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Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-Shuttle-Services mit Parkservice in der Eschborner Landstraße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 7
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Genehmigung für den Flughafen-Shuttle-Service auf der Eschborner Landstraße ordnungsgemäß vorliegt. Diese Anfrage wird aufgrund der beanstandeten Nutzung öffentlicher Parkflächen gestellt, die die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner beeinträchtigt. Es wird eine Verbesserung der Parksituation sowie der Verkehrskontrolle angestrebt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,

  1. ob der Betreiber des in der Eschborner Landstraße ansässigen Flughafen-Shuttle-Services (Diamond Valet) mit Parkservice für den Betrieb eine Genehmigung im Sinne der Gewerbe- und Straßenverkehrsordnung benötigt und ob diese ordnungsgemäß vorliegt;
  2. in welchem Umfang der Betreiber öffentliche Parkplätze in der Eschborner Landstraße für seine gewerblichen Zwecke nutzt;
  3. welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die zweckwidrige Nutzung öffentlicher Parkplätze durch den Betreiber zu unterbinden, um die Parkflächen wieder den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Kundinnen und Kunden der umliegenden Gewerbebetriebe zur Verfügung zu stellen;
  4. ob durch verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs und ggf. durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann.

Begründung

Seit mindestens zwei Jahren betreibt ein Anbieter für Flughafen-Shuttle-Services und Parkservice in der Eschborner Landstraße sein Geschäft. Auf der Internetpräsenz des Unternehmens wird der Eindruck vermittelt, dass ausschließlich firmeneigene Stellplätze genutzt werden. Tatsächlich belegen jedoch die Fahrzeuge des Anbieters regelmäßig öffentliche Parkplätze in der Eschborner Landstraße. Dies führt zu einer erheblichen Belastung für die Anwohnerschaft, Gewerbetreibende sowie deren Kundinnen und Kunden, da reguläre Parkflächen nicht mehr in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Problematisch ist insbesondere, dass der Verkehr für die anliegende Schule zu einer Zumutung wird. Der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler wird problematisch. Zudem hat die Schule Schwierigkeiten, ausreichend Lehrpersonal zu finden, da die ÖPNV-Anbindung schlecht und das Parken kaum noch möglich ist. Die öffentliche Infrastruktur wird somit für gewerbliche Zwecke zweckentfremdet, ohne dass hierfür eine Genehmigung bekannt wäre. Der Ortsbeirat sieht hierin eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Lebensqualität und der gewerblichen Entwicklung im Stadtteil.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Oktober 2025OFOF 554/7Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-Shuttles mit Parkservice in der Eschborner LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, fraktionslos
  2. 21. Oktober 2025Sie sind hier
    OMOM 7528Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-ShuttleServices mit Parkservice in der Eschborner Landstraße
    Direktanregung
  3. 16. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 155Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-Shuttle- Services mit Parkservice in der Eschborner LandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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