Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern…
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Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern hier: Neuzuschnitt von Sozialbezirken in Sachsenhausen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Sozialbezirke in Sachsenhausen neu zuzuschneiden, um die Ernennung von fünf Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da ein Sozialbezirk entfallen muss.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, mit dem Beginn der Amtsperiode nach der Kommunalwahl 2021, die Sozialbezirke in den beiden Sachsenhäuser Stadtteilen wie folgt neu zuzuschneiden: Sozialbezirk 1: Stadtbezirk 332 (entspricht dem Stadtbezirk 5.29); Sozialbezirk 2: Stadtbezirk 323 (entspricht dem Stadtbezirk 5.30); Sozialbezirk 3: Stadtbezirke 300, 331 (entspricht dem Stadtbezirk 5.31); Sozialbezirk 4: Stadtbezirke 321, 324 und 322 (entspricht den Stadtbezirken 5.32 und 5.33); Sozialbezirk 5: Stadtbezirke 325, 326, 327, 328, 329 (entspricht dem Stadtbezirk 5.34).
Begründung
Mit dem Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210, "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern" können in den beiden Sachsenhäuser Stadtteilen noch fünf Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ernannt werden. Dies hat zur Folge, dass ein Sozialbezirk entfallen muss.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2020OFOF 1840/5Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern hier: Neuzuschnitt von Sozialbezirken in SachsenhausenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
- 4. Januar 2021OFOF 1860/5Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern hier: Neuzuschnitt von Sozialbezirken in SachsenhausenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
- 22. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7175Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern hier: Neuzuschnitt von Sozialbezirken in SachsenhausenDirektanregung
- 19. April 2021Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 860Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/ Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern hier: Neuzuschnitt von Sozialbezirken in SachsenhausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats