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Ortsbeirat 7

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Antrag Ortsbeirat 7

Gerechte Verteilung von Flüchtlingsheimen

12.11.2024 | Aktualisiert am: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 457/7 Betreff: Gerechte Verteilung von Flüchtlingsheimen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Flüchtlingsunterkünfte auf verschiedene Stadtteile in Frankfurt gleichmäßiger und gerechter zu verteilen. Des Weiteren bittet der Ortsbeirat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wieviel Geflüchtete sind im Ortsbezirk 7 untergebracht? 2. Wieviel weitere Geflüchtete sollen in den nächsten zwei Jahren im Ortsbezirk 7 untergebracht werden? 3. Welche Kriterien liegen der Entscheidung zur Verteilung der Flüchtlinge im Ortsbeirat 7 gegenüber Frankfurt zugrunde. 4. Wie gedenkt der Magistrat, die soziale Integration der vielen Geflüchteten im Stadtteil zu sichern. 5. Wie gedenkt der Magistrat, den bereits heute bestehenden Mangel an Schul- und Kindergartenplätzen durch weiter geflüchtete Kinder und Jugendliche aufzustocken. 6. Wie hoch sind die Kosten pro/Person und Monat Begründung: Gemäß den dem Ortsbeirat 7 vorliegenden Daten sind rund 1.000 Geflüchtete im Ortsbezirk 7 untergebracht. Da Frankfurt-weit ca. 5.600 Geflüchtete untergebracht sind, ist anzunehmen, dass es bis heute allein im Ortsbezirk 7 eine Quote von ca. 20 % sind. Weiterhin hat der Ortsbeirat 7 durch Medien und Bürger erfahren, dass weitere 600 bis 700 Geflüchtete im Ortsbezirk 7 untergebracht werden sollen. Da der Ortsbeirat durch die hohe Anzahl der Flüchtlinge ein soziales Missverhältnis und den Unfrieden der Bevölkerung zu befürchten hat, ist es wichtig, dass keine weiteren Geflüchteten im Ortsbezirk 7 untergebracht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 457/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Zivilschutz im Ortsbezirk 7

12.11.2024 | Aktualisiert am: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 464/7 Betreff: Zivilschutz im Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Am 24. Februar 2022 wurden die Westeuropäer durch den Vernichtungskrieg Russlands gegen die Ukraine aus ihrem "Friedens-Traum" aufgeschreckt. Der Bundeskanzler erklärte die "Zeitenwende". Doch was hat sich vor Ort geändert? In Militärkreisen des In- und Auslandes geht man davon aus, dass durch Aufrüstung Russland in der Lage sein würde, die NATO in drei Jahren offen anzugreifen. Verteidigungspolitiker - auch der Ampel-Koalition - und Experten aus Wissenschaft und Medien sehen die Gefahr, dass in fünf Jahren Russland einen offenen Krieg gegen ein NATO-Land führen könnte. Ein Szenario wäre, dass in diesem Zusammenhang zur Einschüchterung, um die Allianz von ihren Beistandsverpflichtungen gegenüber einem osteuropäischen Land abzuhalten, ein begrenzter Schlag gegen eine europäische Großstadt. Seit der "Zeitenwende" 2022 ist kaum etwas zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland geschehen. Im Ortsbezirk 7 befinden sich Objekte, die in der Ukraine Ziele russischer Angriffe sind, wie Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur, Krankenhäuser, militärische Einrichtungen, Wohnsiedlungen und Bildungseinrichtungen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie wird der Magistrat die Bevölkerung im Ortsbezirk 7 darüber aufklären, wo sie im Katastrophenfall, sei er natürlich oder militärisch, Schutz finden kann? 2. Wann wird der Magistrat Evakuierungspläne für Bewohner unseres Ortsbezirks erstellen und die Bewohner frühzeitig informieren? 3. Wird die Stadt Frankfurt mit dem Krankenhaus Nordwest eine ausreichende "Betten-Reserve" für den Nordwesten für einen Katastrophen- bzw. Konfliktfall vorhalten? 4. Bisher sind nur die Industriegebiete von Höchst und Fechenheim mit Sirenen ausgestattet. Ist dies auch für den Ortsbezirk 7 vorgesehen? Wenn ja, wird die Bevölkerung wie in den sechziger, siebziger und achtziger Jahren darüber aufgeklärt werden? 5. Beabsichtigt der Magistrat zum Beispiel die Bildungseinrichtungen unseres Ortsbezirkes - besonders die geplanten und die im Bau befindlichen - mit Schutzräume auszustatten und, wenn ja, wann? 6. Beabsichtigt der Magistrat die Bevölkerung für den Zivilschutz zu sensibilisieren und, falls ja, wie? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 464/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); SPD und FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeiten

12.11.2024 | Aktualisiert am: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 465/7 Betreff: Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Leitungen von Kitas und Horten in Absprache mit den Trägern der Einrichtungen und mit Genehmigung des Stadtschulamts einen Pool von ortsnahen, kurzfristig einsetzbaren Hilfskräften anlegen können. Ziel ist es, die Betreuung von Kindern in Ferienzeiten auch bei Personalmangel sicherzustellen, analog zum Konzept "Verlässliche Schule" des Landes Hessen. Begründung: In den Ferienzeiten kommt es in vielen Kitas und Horten aufgrund von Personalmangel teilweise oder vollständig zu Schließungen. Für berufstätige Eltern bedeutet dies eine zusätzliche Belastung bei der Betreuung ihrer Kinder. Ein Pool von Hilfskräften, bestehend aus Jahrespraktikanten, berenteten Kranken- und Altenpflegern, Lehrern, Erziehern und geeigneten Lehramtsstudenten, könnte kurzfristig einspringen und so die kontinuierliche Betreuung sicherstellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 465/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Sicherstellung der Betreuung für 12- bis 14-Jährige im Ortsbezirk 7 („Sandwichlücke“)

12.11.2024 | Aktualisiert am: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 466/7 Betreff: Sicherstellung der Betreuung für 12- bis 14-Jährige im Ortsbezirk 7 ("Sandwichlücke") Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, Maßnahmen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren zu ergreifen. Ziel ist es, die Betreuungslücke ("Sandwichlücke") zwischen dem Ende der Kita-Betreuung (10 Jahre bzw. 4. Schuljahr) und dem Beginn der Jugendbetreuung (ab 14 Jahren) zu schließen. Begründung: Zwischen dem 10. und 14. Lebensjahr gibt es im Betreuungsangebot eine Lücke, die Kinder und ihre Eltern vor organisatorische Herausforderungen stellt. Gerade in der Übergangszeit zur weiterführenden Schule ist eine verlässliche Betreuung für 12- bis 14-Jährige wichtig, um sie pädagogisch zu begleiten und ihnen soziale Anlaufstellen zu bieten. Eine solche Betreuung stärkt die Entwicklung der Kinder und entlastet Familien in einer entscheidenden Lebensphase. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 466/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Sonnensegel für Kinderspielplätze im Ortsbezirk 7

12.11.2024 | Aktualisiert am: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 467/7 Betreff: Sonnensegel für Kinderspielplätze im Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten, auf den Kinderspielplätzen im Ortsbezirk 7 rechtzeitig vor Beginn der Sommersaison Sonnensegel über den Sandkästen anzubringen. Ziel ist es, Kleinkinder während des Spielens vor intensiver Sonneneinstrahlung und den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken zu schützen. Begründung: Viele Sandkästen auf den Kinderspielplätzen im Ortsbezirk 7 sind ungeschützt der Sonne ausgesetzt. Gerade Kleinkinder sind besonders empfindlich gegenüber UV-Strahlung, was zu Hautschäden und einem erhöhten Sonnenbrandrisiko führen kann. Die Installation von Sonnensegeln trägt wesentlich zum Schutz der Kinder bei und schafft zugleich einen angenehmeren Spielraum, der in den Sommermonaten ohne gesundheitliche Bedenken genutzt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2025, OF 478/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 467/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 467/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 478/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Transparenz bei der Vertragsgestaltung bezüglich der Geflüchtetenunterkunft „In der Au 28 bis 22“

11.11.2024 | Aktualisiert am: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 455/7 Betreff: Transparenz bei der Vertragsgestaltung bezüglich der Geflüchtetenunterkunft "In der Au 28 bis 22" Bei der Vorstellung in der OBR-Sitzung der neuen Unterkunft für Geflüchtete In der Au 18-22 am 29.10.2024 wurde seitens der Verwaltung maximale Transparenz versprochen. Diese Transparenz muss auch für die vertragliche Ausgestaltung gelten, weshalb der Ortsbeirat den Magistrat bittet, folgende Fragen zu beantworten: I. Folgende Fragen beziehen sich alle auf den Vertrag der Stadt Frankfurt mit dem Betreiber der Unterkunft, Johanniter Unfallhilfe (JUH) a) Wie ist die Kündigung des Vertrags mit der JUH gestaltet bezüglich Kündigungsfristen? Vertragsverlängerungs-Klauseln? Gibt es im Falle einer langfristigen Nichtbelegung ein Sonderkündigungsrecht? b) Was passiert vertraglich im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Betreiber JUH aus triftigen Gründen? Kann ein anderer Betreiber in den Vertrag eintreten? Oder liegt eine Bindung an den Betreiber JUH über die gesamte Vertragslaufzeit vor? c) Was geschieht im Falle einer Nichtbelegung der Unterkunft: Wird der Betreiber nach einem Fixum bezahlt oder gibt es eine belegungsabhängige Bezahlung? d) Inwieweit sind negative / positive Preisentwicklungen vertraglich geregelt? II. Die folgenden Fragen beziehen sich auf den von der Stadt Frankfurt mit dem Eigentümer verhandelten und dann an den Betreiber übergebenen Vertrag: a) Sind in diesem Vertrag Kündigungsklauseln verhandelt, wann greifen diese und mit welchen Fristen? b) Sind angesichts der Laufzeit von 20 Jahren zukünftige Preisentwicklungen in einer Anpassungsregel vertraglich geregelt? c) Verlängert sich der Vertrag automatisch am Ende der Laufzeit und wenn ja, um wie lange? d) Wie ist die Übergabe des Geländes/Gebäudes nach Ende der Vertragslaufzeit geregelt? Fällt das Grundstück bei Vertragsende ohne weitere Auflagen an den Eigentümer zurück? Muss die Stadt für die Räumung (den Abriss der Gebäude) des Geländes eintreten? III. Wäre eine Nutzung nicht benötigter Wohnungen oder Räume für andere soziale Zwecke - evt. auch als Zwischenlösung - möglich? (Studentenwohnungen, gemeinschaftliche Einrichtungen wie z.B. Nachbarschaftscafé, KT) Begründung: Das Versprechen einer verbesserten Kommunikation muss einschließen, dass über Teile des Vertrags öffentlich informiert wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 455/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und FDP gegen SPD und farbechte/Linke (= Annahme); CDU und BFF (= Enthaltung)

