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Sozialbezirke im Nordend

Vorlagentyp: STMagistrat
192 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Sozialbezirke in Nordend-Ost und Nordend-West neu zu strukturieren, um eine gleichwertige Betreuung der Klienten zu gewährleisten. Dies soll durch die Bildung von zwei neuen Sozialbezirken aus den bestehenden Stadtbezirken 120, 130 und 230 erreicht werden. Das erwartete Ergebnis ist eine effizientere Verwaltung und bessere Betreuung der Sozialbezirksvorsteher.

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Stellungnahme des Magistrats

Nordend-Ost und Nordend-West gehören zu den Stadtteilen, in denen laut Satzung über die Bildung von Sozialbezirken mehr als ein Sozialbezirk gebildet werden kann, sofern die Zahl der zu betreuenden Klienten, die Zahl der Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger und der sonstige Aufwand eine Bildung von mehr als einem Sozialbezirk notwendig machen. Aufgrund der Bevölkerungszahl liegt derzeit die maximal mögliche Zahl von Sozialbezirke in Nordend-West bei drei und in Nordend-Ost bei zwei Sozialbezirken. Sofern für diese beiden Stadtteile wie bisher mehr als ein Sozialbezirk gebildet werden soll, muss der Ortsbeirat dies begründen und dem Magistrat eine Aufteilung in Sozialbezirke vorschlagen. Hierbei muss der Ortsbeirat darauf achten, dass die Sozialbezirke im Hinblick auf Bevölkerungszahl, Zahl der betreuten Personen und Zahl der Sozialpflegerinnen und Pfleger, die einem Sozialbezirk zugeordnet sind, in etwa gleichwertig sind. Eine solche gleichwertige Aufteilung wird, worauf der Ortsbeirat 3 zurecht hinweist, im Falle von Nordend-West dadurch erschwert, dass für den Stadtteil zwei verschiedene Sozialrathäuser zuständig sind. Der Magistrat ist der Auffassung, dass Sozialbezirke so zugeschnitten sein sollen, dass der oder die Sozialbezirksvorsteher(in) nur Kontakt zu einem Sozialrathaus halten muss. Um dies auch weiterhin zu gewährleisten und im gesamten Nordend eine gleichwertige Bildung von Sozialbezirken sicherzustellen, schließt sich der Magistrat der Einschätzung des Ortsbeirates 3 an, dass es im konkreten Fall naheliegend ist, aus den Stadtbezirken 120, 130 und 230, die bislang jeweils einen Sozialbezirk bildeten, zwei neue Sozialbezirke zu machen und in diesem Bereich die Trennung in Ost und West aufzugeben. Der Ortsbeirat wird gebeten, eine Abgrenzung der beiden neuen Sozialbezirke vorzuschlagen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Juni 2017OMOM 1869Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/SozialpflegernDirektanregung
  2. 13. Mai 2020OFOF 867/3Sozialbezirke im Nordend Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen und SozialpflegernOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 25. Juni 2020OMOM 6277Sozialbezirke im Nordend Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen und SozialpflegernDirektanregung
  4. 12. Oktober 2020Sie sind hier
    STST 1862Sozialbezirke im Nordend Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/ Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern
    Stellungnahme
  5. 14. November 2020OFOF 992/3Neuordnung der Sozialbezirke im NordendOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 30. November 2020OMOM 6985Neuordnung der Sozialbezirke im NordendDirektanregung
  7. 26. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 192 WochenSTST 526Neuordnung der Sozialbezirke im NordendStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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