Räumlichkeiten für Sozialberatung in Eschersheim
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Räumlichkeiten zu identifizieren und entsprechend zur Verfügung zu stellen, in denen eine Sozialberatung im Stadtteil Eschersheim stattfinden kann. Aktuell müssen Gespräche mit den Ehrenbeamt*innen in den Wohnungen der Menschen stattfinden, die eine Beratung suchen. Dies kann für viele eine Hürde darstellen, Hilfe zu suchen. Es besteht der Wunsch, eine Sprechstunde in festen Räumlichkeiten anbieten zu können und Räumlichkeiten im Stadtteil zu finden, die für Beratungstreffen genutzt werden können.
Weiterhin wird der Magistrat gebeten, sofern es keine geeigneten Immobilien im Stadtteil gibt, dies bei allen weiteren Planungen und Verhandlungen, z. B. im Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung (Bebauungsplan Nr. 902, in Aufstellung) zu berücksichtigen.
Begründung
In Eschersheim gibt es kein Sozialrathaus und der Weg bis zum Sozialrathaus Dornbusch wird von einigen Menschen als zu weit angesehen, auch die Fahrtkosten mit der U-Bahn könnten eine Barriere darstellen. Die Beratungsangebote sollten aber möglichst niedrigschwellig sein, damit sie von möglichst vielen genutzt werden können. Dazu zählt auch, eine Sprechstunde vor Ort anbieten zu können, auf die Menschen aufmerksam werden können, die die Hilfsangebote noch nicht kennen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2024OFOF 842/9Räumlichkeiten für Sozialberatung in EschersheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. November 2024Sie sind hierOMOM 6139Räumlichkeiten für Sozialberatung in EschersheimDirektanregung
- 17. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 240Räumlichkeiten für Sozialberatung in EschersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats