Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 fordert den Magistrat auf, die Auswertung des Gesundheitsamtes zur Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes vorzulegen. Ziel ist es, die Situation der in der Prostitution tätigen Personen zu verbessern und die Auswirkungen des Gesetzes zu analysieren.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits vorliegende Auswertung des Gesundheitsamtes als Frankfurter Stimme zur bundesweiten Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) dem Ortsbeirat 1 vorzulegen und in diesem Zusammenhang folgende Fragen bezogen auf Frankfurt zu beantworten:
- Wo findet Prostitution statt?
- Wie viele angemeldete Prostitutionsstätten gibt es?
- Wie viele Frauen und Männer waren offiziell angemeldet?
- Wie hoch wird die inoffizielle Zahl der in der Prostitution beschäftigten Menschen geschätzt?
- Wurde das Ziel erreicht, die Menschen besser vor Ausbeutung zu schützen, und wenn ja, wie wurde das gemessen?
- Wie hoch ist die offizielle Anzahl der Opfer von Menschenhandel?
- Wie hoch wird die Dunkelziffer angesehen?
- Welche Auswirkungen hatte Corona auf die Prostitution?
Begründung
Das Prostituiertenschutzgesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen ist am 01.07.2017 in Kraft getreten. Primäres Ziel ist und war es, Menschen in der Prostitution vor Menschenhandel, Ausbeutung, Zwang sowie Zuhälterei zu schützen und die Situation derjenigen zu verbessern, die in der Prostitution tätig sind. Dazu gehört auch die Stärkung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten und die Schaffung fachgesetzlicher Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen. Wesentliche Kernelemente des Gesetzes sind: - für Prostituierte die Einführung einer Anmeldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung: Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit bei einer Behörde anzumelden und in regelmäßigen Abständen eine gesundheitliche Beratung wahrzunehmen. - für das Prostitutionsgewerbe die Einführung einer Erlaubnispflicht: Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibenden gebunden. Betreiberinnen und Betreiber werden in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Die im Gesetz festgeschriebene Evaluation soll nun darüber Auskunft geben, welche Auswirkungen das Prostituiertenschutzgesetz hat. Der Bericht soll dem Deutschen Bundestag spätestens im Juli 2025 vorgelegt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2023Sie sind hierOFOF 1142/1Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Februar 2024OMOM 5093Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegenDirektanregung
- 26. April 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 834Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei