Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026
Zusammenfassung
Für den Jahreswechsel 2025/2026 wird der Magistrat um Informationen zu konkreten Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung gebeten. Es wird darauf hingewiesen, dass eine breite Mehrheit in der Bevölkerung sowie verschiedene Organisationen Böllerverbote unterstützen, um Verletzungen und Feinstaub zu vermeiden.
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Thema Sicherheit verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen:
- Welche Kosten im Zusammenhang mit dem Camp trägt die Stadt? Installationen? Infrastruktur?
- Wurde das Befahren des Parks mit motorisierten Fahrzeugen erlaubt?
- Wurde das Kochen mit Gaskartuschen erlaubt?
- Warum wurden die Spielplätze abgesperrt?
- Wurden Auflagen bezüglich der Inhalte erlassen?
- Welche alternativen Standorte wurden angeboten?
- Wurde der Zeitraum verhandelt? Hätte das Camp zeitlich verkürzt werden können?
- Welche Maßnahmen wurden nach den Ausschreitungen und dem Übergriff am 22.08.2025 ergriffen? Warum war die Polizei am 22.08.2025 erst mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung vor Ort?
- Warum wurde das Vermummungsverbot nicht seitens der Polizei/Ordnungsbehörden durchgesetzt?
10 Wie wurden während des Camps die Anwohner und Gewerbetreibenden, die Anlieger, geschützt?
Begründung
Eine Mehrheit in der Bevölkerung, die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Ärztekammern und der Deutsche Tierschutzbund lehnen die Böllerei zu Silvester ab. Mehrere Städte haben bereits großflächige Böllerverbote erlassen. In Frankfurt war die Feuerwerksverbotszone jedoch nur auf wenige einzelne Orte in der Innenstadt beschränkt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. September 2025Sie sind hierVV 1257System Change Camp im GrüneburgparkAnfrage
- 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 52System Change Camp im GrüneburgparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-0