Ergänzung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern
Begründung
Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: § 2 Satz 1 der o.g. Satzung wird folgendermaßen ergänzt: Nach Satz 1 wird eingefügt: "Der Umfang der Arbeitsbelastung der Ehrenbeamtinnen/-beamten wird regelmäßig überprüft und die Zahl der eingesetzten Sozialpflegerinnen/Sozialpfleger bedarfsgerecht angepasst, um eine effiziente Aufgabenerfüllung in allen Stadtteilen zu ermöglichen. Insbesondere ist dem hohen Beratungsbedarf der Anspruchs-berechtigten nach dem Sozialgesetzbuch II Rechnung zu tragen." Abschließend wird nach Satz 2 ergänzt: "Dabei soll der besondere Bedarf in den Stadtteilen, die sich aus weiter auseinander liegenden statistischen Bezirken zusammensetzen und/oder der Zuständigkeit mehrerer Sozialrathäuser unterliegen, entsprechend berücksichtigt werden." Aufgrund der besonderen Bedingungen im Stadtteil Bockenheim wird hier vom vorgesehenen Abbau der Stellen im ehrenamtlichen Dienst abgesehen. Begründung: Die Struktur des ehrenamtlichen Dienstes entspricht in verschiedener Hinsicht nicht mehr dem aktuellen Bedarf. Das gilt vor allem hinsichtlich des Beratungsbedarfs der ALG II-berechtigten Frankfurter Bürgerinnen und Bürger, die im Gegensatz zu den Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII keine sozialdienstliche Beratung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialverwal- tung wahrnehmen können. Nach Auskunft von Sozialbezirksvorsteherinnen und - vorstehern wird der ehrenamtliche Dienst auch in komplizierten Einzelfällen nicht vom Jobcenter Frankfurt eingeschaltet. Die Betroffenen sind auf die Beratung von Rechtsanwältinnen und -anwälten oder Initiativgruppen angewiesen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Bezüglich der Verteilung des ehrenamtlichen Dienstes auf die Stadtteile ist festzuhalten, dass die Ausführungen in der Vorlage M 210 teilweise erheblich vom Ist-Zustand abweichen. So wird die bisherige Zahl der SBV im Stadtteil Westend-Süd mit "1" angegeben, tatsächlich sind aktuell drei SBV für die statistischen Stadtbezirke 100,110,170 und 180 tätig. Die neue Zuweisung von zwei SBV wäre demnach ein Abbau, keine Erhöhung der Zahl der SBV. Im Stadtteil Bockenheim sind z. Zt. vier SBV eingesetzt - davon einer im Bezirk 343 in der Zuständigkeit des OBR 7 -, die Zahl soll auf drei reduziert werden. Tatsächlich handelt es sich um einen wachsenden Stadtteil mit umfangreichen sozialen Problemen, so dass ein Abbau nicht vertretbar ist. Angesichts des schnellen Wachstums der Stadt dürfte die angegebene Erhöhung der Zahl der SBV von 67 auf 73 bei gleich bleibenden Rahmenbedingungen insgesamt nicht ausreichend sein.