Bahnhofsgebiet II: Kokainkonsum
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Informationen zum Kokainkonsum in Frankfurt und den Maßnahmen der Landesregierung sowie der Polizei zu sammeln. Dies geschieht vor dem Hintergrund der besorgniserregenden Situation des Kokainkonsums und der Herausforderungen im Drogenhandel im Bahnhofsgebiet.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
- Welchen Anteil hat Kokain am gesamten Konsum illegaler Drogen in Frankfurt?
- Wie sieht das Verhältnis von Straßenhandel im Bahnhofsgebiet zum insgesamt gehandelten Volumen von Drogen aus?
- Wie beurteilt der Magistrat die Anstrengungen der Landesregierung und der Landespolizei gegen den massiven Kokainkonsum?
Begründung
Die Razzien im Bahnhofsgebiet (so wird das Bahnhofsumfeld gemäß Polizeistatistik genannt) durch die Landespolizei konzentrieren sich hauptsächlich auf Straßenhandel und Straßenkonsum. Kokain spielt dort eine untergeordnete Rolle. Der Handel mit Kokain findet dagegen eher in geschlossenen Räumen und durch sogenannte "Kokaintaxis" statt. Die Berliner Polizei bekennt beispielsweise, dass sie gegen den Drogenhandel durch Kokaintaxis machtlos sei. Nach einer Veröffentlichung der Barmer Krankenkasse ist die Stadt Frankfurt weiterhin eine Kokainhochburg. In Frankfurt gehen viermal so viele Menschen wegen Kokainproblemen zum Arzt als im Bundesdurchschnitt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2025Sie sind hierOFOF 1789/1Bahnhofsgebiet II: KokainkonsumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. November 2025VV 1320Bahnhofsgebiet II: KokainkonsumAnfrage
- 27. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 412Bahnhofsgebiet II: KokainkonsumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)