Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Änderung der Satzung zur Bildung von Sozialbezirken und Bestellung der Sozialbezirksvorsteher

Vorlagentyp: OFFDP
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAbgelehnt

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

In der Vergangenheit hat sich insbesondere im Ortsbeirat 10 herausgestellt, dass teilweise die Anzahl der Sozialbezirkspflegerinnen und Sozialbezirkspfleger nicht erforderlich waren. Dem Ortsbeirat muss, wenn er die Stellen vorschlägt, allerdings die Möglichkeit gegeben werden, eine Erforderlichkeit zu prüfen. Insbesondere bei Steigerungen der Fallzahlen oder bei Nichterforderlichkeit muss dem Ortsbeirat die Möglichkeit gewährt werden, Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger nachzubenennen bzw. aufzuheben. Antragstellende Fraktion: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.06.2006, M 133 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 29.08.2006, TO I, TOP 33 Beschluss:

  1. Der Vorlage M 133 wird zugestimmt.
  2. Die Vorlage OF 111/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu
  3. Einstimmige Annahme zu
  4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen FDP (= Annahme)

Inhalt

Antrag vom 07.08.2006, OF 111/10

Betreff:

Änderung der Satzung zur Bildung von Sozialbezirken und Bestellung der Sozialbezirksvorsteher

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordneten werden aufgefordert zu beschließen, der Magistrat wird angewiesen, § 3 der zu beschließenden Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher und Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger in § 4 wie folgt zu ergänzen.

"Die Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorsteher werden angewiesen, zur Prüfung der Erforderlichkeit einen Tätigkeitsnachweis zu erstellen, in dem die Fallzahlen nachgewiesen werden. Auf Anfrage des Ortsbeirats, der die Sozialpflegerinnen/Sozialpfleger vorgeschlagen hat oder vorschlagen muss,werden die Fallzahlen zur Prüfung der Erforderlichkeit dem Ortsbeirat mitgeteilt.“

Begründung:

In der Vergangenheit hat sich insbesondere im Ortsbeirat 10 herausgestellt, dass teilweise die Anzahl der Sozialbezirkspflegerinnen und Sozialbezirkspfleger nicht erforderlich waren. Dem Ortsbeirat muss, wenn er die Stellen vorschlägt, allerdings die Möglichkeit gegeben werden, eine Erforderlichkeit zu prüfen. Insbesondere bei Steigerungen der Fallzahlen oder bei Nichterforderlichkeit muss dem Ortsbeirat die Möglichkeit gewährt werden, Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger nachzubenennen bzw. aufzuheben.

Antragstellende Fraktion: FDPHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.06.2006, M 133 Beratung im Ortsbeirat: 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Juni 2006MM 133Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/SozialpflegernMagistratsvortrag
  2. 7. August 2006Sie sind hier
    OFOF 111/10Änderung der Satzung zur Bildung von Sozialbezirken und Bestellung der Sozialbezirksvorsteher
    Ortsbeiratsantrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 4 · 29.08.2006
TO I, TOP 33
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 133 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 111/10 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgBFF
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen FDP (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen