Neuzuschnitt von Sozialbezirken in Sachsenhausen hier: Stadtbezirk 321, 324 und 322
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert eine Teilung des bisherigen Sozialbezirks 321, 324 und 322, um den gestiegenen Anforderungen an die Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher gerecht zu werden. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der hohen Bevölkerungszahlen in den Stadtteilen Sachsenhausen Nord und Süd.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den bisherigen Sozialbezirk 321, 324 & 322 in den Sozialbezirk 321, 324 und den Sozialbezirk 322 zu teilen.
Begründung
Zum 31.12.2024 betrug die Bevölkerungsanzahl im Stadtteil Sachsenhausen Nord 32.941 Einwohnerinnen und Einwohner und im Stadtteil Sachsenhausen Süd 30.367 Einwohnerinnen und Einwohner. Gemäß Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 04.11.2026, M 210 können für Stadtteil mit mehr als 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner gemäß C) Lösung 2. 3 Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher berufen werden. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher hält der Ortsbeirat die Anpassung der Anzahl der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher für dringend geboten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2026Sie sind hierOFOF 36/5Neuzuschnitt von Sozialbezirken in Sachsenhausen hier: Stadtbezirk 321, 324 und 322Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. Juni 2026OMOM 246Neuzuschnitt von Sozialbezirken in Sachsenhausen hier: Stadtbezirk 321, 324 und 322Direktanregung
- 14. September 2026Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1377Neuzuschnitt von Sozialbezirken in SachsenhausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme