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Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung an Silvester darzulegen. Dies ist notwendig, um Verletzungen und die Belastung durch Feinstaub zu minimieren. Es wird eine Strategie erwartet, die auch den Austausch mit anderen Städten berücksichtigt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Sicherheit verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

- Welche konkreten Maßnahmen gedenkt der Magistrat dieses Jahr für den Schutz der Bevölkerung vor Verletzungen und Feinstaub an Silvester umzusetzen?

- Wie soll die Schutzpflicht vor Feuerwerk die besonders zu schützenden Einrichtungen nach der

  1. SprengV gegenüber Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime dieses Jahr umgesetzt werden? - Unter anderem in Köln und Stuttgart galten für weite Teile der Innenstadt Böllerverbote. Hat sich der Magistrat mit diesen Städten zu den Erfahrungen ausgetauscht?

Begründung

Eine Mehrheit in der Bevölkerung, die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Ärztekammern und der Deutsche Tierschutzbund lehnen die Böllerei zu Silvester ab. Mehrere Städte haben bereits großflächige Böllerverbote erlassen. In Frankfurt war die Feuerwerksverbotszone jedoch nur auf wenige einzelne Orte in der Innenstadt beschränkt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. September 2025OFOF 1768/1Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 21. Oktober 2025Sie sind hier
    VV 1294Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026
    Anfrage
  3. 12. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 89Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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