Mehr Fördermittel für energetische Sanierungen
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistratsvorlage M70/25 wird mit folgenden Maßnahmen zugestimmt.
- Die Fördermittel für den Frankfurter Modernisierungsbonus werden auf 30 Millionen Euro jährlich beginnend ab dem Jahr 2025 ausgeweitet.
- Die Fördermittel für alle Maßnahmen werden deutlich erhöht.
- Kostentreibende Maßnahmen, die keine signifikante ökologische Verbesserung bewirken, aber zu erheblichen Mietsteigerungen führen können, sind von der Förderung auszuschließen. Die Förderung ist strikt auf tatsächlich energieeffiziente, sozialverträgliche und nachhaltige Investitionen zu konzentrieren. Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden ausnahmslos gefördert.
- Die Höhe der umlagefähigen Modernisierungskosten beträgt maximal zwei Prozent.
- Bei Inanspruchnahme des Förderprogramms besteht eine Zweckbindung von 99 Jahren.
Begründung
Sanierungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M70/25 wird mit folgenden Maßnahmen zugestimmt.
- Die Fördermittel für den Frankfurter Modernisierungsbonus werden auf 30 Millionen Euro jährlich beginnend ab dem Jahr 2025 ausgeweitet.
- Die Fördermittel für alle Maßnahmen werden deutlich erhöht.
- Kostentreibende Maßnahmen, die keine signifikante ökologische Verbesserung bewirken, aber zu erheblichen Mietsteigerungen führen können, sind von der Förderung auszuschließen. Die Förderung ist strikt auf tatsächlich energieeffiziente, sozialverträgliche und nachhaltige Investitionen zu konzentrieren. Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden ausnahmslos gefördert.
- Die Höhe der umlagefähigen Modernisierungskosten beträgt maximal zwei Prozent.
- Bei Inanspruchnahme des Förderprogramms besteht eine Zweckbindung von 99 Jahren. Begründung: Bis 2035 Frankfurt soll klimaneutral werden. Angesichts der Klimakrise ist es dringend notwendig, das Tempo bei der energetischen Sanierung des Gebäudebestands deutlich zu erhöhen. Das bisherige Förderprogramm zur energetischen Modernisierung wurde jedoch kaum genutzt: Seit 2010 hat die Stadt gerade einmal 190 Projekte mit insgesamt rund 17 Millionen Euro gefördert. Die Überarbeitung der Förderrichtlinien ist grundsätzlich positiv zu bewerten, insbesondere die zusätzliche Förderung von erneuerbaren Energien und Barrierefreiheit. Allerdings sind die Mittel viel zu knapp bemessen, um die notwendige Sanierungsdynamik zu entfalten, ohne die soziale Spaltung der Stadt weiter zu verschärfen. Angesichts der großen Herausforderungen des Klimaschutzes sowie der ambitionierten Ziele der kommunalen Wärmeplanung ist die im Haushalt 2025 vorgesehene Fördersumme von 5,4 Millionen Euro jedoch deutlich zu gering. Um eine spürbare Beschleunigung der energetischen Sanierung im Bestand zu erreichen und zugleich sozialen Verdrängungseffekten wirksam entgegenzuwirken, sind mindestens 30 Millionen Euro jährlich erforderlich. Dass die ortsübliche Vergleichsmiete im Rahmen des Förderprogramms nicht überschritten werden darf, ist aus Mieter*innensicht begrüßenswert. Die Absenkung der Modernisierungsumlage auf sechs Prozent ist ein Schritt in die richtige Richtung. Trotz der Abweichung von der bundesweiten Norm von acht Prozent kann sie jedoch nach wie vor eine große finanzielle Mehrbelastung für die Haushalte bedeuten, da trotzdem Modernisierungskosten in Millionenhöhe auf die Mieter*innen umgelegt werden können. Menschen mit geringem Einkommen und sehr begrenzten Chancen auf dem Wohnungsmarkt sind in hohem Maße auf günstige Bestandsmieten angewiesen. Nach einer Modernisierung drohen ihnen jedoch Mieterhöhungen von zwei bis drei Euro pro Quadratmeter. Für Mieter*innen beispielsweise der landeseigenen Nassauischen Heimstätte (NH), bei der die durchschnittliche Nettokaltmiete bei 6,77 Euro pro Quadratmeter liegt, wäre diese Mietsteigerung trotz Unterschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete relativ hoch. Eine Modernisierungsumlage von sechs Prozent birgt also durchaus ein Verdrängungspotenzial. Daher ist eine deutliche Absenkung der Modernisierungsumlage erforderlich. Die in den alten Förderrichtlinien geltende dauerhafte Zweckbindung wird in den neuen Richtlinien auf lediglich 30 Jahre reduziert. Die neue Befristung der Zweckbindung erweist sich als unzureichend, um langfristig bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu sichern. Wohnraum, der mit öffentlichen Mitteln geschaffen oder saniert wird, sollte langfristig der Allgemeinheit zu Gute kommen. Es ist essentiell, dass diese Zweckbindung insbesondere den Erhalt sozial gebundener Mieten sowie die ausschließliche Nutzung als Wohnraum sicherstellt. Aus diesem Grunde ist eine Zweckbindung für die Dauer von 99 Jahren zwingend erforderlich. In den neuen Förderrichtlinien sind auch Maßnahmen förderfähig, die nicht der energetischen Sanierung zuzuordnen sind. Maßnahmen zur "Verbesserung der funktionalen Nutzbarkeit, wie zum barrierefreien Um- und Ausbau oder dem Anbau von Balkonen, für die Verbesserung des Stadtbildes sowie für die Aufwertung vor allem des privaten, aber auch des öffentlichen Wohnumfeldes", aber auch Maßnahmen zur "Verbesserung des Wohnumfeldes" haben keinen Nutzen für den Klimaschutz und sollten daher nicht förderfähig sein. Diese Maßnahmen können dazu instrumentalisiert werden, um die Gesamtkosten in die Höhe zu treiben, indem Vermietende noch mehr Maßnahmen umsetzen, die nicht unbedingt notwendig sind und vor allem keine klimapolitischen Vorteile bringen. Die Praxis zeigt, dass besonders das Anbringen neuer Balkone mit hohen Kosten verbunden ist und zu signifikanten Steigerungen der Sanierungskosten führen kann. Der Neubau von Balkonen mit einer Fläche von mehr als fünf Quadratmetern wird in Milieuschutzgebieten zu Recht als Luxusmodernisierung angesehen und ist daher nicht genehmigungsfähig. Diese Maßnahmen sollten daher vom Förderprogramm ausgeschlossen sein. In jedem Fall sollten Maßnahmen zur Barrierefreiheit ausnahmslos gefördert werden. Um die energetische Sanierung wirklich effektiv voranzutreiben, müssen die Fördermittel und die Höhe der Förderung deutlich erhöht werden. Nur wenn sozialer Schutz und ökologische Modernisierung konsequent zusammengedacht werden, können die Klimaziele erreicht werden und Frankfurt für alle lebenswert bleiben. Die Aufstockung der Fördermittel, die konsequente Mieter*innenschutzregelung und eine Verlängerung der Zweckbindung sind daher notwendige Voraussetzungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. April 2025MM 70Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes („Modernisierungsbonus“) Richtlinien zur Förderung der energetischen Modernisierung, der Verbesserung der Barrierefreiheit und des Wohnumfeldes sowie der StadtbildpflegeMagistratsvortrag
- 5. Mai 2025Sie sind hierNRNR 1225Mehr Fördermittel für energetische SanierungenSTVV-Antrag · Linke
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248) sowie AfD (= Ablehnung ohne Zusatz); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (M 70 = Ablehnung, Votum zu NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (M 70, NR 1208 und NR 1209 = Annahme, NR 1207 = Annahme mit der Maßgabe, dass der Mietspiegel sich an Wohnungsbaugenossenschaften orientiert, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (M 70 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225, NR 1207 und NR 1208 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1125 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) BFF-BIG (M 70 = Ablehnung, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Annahme, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Ablehnung, NR 1225 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248), Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), Linke und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) FRAKTION (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Annahme, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Ablehnung, NR 1225 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Annahme, NR 1225 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. a) Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Edelmann, Zieran, Thoma, Dr. Dürbeck, Papke, Meyer, Yilmaz und Pauli sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248), Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), Linke und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie AfD und Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung)