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Stärkere Abbildung des energetischen Zustands von Gebäuden bei der Erhebung zum Mietspiegel

Vorlagentyp: NRGRÜNESPDFDPVolt
71 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, den energetischen Zustand von Gebäuden systematischer im Mietspiegel 2026 der Stadt Frankfurt zu erfassen. Dies soll die Datengrundlage verbessern und den Herausforderungen des Mietmarktes besser entsprechen. Durch die Berücksichtigung energetischer Merkmale erhofft man sich eine nachhaltigere Entwicklung des Wohnraums und eine Senkung der Nebenkosten.

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Antrag

Der Magistrat wird beauftragt, sich im Zuge der Aufstellung des qualifizierten Mietspiegels 2026 in den zuständigen Gremien auf den verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen aktiv dafür einzusetzen, dass der energetische Zustand der vermieteten Gebäude bzw. Wohnungen in Frankfurt noch systematischer bei der Erhebung zum Mietspiegel der Stadt Frankfurt und damit im finalen Mietspiegel-Modell abgebildet werden kann.

Der Magistrat wird ferner beauftragt, im Magistratsbericht zur Mietspiegel-Veröffentlichung sowie in der Mietspiegel-Broschüre selbst dezidiert auf die Prüfung der Merkmale aus der Gruppe der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit einzugehen. Zudem soll das zuständige Amt zeitnah nach der Veröffentlichung des Mietspiegels die Prüfergebnisse zu energetischen Merkmalen der Öffentlichkeit vorstellen und dabei auch die Gelegenheit zu Rückfragen und Diskussion geben, bspw. im Rahmen einer geeigneten Informationsveranstaltung.

Begründung

Die Stadt Frankfurt ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen (§ 558c Abs. 4S. 2 BGB, geändert durch das Mietspiegelreformgesetz vom 10.08.2021). Der Mietspiegel 2024 stellt eine Fortschreibung des Mietspiegels von 2022 dar und trat zum

