Gesundheit und Soziales
Vorlagen
Infoveranstaltung zu Starkregenfolgen vom 02.05.2024
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 833/10 Betreff: Infoveranstaltung zu Starkregenfolgen vom 02.05.2024 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alsbald idealerweise im Saalbau Haus Ronneburg eine öffentliche Veranstaltung für die Eckenheimer und Preungesheimer Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Begründung: Es herrscht große Verunsicherung bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die unter den Starkregenfolgen vom 2. Mai 2024 leiden. Sie wünschen sich auch den Austausch mit Ansprechpartnerinnen und -partnern der Stadt Frankfurt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5558 2024 Die Vorlage OF 833/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEin integriertes Versorgungszentrum (IVZ) im Lyoner Quartier etablieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2024, OF 1137/5 Betreff: Ein integriertes Versorgungszentrum (IVZ) im Lyoner Quartier etablieren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Lyoner Quartier ein integriertes Versorgungszentrums (IVZ) etabliert werden kann. Begründung: Durch die Umwandlung des Lyoner Quartiers in ein Mischgebiet - das besonders hohen Bevölkerungszuwachs verzeichnet - verschärft sich die ärztliche Versorgung im Stadtteil Niederrad. Arztpraxen sind häufig überlastet und nehmen zumeist keine neuen Patientinnen und Patienten mehr auf. Diese Überlastung zeigt sich u.a. durch lange Wartezeiten auf wichtige Facharzttermine. Diese anhaltende Entwicklung wird zu einer massiven Verschärfung der bereits angespannten ärztlichen Versorgung in Niederrad sowie den angrenzenden Stadtteilen führen und sich in den kommenden Jahren noch weiter verschärfen. Aufgrund der bereits beschriebenen dynamischen Entwicklung würde sich dieses Quartier sehr gut für die erste Gründung eines IVZ in Frankfurt am Main eignen, sowie die bereits beschriebene angespannte ärztliche Versorgung im Interesse der Bewohner enorm verbessern. Durch die Bündelung von ambulanter (Haus- und Fachärzte) zum Teil stationärer Versorgung wird sich u.a. für ältere Einwohnerinnen und Einwohner die medizinische Versorgung übersichtlicher gestalten und vereinfachen. Auch können größere Wege eingespart werden, welche mit pflegerischen Leistungen verbunden sind. Dadurch könnte Frankfurt am Main bzw. Niederrad für ganz Hessen auch als Vorreiter und Vorbild in dieser neuen ambulanten Versorgungsmöglichkeit gesehen werden. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) bzw. die gegenwärtige neue Krankenhausreform geben den Kommunen einen großen Spielraum selbstständig eigene Maßnahmen zu ergreifen. Mit diesem Prozess können bzw. sollen vor Ort selbstständige Integrierte Versorgungszentren (IVZ) bzw. Level 1i-Krankenhäuser (sektorenübergreifende Versorger) gegründet werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5615 2024 Die Vorlage OF 1137/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenÜberbelegung der Schule am Hang
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 267/16 Betreff: Überbelegung der Schule am Hang Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wie stellt sich der Zuwachs der Schülerzahl in der Grundschule Schule am Hang in den nächsten 10 Jahren dar, wenn man alle Nachverdichtungsmaßnahmen und das Neubaugebiet Leuchte mit einberechnet? 2. Wie kann der erwartete Zuwachs im Bereich-Enkheim personell und räumlich aufgefangen werden? 3. Wie und wo können auch weiterhin die üblichen Fachräume nachgewiesen werden? 4. Wie kann die Schule am Hang noch während der Umbauphase auf die steigenden Schülerzahlen vorbereitet werden, damit sie nicht von Beginn an zu klein gebaut ist? Begründung: Wie aus der Vorlage M91 des Jahres 2022 ersichtlich, ist in der BR Ost die Bevölkerung in der Altersgruppe der 6- bis unter 16-Jährigen zwischen 2010 und 2019 um mehr als 20% gestiegen. Dies hat zur Folge, dass die ursprünglich 4-zügige Hangschule jetzt im ersten Jahrgang 6-zügig läuft und in den aktuellen Jahrgängen 2-4 5-zügig ist. Der Platz auf dem Ausweichgelände im Containerdorf der Schule am Ried ist schon jetzt zu klein. Der Informatikraum wurde bereits zu einem Klassenraum und im nächsten Schuljahr könnte das Lehrerzimmer umgewidmet werden, um einen weiteren 6-zügigen Jahrgang aufzunehmen. Mit dem Baugebiet Leuchte werden in wenigen Jahren bis zu 500 neue Wohnungen entstanden sein, in die unter anderem auch junge Familien mit weiteren Kindern einziehen werden. Diese werden der Schule am Hang zugeordnet. Bis dahin wird die Schule am Hang in die neu sanierten Gebäude zurückziehen können, aber selbst dort ist sie nicht auf solch große Jahrgänge ausgelegt: Sie wird momentan 5-zügig gebaut. Es steht zu befürchten, dass die geplanten Kunst-, Musik- und Informatikräume neuen Klassenzimmern weichen müssen, was zu Lasten der Bildungsqualität in diesen Fächern geht und nicht im Sinne der Planung ist. Der Magistrat sollte sich dringend mit dem Thema beschäftigen und genaue Prognosen einholen, um planen und klären zu können, wo und wie die Kinder Bergen-Enkheims in Zukunft beschult werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5567 2024 Die Vorlage OF 267/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenObdachlosigkeit rund um die Bockenheimer Warte
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 913/2 Betreff: Obdachlosigkeit rund um die Bockenheimer Warte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat umfassend Auskunft darüber zu erteilen, wie mit der Situation umgegangen wird. Der Ortsbeirat bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Form von Matratzenlagern wird toleriert und nicht von der FES bzw. der Stadt entsorgt? 2. Wie wird gegen Müll und andere Hinterlassenschaften vorgegangen? 3. Besteht Kontakt zu den betroffenen Menschen und wie haben sich die Zahlen entwickelt? 4. Ist es in letzter Zeit zu Gewalt oder gefährlichen Situationen der Menschen untereinander gekommen? 5. Haben sich Anwohner oder Passanten an die Ordnungsbehörden gewandt, weil sie sich im Zusammenhang mit den betroffenen Menschen bedroht oder belästigt fühlen? 6. Gibt es ein Bestreben der Stadt, die Entwicklung einzudämmen und die Menschen zu überzeugen, Unterkünfte aufzusuchen? Begründung: Die Antragstellerin beobachtet als Anwohnerin eine Zunahme von betroffenen Menschen, die rund um die Bockenheimer Warte im Freien nächtigen. Die Antragstellerin hat sich an das zuständige Amt gewandt und Auskunft dahingehend erhalten, dass bestimmte Stellen nach Absprache mit der FES nicht gereinigt bzw. bestimmte Gegenstände nicht entsorgt würden und das Kontakt zu den betroffenen Menschen bestünde. Zur Entwicklung der Obdachlosigkeit verfestigt sich bei der Antragstellerin aufgrund eigener Beobachtungen eine Zunahme von betroffenen Menschen. Schließlich sieht die Antragstellerin es als problematisch an, von den Anwohnern zu erwarten, dass sie die Lager tolerieren. Schließlich wäre für die Frage des Umgangs mit der Thematik wichtig zu wissen, ob und wie sich Anwohner diesbezüglich an die Stadt bzw. die zuständigen Stellen gewandt haben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.06.2024, OF 939/2 Antrag vom 13.06.2024, OF 940/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 913/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 940/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 979 2024 1. Die Vorlage OF 913/2 wird durch die Ablehnung der Vorlage OF 939/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 939/2 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 940/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 5 GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. bis 3.: Einstimmige Annahme Ziffern 4., 5., 8. und 10.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 6.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 7.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und BFF gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 9.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: FDP
Weiter lesenSituation auf dem Martha-Wertheimer-Platz verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 1120/5 Betreff: Situation auf dem Martha-Wertheimer-Platz verbessern Der Ortbeirat 5 bittet den Magistrat, den Martha-Wertheimer-Platz (früher: Adlhochplatz) regelmäßig durch Sozialarbeiter und Streetworker der Wohnsitzlosenhilfe aufsuchen zu lassen. Ferner soll der Platz regelmäßig von den Ordnungsbehörden angefahren werden. Begründung: In den vergangenen Monaten kam es immer wieder zu Problemen mit offenbar wohnsitzlosen Personen, welche Passantinnen und Passanten belästigen. So wurden Personen durch diese beleidigt und bedroht. Auch wurde aggressiv gebettelt. Hier könnte aufsuchende Sozialarbeit, die den genannten Personen Bleibemöglichkeiten aufzeigt und ordnungsbehördliche Kontrollen die Situation vor Ort für alle verbessern. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5606 2024 Die Vorlage OF 1120/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenEhrenpreis des Ortsbeirates 1 – 2023
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2024, OF 1254/1 Betreff: Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2023 Der Ortbeirat verleiht den Ehrenpreis für das Jahr 2023 an die Teestube Jona Projektgruppe Bahnhofsviertel e.V. Begründung: Die Teestube Jona ist seit Jahrzehnten eine konstante Größe, wenn es um die Hilfe für Obdachlose und benachteiligte Menschen geht. Seit 1985 bietet sie ein "Wohnzimmer für Menschen ohne Wohnung", aber auch eine Versorgung mit warmen Mahlzeiten, Kleidung und seit einiger Zeit Duschen. Dabei leisten die Mitarbeiter weit mehr, als nur die körperlichen Bedürfnisse zu stillen. Sie haben ein offenes Ohr für die Menschen, die kommen, nehmen sich Zeit, geben ihnen ein Gefühl des Angenommenseins, menschliche Wärme und fachlich kompetente Beratung. Hauptamtliche, aber auch viele Ehrenamtliche leisten täglich unersetzliche Arbeit für die Menschen unseres Ortsbezirkes und unserer Stadt, die Hilfe brauchen, die in Not sind. Der Ortsbeirat möchte mit dem Ehrenpreis diese wertvolle Arbeit anerkennen und allen Mitarbeitern seinen Dank aussprechen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 71 Beschluss: Die Vorlage OF 1254/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: CDU
Weiter lesenSchwangere vor Belästigung schützen - Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5429 entstanden aus Vorlage: OF 843/2 vom 24.01.2024 Betreff: Schwangere vor Belästigung schützen - Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes einen besseren Schutz schwangerer Frauen gegen die Belästigung von Abtreibungsgegner*innen vor Beratungsstellen auf den Weg gebracht hat. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, 1. zu prüfen und berichten, welche konkreten Möglichkeiten die Stadt im Zuge dieser Reform hätte, sogenannte Mahnwachen von Abtreibungsgegner*innen vor der Beratungsstelle von Pro Familia zu verbieten. Hierbei soll insbesondere beim Land Hessen erfragt werden, wie die im Gesetzentwurf enthaltene Pflicht, einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen sicherzustellen, interpretiert und wie diese Pflicht aus der Sicht des Landes Hessen erfüllt werden kann; 2. zu prüfen und berichten, ob insbesondere das zeitweilig angeordnete, jedoch durch das Verwaltungsgericht Frankfurt gekippte, Demonstrationsverbot vor der Beratungsstelle mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wieder möglich wäre; 3. sofern dies durch die Reform ermöglicht wird, nach Inkrafttreten des Gesetzes wieder ein entsprechendes Demonstrationsverbot zu erlassen; 4. die im Gesetzentwurf vorgesehenen Sanktionen gegen Belästigungen von Schwangeren im Schutzradius, sofern diese im endgültigen Gesetz enthalten bleiben, nach Inkrafttreten wirksam durchzusetzen; 5. zu prüfen und berichten, welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, den im derzeitigen Gesetzentwurf vorgesehenen Schutzradius von 100 Metern um Beratungsstellen und Arztpraxen gegen Belästigung von Schwangeren im parlamentarischen Verfahren (z. B. im Rahmen von Anhörungen in den Ausschusssitzungen) auf 150 Meter zu erweitern; 6. diese Möglichkeiten vollumfänglich zu nutzen. Begründung: Schwangere Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen und damit von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen, sind verpflichtet, eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch zu nehmen. Seit Jahren werden diese Frauen von Abtreibungsgegner*innen auf dem Weg zur Beratungsstelle belästigt. Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt eine Schutzzone um die Beratungsstelle Pro Familia gekippt hatte, dürfen diese Proteste gegen die körperliche Selbstbestimmung der Schwangeren wieder direkt vor der Beratungsstelle stattfinden. Nun hat die Bundesregierung eine Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in den Gesetzgebungsgang gebracht, die Schwangere besser vor Belästigung schützen soll. Die beiden Kernelemente dabei sind: a) die Pflicht für die Bundesländer sicherzustellen, dass der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungen ungehindert in Anspruch genommen werden kann; b) ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro gegen Personen, die im Umkreis von 100 Metern um die Beratungsstellen Schwangere vor diesen und vor Arztpraxen belästigen oder Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bei ihrer Arbeit behindern. Aus dem ersten Punkt ergibt sich die Frage, ob das Land Hessen Möglichkeiten schaffen müsste, die es Kommunen erlaubt, Proteste von Abtreibungsgegner*innen in einem bestimmten Umkreis um Beratungsstellen zu unterbinden. Hier sollte Sorge dafür getragen werden, dass entsprechende Regelungen auf Landesebene zügig nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes getroffen werden und von den Kommunen ebenso zügig umgesetzt werden. Insbesondere wäre zu prüfen, ob die Stadt Frankfurt ihre Regelung, solche Proteste nicht vor der Beratungsstelle stattfinden zu lassen, wieder einführen könnte. Gleichzeitig soll das Gesetz das Aufsuchen der Beratungsstellen ohne Belästigung gewährleisten. Hierfür sollte auch der ungehinderte Zugang von Haltestellen des ÖPNV eingeschlossen sein. Die nächstgelegene Haltestelle wäre die Bushaltestelle "Palmengartenstraße". Die derzeitige Regelung eines Schutzradius von 100 Metern (siehe b)) würde diese aber nicht einschließen. Daher sollte der Magistrat in Anbetracht der örtlichen Gegebenheiten den Versuch unternehmen, den Schutzradius auf 150 Meter (so wie etwa in Österreich und Frankreich) zu erweitern, damit Frauen die Beratung auch mit dem ÖPNV unbelästigt aufsuchen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1454 Aktenzeichen: 32-4
Klinikum Frankfurt-Höchst - varisano -
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.04.2024, OA 455 entstanden aus Vorlage: OF 988/6 vom 10.03.2024 Betreff: Klinikum Frankfurt-Höchst - varisano - Vorgang: B 41/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Folgendes mitzuteilen: 1. Wann kann man mit einer Erweiterung der erfolgreichen Gynäkologie/Geburtshilfe rechnen? 2. Welcher Zeitplan wird der Umsetzung des neuen Bauabschnittes 2 (anstelle von 2 und 3) zugrunde gelegt und wie schaut das Konzept des neuen Bauabschnittes aus? Begründung: Mit dem Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 41, wurde mitgeteilt, dass sich die Attraktivität der Gynäkologie/Geburtshilfe so stark erhöht hat, dass die Kapazitätsgrenze bereits erreicht sei. Dies wäre ein guter Ansatz - auch um Einnahmen zu erzeugen -, um eine Erweiterung der Gynäkologie/Geburtshilfe zeitnah anzugehen und umzusetzen. Die Bauabschnitte 2 und 3 unter den geänderten Bedingungen zu einem Bauabschnitt zusammenzuführen, ist zu unterstützen. Dies sollte jedoch auch rasch erfolgen, um das Gebiet insgesamt neu planen zu können und die Vorhaben schnell zu realisieren. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Wohnungen auf dem Areal entstehen sollen und eine öffentliche und transparente Darstellung des geänderten Konzeptes mehr Akzeptanz in der Bevölkerung und bei allen Beteiligten erzeugt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 41 Bericht des Magistrats vom 26.08.2024, B 327 Bericht des Magistrats vom 07.07.2025, B 255 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 24.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 28.05.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 455 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4778, 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 28.05.2024
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Senior*innenarbeit für Migrant*innen im Ortsbezirk 12 gewährleisten
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 498/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Senior*innenarbeit für Migrant*innen im Ortsbezirk 12 gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend finanzielle Mittel in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen, um der offene Senior*Innenarbeit für Migrant*innen in jedem Stadtteil zu gewährleisten und die interkulturelle Öffnung bestehender Angebote zu fördern. Begründung: Für ganz Frankfurt gibt es lediglich fünf Angebote der offene Senior*Innenarbeit für Migrant*innen, die wichtig sind, um die Integration und Teilhabe von Migranten*innen zu fördern. Gerade für ältere Menschen ist jedoch die Nähe zum Lebensmittelpunkt durch die oftmals eingeschränkte Mobilität von großer Bedeutung. Um dies für ganz Frankfurt zu gewährleisten, muss der offene Senior*Innenarbeit für Migrant*innen kleinräumiger in den Quartieren angeboten werden. Damit dies gelingt, müssen migrantische Vereine und Verbände dazu ermutigt werden, solche Angebote zu schaffen, auch indem sie seitens der Stadt ausreichend finanziert werden. Ein weiterer Baustein, um die Zahl der Angebote der Stadt zu erhöhen, ist es, die bestehenden Angebote der offene Senior*Innenarbeit dabei zu unterstützen, ihre Angebote weiter interkulturell zu öffnen. Hierzu benötigt es vor allem den Austausch der Akteur*innen und eine ausreichende und verlässliche Finanzierung seitens der Stadt. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 498/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, Volt und Linke (= Annahme); SPD und BFF (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Erhöhung des städtischen Zuschusses für den Tierschutzverein Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 614/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Erhöhung des städtischen Zuschusses für den Tierschutzverein Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den städtischen Zuschuss an den Tierschutzverein Frankfurt werden jährlich mindestens 1.083.000 € in den Haushalt eingestellt Begründung: Der Tierschutzverein wird ehrenamtlich organisiert und leistet einen wichtigen Beitrag zum alltäglichen Leben in Frankfurt. Wie gut das funktioniert sieht man auf den ersten Blick gar nicht. Es ist auch gut, dass man es nicht sieht, denn es bedeutet, dass der Tierschutzverein seine Aufgabe hervorragend wahrnimmt. Negativbeispiele sind im europäischen Vergleich zu erkennen, beispielsweise in osteuropäischen Ländern, wo das Straßenbild geprägt ist von streunenden Katzen und Hunden, die neben negativen optischen Aspekten auch konkrete gesundheitliche Gefährdungen mit sich bringen. Die hohen Kosten der Verpflegung und Unterbringung der Tiere sind mit dem jährlichen Zuschuss von 225.785,80 € nicht mal annähernd zu stemmen. Das entspricht 30 Cent pro Bewohner der Stadt Frankfurt am Main. Die Mehrheit der Gemeinden in Deutschland veranschlagt aber für den jährlichen Zuschuss an den entsprechenden Tierschutzverein in der Regel 1 € pro Bewohner der Gemeinde. Somit sollte die Stadt Frankfurt hier mindestens 749.000 € veranschlagen, wenn sie es mit dem Tierschutz denn ernst nimmt. Eine durchgängige Belegung von über 600 Tieren frisst den Zuschuss bei keinerlei Vergünstigungen in der Beschaffung des Futters im wahrsten Sinne des Wortes auf. Wenn man pro Tier im Monat mit durchschnittlich 30 € Futterkosten rechnet, kommt man im Jahr auf mindestens 234.000 € an jährlichen Futterkosten. Unterhaltungskosten der Liegenschaft insbesondere der Energiebedarf des zukünftigen Reptilienhauses sind dabei noch nicht mal berücksichtigt und belaufen sich voraussichtlich pro Jahr auf mindestens 100.000 € Aktuell ist an eine Ergänzung der Räumlichkeiten bzw. deren Instandhaltung und Renovierung gar nicht zu denken. Das ist aber Voraussetzung dafür, dass auch in Zukunft der Tierschutzverein, seine Arbeit in gleicher Qualität fortführen kann. Die Stadt Frankfurt wächst, somit auch die Anzahl der Tiere und damit auch die Anzahl, die dann unglücklicherweise dem Tierheim zugeführt werden. Aus Respekt und Anerkennung für die fortwährend guten Leistungen des Vereins für die Allgemeinheit und aus Respekt und Anerkennung für die vielen ehrenamtlichen Helfer würde der Ortsbeirat eine deutliche Erhöhung des Zuschusses mehr als begrüßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 614/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement langfristig absichern und ausbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 607/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement langfristig absichern und ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Projektmittel zur Finanzierung der Quartiersmanager im Bereich des OBR 11 werden erhöht für den Haushalt 2024 und die folgenden Jahre eingestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass die bei den verschiedenen Trägern beschäftigten "Quartiersmanager*innen" unbefristete Arbeitsverträge erhalten. Die Mittel sollen erhöht werden, damit die Stellen auf 2 Vollzeitarbeitsplätze je Quartier ausgeweitet werden können. Begründung: Die Quartiersmanager*innen im Bereich des OBR 11 leisten einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in den Stadtteilen. Vorrausetzung dafür sind umfangreiche Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten und der Akteure. Dieses Wissen zu erlangen bedarf einer intensiven und längeren Einarbeitungszeit. Auf Grund der Projektförderung kommt es immer wieder dazu, dass Beschäftigte nur befristete Arbeitsverträge erhalten. Soziale Unsicherheit führt dazu, dass sich Beschäftigte gezwungener Maßen schon in der Einarbeitungszeit wieder neu oder weiterbewerben müssen. Dieses torpediert die langfristigen Zielsetzungen der "Sozialen Nachbarschaft". Da in Stadtteilen die Arbeit durch Urlaub und Krankheit oft wochenlang beeinträchtigt ist, müssen die Stellen auf 2 Stellen erhöht werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 31 2024 Die Vorlage OF 607/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro Eckenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 787/10 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit des Quartiersmanagements im Nachbarschaftsbüro Eckenheim, Eckenheimer Landstraße 326, sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für dieses Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 100 2024 Die Vorlage OF 787/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Teestube Jona
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 1209/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Teestube Jona Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Unterstützung der Arbeit der Teestube Jona, die mit ihrem Angebot einen wichtigen Beitrag zur Wiedereingliederung Suchtkranker und Wohnungsloser leistet, werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 25.000,00 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 25.000,00 Euro eingestellt. Diese sollen insbesondere dazu dienen, Anschaffungen für zum Beispiel die Küche oder den Waschraum zu finanzieren. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Mit ihrem Angebot für bedürftige und suchtkranke Menschen am Baseler Platz leistet die Teestube Jona seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Wiedereingliederung und gesellschaftlichen Teilhabe dieser Personen. Neben dem Gastronomieangebot, das auf den eigenverantwortlichen Umgang mit Geld setzt, werden zudem auch ein Wäscheservice, ein Postservice und sozialarbeiterische Leistungen angeboten. Um die Sanierung der Räumlichkeiten sowie der technischen Geräte, wie zum Beispiel der Waschmaschinen und Trockner zu ermöglichen, wird die Teestube mit diesem Etatantrag über die reguläre institutionelle Förderung hinaus gefördert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 90 2024 Die Vorlage OF 1209/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenFreigabe von Cannabis
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 811/10 Betreff: Freigabe von Cannabis Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. mit welchen Folgen insgesamt mit der Freigabe von Cannabis seit dem 1.4.2024 jeweils in den fünf Stadtteilen des Ortsbezirks 10 zu rechnen ist? 2. wie gut die Stadt auf die Freigabe dieser Drogen im Ortsbezirk 10 vorbereitet ist? 3. wie der vor Ort seit Jahren spürbare illegale Drogenhandel a) sich bisher entwickelt hat? b) welche Auswirkungen künftig zu erwarten sind? 4. welche Ausweichbewegungen durch die aktuell verstärkten Razzien im Bahnhofsviertel sich in den Stadtteilen auswirken werden und was dagegen unternommen wird? 5. ob, und wenn ja, ab wann verstärkt auch Razzien in unseren Stadtteilen stattfinden werden? Begründung: Drogen schaden insbesondere jungen Menschen. Das menschliche Hirn entwickelt sich bis zum 25 Lebensjahr und darf nicht geschädigt werden. Illegaler Drogenhandel in unseren Stadtteilen ist ein sehr großes Ärgernis und muss endlich unterbunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 811/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 811/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 811/10 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zwei volle Stellen für das Quartiersmanagement FechenheimNord und FechenheimSüd
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 609/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zwei volle Stellen für das Quartiersmanagement Fechenheim-Nord und Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erweiterung des Quartiersmanagement in Fechenheim von eineinhalb Stellen auf volle zwei Stellen sind ausreichende Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Das Quartiersmanagement Fechenheim leistet eine erfolgreiche Arbeit und erfährt großen Respekt und eine sehr große Nachfrage im Stadtteil. Es leistet wichtige Unterstützung für das zivilgesellschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger und wertvolle Projektarbeit, kann aber durch seine personelle Einschränkung bei weitem nicht alle Aufgaben bewältigen die an es herangetragen werden. Es hat sich durch räumliche Teilung der Teile Fechenheim Nord und Fechenheim Süd als sinnvoll herausgestellt eine eigenständige Arbeit für die Quartiere Nord (etwa 6000 Einwohner) und Süd (etwa 11000 Einwohner) anzubieten und umzusetzen. Eine dreiviertel Stelle stellt sich auf Grund der Vielfalt und Menge der gestellten Aufgaben als nicht hinreichend dar, weder für Fechenheim Süd, noch für Fechenheim Nord. Beide Ortsquartiere/Stadtteile stehen laut des MONITORING - ZUR SOZIALEN SEGREGATION UND BENACHTEILIGUNG IN FRANKFURT AM MAIN - mit all Ihren Kenndaten zum Thema am äußersten Rand der Frankfurter Stadtgesellschaft. Eine Unterstützung des Quartiersmanagements in Form der vorgeschlagenen personellen Stellenerweiterung für eine weiterhin erfolgreiche Arbeit im Sinne einer sich positiv entwickelnden Orts- und Quartiersgemeinschaft ist alternativlos. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 33 2024 Die Vorlage OF 609/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTaxistand am Markus Krankenhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 905/2 Betreff: Taxistand am Markus Krankenhaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, vor dem Markus-Krankenhaus einen Taxi-Stand einzurichten, und zwar zwischen den beiden Baumreihen vor dem Haupteingang, wo Platz für 4 Fahrzeuge wäre. Ein erweiterter Stellplatz für Taxis könnte auch zwischen den Baumreihen westlich des Eingangs eingerichtet werden, wenn die derzeitige Baustelle aufgelöst ist. Die beiden folgenden Fotos zeigen die Situation direkt vor dem Haupteingang (links) und im Blick auf die Baustelle, die derzeit noch viel Platz belegt (rechts), wo die Position der Bäume erkennbar ist, unter denen normalerweise mehrere Parkplätze liegen. (beide Fotos vom Antragsteller) Begründung: Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden, müssen häufig ein Taxi erst herbeitelefonieren. Wenn dann ein Taxi eintrifft, kommt es häufig vor, daß bereits draußen an der Straße stehende Passanten das Taxi nehmen, während der Patient, der in der Eingangshalle gewartet hatte (besonders bei Kälte und Regen) nicht schnell genug hinauskommt, um den Fahrer auf sich aufmerksam zu machen. Leider halten sich viele Fahrer auch nicht an den bei der Bestellung angegebenen Namen und nehmen jeden auf, der behauptet, er hätte angerufen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 905/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 905/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 905/2 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Das Stadttaubenprojekt auf sichere Füße stellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 875/2 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Das Stadttaubenprojekt auf sichere Füße stellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die bereits bestehende Projektförderung für die Leistungen des Vereins Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. im Jahr 2024 auf 150.000 Euro und für das Jahr 2025 auf 200.000 Euro zu erhöhen. Der Betrag gliedert sich in 1. Kosten für Medikamente und Ärzte (Notfälle): 30.000 Euro 2. Anteilige Kosten für Unterbringung und Futter: 50.000 Euro 3. Kosten für den Betrieb von zwei Taubenhäusern in der Stadt Frankfurt: 20.000 Euro 4. Personalkosten für die Betreuung des Lebenshofs mit rund 1.000 Tauben: 100.000 Euro (im ersten Jahr nur 50.000 Euro) Begründung: Der Verein finanziert sich bisher zu 93% aus Spenden, obwohl er konkrete Leistungen für die Stadt Frankfurt erbringt, die eigentlich von der Stadt Frankfurt vollumfänglich zu finanzieren wären. Er erbringt satzungsgemäße und dem Vereinszweck unterliegende ideelle Leistungen sowie zusätzlich eine Fülle von Leistungen, die dem Gemeinwohl dienen und die eigentlich von der Stadt zu erbringen wären. Dies sind Leistungen aus den Bereichen Tierschutz (Versorgung kranker, verletzter oder verelendeter Tiere) und Stadtreinigung. Der Betrieb von Taubenhäusern (1. Ginnheim, 2. City West (in Umsetzung)) und der umfängliche Eieraustausch in und an öffentlichen Gebäuden sorgen für eine Reduzierung der Taubenpopulation. Für diese Leistungen erhält der Verein bislang lediglich fixe 19.200 Euro jährlich. Die Kosten betragen jedoch rund 300.000 Euro. Für 2024/2025 will die Stadt bisher den Betrag auf 33.000 Euro aufstocken, was aber weiterhin bei weiten nicht die von der Stadt Frankfurt induzierten Kosten deckt. Stadttauben sind Haustiere. Die Stadt Frankfurt ist für die Sicherstellung des Tierschutzes für Haustiere verantwortlich. Wie der Presse zu entnehmen ist, hat die Stadt Frankfurt bisher sämtliche Vereine im Bereich des Tierschutzes völlig unzureichend mit Finanzmitteln ausgestattet. Auch der von der Stadt Frankfurt für 2024/2025 entworfene Haushalt weist weiterhin für alle Vereine im Tierschutz keine ausreichende Finanzierung auf. Es handelt sich beim Tierschutz jedoch um Pflichtaufgaben, denen sich die Stadt Frankfurt nicht entziehen kann. Die beschriebenen Leistungen würden in der Summe den Betrag von 200.000 Euro weitaus übersteigen, wenn sie von Feuerwehr, Stadtreinigung, Tierärzt*innen und sonstigen städtischen Institutionen erbracht würden. Der Verein musste bereits mehrere Mitarbeitende entlassen und seine Leistungen einschränken. Für den Betrieb des Lebenshofes in Oberrad sind jedoch zwei Vollzeitstellen notwendig, um die Arbeiten zu erledigen (u.a. Öffnen der Volieren zu Sonnenaufgang und Schließen zu Sonnenuntergang, Reinigen, Füttern, Quarantäne-Station betreuen, Notfalldienste ausführen). Von den bisher gewährten 19.200 Euro können keine zwei Stellen mit Mindestlohn bezahlt werden. Der Zuschuss muss daher massiv aufgestockt werden. Der Verein leistet nicht nur Tierschutz für die Stadt Frankfurt, sondern auch direkt für viele Frankfurter Institutionen. Immobiliengesellschaften, Schulen und Kindergärten, Betriebe der Stadt - täglich erreichen das Stadttaubenprojekt rund 30 Anrufe und Anfragen. Der Verein ist weit über die Grenzen der Stadt Frankfurt als kompetente Institution im Vogelschutz bekannt. Im Jahr 2023 wurde der Vorsitzenden Gudrun Stürmer der Deutsche Tierschutzpreis verliehen. Frankfurt kann froh sein, dass es mit dem Stadttaubenprojekt eine derart kompetente Institution hat. Ein städtisches Stadttaubenmanagement ersetzt nicht den Lebenshof, die Noteinsätze und die vom Verein betriebenen Taubenschläge. Im Gegenteil: ein städtisches Stadttaubenmanagement basiert darauf, dass es einen Lebenshof, eine Notstation und die vom Verein betriebenen Taubenschläge gibt. Würde die Stadt Frankfurt stattdessen die von ihr betreuten Tiere bei Tierärzt*innen unterbringen, so würde dies ein Vielfaches an Kosten verursachen. Mit dem Aufbau eines Taubenhauses in der City-West erbringt der Verein einen großen Teil seiner Leistungen im Bereich des Ortsbezirks 2. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 875/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, FDP und Linke gegen GRÜNE und BFF (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Das Stadttaubenprojekt auf sichere Füße stellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 685/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Das Stadttaubenprojekt auf sichere Füße stellen Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die bereits bestehende Projektförderung für die Leistungen des Vereins Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. wird im Jahr 2024 auf 150.000 Euro und für das Jahr 2025 auf 200.000 Euro erhöht. Der Betrag gliedert sich in 1. Kosten für Medikamente und Ärzte (Notfälle): 30.000 Euro 2. Anteilige Kosten für Unterbringung und Futter: 50.000 Euro 3. Kosten für den Betrieb von zwei Taubenhäusern in der Stadt Frankfurt: 20.000 Euro 4. Personalkosten für die Betreuung des Lebenshofs mit rund 1.000 Tauben: 100.000 Euro (im ersten Jahr nur 50.000 Euro) Begründung: Der Verein finanziert sich bisher zu 93% aus Spenden, obwohl er konkrete Leistungen für die Stadt Frankfurt erbringt, die eigentlich von der Stadt Frankfurt vollumfänglich zu finanzieren wären. Er erbringt satzungsgemäße und dem Vereinszweck unterliegende ideelle Leistungen sowie zusätzlich eine Fülle von Leistungen, die dem Gemeinwohl dienen und die eigentlich von der Stadt zu erbringen wären. Dies sind Leistungen aus den Bereichen Tierschutz (Versorgung kranker, verletzter oder verelendeter Tiere) und Stadtreinigung. Der Betrieb von Taubenhäusern (1. Ginnheim, 2. City West (in Umsetzung)) und der umfängliche Eieraustausch in und an öffentlichen Gebäuden sorgen für eine Reduzierung der Taubenpopulation. Für diese Leistungen erhält der Verein bislang lediglich fixe 19.200 Euro jährlich. Die Kosten betragen jedoch rund 300.000 Euro. Für 2024/2025 will die Stadt bisher den Betrag auf 33.000 Euro aufstocken, was aber bei Weitem nicht die von der Stadt Frankfurt induzierten Kosten deckt. Stadttauben sind Haustiere. Die Stadt Frankfurt ist für die Sicherstellung des Tierschutzes für Haustiere verantwortlich. Wie der Presse zu entnehmen ist, hat die Stadt Frankfurt bisher sämtliche Vereine im Bereich des Tierschutzes völlig unzureichend mit Finanz-mitteln ausgestattet. Auch der von der Stadt Frankfurt für 2024/2025 entworfene Haushalt weist für alle Vereine im Tierschutz keine ausreichende Finanzierung auf. Es handelt sich beim Tierschutz jedoch um Pflichtaufgaben, denen sich die Stadt Frankfurt nicht entziehen kann. Die beschriebenen Leistungen würden in der Summe den Betrag von 200.000 Euro weitaus übersteigen, wenn sie von Feuerwehr, Stadtreinigung, Tierärzten und sonstigen städtischen Institutionen erbracht würden. Der Verein musste bereits mehrere Mitarbeiter entlassen und seine Leistungen einschränken. Für den Betrieb des Lebenshofes in Oberrad sind jedoch zwei Vollzeitstellen notwendig, um die Arbeiten zu erledigen (Öffnen der Volieren zu Sonnenaufgang und Schließen zu Sonnenuntergang, Reinigen, Füttern, Quarantäne-Station betreuen, Notfalldienste ausführen, usw.). Von den bisher gewährten 19.200 Euro können nicht annähernd zwei Stellen mit Mindestlohn bezahlt werden. Der Zuschuss muss daher massiv aufgestockt werden. Der Verein leistet nicht nur Tierschutz für die Stadt Frankfurt, sondern auch für viele Frankfurter Institutionen. Immobiliengesellschaften, Schulen und Kindergärten und Betriebe der Stadt. Täglich erreichen das Stadttaubenprojekt rund 30 Anrufe und Anfragen zu Einsätzen und zur Abgabe verletzter Tiere, darunter regelmäßig auch von der ABG und der VGF. Der Verein ist weit über die Grenzen der Stadt Frankfurt als kompetente Institution im Vogelschutz bekannt. Im Jahr 2023 wurde der Vorsitzenden Gudrun Stürmer der Deutsche Tierschutzpreis verliehen. Frankfurt kann froh sein, dass es mit dem Stadttaubenprojekt eine derart kompetente Institution hat. Ein städtisches Stadttaubenmanagement ersetzt nicht den Lebenshof, die Noteinsätze und die vom Verein betriebenen Taubenschläge. Im Gegenteil: ein städtisches Stadttauben-management basiert darauf, dass es einen Lebenshof, eine Notstation und die vom Verein betriebenen Taubenschläge gibt. Würde die Stadt Frankfurt stattdessen die Tiere bei Tierärzten unterbringen, so würde dies ein Vielfaches an Kosten verursachen. Hierbei sei auch auf die massiven Kosten für Vergrämungsmaßnahmen hingewiesen. Eine verfehlte und destruktive Vorgehensweise bei Stadttauben ist letztendlich teurer als eine gesetzeskonforme Vorgehensweise. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 133 2024 Die Vorlage OF 685/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Initiative Zukunft Bockenheim e. V. (Stadtteilbüro) bei den Personal- und Sachkosten
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 884/2 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Initiative Zukunft Bockenheim e. V. (Stadtteilbüro) bei den Personal- und Sachkosten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, im Haushalt 2024/2025 jeweils 40.000 Euro pro Jahr als Zuschuss für Personal- und Sachkosten des Stadtteilbüros zur Verfügung zu stellen (bislang 30 000 Euro). Begründung: Die Summe der in 2024 voraussichtlich anfallenden Personal- und Sachkosten übersteigt aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen, Inflationsentwicklung und Vertragsanpassungen die seitens des Magistrats bisher gewährten Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten der "Initiative Zukunft Bockenheim" von 30.000 Euro pro Jahr (Kostenplanung in Anlage). Das Stadtteilbüro Bockenheim hat sich als niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstelle bewährt und stellt eine Art Quartiersmanagement für den Stadtteil dar. Es organisiert gemeinsam mit den Bürger*innen den Austausch zu wichtigen Stadtteilthemen (z.B. Mieterschutz, Milieuschutz-Satzung etc.) sowie Veranstaltungen zu Problemen des Stadtteils. Das Stadtteilbüro ist derzeit aktiv in verschiedenen Einrichtungen des Stadtteils (z.B. Kulturcampus, AdA-Kantine, Frauenberatung Bachtale Romnja, Organisation Hülya-Tag). Die "Initiative Zukunft Bockenheim" soll auch in Zukunft einen gut organisierten Stadtteiltreff bieten können, die Vernetzung von Bockenheimer Vereinen und Institutionen (Sozialrathaus, Kirchen) weiterentwickeln und neue Aktivitäten in Angriff nehmen können, z.B. auf leerstehende Gewerbeeinheiten hinweisen. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 119 2024 Die Vorlage OF 884/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Erhöhung des städtischen Zuschusses für den Tierschutzverein Frankfurt e. V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 600/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Erhöhung des städtischen Zuschusses für den Tierschutzverein Frankfurt e. V. Der Ortsbeirat möchte beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Als städtischer Zuschuss an den Tierschutzverein Frankfurt e.V. werden für die Deckung der laufenden Kosten für 2024 mindestens 880.000 Euro und für 2025 ebenfalls mindestens 880.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Tierschutzverein wird hauptsächlich ehrenamtlich organisiert und leistet einen wichtigen Beitrag zum funktionierenden Stadtleben in Frankfurt. Fundtiere, Tiere aus Sicherstellungen sowie die Tiere aus regulären Abgaben, finden dort eine Auffangstation, werden versorgt und im besten Fall wieder vermittelt. Die finanzielle Situation des Tierschutzvereins hat sich in den letzten Jahren, durch Corona und dem Angriffskrieg durch Russland auf die Ukraine, drastisch verschärft. Nicht nur die Zahl der aufzunehmenden Tiere ist deutlich in die Höhe gegangen, sondern auch alle Kosten, aufgrund der gestiegenen Inflation. Die hohen Kosten für Verpflegung und Unterbringung der Tiere, die Energiekosten im Winter sowie die Gehälter der wenigen Festangestellten sind mit dem jährlichen Zuschuss von 152.970 Euro nicht ansatzweise zu bewältigen. Die Mehrheit der Gemeinden in Deutschland veranschlagt, für den jährlichen Zuschuss an den entsprechenden Tierschutzverein, in der Regel mindestens 1 Euro pro Bewohner der Gemeinde. Für Frankfurt beläuft sich der Zuschuss bei dieser Kalkulation auf 800.000 Euro - unabhängig vom Erbpachtzins sowie den noch anfallenden Zusatzkosten für Renovierungen und Sanierungen der bestehenden Gebäude. Aus Respekt und Anerkennung für die fortwährend guten Leistungen des Vereins, für die Allgemeinheit und aus Respekt und Anerkennung für die vielen ehrenamtlichen Helfer würde der Ortsbeirat eine Erhöhung des Zuschusses auf die geforderte Summe mehr als begrüßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 25 2024 Die Vorlage OF 600/11 wird in der vorgelegten Fassung als gemeinsamer Antrag von GRÜNE und CDU beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Höchst: Schaffung einer Stelle für Sozialarbeit, aufsuchende Arbeit
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 968/6 Betreff: Haushalt 2024/2025 Höchst: Schaffung einer Stelle für Sozialarbeit, aufsuchende Arbeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, in den kommenden Haushalt einen ausreichenden Betrag zur Finanzierung einer zusätzlichen Stelle für eine:n Sozialarbeiter:in im Frankfurter Westen für aufsuchende Arbeit einzustellen. Begründung: Bei der Sitzung des Regionalrats Höchst am 6.3.2024 kamen unter anderem Probleme im Bereich des Bahnhofs Höchst zur Sprache. Offenbar gibt es dort eine Gruppe von Jugendlichen, die andere Jugendliche oder sonstige Passanten immer wieder auf verschiedene Weise zum Teil sehr aggressiv schikanieren. Von Seiten der Mitglieder im Regionalrat wurde der Wunsch ausgesprochen, in dem Bereich eine:n Sozialarbeiter:in mit der Aufgabe zu betrauen, aktiv auf die Jugendlichen zuzugehen. Bisher gibt es aber offenbar keinen Sozialarbeiter, der Kapazität dafür hat. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.04.2024, OF 1009/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 49 2024 Anregung an den Magistrat OM 5347 2024 1. Die Vorlage OF 968/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1009/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "Sicherheitsgefühl" durch das Wort "Sicherheit" ersetzt wird und im ersten Spiegelstrich die Wörter "Teile der" und "Innenstadtbereich" gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenNeuer Name für die neu fusionierte Berufschule, die aus dem Zusammenschluss von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und der Gutenbergschule Frankfurt am Main entstehen wird
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2024, OF 899/2 Betreff: Neuer Name für die neu fusionierte Berufschule, die aus dem Zusammenschluss von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und der Gutenbergschule Frankfurt am Main entstehen wird Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die neu fusionierte Berufsschule, die aus dem Zusammenschluss der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode mit der Gutenbergschule Frankfurt entsteht, soll wie folgt benannt werden: Anni Albers Schule Für Mode, Medien und Gestaltung Es dient zur Kenntnis, dass der neue Name in einem langen Prozess gemeinsam mit allen Beteiligten der beiden zu fusionierenden Schulen recherchiert, diskutiert und schließlich in einem demokratischen Verfahren abgestimmt wurde. In der Ortsbeiratssitzung am 22. April 2024 wird die Schulleiterin der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode, Frau Dr. Anne-Kathrin Reich, den Prozess und die Überlegungen zur Namensfindung dem Ortsbeirat präsentieren. Begründung: Die beiden Schulen sind in unserem Ortsbezirk 2 auf der Hamburger Allee ansässig. Die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode ist das Kompetenzzentrum für die Berufsfelder Textiltechnik und Bekleidung und Körperpflege im Rhein-Main-Gebiet, während die Gutenbergschule den Fokus auf Druck- und Medientechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung legt. Ziel der gegenwärtig laufenden Fusion ist die Schaffung einer schlagkräftigen Einheit, die ein breites Spektrum an beruflicher Bildung für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet abdeckt. Die mit dem Stadtschulamt abgestimmte Fusion soll bis zum Sommer 2025 abgeschlossen sein, so dass sich die Schüler schon für das Winterhalbjahr ab September 2024 bei der auch neu benannten Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung anmelden können. Der neue Name muss also rechtzeitig beschlossen werden, weil er integraler Bestandteil der Fusion und Voraussetzung für die Anmeldeprozesse im Winterhalbjahr ist. Daher sollte er spätestens in der Ortsbeiratssitzung vom 22. April beschlossen und als Eilantrag in den Magistrat gebracht werden. Der künftige Name Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung ist Vorschlag und Wunsch der Schulen. Ziel war es, einen Namen zu finden, der den gemeinsamen Berufsbezug beider Schwerpunkte widerspiegelt, leicht verständlich und auszusprechen ist sowie eine gemeinsame Identifikation stiftet, leicht zu googeln ist und positive Assoziationen hervorruft. Bei möglichen Personen als Namensgeber war es der Wunsch, die Schule nach einer Frau zu benennen. Anni Albers (1899-1994) wurde in die deutsch-jüdische Familie Ullstein in Berlin geboren. Sie heiratete den Künstler Josef Albers. 1933 emigrierte sie in die USA, wo sie bis zu ihrem Tode lebte. Sie war diplomierte Schülerin des Bauhauses und spezialisierte sich auf Gestaltung und Weberei - mit Bezügen zu Handwerk und Industrie. Als Künstlerin reüssierte sie später mit Textil- und Druckarbeiten. Sie führte modernistische Ideen ins alte Handwerk des Webens ein, was sie zur innovativsten und einflussreichsten Textil-Künstlerin des 20. Jahrhunderts werden ließ. Leider wurde die Bandbreite ihrer Karriere oft von der ihres Mannes, dem Künstler Josef Albers, überschattet. Erst eine Retrospektive in der Londoner Tate Modern in 2019 rückte ihr einzigartiges Werk ins Licht. Anni Albers vereinigt in ihrem Schaffen die beiden Schwerpunkte der fusionierten Berufschule: Textil und Grafik. Auch wenn Anni Albers - so wie viele andere Namensgeber in Frankfurt auch - keinen direkten Bezug zu Frankfurt hat, passt sie gut in unsere internationale, innovative Stadt mit ihren starken Handwerkstraditionen. (Anni Albers - Wikipedia) Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Initiative OI 52 2024 Die Vorlage OF 899/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, FDP, Linke
