Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen
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Bisheriger Verlauf
22.08.2024
13.09.2024
07.02.2025
Antrag Ortsbeirat
Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen
Details im PARLIS OF_546-12_2024Anregung Ortsbeirat
Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen
Details im PARLIS OA_494_2024Stellungnahme des Magistrats
Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen
Details im PARLIS ST_218_202522.08.2024
Antrag Ortsbeirat
Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen
Details im PARLIS OF_546-12_202413.09.2024
Anregung Ortsbeirat
Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen
Details im PARLIS OA_494_202407.02.2025
Stellungnahme des Magistrats
Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen
Details im PARLIS ST_218_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 13.09.2024, OA 494
entstanden aus Vorlage: OF 546/12 vom 22.08.2024 Betreff: Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordneten und Magistratsmitglieder, die in diversen Vorständen von Stiftungen (Pflegamt) tätig sind, werden gebeten zu prüfen, ob Erbbauzinsen vorerst nicht weiter erhöht bzw. grundsätzlich reduziert werden können. Begründung:
Mit dem Erbbauzins wurden in den letzten Jahren in relativ kurzer Zeit die Grundstückswerte überholt. Das heißt, es wurde mehr Zins gezahlt, als das eigentliche Grundstück vom Bodenrichtwert her wert war. Z. B. das Waisenhaus als gemeinnützige und mildtätige Stiftung finanziert und sichert mit dem Erbbauzins dauerhaft und langfristig die Erfüllung des Stiftungszwecks, so ist dies der Webseite zu entnehmen. Nichtsdestotrotz sollten die o. g. Mitglieder der Pflegämter ihre Möglichkeiten dazu nutzen, die hohen Erbbauzinsen zu reduzieren, da sie in vielen Fällen für Normalverdiener eine dauerhaft hohe und steigende Belastung darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 218
Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.09.2024
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2024, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 494
wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage OA 494 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5442, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 00-40