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 7

Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30

11.11.2024 | Aktualisiert am: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 452/7 Betreff: Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26-30, in die Wege zu leiten. Begründung: Im Bereich Große Nelkenstraße 26-30, sowie den gegenüberliegenden Hausnummern 15-19, besteht ein absolutes Haltverbot, gekennzeichnet durch das Verkehrszeichen 283. Es zeigt an, dass unter keinen Umständen Fahrzeuge abgestellt werden dürfen, nicht einmal für einen kurzen Moment. Leider wird dennoch dauerhaft an dieser Stelle geparkt, was für den fließenden Verkehr vor der Ampel eine Einschränkung darstellt. Entgegenkommende Fahrzeuge können nicht in die Straße einbiegen, da die Fahrzeuge Richtung Aldi bzw. Am Hohen Weg, die Fahrbahn blockieren. Die im Haltverbot parkenden Fahrzeuge versperren den Weg, des korrekten Einscherens vor der Ampel. Weiterhin führt diese Situation dazu, dass Anwohnende durch hupende Verkehrsteilnehmende lärmbelästigt werden oder mitunter deren Einfahrten bzw. die Fußgängerwege blockiert werden. Da die bisherige Beschilderung scheinbar nicht ausreichend ist, bitten wir um entsprechende Maßnahmen zur Lösung der Situation Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6177 2024 Die Vorlage OF 452/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Immobilie der Sparkasse Praunheim endlich nutzen

11.11.2024 | Aktualisiert am: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 448/7 Betreff: Immobilie der Sparkasse Praunheim endlich nutzen Vorgang: V 628/23 OBR 7; ST 496/24 Der Magistrat wird gebeten, seinen bereits bestehenden Kontakt zur Eigentümerin der Immobilie der ehemaligen Sparkasse Praunheim nachdrücklich dahingehend zu nutzen, dass das leer stehende Gebäude für eine städtische öffentliche Nutzung (z.B. als Bürgertreff, KT oder Seniorentreff, Quartiersmanagement) oder als Zwischennutzung durch "Kunstwerk Praunheim e.V." (für einen Ausstellungsraum für Bildende Künstler, als Raum für die Musikschule der in Praunheim wohnenden Künstler oder als Ort für kleine Veranstaltungen) schnellstmöglich verwendet werden kann. Begründung: In der ST496 vom 8.3.2024 heißt es: "Der Magistrat hat den Kontakt zur Eigentümerin der Immobilie Sparkasse Praunheim gesucht, um künftige Planungen in Erfahrung zu bringen. Eine Rückmeldung der Eigentümerin steht bislang noch aus." Der Leerstand der Immobilie der ehemaligen Sparkasse im Ortskern Praunheim seit November 2022 darf nicht einfach hingenommen werden. Da sich bislang offensichtlich keine pritvatwirtschaftliche Nutzung ergeben hat, wird von den Bürgern Praunheims erwartet, dass die Stadt, d.h. der Magistrat eine öffentliche Nutzung anmeldet. Bedarf gibt es vielfältig. Damit wird das Ortszentrum vor weiterer Verödung geschützt. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.10.2024, OF 438/7 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.03.2023, V 628 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 496 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6173 2024 1. Die Vorlage OF 438/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 448/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 448/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten-Linke

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Antrag Ortsbeirat 7

Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben

11.11.2024 | Aktualisiert am: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 447/7 Betreff: Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen 1. Mit der Aufnahme des Betriebs der neuen Unterkunft für geflüchtete Menschen wird die benachbarte Unterkunft auf den Grundstücken "In der Au 2" und "In der Au 4-12" nur noch in Notfällen genutzt und baldmöglichst ganz geschlossen. 2. Die Kapazität der benachbarten Brentanoschule und der ortsnah verfügbaren Kinderbetreuungseinrichtung wird an die erwartete Zahl von Kindern angepasst und es wird sichergestellt, dass die Schule wieder ihrem Anspruch als Schule mit musikalischem Schwerpunkt gerecht werden kann, 3. In Zukunft werden die zuständigen Ortsbeiräte frühzeitig über Pläne für neue Unterkünfte für geflüchtete oder wohnsitzlose Menschen informiert. Mit den Ortsbeiräten wird dann gemeinsam über die Information der Anwohnenden und der Öffentlichkeit beraten. Begründung: Eine angemessene Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die städtischen und staatlichen Institutionen, sondern auch alle Bürger:innen stellen müssen. Die Rödelheimer Bürger:innen haben sich bislang mit viel Engagement für die in Rödelheim untergebrachten geflüchteten Menschen eingesetzt. Damit dies auch so bleibt, sollte die Zahl der im Stadtteil untergebrachten geflüchteten Menschen aber nicht immer weiter erhöht werden. Die Nutzung des bisher als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzten Geländes der ehemaligen Messebaufirma Ambrosius war von Anfang an nur zeitlich befristet. Mit der Eröffnung der neuen Unterkunft, die eine deutlich verbesserte Unterbringung ermöglicht, sollte die benachbarte Unterkunft geschlossen oder allenfalls als Notunterkunft genutzt werden. Als großes Problem hat sich die mangelnde Information von Ortsbeirat und Öffentlichkeit bei dem neuen Projekt in Rödelheim erweisen. Auch wenn es wohl bei keinem Projekt dieser Art eine allgemeine Zustimmung geben wird, ist es wichtig und richtig bereits in der Planungsphase zu informieren. Gemeinsam mit den zuständigen Ortsbeiräten kann eine geeignete und dem Projekt angemessene Form der Öffentlichkeitsinformation festgelegt werden. In der Vergangenheit ist dies so praktiziert worden und hat dazu geführt die Akzeptanz zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.10.2024, OF 437/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über die drei Ziffern des Tenors der Vorlage OF 447/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 507 2024 1. Die Vorlage OF 437/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 447/7 für erledigt erklärt. 2. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 447/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. b) Ziffern 2. und 3. der Vorlage OF 447/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu a) GRÜNE und farbechte/Linke gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 1 farbechte/Linke Ziffer 3.: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Sportstätten für den wachsenden Stadtteil sichern und neue Sportstätten schaffen

11.11.2024 | Aktualisiert am: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 449/7 Betreff: Sportstätten für den wachsenden Stadtteil sichern und neue Sportstätten schaffen Vorgang: OM 1384/22 OBR 7; ST 2337/22 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie gesichert ist das Fußballgelände des 1.FC Rödelheim e.V. angesichts der Pläne des Bundesverkehrsministers und der hessischen Landesregierung, die BAB 5 10spurig auszubauen, wie es in der Machbarkeitsstudie der Automobil-GmbH veröffentlicht worden ist. Was geschieht im Falle einer Realisierung der Pläne mit dem Fußball-Verein und dessen Vereins- und Sportgelände, die eine lange Geschichte und Verbundenheit mit dem Stadtteil Rödelheim haben? 2. Welche Konzepte hat die Stadt für von neuen Sport- und Freizeitflächen wie Skaten oder Biken entwickelt oder gedenkt sie zu entwickeln und welche Flächen können im Ortsbezirk dafür ausgewiesen werden? Begründung: In der B 372 wird zu Recht darauf hingewiesen, dass "sichere und zeitgemäße Bewegungsräume und -angeboten in den Quartieren" notwendig sind und so gestaltet werden müssen, dass "die gesamte Bevölkerung Zugang dazu hat". Weiter heißt es: "Grundlage von Sport und Bewegung sind in erster Linie infrastrukturelle Einrichtungen und Flächen." Angesichts der wachsenden Stadt und des Stadtteils steigen auch die Bedarfe, so dass ein Verbleib der vorhandenen Sportstätten unbedingt erforderlich ist, ebenso die Schaffung von weiteren Angeboten für ältere Kinder und Jugendliche, die neben den Fußball-Plätzen Alternativen brauchen. Die ST 3227 aus 2022 hat den Mangel im Stadtteil anerkannt, Pläne zu neuen Angeboten sind dem Ortsbeirat bisher nicht bekannt. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1384 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2337 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 372 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 449/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die beiden Ziffern des Tenors der Vorlage OF 449/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1101 2025 1. Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 449/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF Ziffer 2.: GRÜNE, farbechte/Linke und FDP gegen SPD und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten-Linke

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Antrag Ortsbeirat 7

Geschwindigkeitskontrollen in der Hausener Obergasse

11.11.2024 | Aktualisiert am: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 453/7 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Hausener Obergasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Geschwindigkeitsüberschreitungen in der verkehrsberuhigten Zone (Spielstraße) der Hausener Obergasse, insbesondere nach der neuen Hausener Brücke, zu reglementieren bzw. zu beenden. Begründung: In der Hausener Obergasse besteht ab der neuen Hans-Busch-Brücke bis zur Evangelischen Kirche Schrittgeschwindigkeit, da an dieser Stelle eine verkehrsberuhigte Zone (Spielstraße) eingerichtet ist. Entlang dieses Streckenabschnittes befindet sich unter anderem die Kerschensteiner Schule, als auch eine Kita. Sowohl Anwohnende als auch die Schulgemeinde berichten jedoch von permanenten Geschwindigkeitsüberschreitungen zum Teil bis zu 50km/h. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 453/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten

11.11.2024 | Aktualisiert am: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 460/7 Betreff: Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten Vorgang: OM 4792/15 OBR 7; ST 488/16 Im Rahmenplan Praunheim von 2013 heißt es: "Das denkmalgeschützte Bauwerk der Praunheimer Werkstätten soll in seinem Bestand geschützt werden. Anstelle der heute eher introvertierten Nutzung wird für die Praunheimer Werkstätten zukünftig eine Nutzung angestrebt, die zu einer nachhaltigen Belebung des Ortskerns Praunheim beiträgt.....Angestrebt wird eine Kombination von Nutzungen aus den Bereichen Kultur, Kunst, Soziales, Gesundheit, Gastronomie und Gewerbe." Nach dem Auszug der Werkstätten wurde das Ensemble von der KEG erworben und es gab konkrete Pläne hier ein offenes Zentrum für Kunst und Kultur zu etablieren, dass sich selbst trägt. Diese Pläne konnten aus nachvollziehbaren Gründen nicht weiterverfolgt werden, denn seit Anfang 2016 werden die Gebäude als temporäre Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt. Diese Entscheidung wurde vom Ortsbeirat mitgetragen. In der Stellungnahme vom 14.03.2016, ST 488, berichtet der Magistrat aber auch; "Sobald die Situation es zulässt, soll an der geplanten Folgenutzung aus der Planungswerkstatt festgehalten werden. Ein dauerhaftes Wohnen für Flüchtlinge ist aufgrund des temporären Charakters der Ein- und Umbauten nicht möglich." Im Jahr 2025 hat der Magistrat dann den Betreibervertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten um fünf Jahre, d.h. bis zum 30.09.2025, verlängert. Auch diese Entscheidung hat der Ortsbeirat mitgetragen, weil das Gebäude unbedingt für eine angemessene Unterbringung der geflüchteten Menschen in Frankfurt benötigt wurde. Eigentlich wäre es nun an der Zeit die temporäre Nutzung als Unterkunft für geflüchtete Menschen zu beenden und die Gebäude endlich der ursprünglich geplanten Nutzung zuzuführen. Der Ortsbeirat nimmt allerdings zu Kenntnis, dass die aktuelle Situation bei der Unterbringung für geflüchtete Menschen eine Schließung der Unterkunft nicht zulässt und eine abermalige Verlängerung der aktuellen Nutzung um fünf Jahre unerlässlich ist. Allerdings hält es der Ortsbeirat für nötig, den Bürger:innen eine klare Perspektive im Sinne des Rahmenplans Praunheim zu bieten. In den letzten Jahren ist zudem der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten als Träger der Unterkunft von seinem bisherigen offenen und kooperativen Konzept immer weiter abgerückt. Nicht nur die Kooperation mit engagierten Bürger:innen wurde beendet, auch die Zusammenarbeit mit den im Komplex wohnenden Künstler:innen wurde eingestellt. Leider haben weiter Maßnahmen des Trägers dazu beigetragen, dass eine gute Zusammenarbeit im Stadtteil mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten nicht mehr vorstellbar ist. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der am 30.09.2025 auslaufende Vertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten wird nicht verlängert. 2. Es wird ein neuer Träger für die Unterkunft gesucht, der bei seiner Arbeit folgende Ansätze berücksichtigt: - Das freiwillige Engagement von Bürger:innen wird ausdrücklich unterstützt. - Angebote zur Kooperation mit den auf dem Gelände wohnenden Menschen Künstler:innen werden wohlwollend geprüft und bei Interesse der Bewohner:innen auch ermöglicht. - Es werden aktiv Wege gesucht, um das Gelände stärker zum Stadtteil zu öffnen. Denkbar wäre z.B. ein regelmäßiges Nachbarschaftscafé. 3. Der Vertrag mit dem neuen Träger endet spätestens am 1.10.2030. Bereits ein Jahr davor beginnt ein Konzeptvergabeverfahren um die zukünftige Nutzung der Gebäude im Sinne des Rahmenplans Praunheim sicherzustellen. 4. Werden aufgrund sinkender Bedarfszahlen Teile des Gebäudes nicht mehr benötigt, wird schon vorzeitig eine Zwischennutzung im Sinne des Rahmenplans Praunheim ermöglicht. 5. Sofern der Magistrat über den 1.10.2030 hinaus einen Bedarf für eine Unterkunft in Praunheim sieht, so sucht er aktiv und frühzeitig nach Alternativen. Denkbar wäre dies z.B. im zukünftigen urbanen Mischgebiet nördlich der Heerstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4792 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 488 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 23 Es besteht Einvernehmen, über die Vorlage OF 460/7 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 508 2024 Die Vorlage OF 460/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die im Satz nach dem Zitat der Stellungnahme genannte Jahreszahl von "2025" auf "2020" geändert wird. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); farbechte/Linke (= Enthaltung) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD, farbechte/Linke, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) Ziffern 4. und 5.: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Sicheren und ungehinderten Schulweg im Hausener Weg schaffen

09.11.2024 | Aktualisiert am: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 454/7 Betreff: Sicheren und ungehinderten Schulweg im Hausener Weg schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich mit dem Eigentümer bzw. Pächter der Liegenschaft Hausener Weg 120 in Verbindung zu setzten und darauf einzuwirken, dass auf dem Grundstück vor dem Eingang ein Abstellplatz für Fahrräder geschaffen wird. Begründung: Da der Gehweg, der an dem Grundstück, Hausener Weg 120 vorbeiführt als Schulweg ausgewiesen ist, hat die Stadt vor dem Grundstück Poller angebracht. Nun werden diese Sperrbügel von den Bewohnern als Fahrradabstellplätze zahlreich in Beschlag genommen, wodurch ein sicheres Benutzen des Gehwegs nicht mehr möglich ist. Weder Kinder noch Kinderwagen oder gehbehindere Personen mit Rollator oder Rollstuhl können den Fußweg ungehindert und gefahrlos nutzen. Auf dem Gelände böte sich genügend Platz für eine Fahrrad-Abstellfläche. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6178 2024 Die Vorlage OF 454/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Ablehnung); GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Anregung Ortsbeirat 7

Kommunale Wärmeplanung geht alle an und braucht Transparenz

29.10.2024 | Aktualisiert am: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2024, OA 500 entstanden aus Vorlage: OF 435/7 vom 10.10.2024 Betreff: Kommunale Wärmeplanung geht alle an und braucht Transparenz Vorgang: M 118/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Vorlage M 118, Ziffer V, aufgefordert, Maßnahmen, die parallel zum Planungsprozess der Kommunalen Wärmeplanung zur Erprobung von Energiemaßnahmen in sogenannten Energiewendevierteln ergriffen werden sollen, den betroffenen Ortsbeiräten und der Stadtverordnetenversammlung vorzustellen und zum Beschluss vorzulegen. Begründung: Beteiligung und Transparenz sind Grundvoraussetzungen dafür, dass die Klimapolitik bezüglich der Wärmeplanung gelingt. Die Befürchtungen der Bevölkerung, dass die Kosten für die Transformation einseitig auf die Bewohner und Mieter umgelegt werden, sind zu entkräften durch die Berücksichtigung ihrer Interessen. Deshalb sollen die Pläne vor den demokratisch gewählten Organen ständig offengelegt werden. Darüber lassen sich auch Mitsprache und demokratische Willensbildungsprozesse organisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 500 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5475, 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 28.11.2024

Keine Partei

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Initiative Ortsbeirat 7

Wiederauflage des Rödelheimer Nikolausmarktes unterstützen

29.10.2024 | Aktualisiert am: 06.11.2024

S A C H S T A N D : Initiative vom 29.10.2024, OI 75 entstanden aus Vorlage: OF 445/7 vom 15.10.2024 Betreff: Wiederauflage des Rödelheimer Nikolausmarktes unterstützen Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschluss der Stv.-V., § 3563 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92/23, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, die Durchführung des Rödelheimer Nikolausmarktes am 30.11.2024 mit einer Summe von 3.000 Euro zu unterstützen. In den vergangenen Jahren veranstaltete der Rödelheimer Vereinsring statt des traditionellen Nikolausmarktes jeweils am Samstag vor dem ersten Advent nur ein kleines "Anleuchtfest" mit zwei oder drei Ständen auf dem Baruch-Baschwitz-Platz. Bei Einbruch der Dunkelheit wurde die Weihnachtsbeleuchtung eingeschaltet und der Nikolaus beschenkte ca. 150 bis 200 Kinder mit einem Weihnachtsmann. Der Verzicht auf einen größeren Nikolausmarkt war bedingt durch die Coronapandemie sowie durch gestiegene Kosten und Auflagen. Erstmals seit 2018 wird in diesem Jahr am 30. November wieder ein richtiger Nikolausmarkt vom Rödelheimer Vereinsring organisiert, unterstützt von einer engagierten Gruppe Rödelheimer Bürger*innen. Die Ausgaben liegen insgesamt bei knapp 6.300 Euro, die Einnahmen durch die Standgebühren voraussichtlich bei 1.000 Euro. Aus diesem Grund möchte der Ortsbeirat die Neuauflage des Nikolausmarktes mit 3.000 Euro unterstützen. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 06.11.2024

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 7)

Sanierung des Ege-Mahnmals auf dem Bezirksfriedhof Westhausen

29.10.2024 | Aktualisiert am: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5986 entstanden aus Vorlage: OF 440/7 vom 13.10.2024 Betreff: Sanierung des Ege-Mahnmals auf dem Bezirksfriedhof Westhausen Der Magistrat wird gebeten , das Ege-Mahnmal auf dem Bezirksfriedhof Westhausen zeitnah zu sanieren. Begründung: Das Ege-Mahnmal ist stark sanierungsbedürftig (siehe Fotos). Frankfurt darf dieses Mahnmal nicht weiter verkommen lassen. In einer Zeit, in der Fremdenfeindlichkeit und rechtsradikales Gedankengut wieder hoffähig werden, ist es wichtig, der Erinnerungskultur gegen das Unrechtsregime der Nationalsozialisten einen angemessenen Rahmen zu geben. Jährlich am Volkstrauertag erinnert u. a. der Kulturkreis Westhausen an den ehemaligen Westhausener Bürger Albrecht Ege an seinem Mahnmal auf dem Friedhof Westhausen. Albrecht Ege wurde am 23.01.1943 im Strafgefängnis Frankfurt-Preungesheim von den Nazis hingerichtet. Die Gedenkfeier am Mahnmal von Albrecht Ege soll nicht nur an die Auswüchse einer menschenverachtenden Diktatur erinnern, sondern auch auf aktuelle rechtsradikale und fremdenfeindliche Entwicklungen aufmerksam machen. Albrecht Ege wurde der Satz zugeordnet: "Erinnern heißt aus Erfahrungen zu lernen, um die Zukunft demokratisch zu gestalten". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 11

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7

Klimaangepasste Platzgestaltung für das Schönhofviertel

15.10.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 436/7 Betreff: Klimaangepasste Platzgestaltung für das Schönhofviertel In der B 288/24 führt der Magistrat aus, dass im gesamten Stadtgebiet eine Reihe von Stadtplätzen dringend klimaangepasst umgestaltet werden müssen. Die Grundlage dafür bildet der Leitfaden "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung in Frankfurt am Main" (M18/23), welcher auch für die Neuplanung städtischer Plätze sinnvolle Maßnahmen auflistet, um die spürbaren Folgen der Klimakrise, insbesondere Überhitzung, in Frankfurt zu adressieren. Die im Leitfaden angeführten Negativbeispiele (z.B. Seite 11, Gravensteiner Platz) sollten bei Neuplanungen von Plätzen vermieden werden. Die Zielstellung einer klimagerechten Platzgestaltung hatten auch die Entwürfe für den zentralen Quartiersplatz im Schönhofviertel (Mara-Jakisch-Platz) sowie für den Schulhof der dortigen Grundschule, die im September 2022 im Ortsbeirat vorgestellt wurden. Dies ist auch dringend notwendig, denn nach heutigem Stand weist das Gebiet des Schönhofviertels in der Klimafunktionskarte gelb und rot eingefärbte Flächen auf, die ein Aufhitzungspotential darstellen. Der Quartiersplatz soll im neuen Quartier eine verbindende Funktion der beiden Parkteile erfüllen und den Menschen eine hohe Aufenthaltsqualität bieten (Quelle: Stadtplanungsamt, https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/s_dlich_r_delheimer_landstra_e_5054.ht ml, Abruf am 15.10.2024). Das geht nur mit entsprechender Verschattung und Kühlung in den zu erwartenden heißen Sommern. Bereits bei der Genehmigung der vorgelegten Grünflächenplanung hatte der Ortsbeirat die oben beschriebene Problematik thematisiert (OM 2798/22). Darauf ist der Magistrat in der ST 7/23 eingegangen. Unter anderem soll die Versickerungsfähigkeit dadurch sichergestellt sein, dass keine direkten Abflüsse an die städtische Kanalisation angeschlossen sind, sondern auf dem Platz selbst zwei miteinander verbundenen Muldensysteme eingebaut werden, die eine Retention des Oberflächenwassers vornehmen und die Hälfte der Bäume auf dem Quartiersplatz mit anfallendem Regenwasser versorgen. Diese Mulden würden, so die Stellungnahme, teilweise mit Sitzgelegenheiten und Pflanzbereichen ausgestattet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der Zeitplan für die Fertigstellung des Quartiersplatzes und des Schulhofs im Schönhofviertel im Sinne der vorgestellten Grünflächenplanung inkl. der Maßgaben des Ortsbeirates? 2. Inwiefern erfüllt der Quartiersplatz im Schönhofviertel sowie der Schulhof der Hybridgrundschule die Kriterien des Leitfadens "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung in Frankfurt am Main" (M18/23)? Wie kann, z.B. bei der Begrünung des Schulhofs, nachgesteuert werden? 3. In der ST 7/23 hat der Magistrat zusätzliche Verschattungselemente (z.B. Sonnenschirme) für den Quartiersplatz abgelehnt, da die Sitzelemente und Podeste vorwiegend unter den Baumgruppen angesiedelt seien. Wann erfolgt die Pflanzung und wann können die Bäume ihre beabsichtigte Nutzung erreichen? Was ist für die Phase zwischen der Pflanzung und tatsächlicher schattenspendender Wirkung der Bäume geplant? 4. Sowohl der westliche und östliche Parkteil ist in Zusammenhang mit dem Quartiersplatz zu sehen, zumal der Park die benötigten Freiflächen für die Hybridgrundschule bereithält. In der ST 7/23 hat der Magistrat dem Vorschlag des Ortsbeirats entsprochen, mehr Bäume im östlichen Parkteil einzuplanen. Die genaue Anzahl und Verortung sei noch in der Ausführungsplanung festzulegen. Wie ist der aktuelle Sachstand? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Wiederauflage des Rödelheimer Nikolausmarktes unterstützen

15.10.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 445/7 Betreff: Wiederauflage des Rödelheimer Nikolausmarktes unterstützen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E92/23, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen") bzw. vom 11.07.2024, § 4994 (E160/24, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), die Durchführung des Rödelheimer Nikolausmarktes am 30.11.2024 mit einer Summe von 3000,- Euro zu unterstützen. Begründung: In den vergangenen Jahren veranstaltete der Rödelheimer Vereinsring statt des traditionellen Nikolausmarktes jeweils am Samstag vor dem ersten Advent nur ein kleines "Anleuchtfest" mit zwei oder drei Ständen auf dem Baruch-Baschwitz-Platz. Bei Einbruch der Dunkelheit wurde die Weihnachtsbeleuchtung eingeschaltet und der Nikolaus beschenkte ca. 150-200 Kinder mit einem Weihnachtsmann. Der Verzicht auf einen größeren Nikolausmarkt war bedingt durch Corona, sowie durch gestiegene Kosten und Auflagen. Erstmals seit 2018 wird in diesem Jahr am 30. November wieder ein richtiger Nikolausmarkt vom Rödelheimer Vereinsring organisiert, unterstützt von einer engagierten Gruppe Rödelheimer Bürger*innen. Die Ausgaben liegen insgesamt bei knapp 8.000 €, die Einnahmen durch die Standgebühren voraussichtlich bei 1.000 €. Aus diesem Grund möchte der Ortsbeirat die Neuauflage des Nikolausmarktes mit 3.000 € unterstützen. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

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Antrag Ortsbeirat 7

Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben

13.10.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 437/7 Betreff: Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen 1. Der Betrieb einer Unterkunft für geflüchtete Menschen auf dem Eckgrundstück "In der Au/ Strubbergstraße" wird auf maximal zehn Jahre begrenzt. 2. Die benachbarte Unterkunft auf den Grundstücken "In der Au 2" und "In der Au 4-12" wird im Zuge der Eröffnung der neuen Unterkunft sukzessive in der Kapazität reduziert und dann geschlossen. 3. Die Kapazität der benachbarten Brentanoschule und der ortsnah verfügbaren Kinderbetreuungseinrichtung wird an die erwarte Zahl von Kindern angepasst. Begründung: Eine angemessene Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die städtischen und staatlichen Institutionen, sondern auch alle Bürger:innen stellen müssen. Die Rödelheimer Bürger:innen haben sich bislang mit viel Engagement für die in Rödelheim untergebrachten geflüchteten Menschen eingesetzt. Damit dies auch so bleibt, sollte die Zahl der im Stadtteil untergebrachten geflüchteten Menschen aber nicht immer weiter erhöht werden. Schon die Nutzung des bisher als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzten Geländes der ehemaligen Messebaufirma Ambrosius war von Anfang an nur zeitlich befristet. Diese Notwendigkeit ergibt sich schon aus den planungsrechtlichen Vorgaben, die an dieser Stelle ein Gewerbegebiet vorsehen. Zudem wurde seinerzeit explizit auf die Prüfung einer weiteren Unterkunft in unmittelbarer Nachbarschaft verzichtet. In der B 319 aus 2017 heißt es: "Die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen ist in der Regel nicht darauf ausgelegt, binnen kurzer Zeit größere Personengruppen aufzunehmen. Das gilt zum Beispiel für Kindertagesstätten, Schulen und die ärztliche Versorgung. Der Magistrat hat deshalb nach Möglichkeit darauf verzichtet, mehrere Übergangsunterkünfte für Flüchtlinge in direkter Nachbarschaft zueinander einzurichten und hat sich stattdessen um eine Verteilung über das gesamte Stadtgebiet bemüht." Der Ortsbeirat unterstützt ausdrücklich die damalige Erkenntnis des Magistrats. Der gleichzeitige Vollbetrieb beider Einrichtungen würde diesem Ziel allerdings widersprechen. Zudem ist die angestrebte Befristung für die neue Unterkunft auf 20 Jahre, nicht mehr als übergangsweise Nutzung zu betrachten. Das ist vielen Bürger:innen nicht zu vermitteln und widerspricht im Übrigen auch den mit der Aufstellung des Bebauungsplans 942 verfolgten Zielen zur Sicherung des traditionellen Gewerbestandorts. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: SPD

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