Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, in der Großen Nelkenstraße 26 bis 30 einen Parkwinkel anzuordnen, um das Ende der Parkordnung im absoluten Haltverbot zu verdeutlichen. Dies soll dazu beitragen, das Zuparken in diesem Bereich zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
In Höhe des Verkehrszeichens 283 Straßenverkehrs-Ordnung (Absolutes Haltverbot) wird ein Parkwinkel angeordnet, um das Ende der Parkordnung zu verdeutlichen. Weitere straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen gegen vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen sind nicht möglich.
Die Städtische Verkehrspolizei überwacht die Örtlichkeit im Rahmen der allgemeinen Streife. Zusätzlich wurde der Außendienst über die aktuelle Beschwerdelage informiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2024OFOF 452/7Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2024OMOM 6177Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30Direktanregung
- 28. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 476Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab