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Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern…

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Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern hier: Neuzuschnitt von Sozialbezirken in Sachsenhausen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
23 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Sozialbezirke in Sachsenhausen neu zuzuschneiden, um die Ernennung von fünf Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da ein Sozialbezirk entfallen muss.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, mit dem Beginn der Amtsperiode nach der Kommunalwahl 2021, die Sozialbezirke in den beiden Sachsenhäuser Stadtteilen wie folgt neu zuzuschneiden: Sozialbezirk 1: Stadtbezirk 332 (entspricht dem Stadtbezirk 5.29); Sozialbezirk 2: Stadtbezirk 323 (entspricht dem Stadtbezirk 5.30); Sozialbezirk 3: Stadtbezirke 300, 331 (entspricht dem Stadtbezirk 5.31); Sozialbezirk 4: Stadtbezirke 321, 324 und 322 (entspricht den Stadtbezirken 5.32 und 5.33); Sozialbezirk 5: Stadtbezirke 325, 326, 327, 328, 329 (entspricht dem Stadtbezirk 5.34).

Begründung

Mit dem Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210, "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern" können in den beiden Sachsenhäuser Stadtteilen noch fünf Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ernannt werden. Dies hat zur Folge, dass ein Sozialbezirk entfallen muss.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. November 2020OFOF 1840/5Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern hier: Neuzuschnitt von Sozialbezirken in SachsenhausenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
  2. 4. Januar 2021OFOF 1860/5Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern hier: Neuzuschnitt von Sozialbezirken in SachsenhausenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
  3. 22. Januar 2021Sie sind hier
    OMOM 7175Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern hier: Neuzuschnitt von Sozialbezirken in Sachsenhausen
    Direktanregung
  4. 19. April 2021Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 860Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/ Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern hier: Neuzuschnitt von Sozialbezirken in SachsenhausenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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