Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst an der Uniklinik erhalten
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, einen kinderärztlichen Bereitschaftsdienst an der Uniklinik aufrechtzuerhalten, um Familien eine Anlaufstelle für akute medizinische Versorgung zu bieten. Dies ist notwendig, da die Schließung im September 2025 zu einer angespannten Situation in der kinderärztlichen Versorgung führt und eine drohende Versorgungskrise befürchtet wird.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, alle ihm zu Gebot stehenden Maßnahmen zu treffen, damit auch in Zukunft an der Uniklinik ein kinderärztlicher Bereitschaftsdienst als Anlaufstelle für Familien besteht, die eine akut medizinische Versorgung für ihr Kind benötigen.
Begründung
Im September 2025 wurde der Pädiatrische Bereitschaftsdienst an der Uniklinik aus Kostengründen geschlossen. Die Lage in Bezug auf kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk ist aber faktisch äußerst angespannt, es ist sogar von einer bevorstehenden Versorgungskrise mit Tausenden von unversorgten Kindern in Frankfurt die Rede (siehe FAZ). Nicht zuletzt ist ein kinderärztlicher Bereitschaftsdienst als Anlaufstelle für akute Notfälle aber unverzichtbar. Die jetzt geschlossene Einrichtung hat sich sehr bewährt und darf nicht ersatzlos wegfallen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2025OFOF 1553/5Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst an der Uniklinik erhaltenOrtsbeiratsantrag · Linke
- 24. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7607Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst an der Uniklinik erhaltenDirektanregung
- 23. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 207Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst an der Uniklinik erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 53-0