Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
In Höhe des Verkehrszeichens 283 Straßenverkehrs-Ordnung (Absolutes Haltverbot) wird ein Parkwinkel angeordnet, um das Ende der Parkordnung zu verdeutlichen. Weitere straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen gegen vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen sind nicht möglich. Die Städtische Verkehrspolizei überwacht die Örtlichkeit im Rahmen der allgemeinen Streife. Zusätzlich wurde der Außendienst über die aktuelle Beschwerdelage informiert.