Weiter lesenPrüfung der Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5320 entstanden aus Vorlage: OF 1021/5 vom 14.01.2024 Betreff: Prüfung der Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden Der Magistrat wird gebeten, die Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden an Schulen und in Naherholungsgebieten zu ermitteln und an folgenden Standorten Messstationen für Schadstoffe und Ultrafeinstaub einzurichten: - Friedrich-Fröbel-Schule, Niederrad - Kita Rainbow Shuttle, Gateway Gardens - Riedhofschule und Textorschule, Sachsenhausen - Oberschweinstiege, Sachsenhausen - Carl-von-Weinberg-Park, Niederrad. Begründung: Luftschadstoffe sind schädlich für die menschliche Gesundheit, insbesondere für Kinder. Mit großem Aufwand und Kosten soll die Stadt klimagerecht umgestaltet, sollen Luftschadstoffe reduziert werden. Eine der Hauptursachen für Schadstoffemissionen ist jedoch der Flugverkehr. Ein einziger LTO-Zyklus bedeutet 3.500 Tonnen CO2 lokal wirksame Schadstoffe. Bisher gibt es keine Grenzwerte für Ultrafeinstaub. Allerdings wissen wir spätestens seit Corona um die Gefährlichkeit von Aerosolen, den kleinsten Schadstoffpartikeln. Da Ultrafeinstaubpartikel aufgrund ihrer geringen Größe direkt in die Blutbahn gelangen können, ist mit einer gesundheitlichen Gefahr zu rechnen, zumal es sich bei den Flugverkehremissionen um Rußpartikel handelt, die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung als besonders gefährlich einzustufen sind. Daher ist es wichtig, die Fakten zu kennen, um gegebenenfalls Maßnahmen zur Minderung einleiten zu können. Entsprechende Messstationen wären ein erster Schritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1695 Beratung im Ortsbeirat: 5
Tierschutz angemessen vergüten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5304 entstanden aus Vorlage: OF 649/3 vom 03.02.2024 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschale, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 vom 12.05.2023 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen oder haben sie bereits gekündigt. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr aufnehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind notwendig, um die Gebäude instandzusetzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt lässt derzeit zudem Willkür vermuten. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge äußerst niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner*in. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1363 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-0
Lebenswertes Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 1215/1 Betreff: Lebenswertes Bahnhofsviertel Vorgang: B 6/24 Der Magistrat wird gebeten, zu seinem Bericht B 6 vom 8. Januar 2024 die folgenden Fragen zu beantworten: Welche Auswirkungen wird nach Einschätzung des Magistrats die Fußballeuropameisterschaft 2024 auf das Bahnhofsviertel haben? Welche Standorte erwägt der Magistrat als alternative Aufenthaltsorte für Crackkonsumenten? Sind diese alternativen Aufenthaltsorte nur für den Zeitraum der Fußballeuropameisterschaft oder auf Dauer vorgesehen? Wie beabsichtigt der Magistrat sicherstellen, dass sich Crackkonsumenten tatsächlich an diesen alternativen Aufenthaltsorten aufhalten werden? An welchen Orten sollen zukünftig die koordinierten Essensverteilungen stattfinden? Welche Substanzen möchte der Magistrat zur Substitution bei Crackkonsumenten einsetzen? Welche schadensminimierenden Konsumutensilien möchte der Magistrat konkret Crackkonsumenten zur Verfügung stellen? Wie werden diese beschafft und in welcher Höhe sind insoweit Mittel vorgesehen? Was sind die "zentralen Eckpunkte" des Modellvorhabens zur medikamentengestützten Behandlung bei Kokain- und Crackgebrauch? Ist im Hinblick auf die nach Ansicht des Magistrats erforderliche nochmalige Prüfung und Ermittlung der Priorisierung im Rahmen des Toilettenkonzepts zu erwarten, dass eine Umsetzung noch in dieser Wahlperiode erfolgt? Ist die Einschätzung, dass eine Originalstoffvergabe an Crackkonsumenten für Frankfurt "interessant" sei, dahingehend zu verstehen, dass der Magistrat diese für medizinisch sinnvoll und rechtlich möglich hält? Begründung: Aus dem Bericht des Magistrats ergeben sich die vorgehenden Fragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 6 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 932 2024 Die Vorlage OF 1215/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenVarisano - ein Verbund verschiedener Gesellschaften
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2024, OF 987/6 Betreff: Varisano - ein Verbund verschiedener Gesellschaften Varisano ist ein Verbund verschiedener Gesellschaften zusammengeführt in einer GmbH als Dachgesellschaft. Durch Presse und aus sonstigen Informationsveranstaltungen kann man erfahren, dass Entscheidungen generell und insbesondere zur Entwicklung und Ausgestaltung des Konsortialvertrages von den Gesellschaftern verhandelt werden und das Restrukturierungskonzept wird von der Geschäftsführung unter Beteiligung einer Unternehmensberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entworfen und dann dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgelegt. Sodann wird dann der neuverhandelte Konsortialvertrag dem Kreistag und den Stadtverordneten vorgelegt und beschlossen. Aufgabe eines Aufsichtsrates sind u.a. die Überwachung des Managements. Bei Varisano ist dies die Geschäftsführung. Ferner kann er die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen und prüfen. Die Gesellschafter des Verbundes sind der Main-Taunus-Kreis und die Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch die jeweiligen Entsandten, Herr Cyriax für den MTK und der jeweils zuständige Dezernent der Stadt Frankfurt, derzeit Herr Dezernent Dr. Bergerhoff. Im Sommer letzten Jahres waren auf Wunsch des Ortsbeirates die Geschäftsführer von Varisano im Ortsbeirat und informierten uns über die Gesellschaft und ein wenig über die Lage. Knapp eine Woche später erfuhr man aus der Zeitung, dass Varisano sich in großer Schieflage befindet, wovon auch die Gremien der Gesellschafter überrascht wurden. Im Herbst mussten Millionenbeträge nachgeschossen werden, um eine Insolvenz zu verhindern und des Weiteren hohe finanzielle Beträge abrufbereitgestellt werden. Die verschleiernde und häppchenweise Herausgabe von Informationen schaden dem Image der Kliniken viel mehr als eine offensive Herangehensweise. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die nachfolgenden Fragen schriftlich zu beantworten: Wie sind die Wege der Beschlussfassung zum Restrukturierungskonzept und wie der operative Weg zur Umsetzung? weshalb wurde von Seiten des Aufsichtsrates nicht viel früher Alarm geschlagen und wie können dem Aufsichtsrat diese schweren finanziellen Probleme entgangen sein? wie sorgen die Gesellschafter jenseits der notwendigen Finanzbeschlüsse für eine aktive Einbindung und Unterstützung der gewählten Vertretungen (Kreistag, Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat) in Restrukturierungsprogramme und die Neuverhandlung des Konsortialvertrages? Wie soll das zerstörte Vertrauen der Belegschaften (allen Angestellten sowie den Ärzten), den Zulieferern und der Bevölkerung nachhaltig wiedergewonnen werden statt es weiter zu verhindern? Was unternehmen die Gesellschafter und hier insbesondere der zuständige Dezernent als Vertreter der Stadt Frankfurt als auch als Aufsichtsratsmitglied, damit die Krankenhäuser des Verbundes nicht nochmals in eine solche schwerwiegende finanzielle Situation kommen und ein solcher Informationsgau wieder passiert? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 923 2024 Die Vorlage OF 987/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und fraktionslos
Partei: SPD
Weiter lesenDrogen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 781/10 Betreff: Drogen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie es aktuell um den Drogenkonsum im Ortsbezirk 10 steht? 2. wie es um die Gesundheit derzeit der Menschen durch Drogenkonsum hier steht? 3. mit welchen Langzeit-Folgen durch Drogenkonsum insbesondere junge Menschen rechnen müssen? 4. mit welchen Folgen insgesamt mit der Freigabe von Drogen ab dem 1.4.2024 jeweils in den fünf Stadtteilen des Ortsbezirks 10 zu rechnen ist? 5. wie gut die Stadt im Ortsbezirk 10 auf die Freigabe der Drogen vorbereitet ist? 6. wie der vor Ort spürbare Drogenhandel a) sich bisher entwickelt hat? b) welche Auswirkungen erwartet werden? Begründung: Drogen schaden den Menschen. Das menschliche Hirn entwickelt sich bis zum 25 Lebensjahr und darf nicht geschädigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 781/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU und AfD (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenTaxistandplatz am Markus Krankenhaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5158 entstanden aus Vorlage: OF 679/9 vom 08.02.2024 Betreff: Taxistandplatz am Markus Krankenhaus Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig auf der östlichen Seite der Wilhelm-Epstein-Straße, die noch zum Ortsbezirk 9 gehört, gegenüber dem Haupteingang des Markus Krankenhauses ausreichende Taxistandplätze - auch mit Elektroladesäulen - zu realisieren. Der Bedarf an Taxistandplätzen kann im sog. Gesprächskreis Taxi, u. a. mit der Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e. V., ermittelt werden. Begründung: Ein direkter Zugang von einem Krankenhaus zu einem Taxistandplatz ist sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Besucherinnen und Besucher wichtig. Momentan müssen Taxen bei Bedarf - dieser besteht kontinuierlich - aus einiger Entfernung angefordert werden. Vor jedem bedeutenden Frankfurter Krankenhaus sollte ein Taxistandplatz angelegt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1090 Aktenzeichen: 32-1
Tierschutz angemessen vergüten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5162 entstanden aus Vorlage: OF 684/9 vom 06.02.2024 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; OA 387/23 OBR 6; ST 956/23; OM 4939/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße die Tiere stapeln, wenn die Tierheime die Fundtiere - auch aus dem Ortsbezirk 9 - nicht mehr annehmen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnenden gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4939 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 949 Aktenzeichen: 32-0
Nieder-Eschbach ist ein Ort für alle Menschen - vielfältig, weltoffen und tolerant
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 288/15 Betreff: Nieder-Eschbach ist ein Ort für alle Menschen - vielfältig, weltoffen und tolerant Im Januar dieses Jahres wurde bekannt, dass sich am 25. November 2023 in Potsdam unter konspirativen Umständen eine Gruppe von etwa zwei Dutzend Menschen getroffen hat, um unter dem verharmlosenden Begriff "Remigration" die Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland zu besprechen, die ihrer Meinung nach nicht qualifiziert seien, hierzulande zu leben. Der an diesem Tag diskutierte Plan einer Umsiedlung von zwei Millionen Menschen nach Nordafrika erinnert fatal an ähnliche Planungen der Nationalsozialisten aus dem Jahr 1940 ("Madagaskar-Plan"), die schließlich in die Deportation und Ermordung von Millionen Juden, Sinti und Roma, Behinderten, Homosexuellen und anderen von den Nazis als "Untermenschen" betrachteten Bevölkerungsgruppen mündeten. Wir nehmen dieses Treffen sehr ernst. An jenem Tag trafen sich nicht ein paar geistig verwirrte Spinner, sondern hochrangige Vertreter der AfD, ein Exponent der Identitären Bewegung, Mitglieder der Werteunion, Angehörige verschiedener Berufsgruppen bzw. Bevölkerungsschichten. Und sie planten nichts Geringeres als die Einschränkung der in den Artikeln 1 bis 4 unseres Grundgesetzes verbrieften Grundrechte mit dem Ziel, einem Teil der Bevölkerung das Recht auf ein freies und selbstbestimmtes Leben in Deutschland zu entziehen. Wir stellen uns diesem Ansinnen entschieden entgegen! In Nieder-Eschbach leben Menschen aus mehr als 50 Nationalitäten. Mehr als die Hälfte der Nieder-Eschbacher Bevölkerung hat einen Migrationshintergrund, das heißt ist selbst aus dem Ausland zugewandert oder hat mindestens einen aus dem Ausland zugewanderten Elternteil. Einem großen Teil dieser Menschen sprechen die Teilnehmer des Potsdamer Treffens und ihre Gesinnungsgenossen das Recht auf ein Leben in Deutschland ab. Wir lassen uns nicht in "gute" und "schlechte", "deutsche", "nicht-so-deutsche" und "gar-nicht-deutsche" Nieder-Eschbacher aufteilen! Unser Stadtteil lebt davon, dass wir uns alle gegenseitig in Respekt begegnen. Dass sich jeder von uns in seiner Einzigartigkeit angenommen fühlen darf. Dass wir miteinander arbeiten, miteinander feiern, auch mal miteinander streiten, aber immer eines vor Augen haben: dass Nieder-Eschbach ein liebens- und lebenswerter Ort für alle bleibt - ohne Wenn und Aber. Wir alle können in unserem persönlichen Umfeld uns den Versuchen populistischer Verführer entgegen stellen, Hass und Zwietracht in unserer Mitte zu säen. in Gesprächen oder bei anderen Gelegenheiten mutig für unsere offene und tolerante Gesellschaftsordnung eintreten. nicht zulassen, dass unsere Gemeinschaft vom Gift des Rassismus und der Intoleranz zerfressen wird. Zusammen sind wir Nieder-Eschbach! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 21 Die Vorlage OF 288/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 288/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDrohenden Notsituationen im Ortsbezirk 5 aufgrund der gestiegenen Strom- und Heizkosten
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 1023/5 Betreff: Drohenden Notsituationen im Ortsbezirk 5 aufgrund der gestiegenen Strom- und Heizkosten Der Magistrat möge zeitnah die folgenden Fragen beantworten: 1. Wie bewertet der Magistrat die sozialen Auswirkungen der Entwicklung der Strom- und Heizungskosten für Menschen mit niedrigen Einkommen im Ortsbezirk 5?? 2. Welche Planungen und Vorkehrungen gibt es seitens des Magistrats für den Fall, dass im Ortsbezirk 5 viele einkommensschwache Menschen ihre Strom- und Heizungsrechnungen nicht werden bezahlen können und dadurch von Liefersperrungen oder gar Wohnungsverlust bedroht sind? Begründung: Aufgrund entsprechender Anfragen wissen wir, dass viele Menschen im Ortsbezirk mit geringen Einkommen in Sorge sind, die sehr stark angestiegen Kosten für Strom und Heizung nicht bezahlen zu können und dann von Liefersperren und möglicherweise gar vom Verlust ihrer Wohnungen betroffen zu sein. Der Magistrat muss aufgrund seiner sozialen Verantwortung Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen vorbereiten und gegebenenfalls umsetzen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 877 2024 Die Vorlage OF 1023/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenTaxistandplatz am Markus Krankenhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 679/9 Betreff: Taxistandplatz am Markus Krankenhaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig auf der östlichen Seite der Wilhelm-Epstein-Straße, die noch zum Ortsbezirk 9 gehört, gegenüber dem Haupteingang des Markus-Krankenhauses ausreichende Taxistandplätze auch mit Elektroladesäulen zu realisieren. Der Bedarf an Taxiplätzen kann im sog. Gesprächskreis "Taxi", u. a. mit der Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e. V., ermittelt werden. Begründung: Ein direkter Zugang von einem Krankenhaus zu einem Taxiplatz ist sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Besucherinnen und Besucher wichtig. Momentan müssen Taxen bei Bedarf - dieser besteht kontinuierlich - aus einiger Entfernung angefordert werden. Vor jedem bedeutenden Frankfurter Krankenhaus sollte ein Taxi-Halteplatz angelegt sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 16 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, dem Vertreter der Taxi-Vereinigung zu dieser Vorlage das Wort zu erteilen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5158 2024 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 679/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, CDU, BFF und fraktionslos gegen SPD, LINKE. und FDP (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, BFF und fraktionslos gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenEvaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5093 entstanden aus Vorlage: OF 1142/1 vom 17.12.2023 Betreff: Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegen Der Magistrat wird gebeten, die bereits vorliegende Auswertung des Gesundheitsamtes als Frankfurter Stimme zur bundesweiten Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) dem Ortsbeirat 1 vorzulegen und in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten: 1. Wo findet Prostitution statt? 2. Wie viele angemeldete Prostitutionsstätten gibt es? 3. Wie viele Frauen und Männer waren offiziell angemeldet? 4. Wie hoch wird die inoffizielle Zahl der in der Prostitution beschäftigten Menschen geschätzt? 5. Wurde das Ziel erreicht, die Menschen besser vor Ausbeutung zu schützen, und wenn ja, wie wurde das gemessen? 6. Wie hoch ist die offizielle Anzahl der Opfer von Menschenhandel? 7. Wie hoch wird die Dunkelziffer angesehen? 8. Welche Auswirkungen hatte Corona auf die Prostitution? Begründung: Das Prostituiertenschutzgesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Primäres Ziel ist und war es, Menschen in der Prostitution vor Menschenhandel, Ausbeutung, Zwang sowie Zuhälterei zu schützen und die Situation derjenigen zu verbessern, die in der Prostitution tätig sind. Dazu gehört auch die Stärkung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten und die Schaffung fachgesetzlicher Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen. Wesentliche Kernelemente des Gesetzes sind: - für Prostituierte die Einführung einer Anmeldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung: Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit bei einer Behörde anzumelden und in regelmäßigen Abständen eine gesundheitliche Beratung wahrzunehmen. - für das Prostitutionsgewerbe die Einführung einer Erlaubnispflicht: Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibenden gebunden. Betreiberinnen und Betreiber werden in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Die im Gesetz festgeschriebene Evaluation soll nun darüber Auskunft geben, welche Auswirkungen das Prostituiertenschutzgesetz hat. Der Bericht soll dem Deutschen Bundestag spätestens im Juli 2025 vorgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 834 Aktenzeichen: 32-0
Tierschutz angemessen vergüten
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 684/9 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; OA 387/23 OBR 6; ST 956/23; OM 4939/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere - auch aus dem OB 9 - nicht mehr annehmen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4939 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5162 2024 Die Vorlage OF 684/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und fraktionslos
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 in BergenEnkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2024, OF 238/16 Betreff: Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass in Bergen-Enkheim eine Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 in Bergen-Enkheim installiert wird. Auf dieser Bank sollen Plaketten mit den Namen der Opfer (Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili-Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar, Kaloyan Velkov) sowieso mit der Inschrift "Wir gedenken der Opfer des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020." angebracht werden. Über den Ort der Bank soll der Ortsbeirat 16 gemeinsam entscheiden. Die Einweihung der Bank sollte zum 5. Jahrestag des Anschlags am 19. Februar 2025 mit einer kleinen Gedenkfeier erfolgen. Begründung: "Es darf kein Vergessen geben. Ein einfacher Satz. Es ist ein Satz, der uns verbindet. Hinter seiner Einfachheit verbergen sich die Geschichten und Erfahrungen Unzähliger. Die Erinnerung an das Geschehene, an das Vergessene, an das stets Verschwiegene, an die Ursachen und die Folgen, an das Davor und Danach zu nähren, zu pflegen, zu bewahren. Diese Erinnerung muss zur Erinnerung aller werden. Denn sie mahnen uns, sie lehren uns, sie leiten uns. Dieser einfache Satz verpflichtet uns: Es darf kein Vergessen geben. Ein Teil dieser Erinnerungspraxis ist die Sichtbarmachung der Namen und Geschichten der Opfer, der Angehörigen und der Überlebenden. Erinnern und sichtbar halten fordert zur ständigen Auseinandersetzung auf." #saytheirnames (Der Text stammt von der Kampagne #saytheirnames. Quelle: saytheirnames-hanau.org) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 288 2024 Die Vorlage OF 238/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, am Rand des Schelmenburgplatzes in Bergen-Enkheim eine Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 aufzustellen. Auf dieser Bank sollen Plaketten mit den Namen der Opfer (Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtovic, Vili-Viorel Paun, Fatih Saraçoglu, Ferhat Unvar, Kaloyan Velkov) sowieso die Inschrift "Wir gedenken der Opfer des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020." angebracht werden. Die Einweihung der Bank sollte zum 5. Jahrestag des Anschlags am 19. Februar 2025 mit einer kleinen Gedenkfeier erfolgen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro. Darüber hinaus wurde für diesen Zweck eine private Spende angekündigt." Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen 3 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung WBE, 1 CDU und BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTierschutz angemessen vergüten
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2024, OF 649/3 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen oder haben sie bereits gekündigt. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt lässt derzeit zudem Willkür vermuten. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge äusserst niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner*in. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 649/3 wird auf Wunsch der FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5304 2024 Die Vorlage OF 649/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2024, OF 479/12 Betreff: Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach Vorgang: OM 6947/20 OBR 12; V 1864/20 OBR 12; ST 2476/22; V 727/23 OBR 12 Der Ortsbeirat 12 begrüßt den Bau einer weiterführenden Schule in der Talstraße nach wie vor ausdrücklich und bittet den Magistrat, trotz der einstweiligen Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt, die Bemühungen um den Standort der Johanna-Tesch-Schule in Kalbach-Riedberg weiterhin voranzutreiben. Ferner die Gründe der Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt zu nennen. Der Ortsbeirat 2 ist zu informieren. Begründung: In der ST 2476 vom 24.10.2022 wird berichtet, dass der Magistrat im Austausch mit der Bauaufsicht und dem Regierungspräsidium Darmstadt steht, und die Entscheidung zur Nutzbarkeit des Standortes Talstraße für einen Schulneubau noch im gleichen Jahr 2022 erfolgen soll. Wie aus der Presse zu entnehmen ist, hat nun das Regierungspräsidium Darmstadt die Genehmigung abgelehnt. Das ist sehr bedauerlich, zumal gemäß Aussage der Bildungsdezernentin das in Auftrag gegebene Boden- und Luftgutachten dem Bau einer Schule nicht im Wege steht. 2019 als IGS für den Frankfurter Norden in Bockenheim gestartet, werden die Schüler inzwischen an zwei Standorten (Falkstraße und Ginnheimer Straße) in unzumutbaren Räumlichkeiten unterrichtet, d.h. in einem maroden Schulgebäude und in Stahlcontainern. Die Schüler haben keinen Schulhof, die Toiletten sind marode und die Turnhalle ist seit Monaten nicht benutzbar, da Einsturzgefahr besteht. Die Situation für Schüler und Lehrer ist prekär und man wartet händeringend um Antworten und Lösungen. Eine Perspektive auf einen finalen Standort hat die Schulgemeinde bis heute nicht. Auch die Antwort auf die V 727, entstanden aus der OF 411/12 2023 steht immer noch aus. Die Schulgemeinde präferiert den Schulstandort in Kalbach/Talstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2476 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 727 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5172 2024 Die Vorlage OF 479/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der erste Absatz des Tenors wie folgt ergänzt wird: "Falls die Johanna-Tesch-Schule den Standort Talstraße inzwischen ablehnt, wird der Magistrat dessen ungeachtet gebeten, die Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt fortzuführen, um evtl. perspektivisch eine andere Schule in der Talstraße zu realisieren."; 2. der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchwangere vor Belästigung schützen - Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2024, OF 843/2 Betreff: Schwangere vor Belästigung schützen - Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes einen besseren Schutz schwangerer Frauen gegen Belästigung von Abtreibungsgegner*innen vor Beratungsstellen auf den Weg gebracht hat. