Neuzuschnitt von Sozialbezirken in Sachsenhausen hier: Stadtbezirk 321, 324 und 322
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert eine Unterteilung des Sozialbezirks Sachsenhausen zur Verbesserung der Verwaltungsstrukturen. Dies wird durch die Bevölkerungszahlen und die gestiegenen Anforderungen an die Sozialbezirksvorsteher begründet.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den bisherigen Sozialbezirk 321, 324 & 322 in den Sozialbezirk 321, 324 und den Sozialbezirk 322 zu teilen.
Begründung
Zum 31.12.2024 betrug die Bevölkerungsanzahl im Stadtteil Sachsenhausen Nord 32.941 Einwohnerinnen und Einwohner und im Stadtteil Sachsenhausen Süd 30.367 Einwohnerinnen und Einwohner. Gemäß Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 04.11.2026, M 210 können für Stadtteile mit mehr als 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner gemäß C) Lösung 2. 3 Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher berufen werden. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher hält der Ortsbeirat die Anpassung der Anzahl der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher für dringend geboten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2026OFOF 36/5Neuzuschnitt von Sozialbezirken in Sachsenhausen hier: Stadtbezirk 321, 324 und 322Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. Juni 2026Sie sind hierOMOM 246Neuzuschnitt von Sozialbezirken in Sachsenhausen hier: Stadtbezirk 321, 324 und 322Direktanregung
- 14. September 2026Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1377Neuzuschnitt von Sozialbezirken in SachsenhausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats