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Veränderungssperre Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 - Östlich A5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Fristverlängerung der…

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Veränderungssperre Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 - Östlich A5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer gemäß § 17 (1) Satz 3 BauGB

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
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Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main schlägt eine Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 129 vor, um die Planungsabsichten des Bebauungsplans Nr. 946 zu sichern. Diese Maßnahme ist notwendig, da die erforderlichen Verfahrensschritte nicht innerhalb der ursprünglichen Frist abgeschlossen werden können. Durch die Verlängerung soll die rechtliche Verbindlichkeit des Bebauungsplans sichergestellt werden.

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 17 (1) Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) wird die Veränderungssperre Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 -, ortsüblich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 18 vom 29.04.2025, um ein Jahr verlängert. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der vorgelegten Karte vom 15.10.2024. Die vorgelegte Karte ist Bestandteil der Satzung.

Begründung

ÜBERSICHTSKARTE Zur Sicherung der Planung ist für den gesamten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 946 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - eine Veränderungssperre erlassen worden. Diese ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr.18 vom 29.04.2025 in Kraft getreten. Das Bebauungsplanverfahren konnte bis zum heutigen Datum zielgerichtet fortgesetzt, aber noch nicht abgeschlossen werden. Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 946 wird annährend zeitgleich, mit dem Amtsblatt Nr. 3 vom 13.01.2026 ortsüblich bekannt gemacht und erfolgt vom 21.01.2026 bis 23.02.2026. Da die erforderlichen Verfahrensschritte zum Bebauungsplan Nr. 946 nicht innerhalb der Frist der bestehenden Veränderungssperre abgeschlossen werden können, ist eine Verlängerung erforderlich. Es ist absehbar, dass innerhalb der verlängerten Laufzeit der Veränderungssperre der Bebauungsplan rechtsverbindlich werden kann, vorbehaltlich der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung und der prinzipiellen Ergebnisoffenheit eines jeden Bebauungsplanverfahrens. Mit der Verlängerung der Veränderungssperre werden die unveränderten Planungsabsichten des Bebauungsplans Nr. 946 gesichert. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 946 ist im Amtsblatt Nr. 3 vom 14.01.2025 ortsüblich bekannt gemacht worden. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 946 folgt dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Stadt Frankfurt am Main (GEP) aus dem Jahr 2021 sowie dessen Aktualisierung von 2022. Das Programm dient als Orientierungsrahmen für die langfristige Entwicklung und Sicherung von Flächen für Industrie, Gewerbe und Handwerk und als Leitlinie für zukünftige Entscheidungen und Planungen. Zur Sicherung und Entwicklung von Industrie- und Gewerbegebieten identifiziert das Programm stadtweit Aufmerksamkeitszonen und Entwicklungsräume. Für die Flächen des Geltungsbereichs und über diesen hinaus stellt das Programm einen Entwicklungsraum (Anlage 2 des GEP 2021) mit hohem Handlungsbedarf dar. Das GEP wurde 2022 mit einer gesamtstädtischen Standortsteuerung zu unternehmensunabhängigen Rechenzentren aktualisiert. Unternehmensunabhängige Rechenzentren sollen sich zukünftig auf geeignete räumlich definierte Eignungsgebiete konzentrieren. Für alle außerhalb der Eignungsgebiete liegenden Gewerbeflächen sollen unternehmensunabhängige Rechenzentren ausgeschlossen werden, um diese Flächen für die übrigen gewerblichen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern. Ziel des Bebauungsplans Nr. 946 ist es, die aktuellen gewerblichen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern, zu strukturieren und dabei insbesondere die Flächen für emittierendes Gewerbe, allen voran für Produktions-, Lager- und Werkstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude zu erhalten. Unternehmensunabhängige Rechenzentren sollen sich im nordöstlichen Plangebiet gemäß dem räumlich definierten Eignungsgebiet des GEP gebündelt ansiedeln können und in den übrigen Bereichen ausgeschlossen werden. Die Nachfrage konkurrierender Nutzungen nach den wenigen verfügbaren, aber noch einem klassischen Gewerbestandort entsprechenden Grundstücken ist ungebrochen. Für die Erweiterung oder Errichtung neuer Rechenzentren ist die Nachfrage nach verfügbaren Flächen, insbesondere in der direkten Nachbarschaft oder Umgebung von Rechenzentren, sowie nach großen Flächen, die noch klassisch gewerblich genutzt werden, so groß, dass ansässige und zukünftige gewerbliche Nutzungen dadurch verdrängt werden. Bisher können Baugesuche von unternehmensunabhängigen Rechenzentren, die außerhalb des definierten Eignungsgebiets liegen und damit der geplanten städtebaulichen Entwicklung entgegenstehen, auf Grundlage des geltenden Planungsrechts nicht bezüglich der Art der Nutzung abgelehnt werden. Aktuell besteht außerhalb des geplanten Eignungsgebiets für Rechenzentren die Gefahr einer unerwünschten städtebaulichen Entwicklung durch ein an die Festsetzungen des geltenden Planungsrechts angepasstes Baugesuch mit zwei unternehmensunabhängigen Rechenzentren und durch eine Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes in ein Rechenzentrum. Ein weiteres Baugesuch zur Errichtung von zwei Rechenzentren auf einem anderen Grundstück konnte auf Grundlage des geltenden Planungsrechts abgelehnt werden. Ohne eine Veränderungssperre besteht auch hier die Möglichkeit, ein an das Planungsrecht angepasstes Bauvorhaben vor Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 946 umzusetzen. Mit den geplanten, unternehmensunabhängigen Rechenzentren werden die Ziele des Bebauungsplans Nr. 946 und die damit verbundene Umsetzung der Entwicklungsziele des GEP zur Sicherung und Entwicklung der Industrie- und Gewerbegebiete mit einer Standortsteuerung von unternehmensunabhängigen Rechenzentren weiterhin wesentlich erschwert. Der Beschluss der Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB ist somit zur Sicherung der planerischen Ziele für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 946 erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Februar 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.05.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 7
Sitzung 44 · 24.02.2026
TO I, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFarbechte/linkeFDPFraktionslos
Ablehnung:
CDUBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 19.05.2026
TO I, TOP 10
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 29 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneVoltFDP
Ablehnung:
SPDLinkeAfD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, Volt und FDP gegen SPD, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Beratung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 2 · 21.05.2026
TO II, TOP 4
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDBFFFreie Wähler
Enthaltung:
VoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BFF, BSW, FREIE WÄHLER und DFRA; Volt, FDP und Tierschutzpartei (= Enthaltung)

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