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten 1. zu prüfen und berichten, welche konkreten Möglichkeiten die Stadt mit dieser Reform hätte, sogenannte "Mahnwachen" von Abtreibungsgegner*innen vor der Beratungsstelle von Pro Familia zu verbieten. Hierbei soll insbesondere beim Land Hessen erfragt werden, wie dieses die im Gesetzentwurf enthaltene Pflicht, einen "ungehinderten Zugang" zu Beratungsstellen sicherzustellen, interpretiert und wie diese Pflicht aus seiner Sicht erfüllt werden kann, 2. zu prüfen und berichten, ob insbesondere das zeitweilig angeordnete, jedoch durch das Verwaltungsgericht Frankfurt gekippte, Demonstrationsverbot vor der Beratungsstelle mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wieder möglich wäre, 3. sofern dies durch die Reform ermöglicht wird, nach Inkrafttreten des Gesetzes wieder ein entsprechendes Demonstrationsverbot zu erlassen, 4. die im Gesetzentwurf vorgesehenen Sanktionen gegen Belästigungen von Schwangeren im Schutzradius, sofern diese im endgültigen Gesetz enthalten bleiben, nach Inkrafttreten wirksam durchzusetzen, 5. zu prüfen und berichten, welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, den im derzeitigen Gesetzentwurf vorgesehenen Schutzradius um Beratungsstellen und Arztpraxen gegen Belästigung von Schwangeren von 100 m im parlamentarischen Verfahren (z.B. im Rahmen von Anhörungen in den Ausschusssitzungen) auf 150 m zu erhöhen, und 6. diese Möglichkeiten vollumfänglich zu nutzen. Begründung: Schwangere Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen und damit von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen, sind verpflichtet eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch zu nehmen. Seit Jahren werden diese Frauen von Abtreibungsgegner*innen auf dem Weg zur Beratungsstelle belästigt. Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt eine Schutzzone um die Beratungsstelle Pro Familia gekippt hatte, dürfen diese Proteste gegen die körperliche Selbstbestimmung der Schwangeren wieder direkt vor der Beratungsstelle stattfinden. Nun hat die Bundesregierung eine Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in den Gesetzgebungsgang gebracht, die Schwangere besser vor Belästigung schützen soll. Die beiden Kernelemente dabei sind: a) die Pflicht für die Bundesländer sicherzustellen, dass der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungen ungehindert in Anspruch genommen werden kann, und b) ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro gegen Personen, die im Umkreis von 100 Metern um die Beratungsstellen Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen belästigen, oder Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bei ihrer Arbeit behindern. Aus dem ersten Punkt ergibt sich die Frage, ob das Land Hessen Möglichkeiten schaffen müsste, die es Kommunen erlaubt, Proteste von Abtreibungsgegner*innen in einem bestimmten Umkreis um Beratungsstellen zu unterbinden. Hier sollte Sorge dafür getragen werden, dass entsprechende Regelungen auf Landesebene zügig nach in Krafttreten des Bundesgesetzes getroffen werden und von den Kommunen ebenso zügig umgesetzt werden. Insbesondere wäre zu prüfen, ob die Stadt Frankfurt ihre Regelung, solche Proteste nicht vor der Beratungsstelle stattfinden zu lassen, wieder einführen könnte. Gleichzeitig soll das Gesetz das Aufsuchen der Beratungsstellen ohne Belästigung gewährleisten. Hierfür sollte mindestens auch der ungehinderte Zugang von Haltestellen des ÖPNV eingeschlossen sein. Die nächstgelegene Haltestelle wäre die Bushaltestelle Palmengartenstraße. Die derzeitige Regelung eine Schutzradius von 100 m - siehe b) - würde diese aber nicht einschließen. Daher sollte der Magistrat in Anbetracht der örtlichen Gegebenheiten den Versuch unternehmen, dass der Schutzradius auf 150 m (so wie etwa in Österreich und Frankreich) erhöht wird. Damit Frauen die Beratung auch mit dem ÖPNV unbelästigt aufsuchen können. Antragsteller: GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.09.2023, OF 723/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 723/2 wird durch die Vorlage OF 843/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 843/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 843/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 9 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 843/2 eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5429 2024 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 843/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 3 CDU, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, SPD und FDP (= Zurückstellung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, FDP, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, Linke
Weiter lesenCalisthenics-Geräte im Gleisfeldpark aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4962 entstanden aus Vorlage: OF 1091/1 vom 16.12.2023 Betreff: Calisthenics-Geräte im Gleisfeldpark aufstellen Der Magistrat wird gebeten, im Gleisfeldpark nördlich des Bolzplatzes folgende Calisthenics-Geräte aufzustellen: Turnreck dreifach mit 2,50 Meter Höhe, Barren mit 1,50 Meter Höhe und Liegestütz-Griffe. Begründung: Anwohnende im und um das Europaviertel wünschen sich mehr Möglichkeiten für Freisport. In Frankfurt hat sich die bundesweit größte Freestyle-Bewegung entwickelt. Bei den deutschen Meisterschaften im letzten Jahr gewannen die Herren aus Frankfurt in allen drei Gewichtsklassen. Daher gilt es, diesen beliebten und einfach auszuführenden Sport durch leicht aufzustellende Geräte zu fördern und gleichzeitig Gesundheit, Fitness und Wohlbefinden der Menschen zu steigern. Quelle: Google Maps Quelle: FREISPORT Outdoor Fitness Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 831 Antrag vom 11.05.2025, OF 1639/1
Varisano: Auswirkungen des Personalabbaus
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2024, OA 428 entstanden aus Vorlage: OF 914/6 vom 21.12.2023 Betreff: Varisano: Auswirkungen des Personalabbaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, 1. wie sich die Anzahl der Mitarbeiter der Dachgesellschaft des Klinikverbundes seit dem 01.01.2016 bis 31.12.2023 entwickelt hat bzw. wie hoch die Anzahl der Mitarbeiter in den konzernübergreifenden Geschäftsführerfunktionen sind; 2. wie hoch die Kosten der Dachgesellschaft sind und wie hoch dieser Anteil im Vergleich zu den Kliniken an den Gesamtkosten ausfällt; 3. welche Einsparungen im Rahmen des aktuellen Restrukturierungskonzeptes in der Dachgesellschaft bzw. den k onzernübergreifenden Geschäftsführerfunktionen vorgenommen werden; 4. wie bei verringertem Personalstand in der Pflege und der Ärzteschaft die notwendigen Einnahmen erwirtschaftet werden sollen, um zu positiven Jahresabschlüssen des Konzerns und hier insbesondere der Kliniken zu kommen. Begründung: Die diversen Kliniken und Einrichtungen (Leistungen und Angebote) von Varisano werden in einem Konzern (Verbund) gebündelt und von der Dachgesellschaft des Verbundes bzw. den konzernübergreifenden Geschäftsführern geführt. In der Regel sind diese Kosten ebenfalls erheblich und sollten bei einer Restrukturierung und einer Neuausrichtung beim Personal berücksichtigt werden. Daher ist es von Interesse, die Entwicklung aufgezeigt zu sehen und auch die damit zusammenhängenden Kosten zu kennen, die zwar für den laufenden Betrieb wichtig sind, jedoch nicht für die medizinische Versorgung als Kernleistung des Krankenhausbetriebs. Ganz besonders von Interesse ist die Aufklärung des Ortsbeirats und der Öffentlichkeit, wie bei Einsparungen des Personals in der Pflege und der Ärzteschaft die notwendigen Einnahmen erwirtschaftet werden sollen. Denn ohne das Pflege- und Ärztepersonal ist ein Krankenhausbetrieb nicht aufrechtzuerhalten, es ist sogar lebensgefährlich, wenn aufgrund einer zu geringen Personaldecke die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter ständig hohem Stress stehen oder die Krankenhäuser eigentlich gar keine Patienten mehr aufnehmen dürften. Dies wiederum bedeutet weitere drastische Mindereinnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1603 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.02.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 428 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4388, 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 15.02.2024
Mehr Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter für das Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4969 entstanden aus Vorlage: OF 1105/1 vom 16.12.2023 Betreff: Mehr Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter für das Bahnhofsviertel Vorgang: V 562/22 OBR 1, ST 901/23 Der Magistrat wird gebeten , die Stellen im Bereich der aufsuchenden, beratenden und begleitenden Sozialarbeit zu erhöhen. Dies kann sowohl durch Schaffung zusätzlicher Stellen in städtischen Einrichtungen erfolgen, als auch durch finanzielle Unterstützung freier Träger. Begründung: Gemäß der Stellungnahme vom 11.04.2023, ST 901, kann der Magistrat im Bereich Streetwork gerade einmal bis zu 13,5 Stellen benennen. Dies erscheint bei ca. 5.000 Drogenkranken, die in Frankfurt leben oder sich hier aufhalten, deutlich zu wenig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.12.2022, V 562 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 901 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 750
Tierschutz angemessen vergüten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4939 entstanden aus Vorlage: OF 531/11 vom 07.11.2023 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt lässt derzeit zudem Willkürlichkeit anmuten. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Antrag vom 06.02.2024, OF 684/9 Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5162 Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1674 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-0
Auskunftsersuchen zu Notsituationen aufgrund der gestiegenen Strom- und Heizkosten
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2024, OF 996/5 Betreff: Auskunftsersuchen zu Notsituationen aufgrund der gestiegenen Strom- und Heizkosten Der Magistrat möge zeitnah die folgenden Fragen beantworten: 1. Wie bewertet der Magistrat die sozialen Auswirkungen der Entwicklung der Strom- und Heizungskosten? 2. Welche Planungen und Vorkehrungen gibt es seitens des Magistrat für den Fall, dass viele einkommensschwache Menschen ihre Strom- und Heizungsrechnungen nicht werden bezahlen können und dadurch von Liefersperrungen oder gar Wohnungsverlust bedroht sind? Begründung: Die Kosten für Strom und Heizung sind sehr stark angestiegen und es besteht die Gefahr, dass viele Menschen in Frankfurt dies nicht werden bezahlen können. Diese Menschen sind von Liefersperren und möglicherweise gar vom Verlust ihrer Wohnungen bedroht. Der Magistrat muss aufgrund seiner sozialen Verantwortung Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen vorbereiten und gegebenenfalls umsetzen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 996/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 996/5 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenGesetzliche Grundlagen der Ortsbeiratsarbeit
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2024, OF 817/2 Betreff: Gesetzliche Grundlagen der Ortsbeiratsarbeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Ortsbezirk 2 in Frankfurt gilt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Im Ortsbezirk 2 in Frankfurt gelten die Naturgesetze. Begründung: Verschiedene Äußerungen und Verhaltensweisen einiger Mitglieder des Ortsbeirats 2 geben seit längerem Anlaß zu der Befürchtung, daß diese wesentliche Grundlagen unserer Arbeit ablehnen. Um diesen Verdacht zu entkräften, erscheint es nötig, ein eindeutiges Bekenntnis zum Grundgesetz wie auch zur Gültigkeit der Naturgesetze einzufordern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 817/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 817/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenWie stellt die Stadt Frankfurt die Versorgung für Fundtiere sicher und wann werden die Tierheime endlich angemessen für die Versorgung der Tiere vergütet?
