereich die Trennung in Ost und West aufzugeben. Der Ortsbeirat wird gebeten, eine Abgrenzung der beiden neuen Sozialbezirke vorzuschlagen.

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