Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Verletzungen und Feinstaub an Silvester 2025/2026. Die steigende Ablehnung von Feuerwerken in der Bevölkerung und durch Institutionen rechtfertigt eine umfassendere Regelung für Silvester. Es wird erwartet, dass durch geeignete Maßnahmen die Sicherheit der Bürger erhöht wird.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: - Welche konkreten Maßnahmen gedenkt der Magistrat dieses Jahr für den Schutz der Bevölkerung vor Verletzungen und Feinstaub an Silvester umzusetzen? - Wie soll die Schutzpflicht vor Feuerwerk die besonders zu schützenden Einrichtungen nach der
- SprengV gegenüber Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime dieses Jahr umgesetzt werden? - Unter anderem in Köln und Stuttgart galten für weite Teile der Innenstadt Böllerverbote. Hat sich der Magistrat mit diesen Städten zu den Erfahrungen ausgetauscht?
Begründung
Eine Mehrheit in der Bevölkerung, die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Ärztekammern und der Deutsche Tierschutzbund lehnen die Böllerei zu Silvester ab. Mehrere Städte haben bereits großflächige Böllerverbote erlassen. In Frankfurt war die Feuerwerksverbotszone jedoch nur auf wenige einzelne Orte in der Innenstadt beschränkt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2025Sie sind hierOFOF 1768/1Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Oktober 2025VV 1294Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026Anfrage
- 12. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 89Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)