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.12.2023, OF 920/6 Betreff: Wie stellt die Stadt Frankfurt die Versorgung für Fundtiere sicher und wann werden die Tierheime endlich angemessen für die Versorgung der Tiere vergütet? Steigende Tierarztkosten, hohe Energiepreise und immer mehr abgegebene Tiere bringen auch die Tierheime in Frankfurt an ihre Grenzen. Seit Monaten schon weisen die Tierschutzvereine auf die prekäre Situation hin. Auch der Tierschutzverein Schwalbach und Frankfurt-West e.V. hat verdeutlicht, dass die Fundtierpauschale mit aktuell 1,9 Cent pro Einwohner bei weitem nicht mehr ausreicht, um die Kosten zu decken. Der Ortsbeirat 6 hat bereits am 12.09.2023 mit seiner Anregung OA 387 beschlossen, dass die Fundtierpauschale bedarfsgerecht angepasst werden sollte. Doch statt endlich tätig zu werden, teilt diese Anregung das Schicksal vieler Vorlagen und wird seit Monaten zurückgestellt. Ergebnis: Der Tierschutzverein Schwalbach und Frankfurt-West e.V. hat den bestehenden Vertrag zum 31.12.2023 gekündigt. Wie die Fundtiere, insbesondere im Frankfurter Westen, künftig versorgt werden sollen, ist ungewiss. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten nachfolgende Fragen zu beantworten: Wie wird die Versorgung von Fundtieren künftig sichergestellt? An wen können sich die Menschen künftig mit Fundtieren wenden bzw. wer ist künftig Ansprechpartner? Welche Anstrengungen unternimmt der Magistrat, um die Zusammenarbeit mit den Tierheimen in Frankfurt fortzuführen bzw. wieder aufzunehmen? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die Tierheime angemessen für die Versorgung der Tiere vergütet wird? Begründung: Die Verwahrung von Fundsachen ist Aufgabe der Kommunen. Auch Fundtiere zählen dazu, wobei Fundbüros in der Regel allerdings nicht für die Aufnahme von Tieren eingerichtet sind, weswegen Tierheime mit der Fundtieraufnahme beauftragt werden. Für diese Tätigkeiten wird, in der Regel unabhängig von der tatsächlichen Zahl der aufgenommenen Tiere, ein fester Betrag, die sog. Fundtierpauschale, pro Einwohner und Jahr vereinbart. Tierschutzvereine wie der Tierschutzverein Schwalbach und Frankfurt-West e.V. leisten damit nicht nur einen elementaren Beitrag für den Tierschutz, sondern übernehmen wichtige Aufgaben, die sonst durch die Stadt Frankfurt übernommen werden müssten. Für den Tierschutzverein Schwalbach und Frankfurt-West e.V., zuständig für zehn Frankfurter Stadtteile (Höchst, Nied, Sossenheim, Schwanheim, Niederrad, Griesheim, Gallus, Hausen, Rödelheim, Praunheim), beträgt diese Fundtierpauschale aktuell 1,9 Cent pro Einwohner. Damit liegt die Pauschale für den Verein nicht nur weit unter den sonst gezahlten Beträgen im Umland, sondern reicht auch bei weitem nicht mehr aus, um die Kosten für die Fundtiere zu decken. So müssen beispielsweise verunfallte Fundtiere oft in eine Tierklinik gebracht werden, wo sie dann versorgt und ggf. operiert werden müssen. Allein diese Kosten, die nicht vermeidbar sind, haben im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre die Fundtierpauschale überstiegen. Hinzu kommen explodierende Energie- und Futterpreise, deutlich erhöhte Tierarztgebühren sowie die angestiegene Inflation - Faktoren, die das Tierheim in Nied vor gewaltige Herausforderungen stellt. Der aktuell vereinbarte Fundtierkostenvertrag deckt die stark gestiegenen Kosten nicht im Entferntesten ab, die Unterdeckung liegt jährlich im fünfstelligen Bereich. Der Deutsche Tierschutzbund e.V. empfiehlt sogar eine Pauschale in Höhe von 1 Euro pro Einwohner und Jahr für eine kostendeckende Arbeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 826 2024 Die Vorlage OF 920/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVarisano: Auswirkungen des Personalabbaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2023, OF 914/6 Betreff: Varisano: Auswirkungen des Personalabbaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, wie sich die Anzahl der Mitarbeiter der Dachgesellschaft des Klinikverbundes seit dem 01.01.2016 bis 31.12.2023 entwickelt hat bzw. wie hoch die Anzahl der Mitarbeiter in den konzernübergreifenden Geschäftsführerfunktionen sind. wie hoch die Kosten der Dachgesellschaft sind und wie hoch dieser Anteil im Vergleich zu den Kliniken an den Gesamtkosten ausfällt, welche Einsparungen im Rahmen des aktuellen Restrukturierungskonzepts in der Dachgesellschaft bzw. den konzernübergreifenden Geschäftsführerfunktionen vorgenommen werden, wie bei verringertem Personalstand in der Pflege und der Ärzteschaft die notwendigen Einnahmen erwirtschaftet werden sollen, um zu positiven Jahresabschlüssen des Konzerns und hier insbesondere der Kliniken zu kommen. Begründung: Die div. Kliniken und Einrichtungen (Leistungen und Angebote) von Varisano werden in einem Konzern (Verbund) gebündelt und von der Dachgesellschaft des Verbundes bzw. den konzernübergreifenden Geschäftsführern geführt. In der Regel sind diese Kosten ebenfalls erheblich und sollten bei einer Restrukturierung und einer Neuausrichtung beim Personal berücksichtigt werden. Daher ist es von Interesse, hier die Entwicklung aufgezeigt zu sehen und auch die damit zusammenhängenden Kosten zu kennen, die zwar für den laufenden Betrieb wichtig sind, jedoch nicht für die medizinische Versorgung als Kernleistung des Krankenhausbetriebs. Ganz besonders von Interesse ist die Aufklärung des Ortsbeirats und der Öffentlichkeit, wie bei Einsparungen des Personals in der Pflege und der Ärzteschaft die notwendigen Einnahmen erwirtschaftet werden sollen. Denn ohne das Pflege- und Ärztepersonal ist ein Krankenhausbetrieb nicht aufrecht zu erhalten, es ist sogar lebensgefährlich, wenn aufgrund einer zu geringen Personaldecke die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter ständigem hohem Stress stehen oder das Krankenhäuser eigentlich gar keine Patienten mehr aufnehmen dürfte. Dies wiederum bedeutet weitere drastische Mindereinnahmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 428 2024 Die Vorlage OF 914/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und fraktionslos
Partei: SPD
Weiter lesenEvaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1142/1 Betreff: Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits vorliegende Auswertung des Gesundheitsamtes als Frankfurter Stimme zur bundesweiten Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) dem Ortsbeirat 1 vorzulegen und in diesem Zusammenhang folgende Fragen bezogen auf Frankfurt zu beantworten: 1. Wo findet Prostitution statt? 2. Wie viele angemeldete Prostitutionsstätten gibt es? 3. Wie viele Frauen und Männer waren offiziell angemeldet? 4. Wie hoch wird die inoffizielle Zahl der in der Prostitution beschäftigten Menschen geschätzt? 5. Wurde das Ziel erreicht, die Menschen besser vor Ausbeutung zu schützen, und wenn ja, wie wurde das gemessen? 6. Wie hoch ist die offizielle Anzahl der Opfer von Menschenhandel? 7. Wie hoch wird die Dunkelziffer angesehen? 8. Welche Auswirkungen hatte Corona auf die Prostitution? Begründung: Das Prostituiertenschutzgesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen ist am 01.07.2017 in Kraft getreten. Primäres Ziel ist und war es, Menschen in der Prostitution vor Menschenhandel, Ausbeutung, Zwang sowie Zuhälterei zu schützen und die Situation derjenigen zu verbessern, die in der Prostitution tätig sind. Dazu gehört auch die Stärkung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten und die Schaffung fachgesetzlicher Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen. Wesentliche Kernelemente des Gesetzes sind: - für Prostituierte die Einführung einer Anmeldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung: Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit bei einer Behörde anzumelden und in regelmäßigen Abständen eine gesundheitliche Beratung wahrzunehmen. - für das Prostitutionsgewerbe die Einführung einer Erlaubnispflicht: Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibenden gebunden. Betreiberinnen und Betreiber werden in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Die im Gesetz festgeschriebene Evaluation soll nun darüber Auskunft geben, welche Auswirkungen das Prostituiertenschutzgesetz hat. Der Bericht soll dem Deutschen Bundestag spätestens im Juli 2025 vorgelegt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5093 2024 Die Vorlage OF 1142/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "bezogen auf Frankfurt" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTierschutz im Ortsbezirk 1: Unterstützung für Rettung, Pflege und Wiederaussetzung von Wasservögeln
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1108/1 Betreff: Tierschutz im Ortsbezirk 1: Unterstützung für Rettung, Pflege und Wiederaussetzung von Wasservögeln Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen: Der Ortsbeirat stellt dem Verein Projekt "Oase Mensch und Tier im Einklag e.V." einmalig einen Betrag in Höhe von 1.000,00€ als Unterstützung zur Pflege und Wiederauswilderung von Wasservögeln im Ortsbezirk 1 zur Verfügung. Das Geld soll für Arzneimittel, Verbandsmaterial, Tierarztkosten, Transportkosten und Futter ausgegeben werden. Der Magistrat wird gebeten, alles Weitere zu veranlassen. Begründung: Derzeit werden auch im Ortsbezirk 1 im Gutleutviertel die letzten brachliegenden Uferbereiche beplant und zugebaut. Gleichzeitig drängen bei gutem Wetter immer mehr Menschen an den Main. Geschützte Bereiche für die Wasservögel werden immer rarer. Die Freizeitinteressen des Menschen stehen dem Vogelschutz leider immer stärker entgegen. Um so mehr hat der Mensch eine Verantwortung für die Wasservögel am Main. Das Projekt Oase mit Sitz in F-Höchst mit der 1. Vorsitzenden Martina Chane kümmert sich in Kooperation mit vielen anderen lokalen Institutionen, Gastronomen und Sportvereinen um Wasservögel am Main. Ein Fokus liegt dabei auf dem Schutzgebiet auf der Maininsel an der Alten Brücke. Aber auch auf dem Mainkai und an den Gewässern im Anlagenring rettet und versorgt der Verein immer wieder verletzte Wasservögel, pflegt sie und wildert sie nach der Genesung wieder aus. In den letzten fünf Jahren sind am nördlichen Mainufer über 100 Tiere gerettet, gepflegt und wieder ausgesetzt worden. Wesentliche Verletzungen bei den Tieren resultieren vor allem aus dem nicht tiergerechten Verhalten des Menschen. Ursachen für Verletzungen sind zum Beispiel häufig Unfälle mit Radfahrenden oder weggeworfene Angelschnüre. https://www.projekt-oase.com/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 274 2024 Die Vorlage OF 1108/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE., und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 SPD, BFF und Die Partei (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTierschutz im Ortsbezirk 1: Unterstützung für Rettung, Pflege und Wiederaussetzung von Wildtieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1109/1 Betreff: Tierschutz im Ortsbezirk 1: Unterstützung für Rettung, Pflege und Wiederaussetzung von Wildtieren Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen: Der Ortsbeirat stellt dem Verein Projekt "Wildtierfreunde e.V. Hanau" einmalig einen Betrag in Höhe von 1.000,00€ als Unterstützung zur Pflege und Wiederauswilderung von Wildtieren im Ortsbezirk 1 zur Verfügung. Das Geld soll für Arzneimittel, Verbandsmaterial, Tierarztkosten, Transportkosten und Futter ausgegeben werden. Der Magistrat wird gebeten, alles Weitere zu veranlassen. Begründung: Die "Wildtierfreunde e.V." mit Sitz in Hanau kümmern sich um verletzte Wildtiere aus Frankfurt. Leider gibt es in Frankfurt keine Pflegestation für Wildtiere, weshalb diese nach Hanau zum dortigen Lebenshof in Maintal-Dörnigheim gebracht werden müssen. Der Verein mit der 1. Vorsitzenden Sonja Niebergall pflegt die Tiere und wildert sie dann wieder aus. Aus dem Ortsbezirk 1 werden von Bürger*Innen und städtischen Institutionen vor allem Igel und Wasservögel nach Hanau gebracht und dort bis zur Genesung versorgt. Hierzu besteht eine Kooperation mit dem Tierheim Fechenheim, dass Tiere nach Absprache unter gewissen Umständen in Fechenheim abgegeben werden können, die dann von den Wildtierfreunden zur Pflege abgeholt werden. Der Verein erhält seit rund 10 Jahren seit Abschaffung der Wildtierrettung der Feuerwehr Frankfurt keine finanzielle Unterstützung mehr von der Stadt Frankfurt. Dennoch hat der Verein beispielsweise im Jahr 2022 eine Anzahl von 623 Tieren aus Frankfurt entgegengenommen, wobei die Zahl in 2023 voraussichtlich weiter ansteigen wird. https://www.wildtierfreunde.com/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 275 2024 Die Vorlage OF 1109/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD, BFF und Die Partei (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Sozialhelfende für das Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2023, OF 1105/1 Betreff: Mehr Sozialhelfende für das Bahnhofsviertel Vorgang: V 562/22 OBR 1, ST 901/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Stellen im Bereich der aufsuchenden, beratenden und begleitenden Sozialarbeit zu erhöhen. Dies kann sowohl durch Schaffung zusätzlicher Stellen in städtischen Einrichtungen erfolgen, als auch durch finanzielle Unterstützung freier Träger. Begründung: Gemäß ST 901 / 2023 kann der Magistrat im Bereich "Streetwork" gerade einmal bis zu 13,5 Stellen benennen. Dies erscheint bei ca. 5.000 Drogenkranken, die in Frankfurt leben oder sich hier aufhalten, deutlich zu wenig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.12.2022, V 562 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 901 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4969 2024 Die Vorlage OF 1105/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff der Vorlage folgenden Wortlaut enthält: "Mehr Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter für das Bahnhofsviertel". Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); SPD, BFF und Die Partei (= Enthaltung)
Partei: CDU
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