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PAR_5968_2025 § 5968 ZUGESTIMMT

Veränderungssperre Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Satzungsbeschluss - § 16 (1) BauGB

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

39

Beschlussdatum

3. April 2025

Gremiensitzung

3. April 2025

Zusammenfassung

Es wird eine Veränderungssperre Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 vorgeschlagen, um die städtebaulichen Ziele der Stadt Frankfurt am Main zu sichern. Diese Sperre soll sicherstellen, dass keine wesentlichen Veränderungen an Grundstücken und baulichen Anlagen vorgenommen werden, bis der Bebauungsplan rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Ziel ist es, die Planung für Industrienutzung in dem Gebiet zu schützen und unerwünschte städtebauliche Entwicklungen zu verhindern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Der Vorlage M 25 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Verknüpftes Dokument

M_25_2025