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Zusammenfassung
In der Frage geht es um eine Bürgerinitiative in Rödelheim, die sich gegen regelmäßige islamische Veranstaltungen auf der Eschborner Landstraße richtet und die Unklarheit über die zukünftig erwarteten Einschränkungen. Der Magistrat erklärt, dass öffentliche Versammlungen erlaubt sind und kündigt eine Änderung der Versammlungslage an, um Beeinträchtigungen für den Verkehr zu reduzieren.
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Neues zu Eschborner Landstraße per E-MailFrage an den Magistrat
vom 22.01.2026, F 3751 Die FNP berichtete am 08.01.2026 in einem Artikel mit der Überschrift "Bürger protestieren gegen Straßen-Gebet" über eine Bürgerinitiative in Rödelheim, die sich gegen regelmäßige islamische Veranstaltungen auf der Eschborner Landstraße richtet. Einem "normalen Bürger" sei zu erklären, warum "ein verbotener Verein, der den Hass der Mullahs bis nach ganz Hessen getragen hat, weiter öffentlich predigen darf - und dabei regelmäßig den Straßenverkehr blockiert", so äußerte sich laut FNP die Vorsitzende des CDU-Stadtbezirksverbandes in einer Mitteilung hierzu. Ich frage den Magistrat: Ist ein Ende dieser genannten Einschränkungen für die Bürger in Rödelheim abzusehen?
Antwort des Magistrats
Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz sind erlaubnisfrei. Ein demokratischer Rechtsstaat schützt ausdrücklich auch das Recht, gegen staatliche Maßnahmen, wie hier ein Vereinsverbot, öffentlich zu protestieren. In Bezug auf das Vereinsverbot gegen das Zentrum der Islamischen Kultur, ZIK, durch das Bundesinnenministerium muss darauf hingewiesen werden, dass die laufenden Versammlungen von einer Privatperson angezeigt werden. Das Vereinsverbot richtet sich gegen die Organisation, suspendiert jedoch nicht die individuellen Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Gleichwohl hat die Versammlungsbehörde im Ordnungsamt die Situation und die damit verbundenen Beeinträchtigungen für die Anwohnenden sowie den öffentlichen Personennahverkehr sehr genau im Blick. Aufgrund der Intensität der Versammlungen, die nicht über Wochen sondern über Monate andauern, wurde nach einer intensiven fachlichen Prüfung und Abstimmung zwischen dem Ordnungsamt, der Landespolizei, dem Straßenverkehrsamt, dem Rechtsamt und der VGF am 16. Januar eine grundlegende Änderung der Versammlungslage verfügt. Ab dem heutigen 29. Januar wird die Versammlung von der Fahrbahn der Eschborner Landstraße auf eine gegenüberliegende Grünfläche sowie den Gehweg entlang der Straße "Am Seedamm" verlegt. Die Beeinträchtigungen für den Busverkehr sind dadurch beseitigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Januar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.