PAR_5968_2025
§ 5968 ZUGESTIMMT
Veränderungssperre Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Satzungsbeschluss - § 16 (1) BauGB
Gremium
Stadtverordnetenversammlung
Sitzung
39
Beschlussdatum
3. April 2025
Gremiensitzung
3. April 2025
Zusammenfassung
Es wird eine Veränderungssperre Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 vorgeschlagen, um die städtebaulichen Ziele der Stadt Frankfurt am Main zu sichern. Diese Sperre soll sicherstellen, dass keine wesentlichen Veränderungen an Grundstücken und baulichen Anlagen vorgenommen werden, bis der Bebauungsplan rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Ziel ist es, die Planung für Industrienutzung in dem Gebiet zu schützen und unerwünschte städtebauliche Entwicklungen zu verhindern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Beschluss
Der Vorlage M 25 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.