Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Einführung von Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, insbesondere für Kinder. Die Stadtverordnetenversammlung soll den Magistrat beauftragen, die neuen gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen, um diese Maßnahme umzusetzen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Erneut hat der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats zurückgewiesen auf der Thudichumstraße sowie dem Hausener Weg Tempo 30 einzuführen. In der ST 75/25 wird darauf verwiesen, dass es keine ausreichende Anordnungsgrundlage gäbe. Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit Tempo 50 könnten "nur ‚im unmittelbaren Bereich von [...] Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern' statthaft" sein.
Kurios ist, dass ausgerechnet die aufgeführten Tatbestände für die Situation an der Thudichumstraße und dem Hausener Weg zutreffend sind. Nicht nur führt hier der Schulweg der Kinder, die zur Michael-Ende-Schule gehen, entlang, auch liegen das Seniorenpflegeheim Domicil (Thudichumstraße 9) und das Sozial- und Rehazentrum West (Alexanderstraße 94-96) entweder direkt an der Straße, zumindest aber mal in unmittelbarer Umgebung. Auch der Rödelheimer Kinderbeauftragte und der Elternbeirat des Kinderzentrums Niddagaustraße (KiZ 17) fordern die Einführung der Tempobeschränkung. Am 26.09.2024 fand eine lautstarke Demo an der Ecke Thudichumstraße/Trümpertstraße statt.
Entsprechend des neuen Straßenverkehrsgesetzes, das aus der Einigung von Bundestag und Bundesrat hervorgegangen ist, soll es Kommunen ermöglicht werden, Tempo 30 "entlang von hochfrequentierten Schulwegen" einzurichten. Zudem soll es vereinfacht werden zwei Tempo 30-Zonen miteinander zu verknüpfen, sog. Lückenschluss (max. 500m). Gemäß der ST 16/25 soll die dazu nötige Verwaltungsvorschrift im Mai 2025 vorliegen.
Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird beauftragt, die neuen gesetzlichen Gegebenheiten zu nutzen, um Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg auszuweisen. Das Argument der Verkehrssicherheit überwiegt gegenüber dem Zeitverlust des Busses M34, der zu den Spitzenverkehrszeiten sowieso oft im Stau steht. Die von der traffiQ auf 36.000 € bezifferten Mehrkosten für Personal und Fahrzeuge werden getragen und die Änderung zum nächsten Fahrplanwechsel umgesetzt.
Begründung
Vorgang: OM 4686/23 OBR 3; ST 16/25; OM 4786/23 OBR 7; ST 75/25 Erneut hat der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats zurückgewiesen auf der Thudichumstraße sowie dem Hausener Weg Tempo 30 einzuführen. In der ST 75/25 wird darauf verwiesen, dass es keine ausreichende Anordnungsgrundlage gäbe. Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit Tempo 50 könnten "nur ‚im unmittelbaren Bereich von [...] Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern' statthaft" sein. Kurios ist, dass ausgerechnet die aufgeführten Tatbestände für die Situation an der Thudichumstraße und dem Hausener Weg zutreffend sind. Nicht nur führt hier der Schulweg der Kinder, die zur Michael-Ende-Schule gehen, entlang, auch liegen das Seniorenpflegeheim Domicil (Thudichumstraße 9) und das Sozial- und Rehazentrum West (Alexanderstraße 94-96) entweder direkt an der Straße, zumindest aber mal in unmittelbarer Umgebung. Auch der Rödelheimer Kinderbeauftragte und der Elternbeirat des Kinderzentrums Niddagaustraße (KiZ 17) fordern die Einführung der Tempobeschränkung. Am 26.09.2024 fand eine lautstarke Demo an der Ecke Thudichumstraße/Trümpertstraße statt. Entsprechend des neuen Straßenverkehrsgesetzes, das aus der Einigung von Bundestag und Bundesrat hervorgegangen ist, soll es Kommunen ermöglicht werden, Tempo 30 "entlang von hochfrequentierten Schulwegen" einzurichten. Zudem soll es vereinfacht werden zwei Tempo 30-Zonen miteinander zu verknüpfen, sog. Lückenschluss (max. 500m). Gemäß der ST 16/25 soll die dazu nötige Verwaltungsvorschrift im Mai 2025 vorliegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2020OFOF 477/7Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären?Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 16. Juni 2020VV 1662Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären?Anfrage
- 30. September 2020STST 1721Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären?Stellungnahme · AfD
- 28. Juni 2023OFOF 551/3Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des NordendsOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 19. Oktober 2023OMOM 4686Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des NordendsDirektanregung
- 14. November 2023OFOF 346/7Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
- 28. November 2023OMOM 4786Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener WegDirektanregung
- 5. Februar 2024STST 178Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des NordendsStellungnahme
- 6. Januar 2025STST 16Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des NordendsStellungnahme
- 13. Januar 2025STST 75Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener WegStellungnahme
- 28. Januar 2025Sie sind hierOFOF 483/7Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2025OAOA 528Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!Anregung
- 12. Mai 2025STST 790Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des NordendsStellungnahme
- 4. August 2025Antwort des Magistrats · nach 270 WochenBB 276Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)