  1. Juni 2024 in Kraft. Für 2026 soll ein neuer Mietspiegel aufgestellt werden (siehe B 195/24). Bei der Erstellung des Mietspiegels 2022 und bei der Fortschreibung des Mietspiegels 2024 wurden bereits umfassende Erhebungen des energetischen Zustands des vermieteten Wohnraums in Frankfurt durchgeführt. Eine wichtige Grundlage hierfür stellten die vom Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung herausgegeben "Hinweise zur Integration der energetischen Beschaffenheit und Ausgestaltung von Wohnraum in Mietspiegeln. Arbeitshilfen für die kommunale Mietspiegelgestaltung" dar. Die Datengrundlage war aufgrund der damals freiwilligen Auskunftsmitwirkung jedoch begrenzt. Mit dem Mietspiegelreformgesetz wurde zwischenzeitlich eine Auskunftspflicht für Mieter*innen und Vermieter*innen eingeführt. Daher ist zu erwarten, dass sich die Datenqualität insbesondere im Bereich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit verbessert. Wenn bei der Erhebung ergänzend auf aktuelle Entwicklungen Bezug genommen wird (etwa Wärmepumpen bei der Beheizungsart), könnte der energetische Zustand bei vermieteten Immobilien in Frankfurt besser geprüft werden und so den neuen Herausforderungen im Mietmarkt besser entsprechen. Der Gebäudebestand steht in den kommenden Jahren vor sehr großen Veränderungen. Eine zentrale Veränderung besteht in der notwendigen Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen im Gebäudesektor, die zur Erreichung der Klimaschutzziele unvermeidbar ist. Bislang verursacht der Gebäudesektor ca. 40 Prozent der klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. Dabei spielt der Energieverbrauch für Warmwasser und Heizwärme eine zentrale Rolle. Eine Vielzahl an Maßnahmen wird in den kommenden Jahren dazu beitragen, dass der Gebäudebestand in Deutschland und damit auch in Frankfurt in Richtung eines klimaneutralen Gebäudebestandes weiterentwickelt werden kann. Dazu zählen neue Vorgaben und Förderprogramme für die energetische Sanierung von Gebäuden, für Energieeffizienz sowie für eine klimaneutrale Strom- und Wärmeversorgung. Seit dem
  2. Januar 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Darunter fällt auch eine CO2-Abgabe auf Öl und Erdgas. Diese CO2-Abgabe soll dazu beitragen, dass die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor durch klimafreundliches Verhalten deutlich gesenkt werden können. Ab dem
  3. Januar 2023 gilt ein 10-Stufen-Modell, nach welchem die CO2-Kosten - abhängig vom Energiestandard des Mietshauses - zwischen Vermietenden und Mietenden aufgeteilt werden. Diese Kostenaufteilung umfasst neben Heizöl, Flüssiggas und Erdgas auch die Fernwärme. Bei Gebäuden mit einer besonders schlechten Energiebilanz müssen die Vermieter*innen 95% der CO2-Kosten übernehmen und die Mieter*innen 5%. Je besser die Energiebilanz des Gebäudes, desto geringer ist der Anteil der CO2-Kosten für die Vermieter*innen. Es ist daher damit zu rechnen, dass Vermieter*innen - allein schon aus einem finanziellen Eigeninteresse - künftig vermehrt in die energetische Sanierung und Optimierung ihrer Gebäude investieren werden. Auch in Frankfurt stehen wir daher mutmaßlich am Anfang eines neuen Modernisierungszyklus. Die Mieter*innen profitieren davon, indem die energiebezogenen Nebenkosten dadurch deutlich sinken können. Der Markt beginnt auf diese Entwicklungen bereits zu reagieren. Unter anderem die empirische Studie "Die Wirkung von Nachhaltigkeit auf Immobilienwerte" von Wüest Partner Deutschland von 2023 zeigt, wie stark die Energieeffizienzklasse und der Energieträger (fossil oder nichtfossil) von Wohn- und Gewerbeliegenschaften die Angebotsmieten bzw. Angebotskaufpreise beeinflussen. Im Rahmen der Studie wurden rund 204.000 Wohn- und Gewerbeinserate zwischen April und August 2023 mit hinterlegten Energieausweisedaten ausgewertet. Die Studie zeigt, dass sich im Bereich Preisbildung und energetische Maßnahmen aktuell viel bewegt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben funktionieren Mietspiegel zwar nicht nach klassischen Markt-Logiken. Dennoch stellt sich vor diesem Hintergrund und der mutmaßlich besseren Datenlage die Frage, wie im qualifizierten Mietspiegel zentrale und potenziell mietpreisbildende Merkmale im Bereich des energetischen Zustands der Immobilie noch systematischer geprüft und ggf. abgebildet werden können. Im aktuellen Mietspiegel der Stadt Frankfurt sind manche energetischen Ausstattungsmerkmale bereits sehr systematisch erfasst. Beispielsweise wird bereits zwischen "Ein-Scheiben-Verglasung" (Abschlag von -0,88€), "2-Scheiben-Wärmeschutz-Verglasung" (Zuschlag von +0,19€) und "3-Scheiben-Wärmeschutz-Verglasung" (Zuschlag von +1,23€) differenziert. Bei der Wärmeversorgung gibt es bislang hingegen nur ein Merkmal, das angeführt wird. Für das Merkmal "Einfacher Heizungsstandard" ("Elektro-Einzelöfen (zum Beispiel Nachtspeicheröfen) ODER Einzelöfen mit manueller Brennstoffzufuhr (Holz, Kohle, Öl oder Gasflaschen) ODER überhaupt keine Heizung") ist ein Abschlag von -1,59€ vorgesehen. Im Bereich der Dämmung werden im aktuellen Online-Mietspiegel-Rechner gar keine unterschiedlichen Merkmale abgebildet, d.h. weder ein Abschlag für besonders schlecht gedämmte Gebäude, noch ein Zuschlag für Gebäude im Passivhausstandard (siehe B 214/22). Im Zuge der Aufstellung der Mietspiegel 2022 und 2024 wurden zahlreiche energetische Einzelmerkmale und deren Kombinationen geprüft (siehe insbesondere Kapitel 6.4.4 der Dokumentation des Mietspiegels 2022 (Grundlage für die Aktualisierung des Mietspiegels 2024)). Allerdings konnten bislang aufgrund des statistisch nicht nachweisbaren Merkmal-Mietpreis-Zusammenhangs keine weiteren expliziten Abschläge oder Zuschläge für eine niedrige, höhere oder hochwertige energetische Ausstattung oder Beschaffenheit (bei der Wärmeversorgung z.B. einen Fernwärmeanschluss oder eine Wärmepumpe) ausgewiesen werden. Voraussetzung für eine verbesserte Abbildung von Kriterien zum energetischen Zustand ist deren Abfrage im Rahmen der anstehenden Erhebung zum Frankfurter Mietspiegel 2026.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. April 2025MM 70Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes („Modernisierungsbonus“) Richtlinien zur Förderung der energetischen Modernisierung, der Verbesserung der Barrierefreiheit und des Wohnumfeldes sowie der StadtbildpflegeMagistratsvortrag
  2. 22. April 2025Sie sind hier
    NRNR 1207Stärkere Abbildung des energetischen Zustands von Gebäuden bei der Erhebung zum Mietspiegel
    STVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  3. 20. Oktober 2025BB 390Stärkere Abbildung des energetischen Zustands von Gebäuden bei der Erhebung zum MietspiegelMagistratsbericht
  4. 9. Februar 2026BB 53Stärkere Abbildung des energetischen Zustands von Gebäuden bei der Erhebung zum MietspiegelMagistratsbericht
  5. 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 71 WochenBB 251Stärkere Abbildung des energetischen Zustands von Gebäuden bei der Erhebung zum MietspiegelMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 36 · 22.05.2025
TO I, TOP 10
Angenommen
Punkt 2: Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfD
Sonstige:
Linke (Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)ÖkoLinX-ELF (Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)FRAKTION (Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248) sowie AfD (= Ablehnung ohne Zusatz); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (M 70 = Ablehnung, Votum zu NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (M 70, NR 1208 und NR 1209 = Annahme, NR 1207 = Annahme mit der Maßgabe, dass der Mietspiegel sich an Wohnungsbaugenossenschaften orientiert, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 36 · 27.05.2025
TO I, TOP 10
Angenommen
Punkt 2: Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (M 70 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225, NR 1207 und NR 1208 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1125 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) BFF-BIG (M 70 = Ablehnung, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Annahme, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Ablehnung, NR 1225 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 39 · 03.06.2025
TO I, TOP 15
Angenommen
Punkt 2: Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248), Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), Linke und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) FRAKTION (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Annahme, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Ablehnung, NR 1225 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Annahme, NR 1225 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 41 · 05.06.2025
TO I, TOP 5
Angenommen
Punkt 2: Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. a) Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Edelmann, Zieran, Thoma, Dr. Dürbeck, Papke, Meyer, Yilmaz und Pauli sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELFGartenparteiStadtv. Yilmaz
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248), Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), Linke und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie AfD und Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung)

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