Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes und den aktuellen Bedingungen der Prostitution in Frankfurt am Main. Es wird auf die legale und illegale Prostitution eingegangen sowie auf die Auswirkungen der Pandemie auf die Arbeitsbedingungen der Prostituierten. Ziel ist es, die Situation der Prostituierten zu verbessern und die Herausforderungen, insbesondere im Bereich des Schutzes und der Gesundheit, zu adressieren.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die legale Prostitution findet in genehmigten Prostitutionsbetrieben statt. Zudem findet Prostitution im Rahmen von Prostitutionsvermittlungen und der Wohnungsprostitution statt. Die illegale Prostitution kann grundsätzlich überall anders stattfinden. Zum 25.03.2024 gibt es 26 angemeldete Prostitutionsstätten. Zum 25.03.2024 sind 1577 Frauen und 53 Männer in Frankfurt offiziell angemeldet. Über inoffizielle Zahlen liegen keine Erkenntnisse vor. Wir können jedoch mitteilen, dass alleine von der Stadtpolizei im vergangenen Jahr rund 135 Kontrollen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) durchgeführt wurden, wobei es zu rund 100 Feststellungen im Bereich der illegalen Prostitution mit ausländerrechtlichen Verstößen kam. Es ist daher von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Da die Zuständigkeit für Menschenhandel nicht beim Magistrat liegt, können hierzu keine Angaben gemacht werden. Im Rahmen der gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG sowie des Informationsgespräches nach § 7 ProstSchG werden jedoch unterschiedliche Aspekte zum Thema Schutz, Menschenhandel und Gewalt in einem vertraulichen Rahmen mit den Prostituierten besprochen. In der Pandemie kam es verstärkt zu einer Verlagerung der Prostitutionsausübung von genehmigten Prostitutionsstätten hin zu Hotels und angemieteten Wohnungen (überwiegend Airbnb), da die Erbringung sexueller Dienstleistungen vom 16.03.2020 bis 29.07.2020 sowie vom 01.11.2020 bis 16.03.2021 (insgesamt 270 Tage) untersagt wurde. Die Prostituierten berichteten von erheblichen Gewalterfahrungen in dieser Zeit. Zudem waren sie während der Pandemie teilweise unter mangelhaften hygienischen Bedingungen tätig und haben auf Grund von Ängsten oft nur begrenzten Zugang zur medizinischen Versorgung gesucht und häufig keinen Kontakt mit der Polizei aufgenommen. Seit der Pandemie wird die Erbringung sexueller Dienstleistungen vermehrt im Internet auf bekannten Plattformen beworben, wodurch Sexarbeit häufiger in angemieteten Wohnungen und Hotels stattfindet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2023OFOF 1142/1Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Februar 2024OMOM 5093Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegenDirektanregung
- 26. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 834Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab