PAR 119 2026§ 119ZUGESTIMMT
Veränderungssperre Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 - Östlich A5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer gemäß § 17 (1) Satz 3 BauGB
Beschluss zuM_29_2026Gremium
Stadtverordnetenversammlung
Sitzung
2
Beschlussdatum
21. Mai 2026
Gremiensitzung
21. Mai 2026
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main schlägt eine Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 129 vor, um die Planungsabsichten des Bebauungsplans Nr. 946 zu sichern. Diese Maßnahme ist notwendig, da die erforderlichen Verfahrensschritte nicht innerhalb der ursprünglichen Frist abgeschlossen werden können. Durch die Verlängerung soll die rechtliche Verbindlichkeit des Bebauungsplans sichergestellt werden.
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Beschluss
Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.