Landstrom statt Dieselgestank am Mainkai
Zusammenfassung
Der Vorschlag beinhaltet die Einrichtung von bis zu drei Landstromversorgungsplätzen am Mainkai, um die Emissionen von Dieselgeneratoren zu reduzieren. Zudem wird vorgeschlagen, die Nutzung von Liegeplätzen für logistische Tätigkeiten auf Areale außerhalb der Erholungsbereiche zu verlagern. Dies soll eine wirtschaftlich tragfähige Lösung für die Stadt darstellen und den Belästigungen durch Dieselgestank entgegenwirken.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in Bezug auf die Stellungnahme vom 05.09.2025, ST 1458, Folgendes umzusetzen:
- Es sollen maximal drei Liegeplätze mit Landstromversorgung entlang des Mainufers vorgesehen werden.
- Für logistische Tätigkeiten wie das Ein- und Ausladen sollen außerhalb des Erholungsbereichs am Mainufer andere Liegeplätze genutzt werden.
- Zudem sollen beliebte Ausflugsziele am Mainufer wie beispielsweise das Main Nizza von Liegeplätzen verschont bleiben.
- Es soll geprüft werden, ob die begehrten Liegeplätze am Mainufer höher bepreist werden können als Liegeplätze an anderen Orten im Stadtgebiet.
Begründung
Die Stellungnahme vom 05.09.2025, ST 1458, zeigt, dass im Jahr 2024 nur an 15 Tagen im Jahr mehr als drei Flusskreuzfahrtschiffe/Hotelschiffe in Frankfurt geankert haben. Konzepte zum Landstrom in den letzten Jahren zeigten deutlich, dass eine Einrichtung von fünf Ladeplätzen erheblich mehr Kosten verursachen würden als eine reduzierte Variante. Da die Einnahmen aus den Liegeplätzen keine großen Investitionen rechtfertigen, soll der Magistrat eine möglichst günstige, robuste, effiziente und wirtschaftlich tragfähige Lösung für den Landstrom wählen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7687Rattenplage in der unteren ZehnmorgenstraßeDirektanregung
- 23. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 169Rattenplage in der unteren ZehnmorgenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats