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Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen

Vorlagentyp: OA

Anregungstext

Die Stadtverordneten und Magistratsmitglieder, die in diversen Vorständen von Stiftungen (Pflegamt) tätig sind, werden gebeten zu prüfen, ob Erbbauzinsen vorerst nicht weiter erhöht bzw. grundsätzlich reduziert werden können.

Begründung

Mit dem Erbbauzins wurden in den letzten Jahren in relativ kurzer Zeit die Grundstückswerte überholt. Das heißt, es wurde mehr Zins gezahlt, als das eigentliche Grundstück vom Bodenrichtwert her wert war. Z. B. das Waisenhaus als gemeinnützige und mildtätige Stiftung finanziert und sichert mit dem Erbbauzins dauerhaft und langfristig die Erfüllung des Stiftungszwecks, so ist dies der Webseite zu entnehmen. Nichtsdestotrotz sollten die o. g. Mitglieder der Pflegämter ihre Möglichkeiten dazu nutzen, die hohen Erbbauzinsen zu reduzieren, da sie in vielen Fällen für Normalverdiener eine dauerhaft hohe und steigende Belastung darstellen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

33
33. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme)

Ablehnung:
CDU FRAKTION
Annahme:
GRÜNE SPD FDP Volt
Enthaltung:
Linke AfD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
35
35. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)

Ablehnung:
CDU FRAKTION
Annahme:
GRÜNE SPD FDP Volt
Enthaltung:
Linke AfD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG Gartenpartei