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Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Auswertung des Gesundheitsamtes zur Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes dem Ortsbeirat 1 vorzulegen. Ziel ist es, die Auswirkungen des Gesetzes auf die Prostitution und den Schutz der betroffenen Personen zu analysieren.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die bereits vorliegende Auswertung des Gesundheitsamtes als Frankfurter Stimme zur bundesweiten Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) dem Ortsbeirat 1 vorzulegen und in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wo findet Prostitution statt?
  2. Wie viele angemeldete Prostitutionsstätten gibt es?
  3. Wie viele Frauen und Männer waren offiziell angemeldet?
  4. Wie hoch wird die inoffizielle Zahl der in der Prostitution beschäftigten Menschen geschätzt?
  5. Wurde das Ziel erreicht, die Menschen besser vor Ausbeutung zu schützen, und wenn ja, wie wurde das gemessen?
  6. Wie hoch ist die offizielle Anzahl der Opfer von Menschenhandel?
  7. Wie hoch wird die Dunkelziffer angesehen?
  8. Welche Auswirkungen hatte Corona auf die Prostitution?

Begründung

Das Prostituiertenschutzgesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen ist am

  1. Juli 2017 in Kraft getreten. Primäres Ziel ist und war es, Menschen in der Prostitution vor Menschenhandel, Ausbeutung, Zwang sowie Zuhälterei zu schützen und die Situation derjenigen zu verbessern, die in der Prostitution tätig sind. Dazu gehört auch die Stärkung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten und die Schaffung fachgesetzlicher Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen. Wesentliche Kernelemente des Gesetzes sind: - für Prostituierte die Einführung einer Anmeldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung: Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit bei einer Behörde anzumelden und in regelmäßigen Abständen eine gesundheitliche Beratung wahrzunehmen. - für das Prostitutionsgewerbe die Einführung einer Erlaubnispflicht: Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibenden gebunden. Betreiberinnen und Betreiber werden in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Die im Gesetz festgeschriebene Evaluation soll nun darüber Auskunft geben, welche Auswirkungen das Prostituiertenschutzgesetz hat. Der Bericht soll dem Deutschen Bundestag spätestens im Juli 2025 vorgelegt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Dezember 2023OFOF 1142/1Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. Februar 2024Sie sind hier
    OMOM 5093Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegen
    Direktanregung
  3. 26. April 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 834Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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