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Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-ShuttleServices mit Parkservice in der Eschborner Landstraße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.10.2025

Antrag Ortsbeirat

Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-Shuttles mit Parkservice in der Eschborner Landstraße

Details im PARLIS OF_554-7_2025
21.10.2025

Anregung Ortsbeirat

Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-ShuttleServices mit Parkservice in der Eschborner Landstraße

Details im PARLIS OM_7528_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7528 entstanden aus Vorlage: OF 554/7 vom 07.10.2025

Betreff: Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-Shuttle-Services mit Parkservice in der Eschborner Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Betreiber des in der Eschborner Landstraße ansässigen Flughafen-Shuttle-Services (Diamond Valet) mit Parkservice für den Betrieb eine Genehmigung im Sinne der Gewerbe- und Straßenverkehrsordnung benötigt und ob diese ordnungsgemäß vorliegt; 2. in welchem Umfang der Betreiber öffentliche Parkplätze in der Eschborner Landstraße für seine gewerblichen Zwecke nutzt; 3. welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die zweckwidrige Nutzung öffentlicher Parkplätze durch den Betreiber zu unterbinden, um die Parkflächen wieder den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Kundinnen und Kunden der umliegenden Gewerbebetriebe zur Verfügung zu stellen; 4. ob durch verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs und ggf. durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann.

Begründung:

Seit mindestens zwei Jahren betreibt ein Anbieter für Flughafen-Shuttle-Services und Parkservice in der Eschborner Landstraße sein Geschäft. Auf der Internetpräsenz des Unternehmens wird der Eindruck vermittelt, dass ausschließlich firmeneigene Stellplätze genutzt werden. Tatsächlich belegen jedoch die Fahrzeuge des Anbieters regelmäßig öffentliche Parkplätze in der Eschborner Landstraße. Dies führt zu einer erheblichen Belastung für die Anwohnerschaft, Gewerbetreibende sowie deren Kundinnen und Kunden, da reguläre Parkflächen nicht mehr in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Problematisch ist insbesondere, dass der Verkehr für die anliegende Schule zu einer Zumutung wird. Der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler wird problematisch. Zudem hat die Schule Schwierigkeiten, ausreichend Lehrpersonal zu finden, da die ÖPNV-Anbindung schlecht und das Parken kaum noch möglich ist. Die öffentliche Infrastruktur wird somit für gewerbliche Zwecke zweckentfremdet, ohne dass hierfür eine Genehmigung bekannt wäre. Der Ortsbeirat sieht hierin eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Lebensqualität und der gewerblichen Entwicklung im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7