Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellen
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Partei: CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 10.11.2025, OF 1773/1
Betreff: Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellen
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) sowie weiteren relevanten Akteuren (z.B. Gesundheitsamt, Ärztekammer, Hochschuleinrichtungen) darauf hinzuwirken, eine ausreichende kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 zu gewährleisten und somit die bestehende Versorgungslücke zu schließen. Der Magistrat könnte insbesondere unterstützend wirken, indem er z.B. städtische Räumlichkeiten für kommunale oder gemeinnützige Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bereitstellt, Mietkostenzuschüsse oder Förderprämien für Praxisübernahmen einführt, mit Hochschulen und Lehrpraxen zur Nachwuchsgewinnung kooperiert, gezielte Öffentlichkeitsarbeit leistet und Informationsangebote für angehende Mediziner bereitstellt. Begründung:
: Im gesamten Ortsbezirk beklagen Eltern den schlechten Zugang zu kinderärztlicher Versorgung. So gibt es derzeit in Innenstadt und Altstadt lediglich eine einzige Kinderarztpraxis. Aufgrund der vielen dort wohnenden Kinder sowie der zahlreichen Kindertagesstätten ist die Versorgung unzureichend. Die Kinderärzte in umliegenden Stadtteilen sind bereits stark ausgelastet und nehmen teilweise keine neuen Patienten mehr an. Gerade für Kinder ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung mit kindgerechten Wartezeiten wichtig. Kinder erkranken häufig plötzlich, z.B. bei Fieberkrämpfen, Atemnot, allergischen Reaktionen oder Unfällen. Eine kurze Anfahrtszeit kann in solchen Fällen entscheidend sein, um rechtzeitig medizinische Hilfe zu erhalten und Komplikationen zu vermeiden. Ein fester, ortsnaher Kinderarzt ermöglicht eine kontinuierliche Begleitung von Geburt bis Jugendalter. Diese langjährige Beziehung schafft Vertrauen zwischen Arzt, Kind und Eltern. Es fördert ein genaues Wissen über die Krankengeschichte und familiären Hintergründe. Dies erlaubt eine bessere Früherkennung von Entwicklungsstörungen, chronischen Erkrankungen oder psychosozialen Problemen. Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (U1-U11, J1, J2) erfordern eine verlässliche Anbindung an eine Praxis. Bei längeren Wegen sinkt nachweislich die Teilnahmequote an Vorsorge- und Impfprogrammen, was zu Versorgungslücken und erhöhtem Krankheitsrisiko führen kann. Gerade für berufstätige Eltern oder Alleinerziehende ist eine wohnortnahe Praxis logistisch wichtig. Wenn Kinderärzte gut erreichbar sind, reduziert sich die Zahl unnötiger Notaufnahmebesuche in Kliniken. Dies entlastet die stationären Strukturen und senkt die Gesundheitskosten insgesamt. Eine wohnortnahe pädiatrische Versorgung ist auch eine Frage der Daseinsvorsorge. Sie sichert gleiche Gesundheitschancen für Kinder in allen Stadtteilen und verhindert strukturelle Benachteiligungen, insbesondere in sozial schwächeren Gebieten. Kinderärzte sind oft die erste Schnittstelle zu weiteren Fachrichtungen (Logopädie, Ergotherapie, Kinderpsychiatrie, Sozialpädiatrie etc.). Eine wohnortnahe Praxis erleichtert die Koordination und Abstimmung innerhalb dieses Netzwerkes. Eine wohnortnahe kinderärztliche Versorgung ist unverzichtbar für Prävention, Früherkennung, Notfallversorgung und soziale Gerechtigkeit. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden kommunalen Gesundheitsinfrastruktur und trägt entscheidend zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei.
Beratung im Ortsbeirat: 1