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Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegen

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 17.12.2023, OF 1142/1 Betreff: Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits vorliegende Auswertung des Gesundheitsamtes als Frankfurter Stimme zur bundesweiten Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) dem Ortsbeirat 1 vorzulegen und in diesem Zusammenhang folgende Fragen bezogen auf Frankfurt zu beantworten: 1. Wo findet Prostitution statt? 2. Wie viele angemeldete Prostitutionsstätten gibt es? 3. Wie viele Frauen und Männer waren offiziell angemeldet? 4. Wie hoch wird die inoffizielle Zahl der in der Prostitution beschäftigten Menschen geschätzt? 5. Wurde das Ziel erreicht, die Menschen besser vor Ausbeutung zu schützen, und wenn ja, wie wurde das gemessen? 6. Wie hoch ist die offizielle Anzahl der Opfer von Menschenhandel? 7. Wie hoch wird die Dunkelziffer angesehen? 8. Welche Auswirkungen hatte Corona auf die Prostitution?

Begründung:

Das Prostituiertenschutzgesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen ist am 01.07.2017 in Kraft getreten. Primäres Ziel ist und war es, Menschen in der Prostitution vor Menschenhandel, Ausbeutung, Zwang sowie Zuhälterei zu schützen und die Situation derjenigen zu verbessern, die in der Prostitution tätig sind. Dazu gehört auch die Stärkung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten und die Schaffung fachgesetzlicher Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen. Wesentliche Kernelemente des Gesetzes sind: - für Prostituierte die Einführung einer Anmeldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung: Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit bei einer Behörde anzumelden und in regelmäßigen Abständen eine gesundheitliche Beratung wahrzunehmen. - für das Prostitutionsgewerbe die Einführung einer Erlaubnispflicht: Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibenden gebunden. Betreiberinnen und Betreiber werden in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Die im Gesetz festgeschriebene Evaluation soll nun darüber Auskunft geben, welche Auswirkungen das Prostituiertenschutzgesetz hat. Der Bericht soll dem Deutschen Bundestag spätestens im Juli 2025 vorgelegt werden.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5093 2024 Die Vorlage OF 1142/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "bezogen auf Frankfurt" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei