Lorscher Straße - Neuer E-Bus-Betriebshof - Laden von 250 E-Bussen hier: Baumfällvorlage, Fällung Baum 153 in der Guerickestraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Fällung des Baumes Nr. 153 an der Guerickestraße vor, um Platz für die Verlegung neuer E-Bus-Führungskabel zu schaffen. Die Fällung ist alternativlos aufgrund technischer Eingriffe und der Standsicherheit des Baumes.
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Neues zu Lorscher Straße per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass zur Versorgung des neuen E-Bus-Betriebshofs mit 4 neuen 10kV Kabelsystemen der Baum Nr. 153 gefällt werden muss, um die neuen 10kV Kabel, durch den vorhandenen Düker, der unter den DB-Gleisen führt, verlegen zu können. Das vorhanden Dükerende wurde vom Wurzelwerk des Baums Nr. 153 überwachsen. Die Fällung des Baumes 153 sieht das Grünflächenamt als alternativlos an. Es muss folgender Baum gefällt werden: Baumkatasternummer: Baum Nr. 153 Baumart: Prunus avium Stammdurchmesser: 45 cm Pflanzjahr: 1980 Gemarkungsschlüssel: 0510 Gemarkung: Rödelheim Flur: 21 Flurstück: 119
- Der Fällung des Baums Nr. 153 wird zugestimmt.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) gemäß Wertberechnung des Grünflächenamtes der Baumwert des Baumes Nr. 153 4.421, -€ beträgt, b) die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH bereit ist, eine entsprechende Ausgleichsbepflanzung im Bereich der Guerickestraße/Am Seedamm, in Abstimmung mit dem Fachamt vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Das Grünflächenamt hat hier bereits einen Laubbaum mit der Qualität H18-20, 4xv mDb angewiesen, welcher nach der Pflanzung fünf Jahre gepflegt werden muss.
Begründung
A. Zielsetzung
Auf dem genannten Flurstück befindet sich im Bereich des betroffenen und zur Beseitigung vorgesehenen Baumes Nr. 153 ein bestehender Düker, der die Bahnstrecke der Deutschen Bahn sowie die Lorscher Straße unterquert.
Der vorhandene Düker ist bereits mit 110-kV-Kabeln zur Versorgung der bestehenden Umspannwerke belegt. Darüber hinaus verfügt der Düker über ausreichende Kapazitäten zur Aufnahme von vier weiteren 10-kV-Kabeln. Diese Kabel werden für die elektrische Versorgung des geplanten neuen Bus-Betriebshofs an der Lorscher Straße benötigt. Am neuen Betriebshof ist die Ladeinfrastruktur für insgesamt ca. 250 Elektrobusse vorgesehen.
Für die Verlegung der vier 10-kV-Kabel sind folgende Arbeiten erforderlich:
- Herstellung einer Baugrube am Ende des bestehenden Dükers im unmittelbaren Bereich des Baumes Nr. 153 bzw. dessen Wurzelbereichs,
- Herstellung einer Spülbohrung zur Verbindung der Baugrube mit dem weiteren Leitungsverlauf,
- Einzug der vier 10-kV-Kabel in den vorhandenen Düker zur Unterquerung der DB-Gleise und der Lorscher Straße.
Die Lage des vorhandenen Dükers und die für die Kabelverlegung erforderlichen Baugruben und Leitungsarbeiten führen somit zu einem unmittelbaren Konflikt mit dem bestehenden Baumstandort.
B. Alternativen
Für die Entnahme des vorgesehen Baumes ist als Pflanzjahr im Baumkataster das Jahr 1980 eingetragen. Aufgrund des Standalters und der jetzt erreichten Größe ist ein Verpflanzen nicht mehr möglich. Im Hinblick auf einen erneuten Zugang zum vorhandenen Düker in einigen Jahren zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit der vorhandenen Hauptversorgungskabel, ist eine Ersatzpflanzung unmittelbar am Altstandort auch in Abstimmung mit dem Fachamt nicht zielführend.
C. Lösung
Für die geplante Verlegung der vier 10-kV-Kabel sind umfangreiche Tiefbauarbeiten im unmittelbaren Umfeld des bestehenden Dükers erforderlich. Insbesondere die Herstellung der erforderlichen Baugrube würde zu erheblichen Eingriffen in den Wurzelbereich des Baumes Nr. 153 führen.
Die zu erwartenden Eingriffe in den durchwurzelten Bereich würden zu einem erheblichen Verlust von statisch relevanten Wurzeln führen und damit die Standsicherheit des Baumes wesentlich beeinträchtigen. Darüber hinaus ist aufgrund des zu erwartenden Wurzelverlustes davon auszugehen, dass der Baum die Schädigungen nicht ausreichend kompensieren kann und langfristig in seiner Vitalität erheblich beeinträchtigt wird bzw. absterben kann.
Aufgrund des geringen Abstands zwischen dem Baumstandort und dem vorhandenen Düker sowie der erforderlichen Baugrube ist eine Vermeidung bzw. ausreichende Reduzierung des Eingriffs in den Wurzelbereich technisch nicht möglich. Auch eine Verpflanzung des Baumes stellt aufgrund seines Standalters, seiner Größe und der örtlichen Gegebenheiten keine geeignete Alternative dar.
Unter Berücksichtigung der erforderlichen technischen Arbeiten und der zu erwartenden Auswirkungen auf den Baum ist eine Erhaltung des Baumes am bestehenden Standort nicht möglich. Auch unter Berücksichtigung geeigneter Baumschutzmaßnahmen kann der Baum daher nach Einschätzung des zuständigen Grünflächenamtes nicht erhalten werden.
Die Fällung des Baumes Nr. 153 ist somit für die Umsetzung der erforderlichen Kabelverlegung erforderlich.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschriebenFolgende Form ist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagenKurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:☐ verwaltungsinterner Vorgang☒ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereits stattgefundenErläuterung (optional):Aufgrund der erheblichen Eingriffe in den Wurzelbereich des Baumes sowie des erforderlichen starken Rückschnitts im Kronenbereich wird die Standsicherheit des Baumes erheblich beeinträchtigt. Infolgedessen kann die Verkehrssicherheit des Baumes nicht mehr gewährleistet werden.Aus diesem Grund ist eine Fällung des Baumes alternativlos, sofern die Arbeiten in der derzeit geplanten Form umgesetzt werden.
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Oktober 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor.