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PAR 119 2026§ 119ZUGESTIMMT

Veränderungssperre Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 - Östlich A5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer gemäß § 17 (1) Satz 3 BauGB

Beschluss zuM_29_2026
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

2

Beschlussdatum

21. Mai 2026

Gremiensitzung

21. Mai 2026

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main schlägt eine Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 129 vor, um die Planungsabsichten des Bebauungsplans Nr. 946 zu sichern. Diese Maßnahme ist notwendig, da die erforderlichen Verfahrensschritte nicht innerhalb der ursprünglichen Frist abgeschlossen werden können. Durch die Verlängerung soll die rechtliche Verbindlichkeit des Bebauungsplans sichergestellt werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.