Sozialbezirke im Nordend
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, bei der Umsetzung der M210 im Nordend entweder die sechs Sozialbezirke zu erhalten oder die drei einwohnerschwächsten Sozialbezirke im Süden des Nordends zu zwei Sozialbezirken umzugestalten. Die Trennung in Ost und West lässt sich in diesem Bereich nicht halten.
Begründung
Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern Vorgang: M 210/16; OM 1869/17 OBR 3 Nach der M210 soll von den derzeit sechs im Bereich des OBR 3 Nordend insgesamt existierenden Sozialbezirken ein Sozialbezirk in Nordend-Ost gestrichen werden. Der Ortsbeirat hatte sich nach Rücksprache mit den Sozialbezirksvorsteher*innen dagegen ausgesprochen und will die sechs erhalten. Kriterium für die Streichung eines Bezirks im Nordend-Ost war und ist weiterhin nur die Einwohnerzahl, da es offensichtlich kein anderes Kriterium seitens der Stadt gibt. Die Sozialbezirksvorsteher*innen gehen weiterhin davon aus, dass sie in ihren jeweiligen Bezirken ausgelastet sind, zumal sich die Einwohnerzahlen auch im Nordend erhöhen. Wenn aber einer der einwohnerschwächsten Bezirke aufgegeben werden soll, so kann dies nicht fachlich begründet werden, schon gar nicht, dass dies im Nordend-Ost geschehen soll. Man könnte jedoch aus den Sozialbezirken 120 (West), 130 und 230 (Ost), die die wenigsten Einwohner haben und aneinander grenzen, zwei Sozialbezirke machen. Alles andere würde zu weiteren Verzerrungen führen. Erschwerend kommt bei der Aufteilung hinzu, dass die Bezirke 201,202 und 203 (die ein Sozialbezirk sind) als einzige zum Sozialrathaus Dornbusch gehören, alle anderen gehören zum Sozialrathaus Ost, Standort Bornheim. Daher
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme