Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes ("Modernisierungsbonus")

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Das Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes sieht eine Verbesserung der energetischen Standards und der Barrierefreiheit vor. Ziel ist es, die Klimaschutzziele zu erreichen und mehr barrierefreie Wohnungen zu schaffen. Es werden umfassende Anpassungen und finanzielle Mittel bereitgestellt, um die Sanierungen zu unterstützen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt.
  5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt.
  6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt.
  7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt.

Begründung

Übersichtskarte

Die Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) wird für den im folgenden beschriebenen Bereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich wird im Westen von der Bundesautobahn A5 und im Norden von der Lorscher Straße begrenzt. Die Grenze von Nordost nach Südwest verläuft entlang der Bahngleise, der Eschborner Landstraße, des Graf-Vollrath-Wegs, des Schultheißenwegs inklusive des Flurstücks 23/4 (Schultheißenweg 107) bis zum Zentmarkweg (Flurstück 60/12). Der weitere Verlauf folgt mit dem Zentmarkweg nach Osten bis zur Straße Am Seedamm, der Gaugrafenstraße entlang in Richtung Süden zur Westerbachstraße und nach Westen zur Bundesautobahn A5. Die Abgrenzung entspricht damit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 946 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 -, welcher sich mit Aufstellungsbeschluss § 5553 vom 12.12.2024 im Aufstellungsverfahren befindet.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 946 folgt dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Stadt Frankfurt am Main (GEP) aus dem Jahr 2021 sowie dessen Aktualisierung von 2022. Das Programm dient als Orientierungsrahmen für die langfristige Entwicklung und Sicherung von Flächen für Industrie, Gewerbe und Handwerk und als Leitlinie für zukünftige Entscheidungen und Planungen. Zur Sicherung und Entwicklung von Industrie- und Gewerbegebieten identifiziert das Programm stadtweit Aufmerksamkeitszonen und Entwicklungsräume. Für die Flächen des Geltungsbereichs und über diesen hinaus stellt das Programm einen Entwicklungsraum (Anlage 2 des GEP 2021) mit hohem Handlungsbedarf dar.

Das GEP wurde 2022 mit einer gesamtstädtischen Standortsteuerung zu unternehmensunabhängigen Rechenzentren aktualisiert. Unternehmensunabhängige Rechenzentren sollen sich zukünftig auf geeignete räumlich definierte Eignungsgebiete konzentrieren. Für alle außerhalb der Eignungsgebiete liegenden Gewerbeflächen sollen unternehmensunabhängige Rechenzentren ausgeschlossen werden, um diese Flächen für die übrigen gewerblichen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern.

Ziel des Bebauungsplans Nr. 946 ist es, die aktuellen gewerblichen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern, zu strukturieren und dabei insbesondere die Flächen für emittierendes Gewerbe, allen voran für Produktions-, Lager- und Werkstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude zu erhalten. Unternehmensunabhängige Rechenzentren sollen sich im nordöstlichen Plangebiet gemäß dem räumlich definierten Eignungsgebiet des GEP gebündelt ansiedeln können und in den übrigen Bereichen ausgeschlossen werden.

Die Nachfrage konkurrierender Nutzungen nach den wenigen verfügbaren, aber noch einem klassischen Gewerbestandort entsprechenden Grundstücken ist ungebrochen. Für die Erweiterung oder Errichtung neuer Rechenzentren ist die Nachfrage nach verfügbaren Flächen, insbesondere in der direkten Nachbarschaft oder Umgebung von Rechenzentren, sowie nach großen Flächen, die noch klassisch gewerblich genutzt werden, so groß, dass ansässige und zukünftige gewerbliche Nutzungen dadurch verdrängt werden.

Bisher können Baugesuche von unternehmensunabhängigen Rechenzentren, die außerhalb des definierten Eignungsgebiets liegen und damit der geplanten städtebaulichen Entwicklung entgegenstehen, auf Grundlage des geltenden Planungsrechts nicht bezüglich der Art der Nutzung abgelehnt werden. Aktuell besteht außerhalb des geplanten Eignungsgebiets für Rechenzentren die Gefahr einer unerwünschten städtebaulichen Entwicklung durch ein an die Festsetzungen des geltenden Planungsrechts angepasstes Baugesuch mit zwei unternehmensunabhängigen Rechenzentren und durch eine Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes in ein Rechenzentrum.

Mit den geplanten, unternehmensunabhängigen Rechenzentren werden die Ziele des Bebauungsplans Nr. 946 und die damit verbundene Umsetzung der Entwicklungsziele des GEP zur Sicherung und Entwicklung der Industrie- und Gewerbegebiete mit einer Standortsteuerung von unternehmensunabhängigen Rechenzentren wesentlich erschwert. Der Beschluss der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB wird somit zur Sicherung der planerischen Ziele für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 946 erforderlich.

Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Sie kann um ein Jahr verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre weiterhin vorliegen. Auf die Geltungsfrist ist der Zeitraum der Rückstellung eines Baugesuchs anzurechnen.

Es ist absehbar, dass innerhalb der Laufzeit der Veränderungssperre der Bebauungsplan rechtsverbindlich werden kann, vorbehaltlich der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung und der prinzipiellen Ergebnisoffenheit eines jeden Bebauungsplanverfahrens. Damit ist die beabsichtigte Planung mit der Veränderungssperre gesichert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Februar 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.04.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 34 · 18.03.2025
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 25 im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau votiert wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION

OBR 7
Sitzung 36 · 18.03.2025
TO I, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 25 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFarbechte/linkeFDPBFFFraktionslos
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 34 · 20.03.2025
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 25 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
FRAKTION (Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Versieglung der Baumschule nördlich der Lorscher Straße hier ausgeglichen wird)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 34 · 25.03.2025
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 25 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGVoltFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-WolfGartenpartei
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Versieglung der Baumschule nördlich der Lorscher Straße hier ausgeglichen wird)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 37 · 01.04.2025
TO II, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 25 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 03.04.2025
TO II, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 25 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
CDUGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Versieglung der Baumschule nördlich der Lorscher Straße hier ausgeglichen wird)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen