Skip to main content

Änderung der Verkehrsführung an der Hans-Busch-Brücke

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.03.2025, OF 486/7

Betreff: Änderung der Verkehrsführung an der Hans-Busch-Brücke
Ortsbeirat möge beschießen: Der Magistrat wird gebeten die Verkehrsführung an der Hans-Busch-Brücke in Hausen zu prüfen und zu berichten, inwieweit auf der Brücke Gegenverkehr möglich ist und die Einbahnstraßen-Regelung aufgehoben werden kann. Dies könnte durch Maßnahmen wie z.B: 1. Hinzuziehung des Verkehrszeichen VZ-Nr. 308 "Vorrang vor dem Gegenverkehr" Grafik: StVO 2. Spielstraße 3. Beschränkte Geschwindigkeit auf 20 km/h 4. Sonstige Maßnahmen (Vorschlag des Magistrats) umgesetzt werden.

Begründung:

Die Einbahnstraßen Regelung an der Hausener Brücke führt immer wieder zu Ärgernissen und Verkehrsverstößen. Lt. Beobachtungen von Anwohner wird nicht nur die Brücke gegen die Einbahnstraße befahren, sondern werden auch von Ortsunkundigen gefährliche Wendemanöver vorgenommen. Die Möglichkeit die Brücke in beiden Richtungen passieren zu können, würde auf der einerseits diese gefährlichen Situationen entschärfen, anderseits würde auch der Ortskern in Alt-Hausen eklatant entlastet werden, da auch ein Teil der Elterntaxis über die Brücke abfließen könnte.
Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 486/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme)