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Rattenplage in der Heimatsiedlung

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Die Anregung fordert den Magistrat auf, gegen den massiven Rattenbefall in der Heimatsiedlung vorzugehen. Dieser Missstand besteht seit Ende 2024 und stellt eine erhebliche Belastung für die Anwohner dar. Es wird eine umgehende Umsetzung von Maßnahmen erwartet.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, in der Heimatsiedlung Maßnahmen gegen den massiven Rattenbefall einzuleiten.

Begründung

Seit Ende 2024 gibt es einen massiven Rattenbefall in der Heimatsiedlung. Hiervon sind insbesondere die Kellerräume der Häuser betroffen. Das Ordnungsamt war zuletzt im Juni 2025 vor Ort. Die notwendigen Maßnahmen wurden aber bisher nicht umgesetzt. Beschwerden bei der Nassauischen Heimstätte blieben ergebnislos. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. August 2025OFOF 1548/5Rattenplage in der HeimatsiedlungOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 24. Oktober 2025Sie sind hier
    OMOM 7604Rattenplage in der Heimatsiedlung
    Direktanregung
  3. 23. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 210Rattenplage in der HeimatsiedlungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 45 · 27.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-0

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