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Hundewiese Lotte-Specht-Park - Ausgleich zwischen Anwohnern und Hundehaltern

Lesezeit: 3 Minuten
Partei: CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.11.2025, OF 1802/1

Betreff: Hundewiese Lotte-Specht-Park - Ausgleich zwischen Anwohnern und Hundehaltern
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen für die Hundewiese im Lotte-Specht-Park nach Möglichkeit umgesetzt werden können: 1. Geländemodellierung: Absenkung der Hundewiese und/oder Errichtung eines Erdwalls um die Hundewiese herum, falls topografisch möglich 2. Strauchgürtel: Pflanzung von dicht wachsenden, mindestens 1,5 m hohen, immergrünen, nicht giftigen und klimaresilienten Hecken um die Hundewiese herum 3. Bodenbelag: Da Gras durch die intensive Nutzung schnell verdrängt wird, könnte die Ausbringung von Rindenmulch den Schall besser absorbieren und kahle Flächen verhindern 4. Zeitliche Nutzung: Festlegung einer Nutzungszeit von 08:00 - 20:00 Uhr 5. Nutzungsregelung: Obergrenze für den gleichzeitigen Aufenthalt mehrerer Hunde angemessen zur vorhandenen Fläche 6. Verhaltensweisen: Bellen ist möglichst zu vermeiden, Hunde sind unter Kontrolle zu halten 7. Einbindung örtlicher Hundeschulen: Hunde, die gelernt haben, in Gruppen ruhig zu bleiben, verursachen deutlich weniger Dauerbellen 8. Schallmessung: Langzeitmessung der Schallemissionen, insbesondere zur warmen Jahreszeit

Begründung:

Seit die Hundeauslauffläche ohne Bürgerbeteiligung im Lotte-Specht-Park eingerichtet wurde, häufen sich Lärmbeschwerden. Das laute Gebell der Hunde ist eine nahezu tägliche und kontinuierliche Belastung für zahlreiche Anwohner. Die Fläche ist durch nahe Wohnbebauung umgeben, was den Schall durch Hall nochmals deutlich verstärkt, insbesondere bei gleichzeitiger Nutzung durch mehrere Hunde. Gemäß § 4 Abs. 1 der Grünanlagensatzung dürfen Hunde in Grünanlagen nur so geführt werden, dass andere Benutzerinnen/Benutzer nicht belästigt, gefährdet oder geschädigt werden. Damit die Erholungsfunktion der Parkanlage wiederhergestellt werden kann und Hundebesitzer dennoch eine Möglichkeit erhalten, ihren Hunden Auslauf zu gewähren, sind die oben vorgeschlagenen Maßnahmen zu prüfen. Neben baulichen Maßnahmen zur Schallminderung wäre eine Nutzungsregelung denkbar. Die Einbindung einer Hundeschule könnte die Problematik entschärfen. Nachdem die o.g. Maßnahmen geprüft wurden, könnte das Ergebnis an einem runden Tisch zusammen mit dem Grünflächenamt und den Anwohnern besprochen werden.
Beratung im Ortsbeirat: 1