Einrichtung einer Stadtteilbücherei im Bereich Praunheim und Hausen
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main möge prüfen, eine Stadtteilbücherei in den Stadtteilen Praunheim und Hausen einzurichten und berichten.
Begründung
Im OBR 7 verfügt bisher nur Rödelheim über eine Stadtteilbücherei. In Praunheim und Hausen fehlen sie, obwohl sie in den meisten anderen Frankfurter Stadteilen ihre Bedeutung für die Bürger bewiesen haben. Eine Stadtteilbücherei bietet ihren Bürgern fußläufig(!) und informell Zugang zu Kultur, Literatur, Spracherwerb. Sie fördert soziale Interaktion unterschiedlicher Teilnehmer mit ähnlichen Interessen. Angeboten werden z.B. Kreativaktionen, "Lesen ab 4 Jahre" und "Omas gegen rechts", Einführungen in Buchhandlungen, Autorenlesungen, Leseklubs, Musizieren und Bewegungsspiele als emotionale Erlebnisse und wichtige Integrationsfaktoren ohne formellen oder schulischen Zwang, ohne Leistungsdruck oder Zertifikate. Die Stadtteilbücherei leistet einen unschätzbaren Beitrag zu persönliche Entwicklung fördernder kultureller Aneignung und begünstigt Integration durch Lernzuwachs und Gemeinschaftserlebnisse. Es bestehen z. Zeit offensichtlich leere Räume in der ehem. Sparkasse in Hausen und in Gebäude des Westrings in der Siedlung Westhausen in Praunheim.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2025Sie sind hierOFOF 480/7Einrichtung einer Stadtteilbücherei im Bereich Praunheim und HausenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Februar 2025OMOM 6496Einrichtung einer Stadtteilbücherei im Bereich Praunheim und HausenDirektanregung
- 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 50Einrichtung einer Stadtteilbücherei im Bereich Praunheim und HausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme