Maßnahmen zur Sicherheit von Fußgängern und Kindern an der Adlerwiese - Bremsvorrichtung für den abschüssigen Fahrradweg
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, eine bauliche Vorrichtung zur Geschwindigkeitsreduzierung für Radfahrer am abschüssigen Fahrradweg entlang der Adlerwiese zu installieren. Dies dient dem Schutz von spielenden Kindern und Fußgängern, da hohe Geschwindigkeiten der Radfahrer zu gefährlichen Situationen führen können. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Sicherheit in einem stark frequentierten Bereich zu erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, am abschüssigen Fahrradweg entlang der Adlerwiese eine bauliche Vorrichtung zum Herunterbremsen von Radfahrern zu installieren.
Begründung
Der abschüssige Fahrradweg an der Adlerwiese stellt eine erhebliche Gefährdung für spielende Kinder und Fußgänger dar. Radfahrer erreichen hier oft hohe Geschwindigkeiten und können in Konflikt mit querenden Kindern oder Spaziergängern geraten. Durch den Einbau geeigneter Maßnahmen - etwa Bodenwellen, Umlaufsperren oder andere Bremsvorrichtungen - kann die Geschwindigkeit wirkungsvoll reduziert werden. Die Adlerwiese ist ein stark frequentierter Spiel- und Begegnungsort. Der Schutz der Kinder und Fußgänger muss Vorrang haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. August 2025OFOF 532/7Maßnahmen zur Sicherung von Fußgängern und Kindern an der Adlerwiese - Bremsvorrichtung für den abschüssigen FahrradwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. September 2025Sie sind hierOMOM 7262Maßnahmen zur Sicherheit von Fußgängern und Kindern an der Adlerwiese - Bremsvorrichtung für den abschüssigen FahrradwegDirektanregung
- 24. November 2025Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1991Maßnahmen zur Sicherheit von Fußgängern und Kindern an der Adlerwiese - Bremsvorrichtung für den abschüssigen FahrradwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats