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Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und…

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Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210

Vorlagentyp: OA
36 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren12 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Anregung vom 20.01.2017, OA 116 entstanden aus Vorlage: OF 270/5 vom 28.12.2016

Betreff: Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern, Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anzahl der Sozialbezirke in Sachse nhausen, mithin an Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern, bei sechs bleibt.

Begründung: Vornehmliches Ziel der Änderung der oben genannten Satzung ist es, der im Revisionsbericht Nr. 48/2013 genannten ungleichen Fallzahlbelastung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher und der stark abweichenden Bevölkerungszahl in den verschiedenen Sozialbezirken zu begegnen. So kamen im Sozialbezirk 680 (Bergen-Enkheim) eine Sozialbezirksvorsteherin/ein Sozialbezirksvorsteher mit 13 Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern auf rund 18.000 Einwohner, während es im Sozialbezirk 110, 191, 192 (Westend-Süd/Nord) mit seinen rund 12.000 Einwohnern eine Sozialbezirksvorsteherin/einen Sozialbezirksvorsteher und keine Sozialpflegerin/keinen Sozialpfleger gab. Durch die geplante Änderung der Sozialbezirkszuteilung wird dieses Problem nicht gelöst. Der auf Seite drei und vier des Vortrags des Magistrats vom 04.11.2016, M 210, abgedruckten Tabelle ist zu entnehmen, dass es nach der neuen Berechnungsmethode weiterhin eklatante, gar gravierende Differenzen, was das Verhältnis der Anzahl an Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern zu Einwohnern angeht, zwischen den Sozialbezirken geben wird. Um nur ein Bespiel zu nennen: Riederwald bekäme mit 4.630 Einwohnern eine Sozialbezirksvorsteherin/einen Sozialbezirksvorsteher und Eckenheim mit 14.490 Einwohnern ebenfalls eine Sozialbezirksvorsteherin/einen Sozialbezirksvorsteher. In Sachsenhausen sind derzeit sechs Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher tätig, deren Zuteilung und Arbeit bisher nicht zu beanstanden war. Durch die geplante Satzungsänderung soll die Anzahl auf fünf reduziert werden. In Sachsenhausen leben derzeit rund 59.000 Menschen. Dies bedeutet, dass auf jede Sozialbezirksvorsteherin/jeden Sozialbezirksvorsteher rund 10.000 Einwohner kommen. Dies soll durch die Satzungsänderung nun dahin gehend geändert werden, dass auf 11.800 Einwohner eine Sozialbezirksvorsteherin/ein Sozialbezirksvorsteher kommt. Dies bedeutet eine Verschlechterung der Versorgungslage in Sachsenhausen um 18 Prozent. Vor dem Hintergrund der von den Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern in Sachsenhausen geleisteten Arbeit und dem Nichterreichen des mit der Satzungsänderung bezweckten Ziels, ist ein Überdenken der geplanten Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Dezember 2016OFOF 270/5Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/SozialpflegernOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
  2. 20. Januar 2017Sie sind hier
    OAOA 116Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210
    Anregung
  3. 8. September 2017Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 1743Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/SozialpflegernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf12 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 8 · 16.02.2017
TO I, TOP 10
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 21.02.2017
TO II, TOP 2
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 11 · 23.02.2017
TO II, TOP 25
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 9 · 16.03.2017
TO I, TOP 10
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 10 · 21.03.2017
TO II, TOP 1
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 12 · 23.03.2017
TO II, TOP 26
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 10 · 27.04.2017
TO I, TOP 10
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 02.05.2017
TO II, TOP 1
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 04.05.2017
TO II, TOP 26
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 11 · 29.05.2017
TO I, TOP 73
Erledigt
1. Der Vorlage M 210 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass rechtzeitig vor Umsetzung der Vorlage M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht. 2. Die Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
AfDFRAKTIONLinkeFDP
Sonstige:
Frankfurter (M 210 = Annahme ohne Zusatz, OA 116 = vereinfachtes Verfahren)ÖkoLinX-ARL (M 210 = Ablehnung, OA 116 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfD
Ablehnung:
LinkeFDPFRAKTIONBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 116) und FDP (= Annahme im Rahmen OA 116 und mit der Maßgabe, dass rechtzeitig vor Umsetzung der M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (M 210 = Annahme ohne Zusatz, OA 116 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (M 210 = Ablehnung, OA 116 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 12 · 30.05.2017
TO II, TOP 1
Erledigt
1. Der Vorlage M 210 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass rechtzeitig vor Umsetzung der Vorlage M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht. 2. Die Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
AfDFRAKTIONFrankfurterLinkeFDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFrankfurter
Ablehnung:
LinkeFDPFRAKTIONBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 116) und FDP (= Annahme im Rahmen OA 116 und mit der Maßgabe, dass rechtzeitig vor Umsetzung der M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 14 · 01.06.2017
TO II, TOP 21
Erledigt
1. Der Vorlage M 210 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass rechtzeitig vor Umsetzung der Vorlage M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht. 2. Die Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
AfDFRAKTIONFrankfurterLinkeFDPÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFrankfurter
Ablehnung:
LinkeFDPFRAKTIONÖkoLinX-ARLBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 116) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 116 und mit der Maßgabe, dass rechtzeitig vor Umsetzung der M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht.) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)

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