Situation auf dem Martha-Wertheimer-Platz verbessern
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Martha-Wertheimer-Platz regelmäßig durch Sozialarbeiter und Streetworker der Wohnsitzlosenhilfe aufzusuchen und von den Ordnungsbehörden kontrollieren zu lassen. Dies soll die Situation für Passanten verbessern, da es in der Vergangenheit zu Belästigungen durch wohnsitzlose Personen kam.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Martha-Wertheimer-Platz (früher: Adlhochplatz) regelmäßig durch Sozialarbeiter und Streetworker der Wohnsitzlosenhilfe aufsuchen zu lassen. Ferner soll der Platz regelmäßig von den Ordnungsbehörden angefahren werden.
Begründung
In den vergangenen Monaten kam es immer wieder zu Problemen mit offenbar wohnsitzlosen Personen, welche Passantinnen und Passanten belästigen. So wurden Personen durch diese beleidigt und bedroht. Auch wurde aggressiv gebettelt. Hier könnten aufsuchende Sozialarbeit, die den genannten Personen Bleibemöglichkeiten aufzeigt, und ordnungsbehördliche Kontrollen die Situation vor Ort für alle verbessern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2024OFOF 1120/5Situation auf dem Martha-Wertheimer-Platz verbessernOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 7. Juni 2024Sie sind hierOMOM 5606Situation auf dem Martha-Wertheimer-Platz verbessernDirektanregung
- 12. August 2024Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1482Situation auf dem Martha-Wertheimer-Platz verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats