Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen
Begründung
Magistratsmitgliedern bei Stiftungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordneten und Magistratsmitglieder, die in diversen Vorständen von Stiftungen (Pflegamt) tätig sind, mögen dafür Sorge tragen und zu prüfen, ob Erbpachtzinsen grundsätzlich reduziert werden können. Begründung: Mit dem Erbbauzins wurden in den letzten Jahren in relativ kurzer Zeit die Grundstückswerte überholt. Das heißt es wurde mehr Zins gezahlt, als das eigentliche Grundstück vom Bodenrichtwert wert war. Z. B. das Waisenhaus als gemeinnützige und mildtätige Stiftung finanziert und sichert mit dem Erbbauzins dauerhaft und langfristig die Erfüllung des Stiftungszwecks, so ist dies der Webseite zu entnehmen. Nichtsdestotrotz sollten die o. g. Mitglieder des Pflegamts Ihre Möglichkeiten dazu nutzen, die hohen Erbpachtzinsen zu reduzieren, da sie in vielen Fällen für Normalverdiener eine dauerhaft hohe und steigende Belastung darstellt.