Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken im Haltverbot an der Großen Nelkenstraße 26 bis 30 zu verhindern. Dies wird vorgeschlagen, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern und die Lärmbelästigung der Anwohner zu reduzieren. Erwartet werden Maßnahmen, die das Einhalten des Haltverbots effektiv unterstützen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Große Nelkenstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Wartehalle für Bushaltestelle „Große Nelkenstraße“04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sichtbeziehungen im Hausener Brückweg verbessern16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Einbahnstraßen in Hausen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben13.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Große Nelkenstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30, in die Wege zu leiten.
Begründung
Im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30 sowie den gegenüberliegenden Hausnummern 15 bis 19 besteht ein absolutes Haltverbot, gekennzeichnet durch das Verkehrszeichen 283. Es zeigt an, dass unter keinen Umständen Fahrzeuge abgestellt werden dürfen, nicht einmal für einen kurzen Moment. Leider wird dennoch dauerhaft an dieser Stelle geparkt, was für den fließenden Verkehr vor der Ampel eine Einschränkung darstellt. Entgegenkommende Fahrzeuge können nicht in die Straße einbiegen, da die Fahrzeuge Richtung Aldi bzw. Am Hohen Weg die Fahrbahn blockieren. Die im Haltverbot parkenden Fahrzeuge versperren den Weg und das korrekte Einscheren vor der Ampel. Weiterhin führt diese Situation dazu, dass Anwohnende durch hupende Verkehrsteilnehmende lärmbelästigt werden oder mitunter deren Einfahrten bzw. die Fußgängerwege blockiert werden. Da die bisherige Beschilderung scheinbar nicht ausreichend ist, bittet der Ortsbeirat um entsprechende Maßnahmen zur Lösung der Situation.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2024OFOF 452/7Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2024Sie sind hierOMOM 6177Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30Direktanregung
- 28. März 2025Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 476Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats