Erhalt der Hortus-Apotheke
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Zusammenfassung
Die Antragstellung zielt darauf ab, die Hortus-Apotheke in der Offenbacher Landstraße 299 für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. Dies ist besonders wichtig für ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen, die auf eine Apotheke in ihrer Nähe angewiesen sind. Die Argumente für diesen Vorschlag basieren auf der Bedeutung der Apotheke für die Gemeinschaft und dem kürzlichen Renovierungsaufwand.
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Thema Senioren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der Hortus-Apotheke ins Benehmen zu setzen, um darauf hinzuwirken, dass der Apothekenstandort in der Offenbacher Landstraße 299 für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleibt.
Begründung
Die Hortus-Apotheke war einige Zeit wegen Umbauarbeiten geschlossen. Nunmehr steht auf einem Hinweisschild, dass die Apotheke bis auf Weiteres geschlossen sei. Gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger und Menschen mit Beeinträchtigungen ist es wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben. Da die Hortus-Apotheke erst kürzlich renoviert worden ist, sollte dem Magistrat daran gelegen sein, den Apothekenstandort für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2024OFOF 1260/5Erhalt der HortusApothekeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2024Sie sind hierOMOM 6187Erhalt der HortusApothekeDirektanregung
- 21. März 2025Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 470Erhalt der Hortus ApothekeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats