Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern
Begründung
über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Der Ortsbeirat 5 bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/ Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern (M 210) dahingehend zu ändern, dass die Anzahl an Sozialbezirken in Sachsenhausen, mithin an Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern, bei 6 bleibt. Begründung: Vornehmliches Ziel der Änderung der oben genannten Satzung ist es, der im Revisionsbericht Nr. 48/2013 genannten ungleichen Fallzahlbelastung der Sozialbezirksvorsteher/innen und der stark abweichenden Bevölkerungszahl in den verschiedenen Sozialbezirken zu begegnen. So kamen im Sozialbezirk 680 (Bergen-Enkheim) ein/e Sozialbezirksvorsteher/in mit 13 Sozialpfleger/ innen auf rd. 18.000 Einwohner, während es im Sozialbezirk 110, 191, 192 (Westend-Süd/Nord) mit seinen rd. 12.000 Einwohnern ein/e Sozialbezirksvorsteher/in und keine Sozialpfleger/in gab. Durch die geplante Änderung der Sozialgebietszuteilung wird dieses Problem nicht gelöst. Der auf Seite 3 und 4 der Vorlage M 210 abgedruckten Tabelle ist zu entnehmen, dass es nach der neuen Berechnungsmethode weiterhin eklatante, gar gravierende, Differenzen, was das Verhältnis der Anzahl an Sozialbezirksvorstehern zu Einwohnern angeht, zwischen den Sozialbezirken geben wird. Um nur ein Bespiel zu nennen: Riederwald bekäme mit 4630 Einwohnern einem Sozialbezirksvorsteher und Eckenheim mit 14.490 Einwohnern ebenfalls einen Sozialbezirksvorsteher. In Sachsenhausen sind derzeit 6 Sozialbezirksvorsteher/innen tätig, deren Zuteilung und Arbeit bisher nicht zu beanstanden war. Durch die geplante Satzungsänderung soll die Anzahl auf 5 reduziert werden. In Sachsenhausen leben derzeit Rund 59.000 Menschen. Dies bedeutet, dass auf jeden Sozialbezirksvorsteher/innen rund 10.000 Einwohner kommen. Dies soll durch die Satzungsänderung nun dahingehend geändert werden, dass auf 11.800 Einwohner ein Sozialbezirksvorsteher/innen kommt. Dies bedeutet eine Verschlechterung der Versorgungslage in Sachsenhausen um 18 %. Vor dem Hintergrund der von den Sozialbezirksvorsteher/innen in Sachenhausen geleisteten Arbeit und dem nicht Erreichen des mit der Satzungsänderung bezweckten Ziels, ist ein Überdenken der geplanten zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern geboten.