Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 30.06.2006, M 133
Betreff: Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.05.1994, § 2292 (M 37)
- Der beigefügten Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern wird zugestimmt.
- Der Magistrat ist beauftragt, die Satzung der Aufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 HGO zur Kenntnis zu geben und die Veröffentlichung im "Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main" zu veranlassen. Begründung: Die oben genannte Satzung wurde zuletzt durch Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 05.05.1994, § 2292, geändert. Folgende Gründe machen eine Aktualisierung und Präzisierung erforderlich: Strukturelle Veränderungen innerhalb des Jugend- und Sozialamtes durch die Reform der Sozialgesetzgebung, insbesondere aufgrund der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Gründung der Rhein-Main-Jobcenter GmbH (RMJ). Bei der Änderung der Bezeichnung "Pflegerinnen/Pfleger" in "Sozialpflegerinnen/Sozialpfleger" handelt es sich um eine terminologische Angleichung an die Bezeichnung "Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorsteher". Als Anlage beigefügt ist eine Synopse, die die Veränderungen und/oder Ergänzungen in übersichtlicher Form abbildet. Anlage 1_Satzung (ca. 15 KB) Anlage 2_Synopse (ca. 19 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 07.08.2006, OF 111/10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juni 2006Sie sind hierMM 133Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/SozialpflegernMagistratsvortrag
- 7. August 2006OFOF 111/10Änderung der Satzung zur Bildung von Sozialbezirken und Bestellung der SozialbezirksvorsteherOrtsbeiratsantrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen FDP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung)